Donnerstag, 20. Februar 2025

§ Bundesverfassungsgericht stärkt Tarifautonomie

wie einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen ist, hat das Gericht die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien gestärkt:
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Verfassungsbeschwerden ... stattgegeben, die sich insbesondere gegen die gerichtlich zuerkannte Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Nachtzuschläge wenden, und die Verfassungsbeschwerden der Verbände verworfen, die die betroffenen Tarifnormen vereinbart hatten.
...
Die Auslegung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die tarifvertraglichen Zuschlagsregelungen über die Nachtschichtarbeit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar seien und auf Rechtsfolgenebene die Zuschlagsregelungen zur Nachtarbeit Anwendung fänden („Anpassung nach oben“), berücksichtigt die Koalitionsfreiheit nicht in verfassungsrechtlich zutreffender Weise. Zwar müssen die in kollektiver Privatautonomie handelnden Tarifvertragsparteien bei der Tarifnormsetzung den Grundsatz der Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG beachten. Bei der Prüfung der Tarifverträge hat das Bundesarbeitsgericht aber die Bedeutung der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG für die Reichweite dieser Bindung an Art. 3 Abs. 1 GG wie auch für die Folgen seiner Verletzung nicht ausreichend beachtet....
das Urteil würde auch für kirchliche "Tarifregelungen" gelten, wenn diese denn auch Tarifvertragsqualität hätten. Hierbei handelt es sich aber nur um "Allgemeine Geschätfsbedingungen".
Und ob die Vereinbarung von Vertragspartnern "auf Augenhöhe" auch auf Allgemeine Geschäftsbedingungen anwendbar sind, kann schon formal im Hinblick auf §§ 305 ff BGB und und materiell im Hinblick auf die fehlende gleichwertige Verhandlungsmacht mir guten Argumenten bezweifelt werden.

weitere Quelle: Handelsblatt - Urteil: Bundesverfassungsgericht beschränkt Eingriff in Tarifverträge

Dienstag, 18. Februar 2025

Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Mio Beschäftigten von Bund und Kommunen vertagt

Liebe Kolleg:innen,

die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Mio Beschäftigten von Bund und Kommunen wurden heute ohne Annäherung vertagt. Die Arbeitgeber haben sich erneut geweigert, ein Angebot zu machen – weder bei der Entgelterhöhung noch bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder der Entlastung gibt es Fortschritte.

Das ist eine bittere Enttäuschung! In einer Zeit, in der zigtausend Stellen unbesetzt sind und die Kolleg:innen täglich an die Grenze der Belastbarkeit gehen, zeigen die Arbeitgeber keine Wertschätzung für das, was ihr im öffentlichen Dienst jeden Tag leistet.

Aber wir lassen uns nicht entmutigen und machen weiter Druck! In der dritten Verhandlungsrunde am 14./15. März 2025 wollen wir Bewegung – Dafür machen wir mobil!

Wir kämpfen gemeinsam weiter, für bessere Arbeitsbedingungen, für eine faire Bezahlung, für mehr Respekt!

https://wapo.do/bnOmNn

Donnerstag, 13. Februar 2025

Zum heutigen ANSCHLAG AUF VER.DI DEMOZUG IN MÜNCHEN

Heute ist in München ein Auto in eine Streikkundgebung der Gewerkschaften gefahren. Wir sind Betroffene, Freund:innen von Betroffenen und Gewerkschafter:innen. Viele von uns waren heute auf der Streikundgebung anwesend. Wir stehen mit unseren Freund:innen und Kolleg:innen, die verletzt wurden und bangen um ihr Leben. Wir sind schockiert von dem Geschehenen.

 Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns noch keine gesicherten Informationen über die Hintergründe des Vorfalls vor. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen und warten die Ermittlungen der Polizei ab. Wir Gewerkschafter stehen für ein solidarisches Miteinander, gerade auch in so einer dunklen Stunde. 

