Montag, 11. August 2025

Auch der Blog macht Sommerpause

In Bayern haben die Sommerferien begonnen - eine Zeit, die wir auch in der Vergangenheit immer für etwas "Blogruhe" genutzt haben.
Hitze mit Feuchtigkeitsentzug trübt die Gedanken. Und der Ausgleich des Flüssigkeitshaushalts wirkt nicht immer klärend - vor allem wenn er mit dem bayerischen Fasten-Nationalgetränk erfolgt.

Die letzte Gerichtsverhandlung um das Abtreibungsverbot in einer nunmehr katholisch geführten Klinik hat aber so viele komplexe Themenbereiche angesprochen, dass wir unsere Pause etwas verschoben haben. Mit täglich rund 800 Zugriffen, die wir zwischen dem 6. August und dem 9. August verzeichnet haben, dürfte das auch im Interesse unserer Leser gelegen haben.
= Kann es wirklich sein, dass ein öffentliches Krankenhaus, das einen verfassungsrechtlich geschützten Staatsauftrag erfüllt und dafür öffentliche Zuschüsse erhält, "im Rahmen des ... Direktionsrechts" bestimmte, manchmal elementare Leistungen des Gesundheitsschutzes verweigert?
= Was zählt die Gewissensfreiheit von Mitarbeitenden, die ohne ihr Zutun plötzlich Loyalitätsvorgaben erfüllen sollen, welche der neue kirchliche Arbeitgeber "überstülpt"?
Das ist genug Stoff zum Nachdenken - und nichts eignet sich besser als eine kreative Pause und die Regeneration von Ferien oder Urlaub.

In diesem Sinne - all unseren Lesern eine erholsame Ferienzeit ...

Sonntag, 10. August 2025

Sonntagsnotizen: "Religionsfreiheit ist nicht verhandelbar"

erklärte der CDU-Politiker Lars Rohwer. Er ist neuer Vorsitzender des Stephanuskreises der Unionsfraktionen im Bundestag.

Quellen:
Domradio
Katholisch.de

Frage:
Gilt das nur für die kollektive Religionsfreiheit der Kirchen selbst oder auch für die individuelle Religionsfreiheit der Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen?

Freitag, 8. August 2025

Klage von Gericht abgewiesen

berichten unter anderem:
DOMRADIO: Arzt kündigt Berufung an
katholisch.de: Streit geht weiter - Prozess um Abtreibungen: Arzt verliert gegen christliches Klinikum
SPIEGEL: Chefarzt scheitert mit Klage gegen Abtreibungsverbot
Der klagende Gynäkologe erwägt nun, die nächste Instanz anzurufen.

Tagsschau: Gericht weist Klage gegen Abtreibungsverbot an Klinik ab
WDR: Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt: Gericht weist Klage ab
DIE ZEIT: Arzt scheitert mit Klage gegen Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen
DIE ZEIT: Wenn Frauenrechte weniger zählen als religiöse Dogmen

Kann es wirklich sein, dass ein öffentliches Krankenhaus, das einen verfassungsrechtlich geschützten Staatsauftrag erfüllt und dafür öffentliche Zuschüsse erhält, bestimmte Leistungen des Gesundheitsschutzes per Dienstanweisung bis in die Privatpraxis des Arztes hinein verbietet?

Ein kleiner Nebensatz, bevor wir uns an das Urteil machen: mit etwa 2000 Demonstranten haben ungefähr doppelt soviele Personen den Demoaufruf von ver.di und der Organisatorin der Demo, Sarah Gonschorek (Grüne) befolgt, als angenommen worden war. Auch aus Bund und Land NRW waren Politikerinnen gekommen, darunter die Grünen-Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann.Bei dem Demomarsch stoppte Volz vor dem Klinikum und hielt eine Tafel hoch, auf die er die Zahl 231.470 eintrug – die aktuelle Unterschriftenzahl der Petition, die der Mediziner zudem am 1. Juli unter dem Titel »Ich bin Arzt – meine Hilfe ist keine Sünde!« gestartet hatte. Das sei »überwältigend«.

Auch katholisch.de berichtet: Warum ein Chefarzt eine christliche Klinik verklagt

(Zitat)
Im westfälischen Lippstadt startet am Freitag ein Prozess des Chefarztes Joachim Volz gegen das dortige christliche Klinikum. Der Mediziner klagt gegen die Einschränkung von Abtreibungen durch seinen Arbeitgeber. Ein Urteil wird schon am ersten Verhandlungstag erwartet. Die Entscheidung betreffe eine reine Rechtsfrage, erklärte das zuständige Arbeitsgericht Hamm auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Kammer plane keine weiteren Termine.

Dem Prozess ist bundesweite Aufmerksamkeit sicher, nachdem Volz unter anderem eine Online-Petition gegen religiöse Vorschriften in Krankenhäusern gestartet hatte, die bislang knapp 230.000 Menschen unterzeichnet haben. Am Verhandlungstag ist zudem eine Solidaritätsdemo für Volz mit rund 1.000 Teilnehmern angekündigt.
...
neben den bereits bekannten Angaben (wir berichteten) weist katholisch.de auf weitere Bezugsfälle und die damit einhergehende bundesweite Relevanz hin:
...
Ähnliche Debatte in Flensburg

Volz nimmt den Prozess auch zum Anlass, um auf vergleichbare Fälle in anderen Kliniken hinzuweisen. Eine ähnliche Diskussion gibt es beispielsweise in Flensburg. Dort planen das katholische Malteser-Krankenhaus und das evangelische Diako-Krankenhaus eine Fusion. In dem neuen Flensburger Zentralklinikum, das 2030 eröffnen soll, sollen auf Wunsch der Malteser ebenfalls keine Abtreibungen mehr durchgeführt werden. "Unsere Aufgabe im Krankenhaus besteht darin, Leben zu retten und zu erhalten", schreibt die katholische Hilfsorganisation. "Wir sind nicht Partner, wenn es um eine Beendigung des Lebens geht." Kürzlich debattierte der schleswig-holsteinische Landtag über das Thema - ohne konkretes Ergebnis.

Die katholische Kirche lehnt Abtreibungen grundsätzlich ab. Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz ist es Aufgabe von Christen, sich für den Schutz jeden Lebens einzusetzen: "In ethischer Perspektive können wir die Abtreibung daher nicht gutheißen und sie auch nicht als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren." Der aktuell geltende Paragraf 218 des Strafgesetzbuches sei ein wichtiger Kompromiss, der allerdings nicht gänzlich mit den Ansichten der Kirche vereinbar sei.


weitere Berichte: Lippstädter Zeitung: Live-Ticker: Demo in Lippstadt gegen Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen
taz: Joachim Volz will sich Abbrüche nicht verbieten lassen
WDR: Streit um Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt: Verhandlung startet
ZDF heute: Lippstadt: Streit um Abtreibungsverbot

Mittwoch, 6. August 2025

Chefarzt klagt gegen christliches Klinikum Lippstadt: Rund 1.000 Menschen zu Demo bei Abtreibungsprozess erwartet

berichtet die sicher nicht "kirchenfeindliche" Seite katholisch.de
Lippstadt ‐ Recht auf Schwangerschaftsabbruch? In Lippstadt klagt ein Chefarzt gegen die Einschränkung von Abtreibungen durch seinen Arbeitgeber, das christliche Klinikum Lippstadt. Zum Prozessauftakt hat sich eine Demo angekündigt. Zu einer Demonstration wegen eines Abtreibungsprozesses vor dem Amtsgericht Lippstadt erwartet die Polizei etwa 1.000 Menschen. In dem Fall klagt der Mediziner Joachim Volz gegen die Einschränkung von Abtreibungen durch seinen Arbeitgeber, das christliche Klinikum Lippstadt. Zum Prozessauftakt am Freitag wollen sich vor dem Gericht die Unterstützer des Arztes versammeln, wie die Polizei am Dienstag bestätigte. Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital war auf Wunsch der katholischen Seite durchgesetzt worden, auf Schwangerschaftsabbrüche weitgehend zu verzichten. Volz wirft dem katholischen Träger vor, per Dienstanweisung keine Schwangerschaftsabbrüche mehr zuzulassen, auch nicht aus medizinischen Gründen. Mit der Klage wehrt sich der Arzt auch gegen eine Ausweitung dieser Anweisung auf seine Nebentätigkeit in seiner privaten Praxis in Bielefeld. Der Fall wird in Lippstadt vom Arbeitsgericht Hamm verhandelt. ...
Das Deutsche Ärzteblatt nimmt sich unter der Überschrift
„Es darf nicht mehr möglich sein, dass ein solches Verbot ausgesprochen wird“
ebenso des Falles an, interviewt den Arzt und meint:
Berlin/Lippstadt – Nach einer Klinikfusion hat ein katholischer Träger dem Gynäkologen Joachim Volz das Durchführen von Schwangerschaftsabbrüchen verboten, ausgenommen Fälle von akuter Lebensgefahr für Mutter oder Kind. Das betrifft den ambulanten ebenso wie stationären Bereich und darüber hinaus eine Praxis, die Volz in Bielefeld betreibt.

Dagegen klagt der 67 Jahre alte langjährige Chefarzt. An diesem Freitag (8. August) wird dazu eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm (in den Räumen des Amtsgerichts Lippstadt) in Nordrhein-Westfalen erwartet, wie die Gerichtsdirektorin auf Anfrage mitteilte.

Nach Gerichtsangaben ist in der Dienstanweisung des katholischen Trägers eine Ausnahme dann vorgesehen,„wenn Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes akut bedroht sind und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte“.

...

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) stellte sich hinter Volz und erklärte: „Es ist unethisch und nicht akzeptabel, erst dann zu handeln, wenn das Leben der Mutter akut gefährdet ist.“ ÄKWL-Präsident Hans-Albert Gehle sprach von einer bedenklichen Entwicklung. Er befürchtet, dass Klinikfusionen auch in anderen Regionen ähnliche Auswirkungen haben könnten.

...
(es folgt ds Interview mit Dr. Volz; wir berichteten wegen des arbeitsrechtlichen Hintergrundes)

Montag, 4. August 2025

Chefarzt verklagt Kirche: "Mir wird vorgeschrieben, eine Frau zu quälen"

Es ist ein schwieriges Thema. Denn einerseits gibt es den Schutz des ungeborenen Lebens - und andererseits den Schutz der Mutter.
Ja, richtig - gerade die Babys sind das schwächste Glied der Gesellschaft, und damit die schützenswerteste Personengruppe überhaupt. Und ja - auch behinderte Kinder haben das Recht zu leben. Und es gibt die Probleme, die eine Risikoschwangerschaft oder auch eine ungewollte Schwangerschaft (etwa nach Inzest oder Vergewaltigung) für die Mütter und in der Folge auch für das werdende Kind haben, bis zu dessen Lebensende und möglicherweise für deren Kinder und Kindeskinder auch noch darüber hinaus. Ich möchte nie in die Situation kommen, zwischen diesen beiden Werten entscheiden zu müssen.

