Mittwoch, 24. Juni 2020

Mehr Rechte für Betriebsräte - Betriebsverfassung 2030

Thomas Klebe, Gründungsdirektor des HSI und langjähriger Justitiar der IG Metall, fordert in einem sehr lesenswerten Beitrag für Böckler-Impuls eine umfassende Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes.
Um künftigen Herausforderungen im Blick auf Zukunftsthemen wie Datenschutz, Arbeitszeit oder Beschäftigungssicherung auf dem Hintergrund von Globalisierung, Klimawandel, Künstlicher Intelligenz und nicht zuletzt der Coronakrise gerecht werden zu können, benötigen Arbeitnehmer mehr Rechte.

Mit der Perspektive "Betriebsverfassung 2030" beziehen sich die Forderungen auf

  • ein echtes Mitbestimmungsrecht bei der Beschäftigungssicherung. 
  • ein Mitbestimmungsrecht bei Personalplanung und -entwicklung sowie beim Arbeitsort
  • ein Initiativrecht beim Datenschutz und beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
  • ein Mitbestimmungsrecht bei der Klimabilanz des Betriebs. ein Mitbestimmungsrecht bei der Gleichstellung von Frauen und Männern und in Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
  • eine  internationale Vernetzung von Betriebsräten 
  • Mindeststandards für die Mitbestimmung bei Unternehmen innerhalb der EU
  • eine Beseitigung der Einschränkungen der Betriebsratsrechten in Tendenzbetrieben
  • die Möglichkeit für den Betriebsrat, die Beschäftigten direkt einzubeziehen und ihre Meinung abzufragen, also ein Befragungsrecht
  • die Erleichterung der Durchführung von Betriebsratswahlen verbunden mit einem besserer Schutz der Initiatoren von Wahlen 

weitere Infos: https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-mehr-rechte-fur-betriebsrate-24244.htm

Eine mögliche Verbesserung, die hier angemerkt sei, wäre die Einbeziehung der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände in das Betriebsverfassungsgesetz, wozu nicht einmal die Verfassung geändert werden müsste, sondern bloß Absatz 2 des § 118 BetrVG. Die Kirchen könnten sich dann auch den Riesenaufwand sparen, mit einer Riesennovellierungsmaschinerie den Entwicklungen im weltlichen Recht in ihren eigenen Normen nur immer hinterherzuhecheln.

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