die Regional-KODA Nordwest - mit den (Erz-)Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn - hat sich gestern verständigt, den Tarifabschluss des kommunalen öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA) einschließlich der Übernahmeverpflichtung der Auszubildenden zu übernehmen.
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Mittwoch, 29. August 2012
Freitag, 24. August 2012
Caritas Regional-Kommission Mitte: Verweigerungshaltung der Arbeitgeber
Kein Ergebnis in der RK-Mitte. Die Arbeitgeber forderten Absenkungen
in den unteren Lohngruppen (EG 9a – 12 und Kr 3a und Kr 4a) von bis zu
16,2% für die Übernahme des Tarifabschlusses aus dem öffentlichen Dienst bei den höheren Vergütungsgruppen.
Mehr als 10% der Mitarbeiter wären damit von den Lohnerhöhungen ausgeschlossen.
Nächste Runde im Oktober.
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Nächste Runde im Oktober.
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MAVen im Bistum Freiburg kämpfen um Tarifübernahme
Meldungen zur bundesweiten Übernahme des Tarifabschlusses 2012 (öffentlicher Dienst) bei der Caritas waren wohl verfrüht - die Caritas MAVen aus dem Bistum Freiburg kämpfen um die Übernahme, insbesondere für die unteren Vergütungsgruppe "hier"
Dienstag, 21. August 2012
Gestern im Deutschlandfunk
20.08.2012 · 09:35 Uhr Tarifdschungel der Diakonie
Soziologe stellt Ergebnisse einer Studie über Arbeitsbedingungen in diakonischen Einrichtungen vor
Norbert Wohlfahrt im Gespräch mit Rainer Brandes
Die Diakonie in Deutschland steht in der Kritik. Der Vorwurf: Lohndumping und eine mangelhafte Arbeitnehmervertretung. Der Soziologe Norbert Wohlfahrt hat mit anderen Forschern eine qualitative Studie über Arbeitsbedingungen in der Diakonie vorgelegt.
Näheres hier "klick mich"
Caritas RK Mitte - Arbeitgeber wollen massive Absenkungen
hier "klick" eine aktuelle Information der Mitarbeiterseite der RK Mitte
"Dienstgeberangebot: Über 16% Absenkung .... "
Samstag, 18. August 2012
Tarifeinigung beim BRK Blutspendedienst Bayern
Der Abschluss enthält folgende Eckpunkte:
= Vergütungserhöhung rückwirkend zum 01. Juni in Höhe von 3,2 %.
= Eine weitere Vergütungserhöhung in Höhe von 1,6 % zum 1. April des nächsten Jahres.
Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 31. März 2014.
Näheres hier "klick"
= Vergütungserhöhung rückwirkend zum 01. Juni in Höhe von 3,2 %.
= Eine weitere Vergütungserhöhung in Höhe von 1,6 % zum 1. April des nächsten Jahres.
Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 31. März 2014.
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Mittwoch, 15. August 2012
KODA der MARIENBERG-Service Gesellschaft mbH Bergisch Gladbach (MSG)
Auf Antrag der Dienstnehmerseite der MSG wurde eine Erhöhung der Vergütung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsteils Küche, in Höhe von 2% mit Wirkung zum 01.10.2012, sowie je 1% zum 01.02.2013 und 01.05.2013 beschlossen.
Zum Vergleich: die Tarifparteien im öffentlichen Dienst einigten sich, dass die Löhne und Gehälter zum 1. März 2012 um 3,5 Prozent, ab 1. Januar 2013 um 1,4 Prozent und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 Prozent steigen.
Zum Vergleich: die Tarifparteien im öffentlichen Dienst einigten sich, dass die Löhne und Gehälter zum 1. März 2012 um 3,5 Prozent, ab 1. Januar 2013 um 1,4 Prozent und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 Prozent steigen.
Einladung: Fachgespräch zu Arbeitsbedingungen in Gesundheits- und Sozialberufen
Einladung zum Fachgespräch des Deutschen Frauenrates
zu Berufsbelastungen und Arbeitsbedingungen
in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen sowie den sozialen Berufen
am 24. September 2012 im dbb Forum, Friedrichtstraße 169/ 170, Berlin
Montag, 13. August 2012
Erläuterungen zu den Urlaubsregelungen im öD
Die bisher nach Alter gestaffelten Urlaubsregelungen des BAT / TVöD waren nach der neueren Rechtsprechung des BAG rechtswidrig - sie benachteiligten die jüngeren Beschäftigten in unzulässiger Weise.