Ein Chefarzt verklagt nun seinen katholischen Arbeitgeber, nachdem dieser das einst evangelische Klinikum als Täger übernommen hat
Der Gynäkologe Joachim Volz war langjähriger Chefarzt beim Evangelischen Krankenhaus in Lippstadt, das seit der Fusion "Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus" heißt.
Seit ein katholischer Träger sein Krankenhaus übernommen hat, darf Joachim Volz, Chefarzt und Frauenarzt am Klinikum Lippstadt, keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen. Der 67-Jährige zieht nun gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht. Welche Folgen das Verbot für seine Patientinnen hat und warum er mit dem Fall an die Öffentlichkeit gegangen ist, sagt er im Interview mit ntv.de.
Näheres gibt es hier zu lesen (n-tv)

Es ist diese Abwägung, die von Seite der die Juristin Dr. Brosius-Gersdorf in einem juristischen Aufsatz analysiert wurde. Diese juristische Diskussion ist Aufgabe von Juristen. Brosius-Geiersdorf kommt zur folgenden Schlußfolgerung:
1. Die "unantatsbare Menschenwürde" (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) umfasst nicht das Leben eines Fetus oder Embryos, wohl aber das der Mutter (das hat im Übrigen das Bundesverfassungsgericht schon vor rund 50 Jahren so entschieden). Aus diesem - nur aus diesem - Grund sind Schwangerchaftsabbrüche überhaupt erst möglich (vgl. auch § 1 BGB).
2. Daher spricht viel dafür, den Schutz von Embryos und Feten unter Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz zu subsummieren.

Das ist beileibe keine Plädoyer für einen Schwangerschaftsabbruch und erst recht kein "Innenpolitischer Skandal" - weshalb auch uninformierte Kritik aus Reihen der Bischöfe entsprechende Vorwürfe zurück genommen haben und massiv verbal abgerüstet wurde. An dieser Stelle - vollen Respekt vor den Akteuren, die auch einen Fehler einsehen und sich dann zurück nehmen können.

Wenn wir das Thema trotzdem aufgreifen, dann im Kontext mit den kirchlichen Loyalitätsverpflichtungen. Und auch uns geht es hier nicht um materielle Bewertungen, sondern um eine rein formalrechtliche Frage.

Mit welchem Recht verlangt ein (kirchlich-katholischer) Träger von seinen MitarbeiterInnen, die noch dazu einer anderen christlichen Religionsgemeinschaft angehören, die Einhaltung katholischer Moralvorschriften oder gar der "Grundordnung"? Wir dürfen doch davon ausgehen, dass diese nicht von Anfang an arbeitsvertraglich vereinbart waren. Wieso kann also der "Trägerwechsel" zu einer einseitigen Änderung der arbeitsvertraglichen Pflichten und Rechte führen?
Das kirchliche Recht zur Selbstordnung und Selbstverwaltung besteht nur in den Schranken des für alle geltenden Rechts. Und die kirchliche Befugnis, Rechtsnormen zu setzen, gilt nach den Konkordatsverträgen nur für die Mitglieder der eigenen - katholischen - Kirche.
Es ist aber für alle geltendes Recht, daß ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer bestimmten Frist straffrei ist. Und einem nichtkatholischen Mitarbeiter darf die katholische Kirche nach den von ihr selbst unterzeichneten Konkordatsverträgen gar keine Vorschriften machen. Das resultiert aus der Religionsfreiheit, die auch den nichtkatholischen Mitarbeitenden verfassungsrechtlich zugestanden ist. Sie darf ihn nicht zwingen, gegen sein Gewissen zu handeln. Und sollte jetzt jemand auf den Gedanken kommen, dann sei halt das Arbeitsverhältnis (unter Umständen sogar fristlos?) zu beenden - moment:
es gibt arbeitsvertraglich beziehungsweise gesetzlich vorgegebene Kündigungsfristen. Und auch deren Einhaltung ist "geltendes Recht" und damit zu fordern.

Wir werden aus diesem Grund den Streitfall sicherlich weiter verfolgen und bei Gelegenheit über die Entwicklung informieren.

Sonntag, 27. Juli 2025

Sonntagsnotizen - Und wieder fällt ein Krankenhaus ...

Diesmal Schwabach. Nicht, weil die Menschen dort nicht krank wären. Sondern weil niemand mehr Verantwortung übernimmt, wenn es nicht profitabel ist.

Die Diakoneo-Klinik ist insolvent. Der Träger hat einen zweistelligen Millionenbetrag investiert, vergeblich einen Käufer gesucht, und dann das Handtuch geworfen. Die Stadt Schwabach hat ihre Anteile für einen symbolischen Euro abgegeben. Und jetzt klammert man sich an ein Strukturgutachten – als könnte Papier retten, was politischer Wille längst aufgegeben hat.

Deutschland 2025: Krankenhäuser schließen nicht, weil sie schlecht sind. Sondern weil das System sie verrechnet.
Gesundheitsversorgung rechnet sich nicht mehr. Nicht in Schwabach. Nicht in der Fläche. Nicht für die Zukunft.
Ein Insolvenzverwalter übernimmt das Kommando – nicht, weil das Plan war, sondern weil es der letzte Rettungsanker ist. Drei Monate Zeit. Drei Monate Lohnfortzahlung. Drei Monate Hoffnung auf eine Reanimation im Systemstillstand.
Doch sind wir ehrlich: Wir leben in einem Land, das Krankenhäuser sterben lässt – und dann pfiffige Kampagnen zur Pflegeausbildung startet. Wir feiern Systemrelevanz – aber schneiden das System aus dem relevanten Haushalt.

Die Wahrheit ist nicht neu. Sie ist nur unbequem: Wir haben zu lange zugesehen. Zu lange verwaltet. Zu lange verklärt. Pflege? Wird romantisiert. Kliniken? Werden privatisiert. Verantwortung? Wird delegiert.

Und nun?
Ein Krankenhaus, das gebraucht wird.
Eine Region, die versorgt werden muss.
Ein Gesundheitssystem, das innerlich längst kollabiert – und nur noch notbeatmet wird.
Schwabach ist kein Einzelfall. Schwabach ist das Symptom.
Und wer jetzt noch von „positiven Signalen“ redet, sollte sich fragen, wie viel Naivität eigentlich in ein Positionspapier passt.
Die Frage ist nicht: Wie retten wir diese Klinik? Sondern: Wann retten wir endlich unsere Integrität?
Zitiert aus: Pflege der Zukunft, Facebook


Wir hatten unter der Überschrift "Sonntagsnotizen - Die Überflüssigen der Dienstgemeinschaft" bereits im April 2017 die "negativen Bilanzen des (dort genannten) Krankenhauses" angesprochen. Und wir erlauben uns nunmehr nach über 8 Jahren und einer Pandemie, die gezeigt hat, dass es keine Überkapazitäten sondern nur fehlende Reservekapazitäten gibt, zwei Anmerkungen:
1. Es stimmt: die Refinanzierung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf "Gesundheit" krankt - wir sparen unsere Krankenhäuser zu Tode. Das belegen auch die Krankenhausschließungen 2025 aktuell.
In diesem Jahr hat das "Krankenhaussterben" mit zwei kirchlichen Häusern begonnen. In Würzburg wurde die Theresienklinik geschlossen. Das Krankenhaus wurde mehr als 100 Jahre von der Kongregation der Schwestern des Erlösers betrieben. Diese haben sich aus aufgrund finanzieller Schwierigkeiten und den Auswirkungen der Krankenhausreform zur Schließung gezwungen gesehen.
Ebenfalls zum 1.1.2025 wurde die Klinik des Diakoniewerks München-Maxvorstadt geschlossen. Im Vorfeld hatte die Betreibergesellschaft, die Diakoniewerk München-Maxvorstadt KöR, Insolvenz angemeldet.

2. Das Sterben der Krankenhäuser in kirchlichem Besitz belegt zugleich, dass diese Häuser nicht "gemeinnützig" oder "uneigennützig" und "caritativ" sondern nach brutalen wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben werden (müssen). Mit Blick auf das Sonntagsevangelium vom "barmherzigen Samariter" (Lk 10, 25-37) bleibt festzustellen: solche Einrichtungen handeln eben nicht mehr barmherzig und selbstlos. Da hilft auch das verschämte "g" für "gemeinnützig" bei "gGmbH" nichts. Das ist wohl letzlich nur "Etikettenschwindel". Denn jede dieser - nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betriebenen - Einrichtungen braucht Gewinne, um Rücklagen zu bilden und investieren zu können. Damit wird aber eine solche Einrichtung "mit Absicht der Gewinnerzielung" betrieben - und sie ist zumindest "am Markt tätig", was nach Prof. Thüsing *) ausreicht, um als Wirtschaftsbetrieb gewertet zu werden.
Dann aber handelt es sich um Betriebe, die von der Befreiung caritativer Einrichtungen vom Betriebsverfassungsgesetz oder (bei öffentlich-rechtlich konstituierten Trägern) den Personalvertretungsgesetzen der Länder nicht befreit sind. Dann verlangt der Gesetzgeber die Bildung von Betriebs- oder Personalräten, weil nur so die Rechte der Mitarbeitenden in Wirtschaftsbetrieben auch umfassend geschützt werden können.



*) Hanau / Thüsing, »Grenzen und Möglichkeiten des Outsourcings aus dem kirchlichen Dienst« in KuR 2002, RNr. 350, S. 119 ff; ausführlicher und mit weiteren Nachweisen in unserem Beitrag vom 14. März 2016, Anmerkung 2)

Montag, 21. Juli 2025

Kirchliches Selbstordnungsrecht vs. Grundrechte?

In einer Gruppe "Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte" ist soeben dieses Posting versandt worden.
Von Seiten der Kirchen wird das Selbstverwaltungsrecht aus Art. 140 GG oft als "Supergrundrecht" genutzt – auf Kosten anderer Freiheiten:

❌ Kündigung nach Kirchenaustritt
https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++37e33a9a-62e3-11f0-8a87-c569f8999ec9

❌ Verbot medizinischer Schwangerschaftsabbrüche
https://taz.de/Petition-fuer-Schwangerschaftsabbrueche/!6098321/

❌ Diffamierung liberaler Richterkandidatinnen
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2025-07-19/articles/18917439?code=eyJhbGciOiJkaXIiLCJlbmMiOiJBMjU2Q0JDLUhTNTEyIn0..soEv0WzubWsT9UgGnfnn4Q.9U-gZ_ttu2yf8ofpmnAIcYLlHjo1AAd4mPUvi-wz8a8.n4KQRi3XiSOlqPg3xciH5qtfIWVqEH3AbnAGjxMhOWo

Ob Arbeitnehmer:innen, Schwangere oder Verfassungsrichterinnen – immer wieder stellt sich die Frage:
Wie viel Macht darf die Kirche im Staat haben?
Ihr wollt Prof. Volz unterstützen
https://innn.it/keinmord
Das gibt uns Anlass, uns wieder einmal dem von der Kirche beanspruchten "Selbstbestimmungsrecht" zu widmen. Besteht das denn wirklich so, wie von den Kirchen in Anspruch genommen? Volljuristen haben die "Unart", für ihre jeweiligen Mandanten zu argumentieren. Sonst wäre eine Strafverteidigung schlecht möglich. Andererseits sollte die Aera der "Rechtfertigungsjuristen" seit den dunklen Jahren des letzten Jahrhunderts vorbei sein.

