Donnerstag, 9. August 2018

Sommerpause? Trotzdem tut sich was - sachgrundlose Befristung

Während sich die Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA seit längerer Zeit bemüht, die sachgrundlose Befristung durch einen KODA-Beschluss verbindlich abzuschaffen (vgl. KODAKOMPASS Nr. 69, März 2018, S. 4 "woran wir arbeiten und Bericht aus Sicht der Mitarbeiterseite von der 182. Vollversammlung der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen am 20. und 21. Juni 2018 in Augsburg), schafft das Bistum Eichstätt "Fakten".


Das Bistum Eichstätt verzichtet künftig darauf (aufgrund eines Beschlusses der Ordinariatskonferenz), und der Vermittlungsausschuss der Regional-KODA NW hat am 18. Juli den Beschluss gefasst, den Plan der Großen Koalition in die KAVO zu übernehmen. Der Text dazu ist auf "katholisch.de" veröffentlicht worden.
Exklusiv: Kirche in NRW schränkt sachgrundlose Befristungen ein

Schon lange sind sachgrundlose Befristungen den kirchlichen Mitarbeitern ein Dorn im Auge: Sie fordern die Prinzipien der katholischen Soziallehre auch für ihre Arbeitsverträge ein. Nun gibt es in den NRW-Bistümern eine neue Regelung. Der neue Gesetzestext liegt katholisch.de exklusiv vor.
Wir warten auf Nachfolger - auch bei der Caritas!

1 Kommentar:

  1. ich sehe das eher als Beleg dafür, dass es KODA und AK und den ganzen Brimborium nicht braucht. Es bestimmt "der Markt".


    Ingolstadt und Eichstätt haben die niedrigste Arbeitslosenquote in Bayern. Da unterschreibt niemand mehr befristete Arbeitsverträge.


    Also schafft man die sachgrundlose Befristung ab - aber nur durch die Arbeitgeberseite selbst und ohne KODA-Beschluss, damit man bei sich bietender Gelegenheit die Befristung wieder einführen kann.

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