Donnerstag, 5. August 2021

9 Jahre Blog und dann: "Es ist paradox: die miese Situation der Beschäftigten bei den Kirchen scheint niemanden zu interessieren ..."

berichtet ein Beitrag im "Gewerkschaftsforum", meint aber wohl die (kollektiven) Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten und überzogenen (Loyalitäts-)Anforderungen an die einzelnen Mitarbeiter'Innen. Im Text des Beitrags wird nämlich weiter ausgeführt:
Die kirchlichen Unternehmen sind in eine unüberschaubare Anzahl von Einrichtungen und Rechtsträgern aufgesplittert, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts, als eingetragene Vereine oder gemeinnützige GmbH firmieren. Sie werden je nach Sichtweise und Interessenlage unterschiedlich zugeordnet und gezählt und bilden auch bei gleicher Trägerschaft einen bunten Flickenteppich.

Diese Einrichtungen haben sich zu profitablen Unternehmen mit ständig wachsenden Beschäftigtenzahlen entwickelt. Sie berufen sich immer noch auf die ihnen im Grundgesetz zugesicherte Kirchenautonomie und bestehen nach wie vor darauf, dass auf ihre Krankenhäuser, Altenheime und Beratungsstellen das Betriebsverfassungs- und das Mitbestimmungsgesetz nicht angewendet werden. Immer noch werden Verstöße gegen kirchenrechtliche Loyalitätspflichten mit verhaltensbedingten Kündigungen geahndet.

Das kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht – auch als Selbstbestimmungsrecht bezeichnet – wird von den Kirchen arbeitsrechtlich insbesondere in drei Richtungen ausgeübt:
  • Für eine Mitarbeit in kirchlichen Einrichtungen wird von den mehr als 1,3 Millionen Beschäftigten eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen erwartet. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten zieht arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – nach sich.
  • Anstelle eines Betriebs- oder Personalrates werden die kirchlichen Beschäftigten durch eine Mitarbeitervertretung an den betrieblichen Entscheidungen beteiligt.
  • Die Löhne und andere grundlegende Arbeitsbedingungen werden überwiegend nicht im Rahmen von Tarifverhandlungen („zweiter Weg“) oder einseitig vom Arbeitgeber („erster Weg“) festgelegt, sondern durch Gremien, die paritätisch aus den Reihen der Beschäftigten und der Unternehmensleitung besetzt werden („dritter Weg“). Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) sind nach Ansicht der Kirchen mit dem Dienst am Nächsten unvereinbar und werden deshalb ausgeschlossen.
Kirchliche Anstellungsträger unterbinden die Gewerkschaftsarbeit
...
Quelle und mehr: https://gewerkschaftsforum.de/es-ist-paradox-die-miese-situation-der-beschaeftigten-bei-den-kirchen-scheint-niemanden-zu-interessieren/#more-8035

Nun, das sind alles Themen, die wir seit unserem ersten Beitrag 2012 regelmäßig im Blog aufgreifen, und über mangelndes Interesse können wir uns nicht beklagen. Mit über 15.000 tagesaktuellen Aufrufen an mehreren Spitzentagen (zwischen dem 01.10.2014 und dem 01.06.2018) brauchen wir uns auch nicht zu verstecken. Natürlich gibt es auch "schwache Tage" und "schwache Zeiten". Insbesondere zu den Ferien haben wir teilweise nur bis zu 5.000 Aufrufe im Monat. Das erklärt, dass wir heute - nach gut 9 Jahren "Blogdasein" - erst bei etwas über 920.000 Aufrufen insgesamt angelangt sind. Das sind jährlich etwas über 100.000 Aufrufe. Ob wir zum zehnjährigen kommendes Jahr die "Million" voll machen?

Bedauerlicher ist allerdings, dass das Interesse zu keinen Reaktionen der Bischöfe oder Änderungen, also zu Resultaten führt. So hätte die Behinderung der Gewerkschaftsarbeit durch kirchliche Anstellungsträger auch aus universalkirchlichem Recht (c. 1286 CIC in Verbindung mit den päpstlichen Sozialenzykliken) längst zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegenüber den betreffenden Leitungsmitarbeiter'Innen führen müssen.
Aber was interessiert die Bischöfe, Arbeitgeber und Ökonomen der katholischen Einrichtungen in Deutschland, was der Papst so redet - Rom ist weit, und die Alpen liegen dazwischen und versperren die Sicht.

Nun: diese fehlende Sensibilität der Verantwortlichen in der Amtskirche brauchen wir uns nicht anrechnen zu lassen. Wir stehen für die Kernaussagen der katholischen Soziallehre und für das päpstliche Lehramt - und wir feiern bald die erste Hälfte zu "Volljährigkeit" mit 18 - und wir werden das zehnjährige und den Millionsten Aufruf auch feiern.

Aufruf:
Macht die Million voll. Wer uns nach der Million einen "screen-shoot" (Bildschirmausdruck) mit der Aufruferzahl sendet, die am nächsten an der Million liegt, erhält für das nächste Betriebsfest ein kleines Fäßchen Bier spendiert - von mir als Mitglied der Blogredaktion. Am Besten ist natürlich der Ausdruck, der exakt die Million anzeigt. Und wenn wir bis zum 10-jährigen die Million nicht erreichen (aber wir haben ja noch ein gutes Jahr Zeit), dann wird das Bier aus Frust von den Redaktionsmitgliedern selbst geleert werden müssen.
Zur Orientierung: die Zahl der gesamten Seitenaufrufe wird in der rechten Spalte ganz oben angezeigt.

Also: fröhliches Bloggen

e.s.

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