Freitag, 18. Juli 2025

Fusion braucht Sicherheit - am Beispiel Darmstadt

Es wird immer mehr zum Normalfall - kirchliche und weltliche Träger fusionieren oder geben ihre Einrichtungen auf, damit diese "von der anderne Coleur" überommen und weiter geführt werden können.

Ein aktueller Fall spielt derzeit in Damrstadt.
Beim geplanten Zusammenschluss des (evangelischen) Elisabethenstifts und des Städtischen Klinikums in Darmstadt pocht ver.di darauf, dass alle Beschäftigten durch den TVöD und das Betriebsverfassungsgesetz abgesichert sind.
Quelle und mehr: ver.di

Freitag, 11. Juli 2025

§ - Kündigung wegen Kirchenaustritts: was meint der EuGH?

Wir haben uns schon öfter mit dem Thema beschäftigt. Wieder einmal muss sich der EuGH mit einer Besonderheit aus dem kirchlichen Nebenarbeitsrecht befassen. Einem Bericht der AFP zufolge dürfte diese Kündigung - wieder einmal - problematisch sein:
Wenn eine katholische Organisation einer Angestellten wegen ihres Kirchenaustritts kündigt, kann das nach einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Diskriminierung sein. Diese Auffassung vertrat die zuständige Generalanwältin Laila Medina in ihren am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland. Es ging um eine Sozialpädagogin, die in einem katholischen Verein für Schwangerschaftsberatung arbeitete. (Az. C-258/24)
...

Generalanwältin Medina vertrat nun die Ansicht, dass sich die Kündigung in einem solchen Fall nicht rechtfertigen lasse. Eine Kündigung wegen Kirchenaustritts sei nur dann möglich, wenn der Beruf es erfordere, Kirchenmitglied zu sein, und wenn die Arbeitnehmerin öffentlich gegen das Ethos der Kirche handle.Ein Kirchenaustritt allein bedeute noch nicht, dass die Mitarbeiterin die Grundprinzipien und Werte der Kirche nicht weiter befolge und ihre Pflichten nicht mehr erfülle, erklärte die Generalanwältin.
Die europäischen Richterinnen und Richter müssen sich nicht an das juristische Gutachten halten. Sie orientieren sich aber bei ihren Urteilen oft daran. Ein Termin für das Urteil wurde noch nicht bekanntgegeben. Den konkreten Fall muss später das deutsche BAG entscheiden und dabei die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen.
Etwas ausführlicher wird die Sachlage in der Pressemitteilung Nº 91/2025 des EuGH vom 10. Juli 2025 über den Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-258/24 Katholische Schwangerschaftsberatung wieder gegeben:

Samstag, 5. Juli 2025

Samstagsnotizen: Darüber kann man nachdenken:

Es ist ein bemerkenswerter Vortrag, den Bischof Dr. Overbeck am Montag beim Tag der Mitarbeitendenvertretungen gehalten hat: Sehr entschieden stellt der Ruhrbischof klar, dass rechtsextremistische Haltungen und Aktivitäten mit dem Dienst in der Kirche nicht vereinbar sind. Und zwar deshalb, weil hier "tragende Grundsätze" des Christentums in Frage gestellt sind - allen voran das christliche Menschenbild, das jedem Menschen eine unantastbare Würde zuspricht und eng mit dem Gebot der Nächstenliebe und der gesamten christlichen Soziallehre vebunden ist. "Rechtsextreme Ideologie ist eine Form von Illoyalität gegenüber der Kirche selbst, weil sie ihren Grundprinzipien widerspricht", sagt Bischof Overbeck - und macht in seinem Vortrag auf die große Gefahr der gegenwärtigen rechtsextremen Bewegungen für unsere Demokratie und unser freiheitliches Zusammenleben aufmerksam.
zitiert nach Generalvikar Klaus Pfeffer, Bistum Essen, bei Facebook

Mehr: Katholische Kirche Bistum Essen - Bischof Overbeck: Rechtsextremismus widerspricht christlichem Menschenbild

Es gehe vor allem darum, in den kirchlichen Organisationen und Einrichtungen eine Debatte darüber anzuregen, „um ein Bewusstsein für die Bedeutung unserer Werte zu stärken und auf die Gefahren extremistischer Parteien hinzuweisen“.
Bei möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen gebe es keinen Automatismus, hob der Bischof hervor, sondern immer den Blick auf den Einzelfall: „Wir schauen hin, wir sprechen an, und wenn nötig ziehen wir Konsequenzen – abgestuft nach der Schwere des Falls und der Stellung der Person.“, so der Bischof.
Über die historische Beziehung zwischen dem rechtsextremen Gedankengut und kirchlichen Eigenarten haben wir ja schon mehrfach berichtet - und die Debatte darüber längst angestoßen. Ob auch diesbezüglich Konsequenzen folgen? Oder werden wieder nur halbherzig die Konsequenzen gezogen, die von den Mitarbeitenden zu beachten sind - bis hin zu neuartigen Loyalitätsvorgaben?

Freitag, 4. Juli 2025

Kircheninfo Nr. 45 erschienen

Aus dem Inhalt:
🤓 Wieso Tarifverträge in kirchlichen Betrieben in Norddeutschland keine Seltenheit sind,
wie Ihr die anstehenden MAV-Wahlen richtig vorbereitet oder
wie Ihr den im Weimarer Appell unterstützen könnt!

Interessiert?
📲 Dann holt Euch die neue Ausgabe der Kirchen.Info hier: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/.../++co...

Donnerstag, 3. Juli 2025

AK Caritas - gestaffelte Übernahme des Empfehlungsbeschlusses der Bundeskommission in den Region

Inzwischen haben alle Regionalkommission getagt und weitgehend - zu unterschiedlichen Zeitpunkten - die Übernahme der Empfehlung der Bundeskommission beschlossen. Noch ist die Akzeptanz des Empfehlungsbeschlusses nicht überall auch "in trockenen Tüchern".
1) Allgemeine Tarifrunde
Die RK Ost (zu der auch Hamburg gehört) hat die allgemeine Tarifrunde im Rahmen ihres Eckpunktebeschlusses bestätigt und startet also am 1. Januar 2026 mit den Gehaltssteigerungen (zzgl. 2,5% +1 Urlaubstag). In allen anderen Regionen wurden die Beschlüsse der Bundeskommission 1:1 umgesetzt; hier geht es schon im Juli 2025 los.

2) Tarifrunde für Ärztinnen/Ärzte:
In der RK NRW wurde die Tarifeinigung für die Ärzte noch nicht umgesetzt und das Vermittlungsverfahren eingeleitet. In allen anderen Regionen wurde der Beschluss der Bundeskommission 1:1 umgesetzt; hier erhöhen sich die Gehälter ab Juli 2025. Alle Ergebnisse auf www.akmas.de/tarif
Quelle: AK-MAS Facebook jetzt kommt es also (ausgerechnet in NRW auf die Vermittler und ansonsten auf die Inkraftsetzung durch die Bischöfe der einzelnen (Erz-)Diözesen an. Und dass individualrechtliche Vereinbarungen allemal vorrangig sind, müssen wir hier nicht extra betonen. Das gilt auch, wenn eine abweichende Vereinbarung gegenüber den bischöflichen Vorgaben erfolgt (§ 305 b BGB).

Wäre es da nicht sinnvoller, gleich "das Original" zu akzeptieren?

Dienstag, 1. Juli 2025

§ BAG - gleiche Tätigkeit muss nicht immer gleich bezahlt werden ... Nachfrage und Überlegungen

Darüber berichtet der SPIEGEL online:
Ähnliche Aufgaben, monatlich bis zu 550 Euro weniger Gehalt: Das kann unter Umständen rechtens sein, urteilen die Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht. Grund ist die Tarifautonomie.
und weiter berichtet der SPIEGEL:
Hierzu betonen auch die Richterinnen und Richter, dass die Tarifparteien zwar den Gleichheitsgrundsatz beachten müssen. Gleichzeitig verschaffe ihnen die Tarifautonomie aber Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielräume. Die gerichtliche Kontrolle sei daher »auf eine Willkürkontrolle beschränkt«. Eine Ungleichbehandlung sei nur dann gegeben, wenn »ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt«.

Diese Begründung lässt aufhorchen - denn kirchliche Regelungen sind keine Tarifverträge, sondern nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGBs - §§ 305 ff BGB), also vom Arbeitgeber einseitig bereitgestellte Regelungen. Daran ändert auch nichts, dass vor einer Inkraftsetzung durch die Bischöfe als "Kirchenrecht" irgendwann einmal in irgendeiner Form irgendwie bestimmte Vertreter der Mitarbeitenden beratend eingebunden waren (wie das geschieht ist für jeden der "Dritten Wege" unterschiedlich geregelt). Das macht neugierig - sollte diese "Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz" in AGBs nicht gelten, auch oder selbst, wenn diese kirchlichen AGBs das vorliegende Tarifvertragsrecht des öffentlichen Dienstes mehr oder weniger detailgetreu abschreiben?

Ein Blick in das Urteil (und letztendlich in das Gesetz) erleichtert die Rechtsfindung.
Also erst einmal das Urteil:

Montag, 30. Juni 2025

§ - das gilt auch bei Kirchens: Fehlgeburt: Neues Gesetz schützt auch Auszubildende

Eine Auszubildende erleidet eine Fehlgeburt – eine Situation, die für alle Beteiligten schwierig ist. Bislang gab es nur die Krankschreibung, doch ein neues Gesetz ändert das grundlegend. Was Ausbildungsbetriebe und deren Auszubildende über die neuen Schutzfristen wissen müssen.
Quelle und mehr "klick"

Donnerstag, 26. Juni 2025

Papstansprache an die Bischöfe - Mahnung zur Einheit

Gestern hat es eine interessante Papstansprache an Bischöfe gegeben. RadioVatikan berichtet hier in amtlicher deutscher Übersetzung, was Papst Leo XIV. bei der Begegnung mit den Bischöfen sagte, die er diesen Mittwoch im Rahmen ihrer Heilig-Jahr-Feier empfangen hat.
...
Prinzip der Einheit
Der Bischof ist vor allem das sichtbare Prinzip der Einheit in der ihm anvertrauten Teilkirche. Es ist seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie in der Gemeinschaft all ihrer Glieder und mit der universalen Kirche aufgebaut wird, ...

