Ausnahmezustand wegen Covid-19: Zur Eindämmung der Pandemie wurden drastische Maßnahmen eingeleitet, die auch Beschäftigte aller Branchen stark betreffen. Ver.di beantwortet die häufigsten Fragen.
Zusätzlich liefert der BUND-Verlag eine Sonderseite mit wichtigen Informationen zu Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Zusammenhang mit Corona / Covid-19. Bis zum 31. Mai 2020 können Interessenvertretungen außerdem weitere Online-Angebote des BUND-Verlags kostenlos nutzen.
Siehe hier:
https://www.verdi.de/wegweiser/mitbestimmung
In der aktuellen Situation wird wieder überdeutlich, wie und dass in in zahlreichen Arbeitnehmerschutzgesetzen Betriebs- und Personalräte (und eher im Ausnahmefall "Arbeitnehmervertretungen") substantielle Rechte und Pflichten zugewiesen werden und in kirchlichen Einrichtungen Betriebs- und Personalräte natürlich nicht existieren!
Natürlich ist es richtig, sich hier auf den Standpunkt zu stellen, dass diese Rechte (und Pflichten) auch die Mitarbeitervertretungen erfasst. Nur erleben es MAVen immer wieder, dass die kirchlichen Arbeitgeber (die sich ja nicht als solche, sondern als "Dienstgeber" sehen) das natürlich häufig auch ganz anders sehen.
(Der Skandal, dass der kirchliche Bereich im Arbeitsschutz massiv hinter dem staatlichen Recht zurückbleibt - man werfe nur einmal einen Blick in den § 89 BetrVG! - ist nicht einmal im Bewußtsein, weder im öffentlichen noch im kirchenöffentlichen!
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