Freitag, 30. Januar 2026

Ist Medizin Glaubenssache?

"Medizin ist keine Glaubenssache"
- meint jedenfalls ein Autor der Giordano-Bruno-Stiftung, dessen Artikel am 27. Jan 2026 vom Humanistischen Pressedienst veröffentlicht wurde.

ZITAT:
Der Rechtsstreit zwischen Joachim Volz und dem "Christlichen Krankenhaus Lippstadt" geht in die nächste Runde: Wie bei der ersten Instanz in Lippstadt ist auch im Vorfeld der Revisionsverhandlung am 5. Februar in Hamm eine Demonstration geplant. Die "Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot" beginnt um 10:00 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Marktplatz Hamm.
Dass die Klinikbetreiber in Lippstadt auf das kirchliche Arbeitsrecht zurückgreifen, um medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten, hält Schmidt-Salomon für einen "medizinethischen Skandal": "Denn medizinisch indizierte Abbrüche, etwa infolge einer schwerwiegenden Fehlbildung des Fötus, sind keine optionalen Zusatzleistungen der Kliniken, sondern zählen vielmehr zu den Kernaufgaben eines Perinatalzentrums." Dies verdeutlicht auch die "Medizinische Stellungnahme", die Rechtsanwalt Till Müller-Heidelberg (Institut für Weltanschauungsrecht) mit der Klagebegründung im Berufungsverfahren von Joachim Volz eingereicht hat.

In dieser von renommierten Experten der Perinatalmedizin unterzeichneten Stellungnahme, die das Gericht bei der Verhandlung am 5. Februar (Beginn: 12:15 Uhr) dringend berücksichtigen sollte, heißt es unter anderem:
"Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig untersagbarer Einzeltätigkeiten. Der medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbruch ist ein wesentlicher Bestandteil eines zusammenhängenden ärztlichen Verantwortungsgefüges. Moralisch begründete Verbote innerhalb dieses Gefüges sind fehlgeleitet: Sie zerstören die Voraussetzungen für verantwortliche, empathische und patientenzentrierte Medizin – gerade in jenen Situationen, in denen sie am dringendsten benötigt wird. Es ist moralisch wie rechtlich nicht vertretbar, einem Arzt, der die medizinische Kompetenz, die persönliche Nähe und das Vertrauen eines Paares besitzt, per Dienstanweisung zu verbieten, einen nach § 218a Abs. 2 StGB eindeutig zulässigen Eingriff durchzuführen. Eine solche Anweisung ist nicht Ausdruck ethischer Verantwortung, sondern deren Negation. Sie widerspricht ärztlicher Ethik, gefährdet Patientinnen und unterläuft den klaren Willen des Gesetzgebers."
Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) ruft neben anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Demo am 5. Februar in Hamm auf.
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Wir haben mehrfach, zuletzt am 27. Januar unter dem Titel "Einladung zum Fachgespräch - Recht auf Selbstbestimmung" auf die Auseinandersetzung verwiesen.

Der jetzt wiedergegebene Diskussionsbeitrag hebt besonderes auf den Konflikt zwischen ethisch-religiösen und medizinischen Grundsätzen ab.
Solche Konflikte gibt es immer wieder. So wird von Jehovas Zeugen eine Bluttransfusion aus religiösen Gründen abgelehnt. Die dazu bekannt gewordenen Handlungsempfehlungen von Kliniken heben nach unserer Erkenntnis insbesondere auch auf den Willen der PatientInnen und deren persönlichem Recht auf religiöse Selbstbestimmung bzw. Glaubensfreiheit ab.
Wenn es dennoch - entgegen dem Willen der Betroffenen - zu einer aus meidizinischen Gründen gebotenenen (lebensrettenden) Bluttransfusion kommt, wird seitens der Gerichte eine hiergegen gerichtete Klage in der Regel abgewiesen (vgl. Rechtsdepesche unter Bezug auf OLG München – Az: 1 U 4705/98).
In Lippstadt ist es dagegen offenbar so, dass nicht der Wille oder die Verfügung der PatientInnen selbst, sondern der eines beteiligten Krankenhausträgers entscheidend darüber sein soll, welche gesundheitlich-medizinischen Leistungen erbracht werden dürfen. Der Krankenhausträger zwingt seinen Patientinnen also die eigene Meinung sogar gegen medizinische Beurteilung auf. Er negiert sowohl die Glaubensfreiheit der Patientinnen wie auch den medizinischen Sachverstand.
Und damit erhält das Behandlungsverbot der Klinikleitung eines besondere juristische Brisanz.