Den zweiten Aspekt, den ich – weiterhin ausgehend von Christus als Leitbild für das Leben des Hirten – betrachten möchte, würde ich wie folgt definieren: Der Bischof als Mann geistlichen Lebens, d.h. als ein Mensch, der sich ganz dem Wirken des Heiligen Geistes fügt, welcher in ihm den Glauben, die Hoffnung und die Liebe weckt und diese wie eine Flamme in den verschiedenen Lebenssituationen nährt.
...
dass der "Dritte Weg" der katholischen Kirche in Deutschland (mit der historisch schwerst belasteten Ideologie der "Dienstgemeinschaft" und der Ablehnung des Gewerkschaftsprimats) weder mit dem universellen Kirchenrecht noch mit der eigenen Soziallehre übereinstimmt, haben wir hier schon wiederholt bemerkt.

Und dass es primär Aufgabe der Bischöfe ist, sich seelsorgerlich auf theologischer Grundlage zu betätigen und nicht nach fürstbischöflicher Coleur auch noch weltliche Macht auszuüben, erinnert an den drängenden Aufruf zur Entweltlichung von Papst Benedikt.
Aber wie geschrieben steht: wenn ein deutscher Papst in einem deutschen Konzerthhaus an die versammele Nomenklatur der deutschen Kirche spricht, dann meint er - natürlich - Nicaragua.

Video-Link

Dienstag, 24. Juni 2025

Pfingsten ist vorbei - wir melden uns langsam wieder zu Wort, auch in der Hoffnung, dass der Heilige Geist ...

.... auch einmal den Weg in seine Kirche findet. Denn was da alles an Sonderregelungen erfunden wird, um die Arbeitgeber stark, die Mitarbeitenden klein und die Gewerkschaften draußen zu halten, ist unbeschreiblich.

Dabei sind die kirchlichen Wohlfahrtsverbände genauso wie öffentliche und private Träger gemeinsam in einer Branche aktiv, die im Wesentlichen die gleichen Probleme hat. Warum also das Dritte Rad am Moped immer neu erfinden? Voneinander lernen heißt, siegen zu lernen - und gemeinsam für seine Rechte und sein Wohlergehen zu streiten, hat noch niemand geschadet. Ein Beispiel ist die Behindertenhilfe: ja, es gibt auch kirchliche Einrichtungen in der Branche.
inklusiv.aktiv
Zweimal im Jahr erscheint die ver.di-Zeitung inklusiv.aktiv mit spannenden Artikeln für Beschäftigte in der Behindertenhilfe, den Teilhabe- und Inklusionsdiensten.

Montag, 9. Juni 2025

Sonntagsgedanken - ausgerechnet der Samariter ...

Niemand, nicht einmal der Levit, eilt dem Opfer zur Hilfe – gerettet wird er von einem „Sünder, einem Heiden, der dem Wirt sogar anbietet, für seine Pflege zu bezahlen“.
so berichtet VaticanNews von Erzählungen durch Papst Franziskus zu Begegnungen Jesu. Die Episode wurde im Rahmen einer Sendereihe am Ostersonntag 2022 zur Hauptsendezeit auf Rai Uno ausgestrahlt. VaticanNews weiter:
Besonders eindrucksvoll ist die Betonung der sechs Figuren: nicht nur der Samariter steht im Zentrum, sondern auch diejenigen, die sich ihrer Verantwortung entziehen. Es ist ein Gleichnis über das Handeln – oder das Versagen – angesichts von Leid. Dass gerade der religiös und gesellschaftlich Ausgegrenzte zur Barmherzigkeit fähig ist, während die „frommen“ Repräsentanten des Volkes versagen, ist eine starke Provokation.

Tiefe, theologische Dimension
Jesus erzählt dieses Gleichnis nicht nur, um zu einem guten Leben zu ermahnen. Die Deutung am Ende – der Samariter als Bild für Christus selbst – eröffnet eine tiefere, theologische Dimension. „Einige alte Theologen sagten, in dieser Stelle sei das ganze Evangelium enthalten“, so Franziskus. Jeder von uns ist der Verwundete. Und Christus, der sich „die Hände schmutzig macht“, der uns auf sein „Reittier“ hebt, uns in Sicherheit bringt und sich weiter um uns kümmert, steht für eine Liebe, die keine Grenzen kennt.

Die Parabel ist ein Aufruf zur konkreten Tat – unabhängig von Status, Konfession oder Herkunft. Der Wirt, der staunend zusieht, ist der Spiegel des modernen Menschen: überrascht, ja irritiert vom Maß dieser Barmherzigkeit.

In einer Welt, die oft Spaltung und Abgrenzung fördert, ist das Gleichnis vom barmherzigen Samariter eine bleibende Provokation. Es fordert uns auf, unsere Rollen zu überdenken: Sind wir Helfende, Gleichgültige oder gar Wegsehende? Oder lassen wir uns verwandeln und handeln wie der, den man am wenigsten erwartet hätte?

Lassen wir uns das Gleichnis doch bei der Betrachtung der kirchlichen Arbeitswelt durch den Kopf gehen:
Hätte der "Barmherzige Samariter", der Sünder, der Heide, heute in kirchlichen Arbeitsverhältnissen eine Chance – unabhängig von Status, Konfession oder Herkunft?
Wenn es um die aktive und gemeinsame Eingrenzung des Dumpingwettbewerbs in der Wohlfahrtsbranche geht - sind wir Helfende, Gleichgültige oder gar Wegsehende?

Donnerstag, 5. Juni 2025

Nur Tabellenerhöhungen - orientierender Empfehlungsbeschluss der Bundeskommission zur AVR Caritas

Die Caritas-Mitarbeitenden in Deutschland erhalten zum 1. Juli mindestens 3 Prozent mehr Gehalt. Zum 1. Februar 2026 ist eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent vereinbart. Neben den Gehältern sollen auch Zulagen für Schichtarbeit, Zulagen für Pflegekräfte sowie weitere Vergütungsbestandteile steigen.
Für Ärzte in Caritaskliniken und -einrichtungen gilt ein eigener Abschluss: Er sieht eine Erhöhung um 4 Prozent zum 1. Juli, um 2 Prozent zum 1. Dezember und um weitere 2 Prozent zum 1. Januar 2026 vor.
Die Tarifvereinbarungen sehen auch höhere Zuschläge für Nachtschichten sowie kurzfristige Dienstplanänderungen vor.
wir zitieren aus einer Meldung des DOMRADIO und den Aktuellen Meldungen der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK-MAS).
Die Mitarbeiterseite spricht zudem einige "Fehlstellen" an:
„In einem zweiten Teil der Tarifrunde müssen wir weitere Elemente umsetzen, die im Öffentlichen Dienst erstrittenen wurden: zum Beispiel einen Tag mehr Erholungsurlaub und die Erhöhung der Jahressonderzahlung.“
(Foto: Facebook)

Das Verhandlungsergebnis der Caritas bleibt also - wieder einmal - hinter dem öffentlichen Dienst zurück. Auf diese Weise wird der ruinöse, kostenorientierte Dumpingwettbewerb in der Branche nicht beseitigt. Dafür bräuchte es "allgemein verbindliche Tarifverträge". Dann wäre Qualität und nicht der Billigpreis die Grundlage für einen faireren Wettbewerb aller Anbieter - und diesen Wettbewerb bräuchten die kirchlichen Wohlfahrtsverbände wohl nicht zu scheuen.

Wir weisen zudem darauf hin, dass mit diesem abgespecktem Beschluss noch nicht alles "in trockenen Tüchern" ist.
Denn nun sind die Regionalkommissionen am Zug, die Empfehlung der Bundeskommission durch eigene Beschlüsse um zu setzen. Und danach können die Bischöfe das Ergebnis in kirchenrechtlichen Vorschriften umsetzen - wenn sie denn wollen.

Mit diesem Beitrag melden wir uns zugleich für die anstehenden bayerischen Pfingstferien ab. Voraussichtlich werden wir uns dann in der 26. KW wieder zu Wort melden.

Sonntag, 1. Juni 2025

Sonntagsnotizen - "Glaubwürdigkeit statt Perfektion"

Katholisch.de berichtet von der ersten Priesterweihe, die Papst Leo XIV. vorgenommen hat. Diese erste Priesterweihe zeigt auch, welche Intentionen der Papst den Klerikern für ihr Amt besonders ans Herz legt. In dem Bericht wird aus der Predigt zitiert:
... Es gelte, "die Glaubwürdigkeit einer verwundeten Kirche wiederherzustellen, die zu einer verwundeten Menschheit in einer verwundeten Schöpfung gesandt ist", sagte Leo XIV. in seiner Predigt vor rund 5.500 Menschen im Petersdom. "Perfektion ist nicht wichtig, Glaubwürdigkeit ist jedoch unerlässlich." ...

Auch Radio Vatikan weist im Bericht über die Weihe ausdrücklich auf diesen Aspekt hin:
... „Ihr wisst, wie ich in eurer Mitte war“ – ein Satz des Apostels Paulus, den Leo XIV. als Maßstab für priesterliche Authentizität deutete. „Es ist nicht wichtig, perfekt zu sein, aber es ist notwendig, glaubwürdig zu sein.“ ...
Die Predigt ist von Radio Vatikan zur Gänze im Wortlaut dokumentiert.

Wir können uns der Forderung nach "Glaubwürdigkeit" nur anschließen. Schließlich haben wir die fehlende Glaubwürdigkeit der Kirche im Kontext mit der eigenen Soziallehre einerseits und dem Handeln der kirchlichen Arbeitgeber andererseits oft genug beklagt. Und der Verlust der Glaubwürdigkeit ist das Schlimmste, was einer Religionsgemeinschaft passieren kann.

Mittwoch, 28. Mai 2025

Fachkräftemangel - auch bei der Caritas

wie katholisch.de
Der Deutsche Caritasverband kämpft mit einem großen Fachkräftemangel. "Aktuell ist jede fünfte Stelle unbesetzt. Und es wird noch dramatischer, weil in den nächsten Jahren etwa 200.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Ruhestand gehen werden", sagte der Sprecher der Caritas-Dienstgeber, Johannes Brumm, am Dienstag bei der Vorstellung des "Caritas-Panels 2024" in Berlin. Insgesamt arbeiten bundesweit rund 740.000 Personen für den katholischen Wohlfahrtsverband.
und das Domradio übereinstimmend berichten:
200.000 Caritasmitarbeiter gehen bald in Ruhestand
Enormer Fachkräftemangel erwartet
Der katholische Wohlfahrtsverband sucht nach Antworten auf den Fachkräftemangel. Eine neue Umfrage zeigt, wie viele neue Mitarbeiter im wachsenden Pflegebereich gebraucht werden. Ein Schlüssel ist eine gute Bezahlung.

...
Es fehlt jetzt schon dramatisch an Fachkräften - und die Problematik wird sich in den nächsten Jahren massiv verschärfen.

