Freitag, 19. Juni 2020

Vergütungserhöhung für Caritas-Ärzte



Mehr als ein Jahr nach dem Tarifabschluss für Ärzte im Kommunalbereich am 22. Mai 2019 hat auch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas gestern (18. Juni 2020) entsprechende tarifliche Steigerungen beschlossen.
Ein Teil der beschlossenen Regelungen gilt unmittelbar (Arbeitszeitregelungen), die Regelungen zur Vergütungserhöhung müssen noch durch die Regionalkommissionen für die jeweiligen Regionen übernommen werden.


Das aktuelle ak.mas-Info führt im einzelnen aus:
"Die Gehälter der rund 30.000 Ärztinnen und Ärzte der zur Caritas gehörenden Einrichtungen steigen rückwirkend zum 1. Januar 2020 um 6,6 Prozent. Ab dem 1. Januar 2021 treten weitere zahlreiche Änderungen zur Arbeitszeit und zur Begrenzung von Bereitschaftsdiensten in Kraft.
Die monatlichen Tabellenentgelte steigen rückwirkend zum  1.  Januar  2020 um 6,6 Prozent.
Die Tarifsteigerung wird bei der Caritas gleich in einem Schritt vorgenommen, statt wie in den kommunalen Kliniken in drei Schritten. Damit soll ausgeglichen werden, dass die Caritas-Ärzte in 2019 keine Gehaltserhöhung bekommen haben. Die Gehälter steigen bei der Caritas zudem schon jetzt auf das Niveau, das die Ärzte in den kommunalen Kliniken erst im Jahr 2021 erhalten werden.
Ebenso steigen die Stundenentgelte für Bereitschaftsdienste und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst rückwirkend zum 1. Januar 2020 um 6,6 Prozent.
Ab dem 1. April können Ärzte anstelle einer Vergütung der Bereitschaftsdienste auch einen Freizeitausgleich erhalten. Ebenfalls ab dem 1. April 2020 erhöht sich der Zuschlag für Bereitschaftsdienste bereits ab der ersten Stunde von 5 auf 15 Prozent.
Wegen der anhaltenden, durch die Corona-Pandemie gekennzeichneten Situation in den Krankenhäusern haben sich die Dienstgeberseite und die Mitarbeiterseite darauf verständigt, dass verschiedene Regelungen zur Arbeitszeit erst ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten:
  • Die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit wird von 58 auf 56 Stunden reduziert.
  • Die Arbeitszeit wird manipulationsfrei erfasst: Künftig gilt die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz der Ärztinnen und Ärzte abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit.
  • Zwischen Bereitschaftsdienst und Schichtdienst muss jeweils ein Zeitraum von 72 Stunden liegen.
  • Die Anzahl der Bereitschaftsdienste wird innerhalb eines Kalenderhalbjahres auf durchschnittlich vier pro Monat begrenzt. In kleinen Fachabteilungen können durch eine Dienstvereinbarung bis zu sieben Bereitschaftsdienste pro Monat geleistet werden.
  • Innerhalb eines Kalenderhalbjahres werden bei Anordnung von Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft mindestens zwei freie Wochenenden pro Monat gewährt.
  • Die Lage der Dienste wird spätestens einen Monat im Voraus festgelegt.

Als Ausgleich für den zeitlichen Verzug der Tarifeinigung erhalten alle Ärzte, die an mindestens einem Tag im Januar 2021 in einer zur Caritas gehörenden Klinik angestellt sind, eine Einmalzahlung in Höhe von 700 Euro."

Quelle: ak.mas Tarifinfo Nr. 7/Juni 2020  als pdf
weitere Infos: www.akmas.de/aktuelles


Nachtrag:



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