Wir hatten in einer Reihe von Stellungnahmen bereits vor einiger Zeit die Repräsentanten der Regierungskoalition (Ampel) in einer Reihe von Gastbeiträgen (MdB Frank Bsirske, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - MdB Sandra Bubendorfer-Licht, FDP - Klaus Barthel, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD) um Stellungnahmen zu ihrer Sicht auf die von den Kirchen beanspruchten Besonderheiten im Arbeitsrecht gebeten.
Heute wollen wir anderen den Blick auf die Parteiprogramme überlassen und auf deren Einschätzung und Bewertung hinweisen.
In einer Serie von Beiträgen wird vom Domradio der auf die Religionspolitik einiger Parteien gerichtet. Welche Ziele stehen im Vordergrund?
Zusammenfassend erklärt das Domradio:
Das Loriotsche "Früher war mehr Lametta" beschreibt auch die Berücksichtigung von Kirchen und Religion in den aktuellen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl. Beim politischen Newcomer BSW findet sich dazu: null. Am detailreichsten behandelt das Thema die Linke.Konkret also im Fokus: "Die Linke". Wir zitieren das Domradio zu unserem Schwerpunkt "kirchenspezifische arbeitsrechtliche Regelungen":
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Die Linke plädiert ebenfalls für den Sonntagsschutz, kommt aber anders als die Union von der Gewerkschaftsseite. Im gleichen Fahrwasser verlangen die Linken erneut die Abschaffung des eigenständigen kirchlichen Arbeitsrechts. Das Streikrecht etwa müsse auch in Einrichtungen von Diakonie und Caritas gelten, die zu den größten Arbeitgebern in Deutschland zählen.
Die SPD hält es knapp: Kirchen und Religionsgemeinschaften leisteten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben. "Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religionsfreiheit."
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Auch das kirchliche Arbeitsrecht steht auf der Reformagenda der Linken. Derzeit gelten (Anm.: wir würden "beanspruchen die Kirchen" formulieren) für kirchliche Einrichtungen Sonderregelungen, die es ihnen ermöglichen, Angestellten aufgrund ihrer Lebensführung, etwa einer Wiederverheiratung nach Scheidung oder ihrer sexuellen Orientierung, zu kündigen. "Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen nicht die gleichen Rechte haben wie in jedem anderen Betrieb", sagte Pau. Die Partei fordert daher, dass das allgemeine Arbeitsrecht, einschließlich des Betriebsverfassungsgesetzes, uneingeschränkt auch für kirchliche Einrichtungen gilt.
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