Wäre es da arg vermessen, den Caritas-Arbeitgebern den guten Rat zu geben, gemeinsam mit der Vertretung der organisierten und damit interessierten Mitarbeitenden nach Lösung zu suchen?
Ach so, ich vergaß - die Bischöfe erlauben des Caritas-Arbeitgebern ja nicht, mit den Interesenverbänden der Mitarbeitenden, also den Gewerkschaften, zu kooperieren. Beim entscheidenden Schritt steht der ideologisch begründete "Dritte Weg" dagegen. Ideologie - auch wenn sie historisch schwer belastet ist - steht halt auch bei den Katholiken höher als die eigene Soziallehre.
Und das Geschwafel von der "Tarifbindung bei der Caritas" können wir nicht mehr hören. Die Caritas hat keine Tarife, sondern "Allgemeine Vertags Richtlinien" (AVR), also Allgemeine Geschäftsbedingungen. Da kann schon rein rechtlich keine Tarifbindung entstehen. Verar...schen, liebe KollegInnen etwa bei katholisch.de, können sich die Caritas-Mitarbeitenden auch selbst. Dazu braucht es das Salbadern über eine "Tarifbindung im Dritten Weg" nicht.

Samstag, 24. Mai 2025

Zehn Jahre Umwelt- und Sozialenzyklika "Laudato si"

Am 24. Mai, dem Hochfest von Pfingsten im Jahr 2015, hat Papst Franziskus seine Enzyklika "Laudato si" publiziert. Es war nicht nur die erste "Umweltenzyklika", sondern ausdrücklich auch als Sozialenzyklika gedacht - so der Papst selbst in einer Stellungnahme für Argentinien (Quelle: Domradio https://www.domradio.de/themen/papst-franziskus/2021-08-24/die-gesamte-tragweite-erkennen-papst-franziskus-sieht-laudato-si-auch-als-sozialenzyklika).
Das 2015 veröffentlichte Schreiben "Laudato si" gilt als erste päpstliche Umweltenzyklika. Zugleich enthält der Text soziale Aspekte, mit denen Franziskus für eine "ganzheitliche Ökologie" aus Sicht der Ärmsten wirbt.
Tatsächlich beschreibt Franziskus eine "ganzheitliche Ökonomie", die Ökologie und Soziales verbindet - und dabei bezieht er sich ausdrücklich auch auf die Gewerkschaftsenzyklika "Laborem exercens" (Rd.Nr. 124).
Der Text der Enzyklika ist vom Vatikan veröffentlicht:
ENZYKLIKA
LAUDATO SI’
VON
PAPST FRANZISKUS
ÜBER DIE SORGE FÜR DAS GEMEINSAME HAUS
Es lohnt sich, den prophetischen Text mit heutigem zeitlichem Abstand neu zu lesen.

Montag, 19. Mai 2025

Ausflug in die "hohe Politik": bei der Papst-Amtseinführung war die russische Kulturministerin nicht dabei

meldet das "Domradio" und führt aus:
Weil es Probleme mit der Anreise gegeben haben soll, fehlte Russlands Kulturministerin bei der Amtseinführung von Papst Leo XIV. Auch der Außenamtschef der russisch-orthodoxen Kirche blieb der Zeremonie fern.
Bei der Amtseinführung von Papst Leo XIV. am Sonntag war Russland lediglich durch seinen Botschafter beim Heiligen Stuhl, Iwan Soltanowski, vertreten. Eigentlich sollte Kulturministerin Olga Ljubimowa für die russische Staatsführung an der Messe auf dem Petersplatz teilnehmen. Sie habe aber wegen Problemen mit der Reiseroute nicht nach Rom fliegen können, erklärte ihr Ministerium laut russischen Medien. ...
Nun, manches lässt sich verifizieren - und wir haben tatsächlich einen ergänzenden Bericht bei aerotelegraph gefunden.
Warum drehte der russische Regierungsflieger über dem Mittelmeer ab?
Ein russisches Regierungsflugzeug verließ Moskau mit Kurs auf Rom – kam dort aber nie an. Warum drehte die Ilyushin Il-96 über dem Mittelmeer um?


18.05.25 - 13:05
Das Ziel war Rom. Am Samstagnachmittag (17. Mai) um 14 Uhr Ortszeit startete die Ilyushin Il-96 mit dem Kennzeichen RA-96014 der Spezialflugstaffel Russlands am Flughafen Moskau-Vnukovo. Und eigentlich hätten die Insassen - die Einheit befördert Regierungsmitglieder, hohe Beamte und Militärs der Russischen Föderation - um 20:40 Uhr abends in der italienischen Hauptstadt aussteigen sollen.

Doch dort kam die Ilyushin Il-96 nie an. Denn nachdem sie die Türkei überflogen hatte und sich über dem Mittelmeer befand, drehte sie um. Dort flog der russische Regierungsflieger dann zwei Schleifen. Statt danach weiter nach Rom zu fliegen, kehrte sie um. Nach rund neun Stunden Flugzeit landete der Vierstrahler wieder in Moskau.
Wer sich an Bord der russischen Regierungsmaschine befand, ist nicht bekannt. Auch ist nicht bekannt, weshalb sie nach mehr als der Hälfte der zurückgelegten Strecke umdrehte. Die Meldung wird aber mit möglichen Erklärungen versehen. Eine (die dort zuerst genannte) Möglichkeit ist demnach, dass der Ilyushin Il-96 ein Einflug in den italienischen Luftraum verweigert wurde.

Auch die Caritas-Präsidentin fordert mehr Einsatz für soziale Politik

wie Radio Vatikan berichtet:
Die Caritas ist einer der wichtigsten Partner des Staates in der Sozialpolitik, ihre Appelle haben deshalb Gewicht. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa hat die schwarz-rote Koalition zu mehr Anstrengungen in der Sozialpolitik aufgerufen. Sie äußerte sich am Donnerstagabend nach einer Aussprache zur Regierungserklärung.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf unseren Beitrag vom Dienstag letzer Woche Kirche unterstützt Pläne zu einer Pflegereform und den vorhergehenden Beitrag zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai verweisen.

Sonntag, 18. Mai 2025

Die heutige Predigt von Leo XIV. zur Amtseinführung

ist von RADIO VATIKAN hier im Wortlaut publiziert worden. Sie enthält mehrere bedenkenswerte Aussagen. Wir möchten an dieser Stelle auf den letzten Absatz, den Schlußakkord, der Betrachung hinweisen:
...
Lasst uns im Licht und mit der Kraft des Heiligen Geistes an einer Kirche bauen, die auf der Liebe Gottes gegründet und ein Zeichen der Einheit ist, an einer missionarischen Kirche, die ihre Arme der Welt gegenüber öffnet, die das Wort verkündet, die sich von der Geschichte herausfordern lässt und die zum Sauerteig der Eintracht für die Menschheit wird.

Gehen wir gemeinsam, als ein Volk, alle Brüder und Schwestern, auf Gott zu und lieben wir einander.

(vatican news)
Dem Aufruf zur Einheit möchten wir uns insbesondere im Hinblick auf die merkwürdigen Sonderwege hinweisen, die manche nationale Kirchen bezüglich der Vermögensverwaltung und des anzuwendenden Arbeitsrechts beschreiten - und die mit der eigenen, kirchlichen Soziallehre nicht vereinbar sind.
Can. 1286 — Die Vermögensverwalter haben:

1° bei der Beschäftigung von Arbeitskräften auch das weltliche Arbeits- und Sozialrecht genauestens gemäß den von der Kirche überlieferten Grundsätzen (Anm.: also der kirchlichen Soziallehre mit dem durchgehend verankerten Gewrkschaftsprinzip und dem Bekenntnis zu Tarifverträgen in "Mater et Magistra) zu beachten;

2° denjenigen, die aufgrund eines Vertrages Arbeit leisten, einen gerechten und angemessenen Lohn zu zahlen, so daß sie in der Lage sind, für ihre und ihrer Angehörigen Bedürfnisse angemessen aufzukommen.

Sonntagsnotizen - päpstliches Lehramt und kirchliche Soziallehre

In unseren Blogbeiträgen weisen wir immer wieder darauf hin, dass der gewerkschaftsfeindliche "Dritte Weg" der deutschen Kirche nicht mit den katholischen Sozialenzykliken konform ist und daher dem päpstlichen Lehramt widerspricht. Das "päpstliche Lehramt" - was ist das?
Es ist ein "Spezifikum" der katholischen Kirche und damit ein Unterschied zu protestantischen Gemeinschaften.
Das "päpstliche Lehramt" soll bei unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten Orientierung geben. Es „steht nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist“ - erklärt Kirche+Leben.
Und katholisch.de stellt fest:
Kein Gläubiger kann gezwungen werden, ihm auch tatsächlich im Glauben zuzustimmen. Entsprechenden Lehren des Papstes ist jedoch sehr wohl "religiöser Verstandes- und Willensgehorsam" entgegen zu bringen; "nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht", heißt es in den Worten "Lumen gentiums" (LG 25).
Von den Gläubigen wird damit gefordert, sich zunächst äußerlich an die verkündete Lehre zu halten. Das bedeutet auch, "sorgsam zu meiden, was ihr nicht entspricht", wie es im Kirchenrecht heißt. Darüber hinaus sollen die Katholiken sich jedoch auch bemühen, eine authentische Lehre als ihre persönliche Überzeugung zu übernehmen. Die "hartnäckige Ablehnung" einer Aussage des authentischen Lehramts, und damit ein Bruch der Gehorsamspflicht, ist unter Strafandrohung verboten. Gläubigen, die eine entsprechende Lehraussage trotz allem für falsch halten, rät etwa der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller zu Gehorsam und Schweigen.
Das päpstliche Lehramt wird insbesondere durch die päpstlichen Enzykliken konkret dargelegt.
Im Bereich der kirchlichen Soziallehre und damit des kirchlichen Arbeitsrechs - also unserem Blogthema - sind das insbesondere die Sozialenzykliken, sowie ergänzende Ansprachen und Briefe, die wir in unserem Beitrag vom 2. Mair des Jahres angesprochen haben.
Wer diese Verlautbarungen liest muss feststellen: das "kirchliche Arbeitsrecht" der deutschen katholischen Kirche steht im eklatanten Widerspruch zu den Vorgaben der eigenen Soziallehre. Das gefährdet nicht nur die eigene Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche. Der "Dritte Weg" trennt die deutsche Kirche von der weltweit aktiven katholischen Kirche.

Papst Leo XIV. hat nun - so Radio Vatikan - sein Verständnis des päpstlichen Lehramtes erläutert:
Leo XIV.: „Das Lehramt ist ein gemeinsamer Weg zur Wahrheit“
In seiner Rede vor der Stiftung „Centesimus Annus Pro Pontifice“ hat Papst Leo XIV. an diesem Samstagvormittag die Bedeutung der Soziallehre der Kirche als Weg der Reflexion und des Dialogs unterstrichen. Im Zentrum stand seine Ermutigung, das kirchliche Lehramt nicht als starr, sondern als lernfähig, offen und dialogbereit zu verstehen – ein Beitrag zur Erneuerung von Glaube und Gesellschaft.


Literaturhinweis:
Herter: Das päpstliche Lehramt auf dem Prüfstand der Geschichte

Donnerstag, 15. Mai 2025

Petition: Mehr als 143.000 Unterschriften für eine starke Pflege!