Mittwoch, 28. Januar 2026

Abschlusssitzung des Synodalen Wegs zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland

Ab Donnerstag, 29. Januar, wird "Bilanz gezogen". Wir können und möchen diese "Bilanzierung einer innerkatholische Veranstaltung" nicht selbst bewerten.

Wir stellen aber fest, dass das Verfahren einen tiefen Riss im so monolithisch erscheinenden Block der katholischen Kirche gezeigt hat.
Polarisierung unter den Bischöfen "belastend" - Absage und Kritik – Synodaler Weg ohne Kardinal Woelki
berichtet katholisch.de.
Dieser Ausstieg wird sogar in Rom vermerkt. VatikanNews berichtet:
Kardinal Woelki steigt aus
Es ist also kein provinzieller Vorgang, der da stattfindet. Deshalb gebietet es sich, möglichst nahe am Geschehen die Gründe des Betroffenen zu erfahren.
Und das Domradio meint zum gleichen Thema:
Kardinal Woelki erläutert Ausstieg vom Synodalen Weg - "Grundlegend unterschiedliche Auffassungen von Synodalität"

Darüber hinaus gibt es erste Benennungen von Ergebnissen.
Das Domradio berichtet dazu:
Im Fokus der Abschlusssitzung des Synodalen Wegs steht eine Evaluation des teils umstrittenen Vorhabens, das seinerzeit unter dem Eindruck des Missbrauchsskandals ins Leben gerufen wurde. Zentrale Themen waren Macht, Rolle der Frauen, Sexualmoral und priesterliche Lebensform.

Insgesamt verabschiedete das rund 230 Mitglieder umfassende Gremium 15 Papiere. Zu den greifbarsten Ergebnissen zählten die Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts sowie die Möglichkeit zur Segnung von homosexuellen Paaren.
Ob man jetzt die "Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts" als Ergebnis des Synodalen Weges bezeichnen kann? Das ist wohl vielmehr dem Druck der Rechtsprechung geschuldet, die - insobesondere auf europäischer Ebene - die Selbstherrlichkeit kirchlicher Sonderwege zunehmend in Frage gestellt hat. Und die es schlicht unmöglich gemacht hat, an diesem Sonderweg unverändert fest zu halten. Damit können wir unsere ver.di, mit deren Unterstützung die maßgeblichen Urteile ausgefochten wurden, wohl mit Fug und Recht eher als Verursacher dieser "greifbaren Ergebnisse" bezeichnen. Wobei die kirchlichen Regelungen wohl auch nur soweit geändert oder liberalisirt wurden, wie das aufgrund der Rechtsprechung unumgänglich war. Von einer Selbsterkenntnis und einer freiwilligen Besinnung auf die grundlegenden kirchlichen Normen der eigenen Soziallehre sind wir nocht weit entfernt.
Und auch der zweite, vom Domradio genannte Punkt, die Möglichkeit zur Segnung von homosexuellen Paaren, ist wohl deutlich mehr dem Druck einer liberalen Gesellschaft und nicht der Selbsterkenntnis einer kircheninternen Nabelschau zu verdanken.

Insofern bleibt als offenkundig festzuhalten:
Kirche kann sich ändern und auf die eigenen Werte besinnen - aber nur unter Druck, wenn sie dazu gezwungen wird; ob das jetzt eine Änderung gesellschaftlicher Wertevorstellungen ist, der Druck durch die Rechtsprechung oder - möglicherweise - sogar im Arbeitskampf, sei dahin gesellt.
Möglicherweise müssen auch mehrere solche Faktoren zusammen wirken, um Änderungen zu bewirken.

In diesem Sinne:
Es bleibt noch viel zu tun. Packen wir's an.

Dienstag, 27. Januar 2026

Einladung zum Fachgespräch - Recht auf Selbstbestimmung

Soeben hat uns ein pdf-Flugblatt zu folgendem Thema erreicht:
Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in konfessionellen Kliniken – Rechtliche und arbeitsrechtliche Folgen
In Lippstadt führt ein aktueller Arbeitsrechtsstreit vor Augen, wie weit konfessionelle Träger im Gesundheitswesen Arbeitsbedingungen und medizinische Leistungen meinen, bestimmen zu dürfen. Nach der Fusion des früher evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital zu einem »Christlichen Klinikum Lippstadt« wurde dem Leiter der Frauenklinik, Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz, per Dienstanweisung untersagt, weiterhin medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen – obwohl diese nach geltendem Recht (§ 218a Abs. 2 StGB) rechtmäßig sind.
Gegen diese Dienstanweisung führte er Klage vor dem Arbeitsgericht Hamm. Dieses hat die Weisung im August 2025 für rechtens erklärt und auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers verwiesen.
Hier geht es nicht nur um eine arbeitsrechtliche Frage im Einzelfall, sondern um einen grundsätzlichen Konflikt zwischen den Interessen eines konfessionellen Arbeitgebers und staatlichen Rechtsnormen.
Die Folgen für Beschäftigte, Patientinnen und die Versorgung vor Ort können gravierend sein.