Wir wenden uns an die Öffentlichkeit, weil wir angewidert sind von den Reaktionen der Politik, die diesen Angriff auf uns und unsere Freund:innen zu einem Angriff auf unsere migrantischen und geflüchteten Kolleg:innen machen wollen! Als Gewerkschafter:innen und Betroffene sehen wir diese Stimmungsmache nicht als Unterstützung, sondern im Gegenteil als weiteren Angriff auf uns und fordern die Politik auf, sie zu unterlassen!
Wir verwehren uns gegen die Instrumentalisierung dieser Tat und rufen alle auf, uns in dieser Forderung zu unterstützen!

ergänzend:

Stellungnahme ver.di: "Wir stehen für ein solidarisches Miteinander" 

Wahlorientierung zur Bundestagswahl: CSU und die Kirchen

in einem bemerkenswerten Artikel der DPA wird das Verhältnis der CSU zu den Kirchen besprochen:
Wer zahlt, schafft an? Söder und die Kirchen
Aktualisiert am 12.02.2025, 04:32 Uhr

weitere Quelle "klick" mit einem Zitat von Söder:
«Ich weiß, wie plural Kirchen organisiert sind. Deswegen keine Kritik, aber vielleicht als kleiner Merkposten: Nicht vergessen, wer am Ende noch an der Seite der Institution Kirche steht. Das sind nämlich wir. Nicht, dass irgendwann man ganz plötzlich alleine steht. Denkt mal darüber nach.»

Mittwoch, 12. Februar 2025

Wahlorientierung zur Bundestagswahl: SPD und kirchliches Arbeitsrecht

Hier wird aus dem SPD-Wahlprogramm zum Thema Kirchen und Religionsgemeinschaften zitiert:
Im Gegensatz zur Bundestagswahl 2021 fordert die SPD nciht mehr ausdrücklich die Abschaffung des "Dritten Wegs" im kirchlichen Arbeitsrecht.
(Video bei 0:30)

Montag, 10. Februar 2025

Wahlorientierungen zur Bundestagswahl: Allgemein und "DIE LINKE"

bietet unter anderem auch das DOMRADIO (Köln) an.
Wir hatten in einer Reihe von Stellungnahmen bereits vor einiger Zeit die Repräsentanten der Regierungskoalition (Ampel) in einer Reihe von Gastbeiträgen (MdB Frank Bsirske, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - MdB Sandra Bubendorfer-Licht, FDP - Klaus Barthel, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD) um Stellungnahmen zu ihrer Sicht auf die von den Kirchen beanspruchten Besonderheiten im Arbeitsrecht gebeten.
Heute wollen wir anderen den Blick auf die Parteiprogramme überlassen und auf deren Einschätzung und Bewertung hinweisen.

In einer Serie von Beiträgen wird vom Domradio der auf die Religionspolitik einiger Parteien gerichtet. Welche Ziele stehen im Vordergrund?
Zusammenfassend erklärt das Domradio:
Das Loriotsche "Früher war mehr Lametta" beschreibt auch die Berücksichtigung von Kirchen und Religion in den aktuellen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl. Beim politischen Newcomer BSW findet sich dazu: null. Am detailreichsten behandelt das Thema die Linke.
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Die Linke plädiert ebenfalls für den Sonntagsschutz, kommt aber anders als die Union von der Gewerkschaftsseite. Im gleichen Fahrwasser verlangen die Linken erneut die Abschaffung des eigenständigen kirchlichen Arbeitsrechts. Das Streikrecht etwa müsse auch in Einrichtungen von Diakonie und Caritas gelten, die zu den größten Arbeitgebern in Deutschland zählen.

