Samstag, 27. April 2024

Fachkräftemangel - neues Personalbemessungsinstrument in den Krankenhäusern (PPR 2.0) verabschiedet

Der Bundesrat hat heute das neue Personalbemessungsinstrument in den Krankenhäusern (PPR 2.0) verabschiedet. Die Länderkammer nahm einen entsprechenden Entwurf in der Ausschussempfehlung des Bundesrates an. Noch vor vier Wochen hatte der Gesundheitsausschuss der Kammer den Gesetzentwurf wegen weiteren Beratungsbedarfs zurückgestellt, nachdem vor allem Bayern und Brandenburg erhebliche Bedenken geäußert hatten.
berichtete gestern (26. April) die AOK und führte weiter aus:
Zuvor hatte die Gewerkschaft Verdi an den Bundesrat appelliert, das PPR 2.0 anzunehmen. „Es ist höchste Zeit, mit bedarfsgerechten und verbindlichen Personalvorgaben eine gute Patientenversorgung zu sichern und die Pflegekräfte zu entlasten“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
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Das PPR 2.0 war 2019 vom Deutschen Pflegerat gemeinsam mit Verdi und der Deutschen Krankenhausgesellschaft entwickelt worden. Mit Hilfe des Instruments sollen für die Pflege am Bett gesetzliche Vorgaben zur Personalbesetzung gemacht werden, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren.

Die PPR 2.0 wird sicher auch für kirchliche Krankenhäuser zur Anwendung kommen. Für MAVen empfiehlt sich daher, möglichst bald entsprechende Seminare zum Umgang mit dem PPR 2.0 zu besuchen - mit ver.di natürlich, denn wer sollte besser über dieses Instrument schulen können als diejenigen, die es entwickelt haben?

Weitere Quellen:
Ausschussempfehlung zum PPR 2.0 im Bundesrat
Verdi-Pressemitteilung
AOK - Hintergrund zur Personalbemessung

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