💪 Mehr als 143.000 Unterschriften für eine starke Pflege! Zum Internationalen Tag der Pflegenden, hat der DGB zu dem auch ver.di gehört, gemeinsam mit weiteren Organisationen eine Petition übergeben. Die Forderungen an die Bundesregierung sind klar: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen Unterstützung und Sicherheit und die Pflege verlässliche Finanzierung.
👉 Hier geht´s zur Petition “Mach dich stark für Pflege”: https://weact.campact.de/petit.../mach-dich-stark-fur-pflege

Mittwoch, 14. Mai 2025

Die Bundestarifkommission (BTK) für den öffentlichen Dienst hat dem Verhandlungsergebnis vom 6. April 2025 mehrheitlich zugestimmt.

Zuvor hatten sich 52,2 Prozent der ver.di-Mitglieder für die Annahme der Tarifeinigung ausgesprochen.

Damit kann jetzt umgesetzt werden:
- ab April 2025 drei Prozent mehr Geld, mindestens aber 110 Euro
- weitere Erhöhung um 2,8 Prozent ab Mai 2026.
- Laufzeit beträgt 27 Monate (bis zum 31. März 2027)
- Zulagen für besonders belastende Arbeitszeiten steigen deutlich: von 40 auf 100 Euro monatlich für Schichtdienste, von 105 auf 200 Euro für Wechselschichtdienste, in Krankenhäusern von 155 auf 250 Euro. Alle Zuschläge werden dynamisiert, steigen also bei künftigen Tariferhöhungen prozentual mit.
- Auszubildende, Praktikant*innen und dual Studierende erhalten insgesamt 150 Euro mehr, jeweils 75 Euro ab April 2025 und ab Mai 2026.
- Bei der Arbeitszeit wurde ein zusätzlicher Urlaubstag ab dem Jahr 2027 vereinbart.
- Einführung eines Langzeitkontos sowie verbesserte Regelungen bei der Gleitzeit.
- Zudem kann die Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt) künftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden. Die Jahressonderzahlung wird dafür insgesamt erhöht: bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 85 Prozent, beim Bund auf 75 bis 95 Prozent des Monatsgehalts.))
Alle weiteren Infos findet ihr im Bio-Link und auf unserer Website: zusammen-geht-mehr.verdi.de

Dienstag, 13. Mai 2025

Kirche unterstützt Pläne zu einer Pflegereform

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch begrüßt, dass die neue Bundesregierung Anlauf zu einer Pflegereform nimmt.
berichtet Radio Vatikan. Im Artikel wird weiter ausgeführt:
...
Die angekündigte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform solle ausdrücklich auch Vorschläge zur Stärkung pflegender Angehöriger prüfen und bereits 2025 Ergebnisse vorlegen. „Dies sollte angesichts der drängenden Probleme auch tatsächlich erfolgen.“

Die Expertise der Sozialverbände mit einbeziehen

Es sei außerdem wichtig, die Expertise von Sozialverbänden wie dem Deutschen Caritasverband einzubeziehen sowie auf die Erfahrungen pflegender Angehöriger zu bauen.
...

Die katholische Kirche sei im Pflegebereich aktiv, etwa mit stationären und ambulanten Diensten der Caritas. Als Beispiel nannte er den Fachtag „Wo Menschen gepflegt werden, darf Seelsorge nicht fehlen“ am 13. Mai in Frankfurt am Main, organisiert von der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz und dem Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland.

„Aber auch wir sind als Dienstgeberin herausgefordert, für passende Lösungen Sorge zu tragen, wenn Mitarbeitende Angehörige pflegen“, sagte Erzbischof Koch.
siehe auch katholisch.de "Regierung solle Expertise von Sozialverbänden einbeziehen - Deutsche Bischofskonferenz lobt geplante Pflegereform"

Nun muss man strukturell feststellen, dass sich die verfasste Kirche bei ihren Überlegungen auf die Caritas stützt - die gegenüber den Bischöfen durch die Arbeitgeber auftritt. Das wird auch im Bericht von Radio Vatikan deutlich. Ein Bezug auf die Einbeziehung der Mitarbeitenden fehlt. Dabei haben gerade die Pflegenden selbst die unmittelbarste Kenntnis von Mängeln und deren Auswirkungen. Und die Pflegenden sind nun mal - so sieht es auch die eigenen Soziallehre vor - in den Koalitionen, also den Gewerkschaften organisiert. Sie müssten "auf allen Ebenen mitwirken" können (vgl. Mater et Magistra. Rd.Nr. 97 ff). Da müsste dann ja auch konzidiert werden, dass die deutschen Gewerkschaften - insbesondere unsere, im DGB für die Pflegebranche zuständige Gewerkschaft ver.di - gewichtig bei der Pflegereform zu beteiligen sind.
Dieser Hinweis fehlt leider in der Stellungnahme von Radio Vatikan. Die reine Inbezugnahme des Caritas als kirchlicher Arbeitgeberverband in der Branche wäre also ein systemischer Mangel. Es gibt nicht nur die Arbeitgeber in leitenden Positionen, sondern vor allem diejenigen, die tatsächlich die Pflege leisten.
Aber das muss keine Lücke sein. Vielleicht wollte der Berliner Erzbischof die Vertretung der Arbeitnehmer bewusst offen lassen und auch selbst den kurzen Weg zum Paula-Thiede-Ufer direkt für eine unmittelbare Gesprächsaufnahme nutzen.

Caritas, Kirche und ver.di Hand in Hand - darf man noch träumen?

Montag, 12. Mai 2025

Zum Internationalen Tag der Pflege, am 12. Mai

 wir blicken auf eine gelungene Fachtagung Pflege zurück. Am 29. April fand eine rege Diskussion zu aktuellen Entwicklungen im Berufsfeld Pflege statt. Im Fokus stand der sogenannte Pflegemix, der in der Pflege zu einer weiteren Ausdifferenzierung des Berufsfeldes führt. Unterschiedliche Qualifikationen in der Pflege können grundsätzlich eine Bereicherung für die Pflege sein, aber auch zu einer Hierarchisierung, qualifikatorischen Polarisierung, Deprofessionalisierung und Taylorisierung von Pflege führen. Damit ist eine umkämpfte Weichenstellung skizziert, die gravierende Folgen für beruflich Pflegende als auch Gepflegte beinhaltet. Mehr hierzu, samt einer Öffentlichen Erklärung der 40 Teilnehmer*innen,  findet ihr auf unserer HomepageFachtagung Pflege am 29.04.2025 in Nürnberg | Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft Bayern .

 

Nunmehr geht es um den Internationalen Tag der Pflege, am 12. Mai. Wir wünschen euch viel Erfolg bei euren Aktionen. Hierzu hat der fb-c.bayern@verdi.de eine Pressemitteilung, ein Stichprobe zur Erfüllung der PPR 2.0 und ein Flugblatt zum ver.di-Rechner PPR 2.0 bereit gestellt. Der 12. Mai wäre auch ein guter Anlass, unseren ver.di-Rechner zur PPR 2.0 zu nutzen. An unserem Aktionstag Altenpflege zum Buß- und Bettag (19. November) legen wir für die Altenhilfe nach.

 

Angesichts der erschreckenden Ergebnisse unserer Stichprobe, fokussieren wir auf die PPR 2.0. Die Ergebnisse entsprechen vielfach geäußerten Hinweisen unserer Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen. Wir haben uns entschlossen, eine kleine Erhebung durchzuführen. Alle ver.di-Mitglieder sind folglich dazu aufgerufen, die Personalbesetzung auf ihrer Station für eine exemplarische Woche durchzuführen. Leitet eure Daten an eure ver.di-Interessenvertreter*innen weiter. Eure Gewerkschaftssekretär*innen unterstützen euch. Den Link zum Rechner findet ihr in der „Stichprobe“.

 

Mit der PPR 2.0 haben wir für den Krankenhausbereich Normvorgaben für gute Pflege und eine vernünftige Personalausstattung. Wir wollen wissen, wie die Erfüllungsquote in Bayern ist. Damit lässt sich auch betrieblich arbeiten! Noch folgen keine Sanktionen, wenn zu wenig Personal eingesetzt wird. Aber schon jetzt kann die PPR 2.0 ein Instrument sein, um betriebliche Verbesserungen zu erreichen. Sie macht sichtbar, wie viele Pflegepersonen auf den Stationen fehlenErst Transparenz schafft den Druck, den es gegenüber Arbeitgebern und der Politik bedarf, dass sich etwas ändert.



Mehr zum Tage der Pflege bei ver.di (Klick)

Sonntag, 11. Mai 2025

Sonntagsnotizen - Leo XIV. erklärt Namenswahl: Sozialer Papst für eine neue Zeit

In seiner ersten Ansprache an das Kardinalskollegium nach der Wahl zum Papst hat Leo XIV. an diesem Samstagvormittag im Vatikan seine Beweggründe für die Wahl des Namens „Leo“ erläutert – und damit eine klare inhaltliche Linie für sein Pontifikat vorgegeben: soziale Gerechtigkeit, technologische Verantwortung und eine Kirche, die Hoffnung spendet in einer Welt im Wandel.
...
„Gerade weil ich mich berufen fühle, diesen Weg weiterzugehen, habe ich den Namen Leo XIV. gewählt“, erklärte der neue Papst. Dabei verwies er vor allem auf Papst Leo XIII., der 1891 mit seiner bahnbrechenden Enzyklika Rerum novarum die soziale Frage ins Zentrum der katholischen Lehre rückte. „Leo XIII. stellte sich den Herausforderungen der ersten industriellen Revolution – heute stehen wir vor einer neuen: der Revolution der künstlichen Intelligenz und ihrer Auswirkungen auf Gerechtigkeit, Arbeit und Menschenwürde“, sagte Leo XIV.
...
"Die Kirche bietet auch heute ihren Schatz der Soziallehre an, um den Menschen Orientierung zu geben“, so Leo XIV.
...
Quelle und mehr: Radio Vatikan

Der Erklärung des Papstes auf dem Stuhl Petri ist nichts hinzu zu fügen. Wir wünschen ihm und allen, die weltweit mit ihm diesen weiteren Weg gehen, alles Gute - und ein rasch erfolgreiches Wirken mit dem Segen Gottes.




weitere Quellen und Links zu Erwartungen an sein Pontifikat (Auswahl):
(es ist durchaus bemerkenswert, wie Medien unterschiedlicher Herkunft ihre Aussagen gewichten)
Berliner Morgenpost: Neuer Papst erklärt, warum er sich Leo XIV. nennt (Kopie hier)
Domradio: Papst Leo XIV. kündigt Kardinälen ein weiter so an - Franziskus' Weg weitergehen
FAZ: Kardinal Prevost zum Papst gewählt – er gibt sich den Namen „Leo“
Franfurter Rundschau: Papst Leo XIV. mit Klartext zu Franziskus‘ Erbe – und überraschender Namens-Erklärung
katholisch.de: Treffen des neuen Papstes mit dem Kardinalskollegium - Leo XIV. kündigt Kardinälen an: Will Franziskus' Weg weitergehen
Kirche+Leben: Leo XIV. vor Kardinälen: Will den Weg von Papst Franziskus weitergehen
NZZ: Papst Leo erzürnt die amerikanische Rechte: «ein totaler Marxist wie Franziskus»
Tag24: Darum entschied sich der neue Papst für Namen "Leo" (Kopie hier)
Tagesschau: Ausrichtung des Pontifikats
Vorarlberger Allgemeine: Neuer Papst von Vorgänger Leo XIII. inspiriert - Der Papst erklärte, warum er sich dazu berufen gefühlt habe, den Namen Leo XIV. anzunehmen. (Kopie hier)
Vorarlberger Allgemeine: Leo XIV. will sich mit KI und Sozialem befassen
Welt: Mit seiner Namenswahl stellt sich der neue Papst in die Tradition eines frühen Medienprofis:

Samstag, 10. Mai 2025

Stellungnahmen zu Leo XIV.

