Montag, 16. August 2021

Wie weiter mit der Zusatzversorgung in kirchlichen Einrichtungen?

Im kommenden Monat findet in Köln eine Diskussionsveranstaltung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) statt. 

Die KZVK sichert die Zusatzversorgung der dort versicherten kirchlichen MitarbeiterInnen über die so genannte "Kapitaldeckung". Das heißt, dass die Versorgungsansprüche durch entsprechende Kapitalbildung und die daraus erzielten Zinseszinsen abgesichert werden sollen. Wenn die tatsächliche Rendite höher ist, kann auch eine höhere Rente ausbezahlt werden. Wenn aber die Erträge niedriger ausfallen, als von den Verantwortlichen prognostiziert wurden, wird das eng. Die Kölner Caritas-Pensionskasse und der Caritas-Versicherungsverein sind Beispiele für die Problematik dieses Systems (wir berichteten). 

Aufgrund der seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase auf den Finanzmärkten lässt sich der im "Punktemodell" eingearbeitete Mindestzinssatz aber kaum mehr erwirtschaften.

Betriebliche Altersvorsorge: vollständige Beitragsgarantie nicht mehr darstellbar
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hält die betriebliche Altersvorsorge dringend für reformbedürftig. Angesichts des anhaltenden Niedrigzins-Niveaus und der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sei es immer schwieriger, Versorgungszusagen mit einer 100prozentigen Bruttobeitragsgarantie darzustellen.
Quelle: Versicherungsbote.de #klick#

Nun wird also über eine Reform des Systems nachgedacht. Ein radikaler Vorschlag ist, das "Leistungsversprechen" für die Betriebsrente zu streichen. Künftig könnten sich die kirchlichen Arbeitgeber nur noch verpflichten, einen entsprechenden Beitrag abzuführen. Ob daraus dann Zinserträge erwirtschaftet werden - oder der Beitrag z.B. durch riskante spekulative Anlagen gar verloren geht - dieses Risiko würden die Arbeitnehmer tragen ("Beitragszusage statt Leistungszusage"). Alle Verantwortung wird also auf die Arbeitnehmer und damit auch auf die jungen Generationen verlagert. Aber was kann man schon vom "Versicherungsboten" anderes erwarten, als zwar die Kapitaldeckung zu fordern, aber Garantien von der Hand zu weisen.
Denn wenn nicht einmal die eingezahlten Beiträge garantiert werden können, dann sind diese Systeme schlechter als die von der Finanzwelt so geschmähten umlagefinanzierten Systeme. Da fragen wir uns: wohin führt diese Argumentation in der deutschen Altersversorgung?  

Es wäre nicht die erste Veränderung, die über die lebenslange Versorgungszusagen der Arbeitnehmer herein bricht. 

Wer sich mehr darüber informieren möchte:

In der Festschrift "20 Jahre AKA" wurde der Weg zur heutigen Zusatzversorgung nachgezeichnet:

Zusatzversorgungskassen für Kommunen und Kirchen – ein Rückblick

Staatsdiener kannte schon das antike Ägypten. Für ihre Treue wurden sie entlohnt – oft lebenslang. Erst im 20. Jahrhundert entstanden Versorgungseinrichtungen für Angestellte im öffentlichen Dienst. Den Weg zur Zusatzversorge zeichnet Guido Birkner anhand der Festschrift „20 Jahre AKA“ nach.
Quelle: dpn - Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten *klick*

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