Freitag, 11. Oktober 2024

Weimar und kein Ende

Das Arbeitsgericht Erfurt hat in einer einstweiligen Verfügung an seiner Rechtsauffassung festgehalten und den für 14. Oktober erneut angekündigten Warnstreik am Sophien-Hufeland-Klinikum der Diakonie untersgt.
Verdi legte sofort nach der Urteilsverkündung Berufung ein. Das Thüringer Landesarbeitsgericht will heute, am Freitag, darüber entscheiden.

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Das (Erfurter) Gericht räumte im Verlaufe der mündlichen Erörterung ein, dass das Verfahren grundsätzliche Rechtsfragen berühre, die diskutiert werden sollten. Allerdings sei dies im Rahmen der Entscheidung einer einstweiligen Verfügung nicht zu leisten.
Trotz diese genannten "grundsätzlichen Rechtsfragen, die geklärt werden sollten", dann in der Entscheidungsbegründung einen angekündigten Warnstreik als "offensichtlich rechtswidrig" zu bezeichnen, erscheint uns als problematisch und Verdrehung der Rechtslage.
Das kirchliche Selbstordnungs- und Selbsverwaltungsrecht besteht nur "im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes". Das heißt, dass schon durch einfachgesetzliche Regelungen die Schranken der kirchlichen Befugnisse enger gezogen werden können. Will das Gericht nun tatsächlich unterstellen, dass die verfassungsrechtlich zugesicherten Rechte der Arbeitnehmer für MitarbeiterInnen von Einirchtungen im Besitz kirchlicher Träger nicht gelten? Denn nur mit dieser Unterstellung lässt sich die Begründung des Erfurter Gerichts verstehen.
Es ist eine bemerkenswerte Auffassung, dass in einem für das Gericht zweifelhaften Fall diese verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Arbeitnehmer hinter den behaupteten Ansprüchen der Arbeitgeber, außerhalb der staatlichen Rechtsordnung zu stehen, zurück treten sollen.

Quellen:
MDR Thüringen (zitierend),
MDR THÜRINGEN JOURNAL Mi 09.10.2024, 19:00Uhr. Video 02:03 min - verfügbar: bis 07.04.2025 ∙ 19:36 Uhr;
Tagesschau

Daniel Wenk schreibt dazu auf Facebook:
In Mitteldeutschland erleben die Interessenvertretungen seit 20 Jahren die Unwucht des Dritten Wegs.* Versuche der Beschäftigten Verbesserungen im Verfahren zu erreichen wurden ignoriert. Protest und Blockaden der Beschäftigten als einzigen Weg des Drucks im Dritten Weg durch nachjustieren im Gesetz ausgeschlossen. Ergebnis 🟰 nun können die Arbeitgeber auch ohne die Beschäftigten gewünschte Ergebnisse produzieren.*
Unterstützung erhalten sie inzwischen von ihrem von Kirche und Diakonie finanzierten Arbeitnehmer Verband VKM-EKM 🤯 praktisch: der Vorsitzende ist Referent beim Diakonischen Werk.
*Konsens? Parität? Gegnerunabhängigkeit? In Mitteldeutschland Fehlanzeige, stattdessen Kontroll- und Machterhalt von Kirche und Diakonie.* Morgen wird um 12:30 Uhr vor dem LAG in Erfurt verhandelt, ob sich Beschäftigte der diakonischen Klinik mit Macht für ihre Arbeitsbedingungen einsetzten können oder ob sie noch etwas Geduld benötigen. Dieses Modell kann und darf das Recht auf Streik nicht ersetzten‼️

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