Es war zu erwarten - die Medien überschlagen sich mit Analysen, Berichten und Meldungen zum neuen Pontifex. Wir möchten hier nicht auf kindliche Bügelbretter eingehen - aber einige Stellungnahmen, die Leo XIV. in unserem Kontext darstellen, können wir dann doch wiedergeben.

Das "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (RND) berichtet über Reaktionen aus den USA, das - nach dem argentisch stämmigen Papst Franziskus - nun Geburtsland des "zweiten amerikanischen Papstes" ist:
...
Er ist ein kompletter Marxist!“
Kurz zuvor hat die ultrarechte Bloggerin Laura Loomer, die bei Trump immer auf ein offenes Ohr trifft, den Account des bisherigen Kardinals Robert Prevost bei X durchgeforstet. „Das ist der neue Papst“, schlägt sie in Großbuchstaben bei dem Kurznachrichtendienst Alarm: „Er ist Anti-Trump, Anti-MAGA, für offene Grenzen und ein kompletter Marxist!“
Tatsächlich hat sich Kardinal Prevost noch vor drei Wochen höchst kritisch zu Trump eingelassen. Da saßen Trump und der salvadorianische Präsident Nayik Bukele im Oval Office und feixten über die Deportation von Migranten in einen Gefängnis-Gulag in El Salvador: „Seht Ihr nicht das Leiden? Ist Euer Gewissen nicht beunruhigt“, stand in einem Post, den der Geistliche teilte.
Zwei Monate zuvor legte sich Prevost offen mit dem zum Katholizismus übergetretenen Vizepräsidenten J.D. Vance an, der erklärt hatte, Christen müssten sich vordringlich um ihre Familien und nicht um Migranten kümmern: „J.D. Vance hat Unrecht: Jesus fordert uns nicht auf, die Nächstenliebe abzustufen.“

Nun zurück zu ernsthafteren Stellungnahmen:
Das Domradio schreibt in einem Gastkommentar von Kolping International:
Mit einer Deutung wird man sich jedoch sicher nicht zu weit aus dem Fenster lehnen: mit der Wahl des Namens Leo ist ein inhaltlicher Ton gesetzt. Denn ihm als XIV. Namensträger ging der große Leo XIII. voraus, der als Begründer der katholischen Soziallehre gilt. Sein 1891 erschienenes Schreiben "Rerum Novarum" von den "neuen Dingen" ist die erste Sozialenzyklika, weil sie sich systematisch mit der "Arbeiterfrage" auseinandersetzte und die Frage nach einem gerechten Lohn in den Blick nahm. Auch die Notwendigkeit staatlicher sozialer Sicherungsleistungen wurde erstmalig von Leo XIII. ins Wort gebracht. Zentral ist jedoch, dass er als erster Papst den Konflikt zwischen Arbeit und Kapital sah, wenngleich er versuchte, diesen allein durch den Geist christlicher Nächstenliebe zu überwinden.
Die damals als neu erkannten Dinge gelten heute als altbekannt, breit erforscht und in der Tradition römischer Sozialverkündigung von vielen Seiten beleuchtet. Der Konflikt zwischen den wenigen mächtigen Kapitaleignern und jener Mehrheit, die nichts anderes zur Überlebenssicherung hat als ihrer Hände und Hirne Arbeitskraft, bleibt jedoch weiter ungelöst. Der Kapitalismus, wohlgleich in Europa "sozial temperiert", wie Oswald von Nell-Breuning SJ es formulierte, bedeutet aber in einer globalen Perspektive noch immer die millionenfache Ausbeutung, Unterdrückung, ja auch Erniedrigung von Menschen. Der unmittelbare Vorgänger Leo XIV. formulierte im Franziskus-Sound kantig: "Diese Wirtschaft tötet!"
Die Wahl des Namens Leo IV. deutet also darauf hin, dass Prevost an diese große Tradition römischer Sozialverkündigung anschließen möchte. Dass auch er die Not der arbeitenden Armen der Welt sieht und in einer systematischen, durch die Liebesbotschaft des Evangeliums erhellten Weise diese Not lindern will. Sicher haben die Jahre des Lebens mit den Kleinbauern im peruanischen Chiclayo, ihre Lebensumstände und ihr mühsamer Überlebenskampf den neuen Leo geprägt. Es ist daher zu erwarten, dass er die Besitzenden sowohl in die individuelle als auch in die sozialethische Pflicht nehmen wird.
Denn wo Leo XIII. seinerzeit noch nicht wagte, die strukturellen Machtverhältnisse zu adressieren, auch aus der Angst, die braven Katholiken könnten dem revolutionären Sozialismus anheimfallen, betonen die Sozialenzykliken der letzten Jahrzehnte die Bedeutung von Gewerkschaften, internationalen Arbeitsnormen und dem Ziel, das Menschen in ihrer Arbeit Erfüllung finden, gar Anteil haben am Wirken Gottes in der Welt. ...
Bemerkenswert ist dann auch ein Akzent, den der Papst selbst in seiner Predigt anlässlich seiner ersten Messfeier als Papst gelegt hat.
Diese Messe feierte Papst Leo XIV. zusammen mit den Kardinälen des Konklaves. Die von ihm gehaltene Predigt kann also durchaus auch als "an die Kardinäle gerichtet" bezeichnet werden. Wir zitieren Radio Vatikan:
... "... Auch heute wird der christliche Glaube in nicht wenigen Fällen als etwas Absurdes angesehen, als etwas für schwache und wenig intelligente Menschen; vielfach werden andere Sicherheiten wie Technologie, Geld, Erfolg, Macht und Vergnügen bevorzugt. Es handelt sich um Umfelder, in denen es nicht leicht ist, das Evangelium zu bezeugen und zu verkünden, und in denen Gläubige verspottet, bekämpft, verachtet oder bestenfalls geduldet und bemitleidet werden.“
...
Alle, die in der Kirche ein Leitungsamt ausüben, seien dazu gehalten, „zu verschwinden, damit Christus bleibt, sich klein zu machen, damit er erkannt und verherrlicht wird (vgl. Joh 3,30), sich ganz und gar dafür einzusetzen, dass niemandem die Möglichkeit fehlt, ihn zu erkennen und zu lieben“.
da ist sie also wieder, die Frage des zunehmenden Unglaubens und der Glaubwürdigkeit in einer Gesellschaft, die sich mehr um Dinge "wie Technologie, Geld, Erfolg, Macht und Vergnügen" sorgt. Und ja - auch die angsprochenen kirchlichen Würdenträger sind Teil der Gesellschaft.
Es gibt für eine religiöse Institution nichts schlimmeres, als ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren. Dann geht auch der Glaube verloren. Und eine Kirche, die um der Macht willen selbst die eigene Soziallehre missachtet, verliert ihre Glaubwürdichkeit.
Dabei geht es nicht um das erschreckende Verhalten von einzelnen Personen - sondern um systemisches Versagen und damit systematisches Handeln einer ganzen Institution, wie beim Vertuschen von Missbrauchsfällen durch geweihte Kleriker.

Dass es sich bei Leos Ausführungen nicht um spontane Gedanken handelt, sondern eine wohlüberlegte Aussage, macht Radio Vatikan dann auch deutlich:
Der Vorgänger Franziskus hatte 2013 noch eine Stegreifpredigt gehalten; Leo hingegen hielt sich – bis auf seinen englischsprachigen Spontan-Prolog – an einen sorgfältig ausgearbeiteten Text. Darin zitierte er häufig aus dem Neuen Testament, zweimal aus Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils – und er machte sich eine berühmte Formulierung des hl. Ignatius von Antiochien zu eigen, nämlich dass die römische Kirche den „Vorsitz in der Liebe“ führe. Eine Deutung des Petrusdienstes, die heute ökumenisch weithin akzeptabel erscheint und die auch Franziskus 2013 gleich in seiner ersten Rede nach der Wahl aufgerufen hatte.

Donnerstag, 8. Mai 2025

„Annuntio vobis gaudium magnum: habemus Papam!“





































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wir zitieren aus

L'UNIONE SARDA.it
einige Aussagen, die einen Blick auf Robert Francis Prevost erlauben:
Der „Bergoglianer“, der sich um Ausgegrenzte und Migranten kümmert, ist Robert Francis Prevost
und weiter
Robert Francis Prevost, der am 14. September 70 Jahre alt wird, ist der 267. Papst. Leo XIV. ist der Name, den er gewählt hat: ... Er ist Augustiner und Vertrauter Bergoglios. Er ist der erste Papst Nordamerikas . Seit 2023 ist er Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe und Präsident der Päpstlichen Kommission für Lateinamerika .
Im selben Jahr erhielt er das Purpur. Er wurde in Chicago als Kind einer Familie französischer Abstammung geboren und schloss sein Studium der Mathematik und Philosophie ab. Von 1985 bis 1999 war er Missionar in Peru . Nach seiner Rückkehr nach Chicago wurde er 2001 Prior des Ordens des Heiligen Augustinus, eine Position, die er bis 2013 innehatte. Im selben Jahr kehrte er als Bischof von Ciclayo nach Peru zurück.