Die mit dem Tarifabschluss neu geschaffene Regelung des öffentlichen Dienstes wurde sowohl von der Bayer. Regional-KODA wie auch von der Regionalkommission der AK Caritas übernommen. Der TVöD entspricht dabei dem ABD, der TVÜ dem kirchlichen RÜÜ (verfasste katholische Kirche). Bei der Umsetzung sind einige Fragen entstanden. Insgesamt wurden drei Punkte angesprochen.
Die mit dem Tarifabschluss neu geschaffene Regelung des öffentlichen Dienstes wurde sowohl von der Bayer. Regional-KODA wie auch von der Regionalkommission der AK Caritas übernommen. Der TVöD entspricht dabei dem ABD, der TVÜ dem kirchlichen RÜÜ (verfasste katholische Kirche). Bei der Umsetzung sind einige Fragen entstanden. Insgesamt wurden drei Punkte angesprochen.
AWO-Tarifverhandlungen in Bayern: aktuelles Info
Dank der kürzlichen Beschlussfassung der Regional-Kommission Caritas Bayern und der "Vergütungsautomatik" in der kath. Kirche konnte der Vergleich mit angeblich schlechteren Tabellenwerten bei unsen katholischen Einrichtungen widerlegt werden.
Wir müssen aus diesem gegenseitigen Unterbieten raus kommen - und die einzige realisitische Möglichkeit
Sonntag, 12. August 2012
Samstag, 11. August 2012
Presseschau: Verdi und CDU kritisieren Diakonie in NRW
Samstag, 04.08.2012, 00:01
Zitat:
Vertreter von Gewerkschaften und Politik haben die neue Entgeltregelung bei der Diakonie in Nordrhein-Westfalen scharf kritisiert: „Der Umgang der Diakonie in NRW mit ihren Altenpflegehelferinnen ist unanständig“, sagte Verdi-Chef Frank Bsirske der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
Quelle: www.focus.de
Mittwoch, 8. August 2012
Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in Zusatzversorgungskassen
Nach der Rechtsprechung müssen Mutterschutzzeiten bei der Zusatzversorgung berücksichtigt werden. Ab 2012 ist das auch tariflich verankert. Die neueste Rechtsprechung konnte aber im einschlägigen Tarifvertrag (ATV-K) nicht mehr berücksichtigt werden. Da die Zusatzversorgungskassen nicht wissen, ob vor 2012 entstandene Ausfallzeiten durch Mutterschutz verursacht sind, können die Kassen - anders als bei der Berücksichtigung von Änderungen bei den Startgutschriften rentenferner Jahrgänge - nicht "automatisch" tätig werden. Daher muss von der Betroffenen ein Antrag gestellt werden, der noch kurz vor Beginn der Leistung aus der Zusatzversorgung gestellt werden kann, also fast nicht verjährt. Für diejenigen, die bereits im Leistungsbezug sind, kann in Grenzen dieser Antrag ebenfalls berücksichtigungsfähig gestellt werden. Das ist besonders auch für Beschäftigte wichtig, die gesetzliche Wartezeiten knapp nicht erfüllen - aber unter Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten entsprechende Ansprüche hätten.
Die Ansprüche der Beschäftigten von kath. Kirche und Caritas in Bayern sind praktisch ausnahmslos bei der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) - Zusatzversorgungskasse der Bayer. Gemeinden - abgesichert. Einen entsprechenden Antrag hat die BVK im Internet bereit gestellt - hier "klick"
Diese Information kann weiter gegeben werden, und zwar auch an Beschäftigte, die inzwischen einen anderen Arbeitgeber haben als auch an diejenigen, die bereits in Rente sind. Weite Informationen zur Zusatzversorgung gibt es auch hier "klick"
Dienstag, 7. August 2012
Ist die Novellierung der Grundordnung Makulatur?
So kann man jedenfalls die Entscheidung des Kirchlichen Arbeitsgerichts Freiburg Az K 1/2012 vom 24.05.2012 verstehen.
Worum geht's?
