Freitag, 30. Januar 2026

Ist Medizin Glaubenssache?

"Medizin ist keine Glaubenssache"
- meint jedenfalls ein Autor der Giordano-Bruno-Stiftung, dessen Artikel am 27. Jan 2026 vom Humanistischen Pressedienst veröffentlicht wurde.

ZITAT:
Der Rechtsstreit zwischen Joachim Volz und dem "Christlichen Krankenhaus Lippstadt" geht in die nächste Runde: Wie bei der ersten Instanz in Lippstadt ist auch im Vorfeld der Revisionsverhandlung am 5. Februar in Hamm eine Demonstration geplant. Die "Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot" beginnt um 10:00 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Marktplatz Hamm.
Dass die Klinikbetreiber in Lippstadt auf das kirchliche Arbeitsrecht zurückgreifen, um medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten, hält Schmidt-Salomon für einen "medizinethischen Skandal": "Denn medizinisch indizierte Abbrüche, etwa infolge einer schwerwiegenden Fehlbildung des Fötus, sind keine optionalen Zusatzleistungen der Kliniken, sondern zählen vielmehr zu den Kernaufgaben eines Perinatalzentrums." Dies verdeutlicht auch die "Medizinische Stellungnahme", die Rechtsanwalt Till Müller-Heidelberg (Institut für Weltanschauungsrecht) mit der Klagebegründung im Berufungsverfahren von Joachim Volz eingereicht hat.

In dieser von renommierten Experten der Perinatalmedizin unterzeichneten Stellungnahme, die das Gericht bei der Verhandlung am 5. Februar (Beginn: 12:15 Uhr) dringend berücksichtigen sollte, heißt es unter anderem:
"Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig untersagbarer Einzeltätigkeiten. Der medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbruch ist ein wesentlicher Bestandteil eines zusammenhängenden ärztlichen Verantwortungsgefüges. Moralisch begründete Verbote innerhalb dieses Gefüges sind fehlgeleitet: Sie zerstören die Voraussetzungen für verantwortliche, empathische und patientenzentrierte Medizin – gerade in jenen Situationen, in denen sie am dringendsten benötigt wird. Es ist moralisch wie rechtlich nicht vertretbar, einem Arzt, der die medizinische Kompetenz, die persönliche Nähe und das Vertrauen eines Paares besitzt, per Dienstanweisung zu verbieten, einen nach § 218a Abs. 2 StGB eindeutig zulässigen Eingriff durchzuführen. Eine solche Anweisung ist nicht Ausdruck ethischer Verantwortung, sondern deren Negation. Sie widerspricht ärztlicher Ethik, gefährdet Patientinnen und unterläuft den klaren Willen des Gesetzgebers."
Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) ruft neben anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Demo am 5. Februar in Hamm auf.
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Wir haben mehrfach, zuletzt am 27. Januar unter dem Titel "Einladung zum Fachgespräch - Recht auf Selbstbestimmung" auf die Auseinandersetzung verwiesen.

Der jetzt wiedergegebene Diskussionsbeitrag hebt besonderes auf den Konflikt zwischen ethisch-religiösen und medizinischen Grundsätzen ab.
Solche Konflikte gibt es immer wieder. So wird von Jehovas Zeugen eine Bluttransfusion aus religiösen Gründen abgelehnt. Die dazu bekannt gewordenen Handlungsempfehlungen von Kliniken heben nach unserer Erkenntnis insbesondere auch auf den Willen der PatientInnen und deren persönlichem Recht auf religiöse Selbstbestimmung bzw. Glaubensfreiheit ab.
Wenn es dennoch - entgegen dem Willen der Betroffenen - zu einer aus meidizinischen Gründen gebotenenen (lebensrettenden) Bluttransfusion kommt, wird seitens der Gerichte eine hiergegen gerichtete Klage in der Regel abgewiesen (vgl. Rechtsdepesche unter Bezug auf OLG München – Az: 1 U 4705/98).
In Lippstadt ist es dagegen offenbar so, dass nicht der Wille oder die Verfügung der PatientInnen selbst, sondern der eines beteiligten Krankenhausträgers entscheidend darüber sein soll, welche gesundheitlich-medizinischen Leistungen erbracht werden dürfen. Der Krankenhausträger zwingt seinen Patientinnen also die eigene Meinung sogar gegen medizinische Beurteilung auf. Er negiert sowohl die Glaubensfreiheit der Patientinnen wie auch den medizinischen Sachverstand.
Und damit erhält das Behandlungsverbot der Klinikleitung eines besondere juristische Brisanz.

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