Die SPD hält es knapp: Kirchen und Religionsgemeinschaften leisteten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben. "Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religionsfreiheit."
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Konkret also im Fokus: "Die Linke". Wir zitieren das Domradio zu unserem Schwerpunkt "kirchenspezifische arbeitsrechtliche Regelungen":
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Auch das kirchliche Arbeitsrecht steht auf der Reformagenda der Linken. Derzeit gelten (Anm.: wir würden "beanspruchen die Kirchen" formulieren) für kirchliche Einrichtungen Sonderregelungen, die es ihnen ermöglichen, Angestellten aufgrund ihrer Lebensführung, etwa einer Wiederverheiratung nach Scheidung oder ihrer sexuellen Orientierung, zu kündigen. "Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen nicht die gleichen Rechte haben wie in jedem anderen Betrieb", sagte Pau. Die Partei fordert daher, dass das allgemeine Arbeitsrecht, einschließlich des Betriebsverfassungsgesetzes, uneingeschränkt auch für kirchliche Einrichtungen gilt.
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Donnerstag, 6. Februar 2025

Nochmal zum Thema: Queer-Bewegung

Queer-Bewegung fordert Kulturwandel in katholischer Kirche haben wir Ende Januar berichtet. Inzwischen gibt es einen Kommentar bei "Kirche und Leben", auf den wir unsere User aufmerksam machen wollen:
DREI JAHRE „OUT IN CHURCH“ 5. Februar 2025
Ein angstfreier Raum ist die katholische Kirche weiter nicht
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§ Fälligkeit einer Sozialplanabfindung - Verzugszinsen

Das gibt es immer öfter - kirchliche Einrichtungen werden geschlossen. Manchmal wird dann auch ein Sozialplan mit Abfindungsansprüchen vereinbart (vgl. dazu: Schiering Sozialplan und MAVO).
Dessen Geltung kann auch Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ab wann entsprechende Leistungen fällig werden - zu dem Zeitpunkt, der als "Fälligkeitszeitpunkt" im Sozialplan bezeichnet ist, oder zu dem (späteren) Zeitpunkt, zu dem eine rechtskräfte Entscheidung zur Gültigkeit des Sozialplanes mit seinem Abfindungsanspruch erfolgt.
Das Bundesarbeitsgericht hat dazu nun eine klare Entscheidung getroffen:
Die – erfolglose – gerichtliche Anfechtung des Sozialplans hat nicht zu einer Verschiebung des dort bestimmten Fälligkeitszeitpunkts geführt. Die gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit eines Einigungsstellen-spruchs hat lediglich feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung- Die Beklagte traf auch ein Verschulden an der verspäteten Leistung. Die bloße Unsicherheit über die Wirksamkeit des Sozialplans begründete keinen unverschuldeten Rechtsirrtum.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2025 Nr. 5/25 zum Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2025 – 1 AZR 73/24 –
Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2023 – 5 Sa 76/22 –

Der Erste Senat hat auch in einem Parallelverfahren der Revision stattgegeben (- 1 AZR 74/24 -)

Mittwoch, 5. Februar 2025

Vor 150 Jahren - preußischer Kulturkampf "auf einem Höhepunkt", Auswirkungen auf das Staatskirchenrecht

Im Februar 1875 wandte sich Pius IX. in seiner Enzyklika "Quod nunquam" an die Bischöfe in Preußen. Damit erreichte der "preußische Kulturkampf" einen neuen Höhepunkt - und dessen Ergebnis sollte bis heute über die "Weimarer Verfassung" und das "Reichskonkordat" das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen in Deutschland prägen.

Bistum bietet Wahlomat mit katholischer Soziallehre

berichtet Radio Vatikan und führt aus:
Zur Bundestagswahl hat die Erzdiözese Freiburg einen „Wahlkompass“ erstellt, der Wählerinnen und Wählern, denen die christliche Soziallehre wichtig ist, eine fundierte Orientierung bei ihrer Wahlentscheidung bieten soll. Die Programme der zur Wahl stehenden Parteien werden mit zentralen Aussagen der katholischen Soziallehre abgeglichen. Wahlempfehlungen gibt es nicht.
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also ganz ehrlich: wenn man nach der katholische Soziallehre und den spezifisch kirchliche Regelungen im Arbeitsrecht gehen würde (Dritter Weg statt Tarifvertrag usw.) dann wäre kein einziger Diözesanbischof in Deutschland wählbar. Aber die Bischöfe werden ja nicht gewählt, insofern erübrigt sich eine fundierte Orientierung für eine Wahlentscheidung