Vor diesem Hintergrund laden wir zu einem Fachgespräch ein, in dem wir mit Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen, juristischen Expert*innen und Vertreter*innen von Gewerkschaften diskutieren wollen:

• Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten derzeit für konfessionelle Träger im Arbeitsrecht – insbesondere im Gesundheitswesen?
• Welche juristische Tragweite hat der Fall Lippstadt für die berufliche Handlungsfreiheit von Ärzt*innen und anderen Beschäftigten und für medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche?
• Was bedeutet das für die Rechte und Würde betroffener Frauen?
• Wie wirken sich solche Weisungen auf Arbeitsbedingungen und berufliche Selbstbestimmung im Gesundheitswesen aus?
• Welche politischen und gewerkschaftlichen Fordeungen ergeben sich, um eine Versorgung zu gewährleisten, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den beruflichen Rechten der Beschäftigten entspricht?

Wir möchten in diesem Fachgespräch, medizinische Expertise, praktische Erfahrungen, juristische Einschätzungen und gewerkschaftliche Positionen zusammenbringen, um Perspektiven für politische und rechtliche Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten

Anmeldung zum Fachgespräch:
4. Februar 2026 | um 11 Uhr
Historisches Rathaus
Lange Str. 14
in 59555 Lippstadt
t1p.de/fachgespraech-4-2-26


HINWEIS: Kundgebung vor dem Verfahren
5. Februar 2026 | um 10 Uhr
auf dem Marktplatz Hamm

Das Verfahren vor dem LAG Hamm beginnt um 12:15 Uhr

V.i.S.d.P.: Sylvia Bühler; ver.di-Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Bearbeitung: Daniel Wenk
Wir haben mehrfach - zuletzt mit Abdruck eines Kommentars von Daniel Wenk am 2. Advent - auf das Verfahren hingewiesen. Daher ist es selbstverständlich, dass wir auch den Fortgang des Verfahrens beobachten.

Montag, 26. Januar 2026

Synodalversammlung des Synodalen Wegs der katholischen Kirche in Deutschland

Vom 29. bis 31. Januar kommt die Synodalversammlung des Synodalen Wegs der katholischen Kirche in Deutschland zum letzten Mal zusammen. Satzungsgemäß ist dort die "Evaluation der Umsetzung der Ergebnisse des Synodalen Weges" geplant. Zudem soll die Versammlung 27 Katholikinnen und Katholiken wählen, die neben den 27 deutschen Diözesanbischöfen und 27 Vertreterinnen und Vertretern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) Mitglieder der geplanten Synodalkonferenz werden sollen.
(Zitat Quelle)
Die bisherigen Ergebnisse des Synodalen Weges waren - zumindest hinsichtlich der Umsetzung der eigenen, kirchlichen Soziallehre in kirchlichen Einrichtungen - enttäuschend. Wir brauchen uns aus der Synodalversammlung nichts weiter erhoffen und erwähnen diese daher nur aus Chronistenpflicht - nach dem Motto: "Dort wird wieder eine Chance vertan".

Samstag, 24. Januar 2026

Menschenrechte sind von Gott begründete Menschenwürde

das Domradio brichtete:
Bischof Michael Gerber betont die gesellschaftliche Verantwortung der Theologie. In Zeiten politischer Umbrüche müsse sie argumentationsstark und über kirchliche Binnenlogiken hinaus zum Gemeinwesen beitragen.
und weiter:
... Bei der Jahresversammlung des Katholisch-Theologischen Fakultätentags rief er laut Mitteilung des Bistums Fulda am Freitag die Lehrenden dazu auf, sich selbstbewusst in gesellschaftliche Debatten einzubringen.

Gerber verwies dabei auf die Würde des Menschen als unverfügbare Grundlage der universal geltenden Menschenrechte. "Wir befinden uns zu Beginn des Jahres 2026 weiter in einer Phase massiver Umbrüche", sagte der Bischof. Vor diesem Hintergrund stelle sich neu die Frage, auf welcher Grundlage Menschenrechte und Völkerrecht eingefordert werden können.