Mit der am 20.6.2011 beschlossenen Novellierung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse haben die deutschen Bischöfe einheitlich die Einrichtungen von Caritas und kath. Kirche - kirchengesetzlich - verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2013 die Grundordnung durch Übernahme in ihr Statut verbindlich zu übernehmen (Art. 2 Abs. 2 GrO). Nach Artikel 7 der Grundordnung dürfen Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse nur durch Beschlüsse von paritätisch besetzten Kommissionen und anschließende Inkraftsetzung durch die Bischöfe geschaffen werden.
Die bayerische Regional-KODA-Ordnung erlaubt darüber hinaus schon seit Jahren für (katholische) kirchliche Einrichtungen lediglich die Anwendung des "Arbeitsvertragsrechts der Bayer. (Erz-)Diözesen" (ABD), soweit nicht die AVR Caritas (als einzige Ausnahme) angewendet wird. Da der Deusche Orden seinen Sitz im Erzbistum München und Freising hat, wäre diese KODA-Ordnung auch beim Deutschen Orden anzuwenden.
Mit Vereinbarung vom 14. November 2011 und Beschluss des Caritasrates vom 23. November 2011 hat der Deutsche Caritasverband dem Deutschen Orden (DO) allerdings eine Frist bis 2016 eingeräumt, in der dieser Orden von der Anwendung der AVR Caritas (und damit von der Anwendung der Grundordnung) befreit sei. Was die Bischöfe kirchengesetzlich in Kraft setzen, ist dem Deutschen Caritasverband und dem Caritasrat also offenbar egal.
Und ein Rechtsschutz gegen diese mit dem bischöflichen Gesetz nicht vereinbare Entscheidung des Caritasrates soll - so das kirchliche Arbeitsgericht Freiburg - nicht möglich sein.
Damit wird die Novellierung der Grundordnung, mit der ab 1.1.2014 insbesondere die "schwarzen Schafe" der Caritas eingefangen werden sollen, durch den Caritasverband selbst "ad absurdum" geführt. Die Novellierung der Grundordnung wurde schon wenige Monate nach ihrer Inkraftsetzung zur Makulatur.
Quellen: Kirchliches Arbeitsgericht Freiburg, Bayerische Regional-KODA-Ordnung, Grundordnung,
Worum geht's?
Mit der am 20.6.2011 beschlossenen Novellierung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse haben die deutschen Bischöfe einheitlich die Einrichtungen von Caritas und kath. Kirche - kirchengesetzlich - verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2013 die Grundordnung durch Übernahme in ihr Statut verbindlich zu übernehmen (Art. 2 Abs. 2 GrO). Nach Artikel 7 der Grundordnung dürfen Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse nur durch Beschlüsse von paritätisch besetzten Kommissionen und anschließende Inkraftsetzung durch die Bischöfe geschaffen werden.
Die bayerische Regional-KODA-Ordnung erlaubt darüber hinaus schon seit Jahren für (katholische) kirchliche Einrichtungen lediglich die Anwendung des "Arbeitsvertragsrechts der Bayer. (Erz-)Diözesen" (ABD), soweit nicht die AVR Caritas (als einzige Ausnahme) angewendet wird. Da der Deusche Orden seinen Sitz im Erzbistum München und Freising hat, wäre diese KODA-Ordnung auch beim Deutschen Orden anzuwenden.
Mit Vereinbarung vom 14. November 2011 und Beschluss des Caritasrates vom 23. November 2011 hat der Deutsche Caritasverband dem Deutschen Orden (DO) allerdings eine Frist bis 2016 eingeräumt, in der dieser Orden von der Anwendung der AVR Caritas (und damit von der Anwendung der Grundordnung) befreit sei. Was die Bischöfe kirchengesetzlich in Kraft setzen, ist dem Deutschen Caritasverband und dem Caritasrat also offenbar egal.
Und ein Rechtsschutz gegen diese mit dem bischöflichen Gesetz nicht vereinbare Entscheidung des Caritasrates soll - so das kirchliche Arbeitsgericht Freiburg - nicht möglich sein.
Damit wird die Novellierung der Grundordnung, mit der ab 1.1.2014 insbesondere die "schwarzen Schafe" der Caritas eingefangen werden sollen, durch den Caritasverband selbst "ad absurdum" geführt. Die Novellierung der Grundordnung wurde schon wenige Monate nach ihrer Inkraftsetzung zur Makulatur.
