Samstag, 1. September 2018

Fw: RK INFO Ost: Dienstgeber verhindern Einmalzahlung für untere Lohngruppen

Die RK-INFO Ost spricht für sich. Entgegen unseren sonstigen Gepflogenheiten geben wir den Text im Rahmen unserer Chronistenpflicht daher unkommentiert weiter:
 
 
Bericht von der Sondersitzung der RK Ost am 30. August 2018
 
Dienstgeber verhindern Einmalzahlung für untere Lohngruppen!
 
In einer Sondersitzung der RK Ost am 30. August 2018 in Berlin wollte die Mitarbeiterseite die im Tarifabschluss der Caritas vorgesehene Einmalzahlung von 250 Euro für bestimmte Vergütungsgruppen bestätigen lassen. Doch die Dienstgeberseite der RK Ost stimmte in der Sitzung dagegen.

Mit den Stimmen der Mitarbeiterseite wurde der Antrag nun in den Vermittlungsausschuss verschoben.
Nachdem die übrigen fünf Regionalkommissionen den Tarifabschluss der Bundeskommission (BK) wertgleich übernommen haben, ist die Regionalkommission Ost die einzige, in der die Einmalzahlung für die unteren Lohngruppen bisher noch nicht bestätigt wurde!
 
Hintergrund:
In der Tarifrunde der Caritas hat die BK am 14. Juni 2018 neben Tariferhöhungen auch Einmalzahlungen für untere Lohngruppen beschlossen. So sollen die die Beschäftigten der Anlagen 31 und 32 in den Entgeltgruppen P4 und P6, der Anlage 33 in den Entgeltgruppen S2 bis S4 sowie der Anlage 3 in den Vergütungsgruppen 12 bis 6b im Dezember 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro erhalten.
Um Nachteile für die Beschäftigten zu vermeiden, hatte die Mitarbeiterseite die gestrige Sondersitzung der RK Ost beantragt und rechtzeitig den Antrag gestellt.
Diese war nötig, weil die vorangegangene Sitzung vom 21. Juni 2018 in Magdeburg durch eine Auszeit der Dienstgeberseite „unterbrochen“ und damit eine Abstimmung über die Einmalzahlung verhindert wurde.
 
Antrag Dienstgeberseite: Angleichung Jahressonderzahlung aussetzen!
Die Dienstgeberseite legte in der Sondersitzung einen Antrag auf Aussetzung des BK-Beschlusses vom 14. Juni 2018 vor, der bis zum Jahr 2022 die stufenweise Anhebung der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost und im Ostteil Berlins von bisher 75 Prozent auf 100 Prozent des Tarifgebiets West (Hamburg, SchleswigHolstein, Westteil Berlins) vorsieht.
Der Vorsitzende der Regionalkommission Ost hat diesen Antrag nicht zur Abstimmung zugelassen. Dieser fällt nach seiner Auffassung nicht unter die Beschlusskompetenz der Regionalkommission.
Nachdem die Dienstgeberseite daraufhin den Raum verließ, wurde die Beschlussunfähigkeit festgestellt und die Sondersitzung vorzeitig beendet.
Wir werden berichten, wie es in dieser wichtigen Frage weitergeht!
 
 
Neues Mitglied auf der Dienstgeberseite
Zu Beginn der Sondersitzung durften wir Katarina Wolfram vom Diözesancaritasverband Erfurt begrüßen, die die Nachfolge von Simon Kokott antritt.
 
 
Termine
 Regionalkommission Ost Die Fortsetzung der Sitzung der RK Ost findet am 18.10.2018 in Leipzig statt.
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