Samstag, 4. September 2021

Nochmal: Wenn ... Pflege-Unternehmen die Altenpflege frei von einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag halten wollen und vor Gericht ziehen, dann gibt es auch ein Urteil. In diesem Fall für die Gewerkschaft ...

berichtet Stefan Sell (mit einem Wort mehr, das wir hier weggelassen haben - wir hoffen, Prof. Dr. Sell akzeptiert das) unter "Aktuelle Sozialpolitik" und führt u.a. aus:
Der Gewerkschaft fehle es an Tariffähigkeit in der Altenpflege, da sie „keine Durchsetzungskraft in der Branche für sich in Anspruch nehmen kann“, so der Entwurf eines Antrags des Arbeitgeberbandes Pflege an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Besonders interessant ist die damalige Pressemitteilung des Arbeitgeberverbandes, denn die war so überschrieben: Arbeitgeberverband Pflege klagt mit Unterstützung der Evangelischen Heimstiftung auf Nichtigkeitsfeststellung des Tarifvertrags ver.di/ BVAP. Da wird sich der eine oder andere die Augen gerieben haben: Mit Unterstützung der Evangelischen Heimstiftung, einem der ganz großen kirchlichen Träger in Baden-Württemberg? Einem diakonischen Unternehmen bzw. besser: Konzern? Auch die evangelischen „Dienstgeber“ hätten so abgestimmt wie ihre katholischen Brüder im Geiste, also gegen die Ermöglichung einer Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags (der übrigens nur Mindestbedingungen geregelt hätte, um das hier nochmals in Erinnerung zu rufen). Mit diesem Anliegen ist man nun also vor das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg gezogen

Das LAG Berlin-Brandenburg hat den klagenden Pflegearbeitgebern geantwortet. Aber nicht so, wie die sich das gedacht haben

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat Anträge des Arbeitgeberverbands Pflege zur Feststellung fehlender Tariffähigkeit der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2021 – 21 BVL 5001/21).
➔ Wer die Entscheidung des LAG in voller Pracht und Länge im Original lesen möchte, der wird hier mit dem Volltext des Beschlusses fündig: LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2021 – 21 BVL 5001/21.
....
(wir informierten am 31. August schon über den Tenor der Entscheidung)

Und wer nun noch wissen will, was Arbeitskampf bringen kann
Nicht nur ein paar Cent mehr

Die Beschäftigten der Servicetochter des Klinikums Nürnberg kämpften sich in den TVöD zurück
...
(Quelle) wir gratulieren !

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