Quellen: Kirchliches Arbeitsgericht Freiburg, Bayerische Regional-KODA-Ordnung, Grundordnung,
Zersplitterte Belegschaft - noch mal die Diakonie
Verantwortliche in den Kirchen und in der Diakonie reden gerne von einer christlichen Dienstgemeinschaft, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie umfasse. Diese Dienstgemeinschaft begründe, warum in der Kirche ein eigenes Arbeitsrecht und eigene Entlohnungsstrukturen gelten müssten. Was die Diakonieleitungen aber faktisch seit Mitte der neunziger Jahre betreiben, ist nicht die Gemeinschaft der Mitarbeitenden zu stärken, sondern ihre Zersplitterung zu forcieren.
....
mehr hier "klick"
Sonntag, 5. August 2012
Bayrische Diakoniearbeitnehmer_innen protestierten
Der Widerstand gegen das kirchliche Sonderarbeitsrecht ist kurz vor der Sommerpause in Bayern aufgeflammt. Die Nürnberger Presse setzte sich besonders mit den Ergebnissen der Böckler Studie zu den Arbeitsbedingungen in der Diakonie, sowie den unterschiedlichen Positionierungen diakonische Arbeitgeber in Bayern, auseinander.
Näheres hier
Dass die Diakonie auch in Bayern zu den "Lohndrückern" gehört, belegt ein Tarifvergleich, den die - auch im "Dritten Weg" aktive - Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA im Internet eingestellt hat "klick". Das "Standardargument" diakonischer Vertreter, dies sei der "schlechten Refinanzierung" geschuldet, kann zumindest hier nicht gelten: die Refinanzierung in bayer. Kindertagesstätten erfolgt bei allen Trägern nach den gleichen Bedingungen. Und auch Caritas und verfasste kath. Kirche kommen mit diesen Refinanzierungsbedingungen zurecht. Andere Träger - wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder das Bayerische Rote Kreuz (BRK) werden nachziehen. Dort finden gerade die entsprechenden Tarifverhandlungen statt. Im Endeffekt bedeutet die Lohngestaltung der Diakonie, dass diakonische Einrichtungen entsprechende Gewinne erwirtschaften - wo andere mit der Refinanzierung vielleicht gerade noch eine "schwarze Null" erreichen.
Freitag, 3. August 2012
Blick über den Zaun (diesseits des 3. Weges): Altenpflegerinnen sind der Diakonie weniger wert
Diakonie in Nordrhein Westfalen: Löhne für Altenpflegehelferinnen abgesenkt!
...und sage keiner, dass es die Diskussion über die "zu hohen" Vergütungen der unteren Lohngruppen nicht auch bei der Caritas gäbe: die Bundeskommission hat in einer politischen Erklärung ausdrücklich das Thema benannt und es werden wohl alle Regionalkommissionen sich dieses Thema zu eigen machen. Und war nicht in Baden-Württemberg die gescheiterte Einigung über den Umgang mit den unteren Lohngruppen der Grund für das Scheitern der Verhandlungen Mitte Juli?
Donnerstag, 2. August 2012
Neuer Flyer:Tarifverträge, Streikrecht, Dritter Weg – worum geht es genau?

Flyer zum Download als PDF
Mittwoch, 1. August 2012
WIR! Nr. 18 Diakonie Württemberg erschienen
Die neueste Ausgabe der Mitarbeitendenzeitung WIR! (Diakonie Württemberg) ist erschienen. Themen sind: Tarifabschluss TVöD, der automatisch auch für die Diakonie in Württemberg gilt, Urlaub, Interview mit der neuen Landesfachbereichsleiterin Irene Gölz, die "Image"-Kampagne der Diakonie in Württemberg. Viel Spass beim Lesen
Link: http://www.agmav-wuerttemberg.de/mitteilungen/maz/WIR_18_2012_07.pdf
Der Dritte Weg als Fußballspiel
Hermann Lührs hat einen außerordentlich prägnanten Artikel "Der 'Dritte Weg' ist zu Ende" in Arbeitsrecht und Kirche 2/2012 veröffentlicht
Zwei kurze Passagen aus dem - natürlich auch ansonsten sehr lesenswerten - Artikel:
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