Donnerstag, 16. Juli 2015

Neufassung der Grundordnung nicht bundesweit?

Wie wir bereits am 6. Juli gemeldet haben, ist es nicht sicher, ob die neu gefasste Grundordnung wirklich in allen (Erz-)Diözesen Deutschlands in Kraft gesetzt wird.
kma-online (mit der Redaktion in Berlin) meldet gestern mit Blick auf Bayern:
Katholische Kirche

Neues liberales Arbeitsrecht greift nicht bundesweit
Das neue, liberalere Arbeitsrecht in der katholischen Kirche wird zum 1. August nicht bundesweit umgesetzt, sondern nur in 23 der 27 Diözesen.
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Inhaltlich in gleicher Art berichtet die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG:
15. Juli 2015, 19:01 Uhr Kirchenstreit
Bayerische Bischöfe gegen liberaleres Arbeitsrecht
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Die Bistümer Passau, Regensburg und Eichstätt sprechen sich gegen liberaleres Arbeitsrecht aus: Ihnen scheinen die Regelungen zu weit zu gehen.
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Wie auch immer: Zum 1. August werden 23 katholische Bistümer in Deutschland ein neues kirchliches Arbeitsrecht in Kraft setzen - vier Bistümer jedoch nicht. Das Erzbistum Berlin aus formalen Gründen nicht, weil dort der neue Erzbischof Kurt Koch sein Amt noch nicht angetreten hat. Doch die Bischöfe Rudolf Voderholzer aus Regensburg, Stefan Oster aus Passau und Gregor Maria Hanke aus Eichstätt verweigern sich den neuen Regeln vorläufig, weil sie inhaltliche und kirchenrechtliche Bedenken haben.
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Die Kritiker fürchten den Verlust des katholischen Profils, wenn künftig schwule Pfleger oder geschiedene Kindergärtnerinnen einfach heiraten dürfen. Um solche Zweifel zu beseitigen, gibt das neue Arbeitsrecht dem einzelnen Bischof weit reichende Freiheiten - die Details der Umsetzung darf jeder in seinem Bistum selber regeln.
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Hinsichtlich der Loyalitätsanforderungen erscheint es dann doch bemerkenswert, dass diese in Ingolstadt südlich der Donau (Bistum Augsburg) oder im Nürnberger Zentrum (Erzbistum Bamberg)weniger streng sein sollen als in Ingolstadt nördlich der Donau bzw. Nürnberg Süd (Bistum Eichstätt). Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird solche Konfusion sicher würdigen, auch wenn wir nicht von einem "Kirchenstreit" ausgehen möchten.
Auch in diesen Medien wird wieder von einem "liberaleren kirchlichen Arbeitsrecht" gesprochen, obwohl die Änderungen in diesem Bereich im Wesentlichen nur nichtkatholische Beschäftigte betreffen.

Nun aber zu einem weiteren Novum, das in den Medien weitestgehend nicht wahrgenommen wird. Die mögliche Öffnung für Gewerkschaften, die sich derzeit in der "KODA-Rahmen-Ordnung" konkretisiert. Und hier zitieren wir eine eindeutige Stellungnahme aus der Berliner Hauptverwaltung:
Für ver.di ist die Sache klar: eine Mitarbeit auch in den katholischen Kommissionen kann es nicht geben. Die derzeitigen Regelungen gewährleisten keine gewerkschaftliche Arbeit (koalitionsmäßige Betätigung) im Sinne des Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz.

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