Bergoglio berief ihn 2023 nach Rom. Der amerikanische Bischof, der fließend Spanisch, Portugiesisch, Italienisch und Französisch spricht, hatte den Randgruppen und Migranten in Peru besondere Aufmerksamkeit geschenkt, was Franziskus sehr schätzte.
In Fragen wie der Aufnahme von Migranten, dem Umweltschutz und der Unterstützung der Armen und Ausgegrenzten ist er progressiv, in Fragen der Bürgerrechte gilt er jedoch als konservativer. Es verkörpert eine Vision, die Spiritualität, soziale Gerechtigkeit und Umweltverantwortung vereint.
Als Präfekt der Bischöfe ernannte er Hunderte von Prälaten und formte so eine Generation „bergoglianischen“ Ordensleuten, die aufgeschlossen und fortschrittlich waren. Prevost hat sich den Ruf eines zurückhaltenden und ausgeglichenen Kardinals erworben.
Er war bisher Mitglied der Dikasterien für Evangelisierung (Sektion für Erstevangelisierung und neue Teilkirchen), für Glaubenslehre (Ostkirchen), für den Klerus, für Institute geweihten Lebens und Gesellschaften apostolischen Lebens, für Kultur und Bildung sowie für Gesetzestexte. Er war auch Mitglied der Päpstlichen Kommission für den Staat Vatikanstadt.
...
Ein überzeugter Verfechter der integralen Ökologie: Im Jahr 2024 betonte er während des Seminars „Die Probleme der Umweltkrise im Lichte von Laudato si‘ und „Laudate Deum“ die Notwendigkeit, „von Worten zu Taten“ überzugehen und die Reaktion auf die Umweltkrise auf die Soziallehre der Kirche zu stützen. Für Prevost darf die „Herrschaft über die Natur“, die Gott der Menschheit anvertraut hat, nicht in „Tyrannei“ umschlagen, sondern muss als „wechselseitige Beziehung“ mit der Umwelt erfahren werden.
Er warnte außerdem vor den Folgen einer unkontrollierten technologischen Entwicklung und betonte die Bedeutung einer menschlichen Wirtschaft, die die Umwelt respektiert und Kreislaufmodelle der Produktion und des Konsums fördert, sich der „Wegwerfkultur“ entgegenstellt und bekräftigte, dass die Wirtschaft unsere Welt verbessern und nicht zerstören sollte.
Für den neuen Pontifex muss die globale Zusammenarbeit die Grundlage für den Kampf gegen die Klimakrise sein, mit einer rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Ordnung, die die gemeinsame globale Arbeit für „die solidarische Entwicklung aller Völker“ stärken kann.
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ergänzend:
Dazu passend auch die Namenswahl nach dem Begründer der katholischen Soziallehre.

Mittwoch, 7. Mai 2025

Heute beginnt das Konklave - die (Aus-)Wahl des künftigen Papstes

Der neue Papst benötigt eine Zweidrittelmehrheit der "Wähler" - von uns in "Anführungszeichen" gesetzt, denn nach Auffassung der Kirche ist der neue "Brückenbauer" oder Papst bereits vorbestimmt. Es geht nur noch darum, diese Vorbestimmung zu erkennen.
Der erste Wahlgang des Konklaves in der Sixtinischen Kapelle findet heute Nachmittag statt. Der weitere Rhythmus an den folgenden Tagen besteht dann aus zwei Wahlgängen am Vormittag und zwei Wahlgängen am Nachmittag.
Nach 35 erfolglosen Wahlgängen ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen möglich.
Zieht sich das Konklave, dann können Ruhetage eingelegt werden.
Konklaven im Überblick: So lange dauerte die Wahl der letzten fünf Päpste

Papst Franziskus: Fünf Wahlgänge (12. bis 13. März 2013)
Papst Benedik XVI.: Vier Wahlgänge (18. bis 19. April 2005)
Papst Johannes Paul II: Acht Wahlgänge (14. bis 16. Oktober 1978)
Papst Johannes Paul I: Vier Wahlgänge (25. bis 26. August 1978)
Papst Paul VI.: Sechs Wahlgänge (19. bis 21. Juni 1963)

Montag, 5. Mai 2025

Ein prominenter Kirchenaustritt - und eine Begründung, die zu denken geben sollte

Der SPIEGEL berichtet:
Der langjährige SPD-Spitzenpolitiker Franz Müntefering hat vor rund drei Jahren damit begonnen, sich Gedanken über die katholische Kirche zu machen. Zuletzt zog er Konsequenzen, wie er jetzt bei »Maischberger« berichtete.
und er begründet das unter anderem wie folgt:
Weitere Gründe seien die Missbrauchsskandale und die Tatsache gewesen, dass die Kirche ihrer Verantwortung für die Gesellschaft nicht gerecht werde.

Er kritisierte, dass die katholische Kirche zum Beispiel Mitarbeiter entlasse, wenn sie sich scheiden ließen oder einen anderen Glauben annähmen. Vor etwa drei Jahren habe er sich dann grundsätzliche Gedanken über die katholische Kirche gemacht, so der langjährige SPD-Spitzenpolitiker.
Kopie hier "klick"
Vergleich auch katholisch.de mit einem weiteren Bericht - der die von uns zitierte Begründung nicht erwähnt.

Kurz und prägnant: wer Nächstenliebe predigt, darf nicht an unmenschlichen und inhumanen Praktiken festhalten oder Fehler vertuschen, sondern muss selbst nach seinen Vorgaben handeln. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit.

Wie sich die vielen Kirchenaustritte auswirken, hat die ZEIT am 1. Mai dokumentiert:
Kirchenaustritt:
Wenn die Kirche Kitaplätze streicht
Kirchliche Kitas sind fest eingeplant, um die Kinderbetreuung in Deutschland zu organisieren. Doch den Kirchen fehlt Geld. Jetzt wird klar, wie verzweifelt die Lage ist.
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Sonntag, 4. Mai 2025

Sonntagsnotizen - noch ein Nachruf und eine Erwartung zum Konklave

RADIO VATIKAN - sicher kein kirchenfeindlicher Sender - hat zu den herausragenden Leistungen des verstorbenen Papstes den folgenden Beitrag publiziert:
In memoriam: Franziskus‘ Wirtschaftsanalyse war „wichtiger Weckruf“
Franziskus‘ Analyse und Kritik einer Wirtschaft, die „tötet“, sei ein wichtiger „Weckruf im politischen Diskurs“ gewesen, wo solche Fragen oft ignoriert würden. So hat der Schweizer Jesuit Stephan Rothlin Franziskus‘ Vermächtnis im Bereich der Wirtschaftsethik gewürdigt
.
Nachdem sich die wenigen universalkirchlichen Vorgaben aus dem Arbeitsrecht der Kirche, mit dem wir uns beschäftigen, an die Ökonomen oder Vermögensverwalter der kirchlichen Einrichtungen richten (vgl. c. 1286 CIC) kommen wir nicht umhin, diesem Beitrag auch in unserem Blog entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen. Denn da ist er wieder - der klare Verweis auf die eigene, katholische Soziallehre:
Immer wieder habe der Papst während seines Pontifikates an die innere Verbindung zwischen dem christlichen Glauben und Gerechtigkeit hingewiesen, so Rothlin gegenüber „O' Clarim“ weiter. Wofür die katholische Soziallehre seit mehr als einhundert Jahren eintritt, habe der Papst „in nuancierter und konkreter Weise dargelegt“ und in den drei Enzykliken „Evangelii gaudium“ (2013), „Laudato si“ (2025) und „Fratelli tutti“ (2020) besiegelt.
Es könnte sich lohnen, die Beitrag von Radio Vatikan komplett zu lesen.
Mit diesem Hinweis möchten wir aber zugleich noch einen Schwenk zu einer durch und durch "nichtkirchlichen" Publikation machen. Auch dort hallt der "wichtige Weckruf" auf. Hat Franziskus mit diesen Aussagen "einen Nerv getroffen", der durch alle politischen Lager verläuft? Wir zitieren:
Zum Tod des prophetischen Papstes Franziskus

»Diese Wirtschaft tötet«

Es ist vielleicht ungewöhnlich, dass eine sozialistische Zeitschrift einen Nachruf auf einen Papst veröffentlicht. Noch ungewöhnlicher aber ist es, dass die Kardinäle am 13. März 2013 nach zwei sehr konservativen, ja betont anti-kommunistischen Päpsten den aus dem sozialen Kontext der Armut kommenden, befreiungstheologisch orientierten Argentinier Jorge Mario Bergoglio in das höchste Amt der Römisch-katholischen Kirche wählten.

Ungewöhnlich ist auch, dass er auf seiner ersten Reise im Juli 2013 die Flüchtlingsinsel Lampedusa besuchte und angesichts der tausenden ertrunkenen Flüchtlinge an Europas Grenzen gegen die »Globalisierung der Gleichgültigkeit« protestierte.

Geradezu revolutionär ist es jedoch, dass seine erste große öffentliche Erklärung nur acht Monate nach seiner Wahl im November 2013 das Thema der kapitalistischen Weltwirtschaft kritisch in den Mittelpunkt rückt. Der Apostolische Brief Evangelii Gaudium (die Freude des Evangeliums) entfaltet die zentrale Aussage »Diese Wirtschaft tötet« mit vier klaren Neins: »Nein zu einer Wirtschaft der Ausschließung – Nein zur neuen Vergötterung des Geldes – Nein zu einem Geld, das regiert, statt zu dienen – Nein zur sozialen Ungleichheit, die Gewalt hervorbringt.«

Nach dem Solidaritätszeichen gegenüber den Schwächsten und dem klaren Einsatz für die soziale Gerechtigkeit gegen die Mammonswirtschaft folgt als weiterer Schwerpunkt der Einsatz für die von eben dieser Wirtschaft zerstörten Natur. In seiner 2. Enzyklika Laudato si konzentriert er sich auf Mitwelt- und Klimaschutz. Hier knüpft er an Franz von Assisi an, der Mutter Erde als »gemeinsames Haus« besang.

Und klagt erneut unser Wirtschaftssystem an, das den Menschen als »Herrn und Eigentümer der Natur« (Descartes) ansieht und dadurch diese zerstört. Und er bestärkt die Hoffnung: »Die Menschheit besitzt noch die Fähigkeit zusammenzuarbeiten, um unser gemeinsames Haus aufzubauen.«

Schließlich ist er unermüdlicher Mahner zum Frieden, zuletzt in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag im Januar 2025. Dabei sieht er den Frieden ganzheitlich und wendet sich gegen »die unmenschliche Behandlung von Migranten, die Umweltverschmutzung, die durch Desinformation schuldhaft erzeugte Verwirrung, die Ablehnung jeglicher Art von Dialog und die beträchtliche Finanzierung der Militärindustrie«.

Er fordert nicht nur einen Schuldenerlass für die verarmten Länder, sondern: »Lasst uns wenigstens einen festen Prozentsatz des Rüstungsetats für die Einrichtung eines Weltfonds verwenden, der den Hunger endgültig beseitigen und in den ärmsten Ländern Bildungsmaßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ermöglichen soll, die dem Klimawandel entgegenwirken.«

Requiescat in pace – Möge er in Frieden ruhen.
zitiert aus: Sozialismus.de
Der Autor Ulrich Duchrow ist apl. Prof. für systematische Theologie und Sozialethik, arbeitet mit der ökumenischen Basisbewegung Kairos Europa und Attac.
Man kann aus den Zeilen auch lesen, welche Erwartung bei einem großen Teil der Menschheit an einen Nachfolger auf dem Stuhl des Petri bestehen.


Bei der Gelegenheit: auch unsere heutige Ergänzung auf der Seite "Sozial- und Erziehungsdienste, Behindertenhilfe und Kitas - Kindertagesstätten" hat etwas mit der Wirtschaftskritik zu tun, man muss nur darüber nachdenken ...