Mittwoch, 31. Juli 2013

Schönen Urlaub

Nachdem in Bayern die Urlaubszeit beginnt, wird auch unser Blog urlaubsbedingt etwas ruhiger angegangen


Wir wünschen einen schönen Urlaub, gute Erholung - und einen erholten Wiedereinstieg nach der Urlaubszeit.

Dienstag, 30. Juli 2013

Countdown zum 31.12.2013

Wie bekannt, wird zum 01.01.2014 eine Regelung der Grundordnung greifen, wonach jeder kirchliche Arbeitgeber, der nicht automatisch der Gesetzgebungsgewalt des Bischofs unterliegt, vor diesem Datum rechtzeitig die Grundordnung in seinen Statuten verankern muss, um kirchliches Arbeitsrecht anwenden zu können.
Wir werden in unregelmäßigen Abständen auf dieses Datum hinweisen, und Punkte ansprechen, die zu den einzelnen "Stichtagen" von Bedeutung sein könnten.

Heute: wo müsste eigentlich jetzt schon ein Betriebs- oder Personalrat gewählt werden?

Montag, 29. Juli 2013

Endspurt: Bildungsfreistellung auch für Bayern!

Bayern ist eines der wenigen Bundesländer, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Recht auf Bildungsfreistellung haben. Deshalb fordert ver.di Bayern die Einführung eines Bildungsfreistellungsgesetzes.

Samstag, 27. Juli 2013

Beitrag von ver.di TV: "Gute Pflege ist ein Menschenrecht"

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

ver.di hat einen kurzen Film mit dem Titel „Pflege ist ein Menschrecht“ zum Thema Altenpflege produziert. Er lässt sich auch gut als Beitrag bei entsprechenden Veranstaltungen auch der Betriebsgruppen einsetzen.

Dieser Kurzfilm wurde für das Bündnis für gute Pflege gedreht. Ihr findet einen Link auf der Bündnisseite unter www.buendnis-fuer-gute-pflege.de oder direkt bei ver.di TV https://www.verdi.de/verditv.


----------- "Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog

Donnerstag, 25. Juli 2013

Gewerkschaftliches Zutrittsrecht - kreativ mit der Blockadehaltung der Kirchenoberen umgehen- eine Betriebsgruppe macht es vor

Von einander lernen - vor allem, was kreative Ideen anbelangt, auch das bietet dieser Blog:

Die Situation:

Die Betriebsgruppe initiert ein Schreiben der Gewerkschaftssekretärin, in der  diese höflich darum bittet, im Rahmen des gewerkschaftlichen Zutrittsrechts die Einrichtung besuchen zu dürfen.
Es wird ihr verweigert, denn die Kirchenoberen müssten erst das BAG-Urteil vom 20.11.2012 gründlich auswerten. Bis dahin solle sie von einem  Besuch absehen.

Mittwoch, 24. Juli 2013

Caritas beendet Leiharbeit

liest man im Neuen Deutschland, freut sich über die positive Nachricht, liest aber dann weiter:

Beschäftigte sollen beim Wohlfahrtsverband auf Lohn- und Rentenansprüche verzichten 
 Die Caritas trennt sich von ihrer eigenen Leiharbeitsfirma und will die Beschäftigten übernehmen. Allerdings sollen die Mitarbeiter deutlich schlechtere Bedingungen als ihre Stammkollegen akzeptieren.
...

Dienstag, 23. Juli 2013

Bundesgesundheitsministerin a.D. Ulla Schmit zum Schwertbad

... "Nur wenn beide Seiten der Medaille glänzen, nämlich eine gerechte Bezahlung der Beschäftigten und eine vernünftige Modernisierung der Reha-Einrichtungen ... ist der Erfolg für den Reha-Standort Aachen-Burscheid garantiert." ...
und wir möchten dazu fügen: zu einer Seite der Medaille gehört auch ein ein allgemein verbindlicher Sozialtarifvertrag, der eine hohe Refinanzierung sichert und auch für "schwarze Schafe" kein Schlupfloch lässt.


Montag, 22. Juli 2013

Bistum Aachen äußert sich zur Diskussion um die Kurkliniken Schwertbad

Wir dokumentieren die Erklärung des Bistums Aachen vom vergangenen Freitag:

Bistum Aachen - Nachricht vom 19. Juli 2013



Nach sozialpolitischer Lösung für Reha-Kliniken suchen

Bistum Aachen äußert sich zur Diskussion um Kurkliniken

Samstag, 20. Juli 2013

Vor 80 Jahren: Reichskonkordat abgeschlossen

Am 20. Juli 1933 ist in der Vatikanstadt zwischen Vertretern des damaligen Deutschen Reichs und des Heiligen Stuhls ein Konkordat unterzeichnet worden. Das Reichskonkordat ist durch den Art. 123 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) staatlicherseits fortgeltendes Recht. Über Can. 3 des CIC gilt das Konkordat kirchenrechtlich - und zwar vorrangig gegenüber allen anderen kirchenrechtlichen Regelungen, insbesondere auch gegenüber bischöflicher Gesetzgebung.
In Artikel 1 ist eine Regelung enthalten, die gerade heute in der juristischen und politischen Diskussion steht:

Es gibt Alternativen zum 3. Weg: Diakonie & Ver.di wollen Tarifvertrag für Niedersachsen



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