Franz Hitze war Priester und führender Sozialpolitiker der Kaiserzeit. Gegen den Widerstand Bismarcks (preußischer Kulturkampf - Kanzelparagraph, Zivilehe und Maigesetze) war Hitze von Kaiser Wilhelm II. in den Staatsrat berufen worden, wo die sozialpolitischen Gesetze beraten wurden.
Das Gremium sei durch namenlose Personen unterwandert, "teils aus dem Arbeiterstand", teils aus dem katholischen Klerus.zitiert "katholisch.de" den alten Reichskanzler.
"Arbeiterpapst" Leo XIII. unterstützte die (von Hitze aktiv geförderen Arbeiter-) Vereine. 1890 wurde zum Epochenjahr, als sich der Papst in seiner Sozialenzyklika "Rerum novarum" für das Streikrecht *) als letztes Mittel im Arbeitskampf aussprach.(Domradio)
Hitze ist damit auch ein Symbol dafür, was erreicht werden könnte, wenn "Arbeiterstand" (Gewerkschaften) und katholischer Klerus endlich einmal die gemeinsamen Interessen erkennen und kooperieren würden, anstatt sich von Unternehmerinteressen dominieren zu lassen (wir berichteten mehrfach).
In dem Zusammenhang darf auch daran erinnert werden, dass das Ende des "preußischen Kulturkampfes" zugleich auch den Beginn des heute noch geltenden deutschen Staatskirchenrechts markiert. Sowohl durch entsprechende Konkordatsvereinbarungen wie auch durch die Übernahme der "Kirchenregelungen" aus der Weimarer Verfassung ist klar geregelt:
1. Die Kirchen können ihre eigenen Angelegenheiten
2. im Rahmen der vom Staat vorgegebenen, für alle geltenden Gesetze
3. selbst ordnen und verwalten.
Mit den Konkordatsvereinbarungen hat die Kirche also dem Staat eingeräumt, die Grenzen des kirchlichen Selbstverwaltungsrechts durch einfachgesetzliche Regelungen fest zu legen. Der Staat tut dies, indem er Kirchen von Gesetzen ausnimmt (z.B. im Betriebsverfassungsgesetz oder den Personalvertretungsgesetzen) oder den Geltungsbereich für die Kirchen beibehält (z.B. im AGG, im Denkmalschutzgesetz, dem Kündigungsschutzgesetz usw.). Wenn die Kirchen die Ihnen eingeräumten "Sonderrechte" maßlos überdehnen, dann ist das ein "Spiel mit dem Feuer".
*)
Die Ausübung des Streikrechts ist im "Katechismus" ausdrücklich und ausnahmslos anerkannt und auch innerhalb kirchlicher Einrichtungen weltweit nicht unüblich, so berichtet Radio Vatikan aktuell
Sri Lanka: Katholische Schulen schließen sich Lehrerstreik an- nur in Deutschland wird ein angebliches theologisch begründetes "Streikverbot" behauptet.
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