Dienstag, 13. August 2013

Ver.di zeigt Gesicht in kirchlichen Betrieben


Mit einer bundesweiten Unterschriftenaktion in Einrichtungen und Betrieben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verstärken diakonische Mitarbeitervertretungen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Bemühungen für die Anerkennung demokratischer Grundrechte. „Wir fordern gemeinsam mit den Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen eine gerechte Bezahlung, reguläre Tarifverhandlungen, das Streikrecht sowie die gleichen Mitbestimmungsrechte wie für Betriebsräte in weltlichen Einrichtungen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler zum Auftakt der Unterschriftenaktion. Ergänzt wird die Unterschriftensammlung von einer Onlinepetition (Link zur Petition).



Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen würden noch immer grundlegende demokratische Rechte vorenthalten, sie seien nach wie vor Beschäftigte zweiter Klasse. Es zeichne sich ab, dass die EKD auf ihrer Synode in Düsseldorf vom 7. bis 13. November 2013 Kirchengesetze erlassen wolle, die Streikrecht und echte Mitbestimmung verhindern sollen. „Unterschriftenaktion und Onlinepetition sollen ein Zeichen setzen: Die Beschäftigten wehren sich gegen Bevormundung. Wir fordern gleiche Rechte für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, betonte Bühler.


Flugblatt "ver.di zeigt Gesicht in kirchlichen Betrieben als pdf"

Die in der gemeinsamen Aktion von ver.di und der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft von Mitarbeitervertretungen in der Diakonie (Buko) gesammelten Unterschriften sollen am 9. November 2013 dem Rat der EKD und der Kirchenkonferenz überreicht werden.



Natürlich spricht nichts dagegen, die Petition auch als Beschäftigte bei Caritas und Katholischer Kirche zu unterstützen. Im Gegenteil!

Montag, 12. August 2013

Countdown zum 31.12.2013 - Teil II.

bis zum 31.12.2013 müssten kirchliche Träger rechtsverbindlich die Grundordnung in ihrer Satzung übernehmen, wenn weiterhin das kirchliche Arbeitsrecht angewendet werden soll. Ansonsten sind die Vorgaben des weltlichen Arbeitsrechts anzuwenden, und ein Betriebsrat (bei juristischen Personen des privaten Rechts wie einer GmbH, einer gGmbH, einem e.V. usw) oder ein Personalrat (bei juristischen Personen wie Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts) zu bilden.
Die Abgrenzung erfolgt ausschließlich anhand der Rechtsnatur des Arbeitgebers. Gem. § 130 BetrVG findet das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung auf Verwaltungen und Betriebe ... der Körperschaften Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Eine Überschneidung der unterschiedlichen Mitbestimmungsgesetze ist daher ausgeschlossen.

Die erste Meldung (wo wäre eigentlich jetzt schon ein Betriebs- oder Personalrat zu bilden?) haben wir Ende Juli gebracht: "klick"

Heute gehts um die Frage, ob der 31.12.2013 abgewartet werden muss, und ob es möglich ist, vorab entsprechende Vorarbeiten zu leisten:

Donnerstag, 8. August 2013

Weg mit Pepp!

PEPP nicht einführen

ver.di warnt gemeinsam mit attac, Sozialverbänden, Ärzte- und Patientenorganisationen vor der Einführung des pauschalierenden Entgeltssystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). In einer Petition fordern die Organisationen die kommende Bundesregierung auf, PEPP nicht einzuführen. Innerhalb eines Monats hat die Initiative bereits über 2000 Unterstützerunterschriften erhalten, darunter 60 von Klinikleitungen.

Hier gehts zur Petition:


Weitere Infos: 



Mittwoch, 7. August 2013

Umkleidezeit ist Arbeitszeit

In der Augustausgabe der ver.di-Betriebszeitung im Krankenhaus Püttlingen, "Sp(r)itzenblatt" befasst sich die ver.di Betriebsgruppe mit der Umkleidezeit, die nach dem BAG-Urteil vom September 2012 als Arbeitszeit zu werten ist. Aktuell verhandelt der Betriebsrat. Die Ansprüche sollen rückwirkend zum 1. Januar anerkannt werden. Das besagt eine gemeinsame Erklärung von Geschäftsführung und Betriebsrat.

zum "Spritzblatt" (Link)
(was eine Betriebsgruppe doch so alles anstellen kann)


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Donnerstag, 1. August 2013

Was tun, um den ErzieherInnenmangel zu beheben?

Wenn ein Mangel an qualifiziertem Personal besteht - und das wird heute landauf und landab für die ErzieherInnen verkündet - dann gibt es nur wenige Möglichkeiten zu Abilfe:

Zeitdruck macht Erzieherinnen krank

meldet heute KNA. Nach einer neuen Studie seien Erzieherinnen deutlich häufiger krank als Frauen mit anderen Berufen. 
Nähere Informationen zu der Untersuchung, die von der Unfallkasse NRW und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Auftrag gegeben und von der Berliner Alice-Salomon-Hochschule durchgeführt worden ist, finden sich auf RP-Online  

Heute, Donnerstag, 22:30 Uhr, WDR: "Wohin mit den Kids"

Rechtsanspruch auf KiTA-Platz - und nun?

WDR-Seite zur Sendung aus der Reihe "Menschen hautnah"