Aufgabe der Theologie
Menschenrechte seien kein historisches Nebenprodukt. Sie seien vielmehr Ausdruck einer von Gott begründeten Menschenwürde und dürften nicht instrumentalisiert werden. "Daher gibt es sie nur als universale Rechte - oder es gibt sie eben nicht", betonte er. ...
haben wir schon einmal erwähnt, dass das Koalitionsrecht und das dem Koalitionsrecht inherent, innewohnende, Streikrecht - wie es die katholische Soziallehre auch betont - ebenso Menschenrechte sind?

Freitag, 23. Januar 2026

Der Papst stellt sich ausdrücklich hinter die katholische Soziallehre

Vaticannews berichtet:
Papst: Katholische Soziallehre als Weg zu friedlicher Koexistenz

Papst Leo XIV. hat daran erinnert, dass die Soziallehre der Kirche den Gesellschaften einen Weg zu authentischem Respekt und friedlicher Koexistenz aufzeige. Er äußerte sich anlässlich einer von der Stiftung Centesimus Annus Pro Pontifice in Luxemburg organisierten Konferenz ...


...

Lob der Soziallehre
Die katholische Soziallehre, so Papst Leo XIV. an die Konferenz-Teilnehmer, sei in den Worten und Taten Jesu Christi verwurzelt, der sich als der Weg, die Wahrheit und das Leben offenbart habe. Die Soziallehre der katholischen Kirche „hat viel zu bieten, da sie Grenzen überschreitet und eine Plattform für kollektive Interessen und Lebensweisen bietet und so ein friedliches Zusammenleben ermöglicht“.

Papst Leo erinnert auch daran, dass der Mensch nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen sei. Er verweist zudem auf die Worte von Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Centesimus Annus", in der es heißt: „Ohne die Achtung des natürlichen Grundrechtes, die Wahrheit zu erkennen und nach ihr zu leben, gibt es keinen echten Fortschritt.“
...

Branchenstreiktag Gesundheit am 26. Januar

✊ Unsere Streikwelle rollt aktuell täglich durchs Land und auch nächste Woche zeigen wir den Arbeitgebern der Länder, wie ernst es uns ist:
🏥 Am 27./28. Januar rufen wir unsere Kolleg*innen an bundesweit 22 Unikliniken und psychiatrischen Einrichtungen dazu auf, ihre Arbeit niederzulegen. Die Beschäftigten versorgen rund um die Uhr Patient*innen auf höchstem Niveau. Das ist nicht nur einen warmen Dank, sondern vor allem Respekt und ordentliche Bedingungen wert!
🔥 Lasst uns zusammen kämpfen für unsere Forderung nach 7 Prozent mehr, mind. 300 Euro. #ZusammenGehtMehr Für eine Notfallversorgung ist gesorgt.

=> mehr: ver.di

Dienstag, 20. Januar 2026

Alles Gute zum Geburtstag, verehrter Nuntius

Erzbischof Nikola Eterovic, der den Heiligen Stuhl bereits seit 2013 und damit länger als die meisten seiner Vorgänger als Nuntius in Deutschland vertritt, wird (Anm.: heute am 20. Januar) ... 75 Jahre alt. Der Kroate redete den deutschen Bischöfen insbesondere mit seinen Grußworten zu Beginn der bischöflichen Vollversammlungen immer wieder streng ins Gewissen. Mit Blick auf die deutschen Reforminitiativen der vergangenen Jahre erinnerte er die Oberhirten geradezu gebetsmühlenartig an die geltende Glaubenslehre, das Kirchenrecht und die Mahnungen des Papstes.
(Zitat Quelle)

Damit ist der Verlust eines wortmächtigen Mahners zur Einhaltung des päpstlichen Lehramtes auch bei den Deutschen Bischöfen zu erwarten. Zum Geburtstag wollen wenigstens wir diesen Einsatz würdigen - und alles Gute und Gottes Segen für den weiteren Lebensweg wünschen.

Donnerstag, 15. Januar 2026

Zur Versammlung der Kardinäle in Rom - Vertrauliche Vorlagen in Rom veröffentlicht

Vor genau einer Woche haben wür über die Kardinalsversammlung in Rom berichtet. Die Tagesordnung stand noch nicht fest - man konnte nur "erahnen", um was es den Kardinälen gehen würde.
Aber wie das so ist:
Niemand ist schwatzhafter als ein Mann, der sich wichtig machen will. Und die Kardinäle und ihre engsten Mitarbeiter sind - meistens wohl - ältere Männer.
Inzwischen sind vertrauliche Vorlagen des Kardinalstreffens in Rom veröffentlicht worden.
Das Domradio und Katholisch.de berichten:
Aus den jüngsten Beratungen des Kardinalskollegiums mit dem Papst sind in Medien wichtige Textvorlagen im Wortlaut veröffentlicht worden. Als eine der ersten hatte die Tageszeitung "Il Giornale" ausführlich über die Debattenvorlage zum Thema Liturgie informiert. Später brachte der konservative Blog "Messa in latino" (Messe auf Latein) am Dienstagnachmittag drei der vier Texte im Wortlaut, die beim Auftakt des Treffens zur Abstimmung über die Tagesordnung vorgelegt worden waren.
Im Weiteren wird über den Inhalt dieser Veröffentlichungen berichtet. Nun ist etwa "Liturgie" kein Thema für unseren Blog. Wir streifen aber auch immer wieder die katholische Soziallehre. Und wir haben dem Apostolische Schreiben "Evangelii gaudium" einige Blogbeiträge gewidmet. Kern unserer Aussagen war immer wieder die Problematik der "Verweltlichung", einer Wirtschaft, die nur der "Gewinnmaximierung" und der Entsolidarisierung dient und der großen Gefahr, dass sich die Kirche diesem Wirtschaftsgedanken (zu sehr) unterwirft.
Gerade die Beanspruchung eines kirchlichen Sonderwegs im Arbeitsrecht - egal ob insbesondere bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen einschließlich der Löhne und Gehälter, bei der Verweigerung einer tiefgreifenden Mitverantwortung durch Mitbestimmung oder dem Ausschluss von Gewerkschaften - erleichtert diesen "unkirchlichen, aber für die Oberen bequemen breiten Weg" (vgl. Matthäus 7,13-14), der die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung massiv belastet.
Spannend für uns war es daher zu entdecken, dass unsere Aussagen in ähnlicher Intention auch eine der Kerndiskussionen unter den Kardinälen war; wir zitieren nochmal:
Auch der Text von Kardinal Fernández zu "Evangelii gaudium" enthält spannende Passagen. So erklärt der einstige theologische Intimus von Papst Franziskus, dass der jetzige Papst "uns anzeigt, dass es sicherlich Änderungen im Vergleich zum Vorgängerpontifikat geben kann, aber dass die Herausforderung, die von Evangelii gaudium vorgebracht wurde, nicht begraben werden kann." Vor allem zwei Thesen der päpstlichen Programmschrift von 2013 erklärte Fernández in seinem Vortrag für unverändert aktuell: Zum einen, dass die Kirche offen dafür bleiben müsse, ihre "Praktiken, Stile und Organisationen zu reformieren", damit sie auch künftig dem Auftrag der Verkündigung entsprechen. Eng damit zusammen hängt die zweite Forderung, dass die Kirche die Inhalte ihrer Predigten und Stellungnahmen immer wieder dahingehend überprüfen müsse, ob die den Kern der christlichen Botschaft treffen.

Mittwoch, 7. Januar 2026

Kardinalsversammlung in Rom

Über 200 Kardinäle aus aller Welt werden am Mittwoch und Donnerstag über die Zukunft der katholischen Kirche beraten. Das sogenannte außerordentliche Konsistorium am Mittwochmittag mit der Registrierung der mehr als 200 Teilnehmer im Vorraum der Audienzhalle im Vatikan.

Die Tagesordnung der Versammlung steht bei Redaktionsschluß immer noch nicht fest. Der Papst selbst hat mit einer provokanten Frage:
„Gibt es Leben in unserer Kirche?“
die Leitlinie der kircheninternen Reflektionen vorgegeben.
Sicher wird wohl zumindest in Hintergrundgesprächen der massive Rückgang der kirchlichen Bedeutung in den westlichen (säkularen) Gesellschaften, nicht nur in Deutschland, diskutiert werden.
Ob die Kardinäle aber so tief einsteigen, um nationale Eigenheiten und Besonderheiten anzusprechen, mit denen die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche noch zusätzlich zu vielen anderen Skandalen belastet wird, muss wohl bezweifelt werden.

Weitere Informationen:
Radio Vatikan katholisch.de mit Hinweisen zu den vier offiziellen Themenkomplexen

Montag, 5. Januar 2026

Zu den bevorstehenden Kommunalwahlen in Bayern

Authentisch und kompetent: Ein großartiges Video, in der ein ver.di Kollege der Stadtreinigung kurz erläutert, warum die AfD das Gegenteil einer Partei der „kleinen Leute“ ist, schon gar nicht der Beschäftigten! Sechs zentrale Argumente. Anschauen und Weiterleiten. ✊
https://www.youtube.com/watch?v=uHuEAfgA924
6 Argumente, warum Beschäftigte nicht die AfD wählen sollten