Mittwoch, 18. Mai 2016

Veranstaltungshinweis: Religionspolitisches Gespräch der Grünen am 6. Juni 2016 in München

Die bayerische Grünenfraktion veranstaltet am 6. Juni 2016 in München ein religionspolitisches Gespräch:
www.gruene-fraktion-bayern.de
u. a. mit Vertretern des Katholischen Büros, der Liberalen jüdischen Gemeinde, der evangelisch-lutherischen Kirche und ver.di.

Frische Impulse für eine alte Beziehung - Grüne Ideen für ein zeitgemäßes Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauungsgemeinschaften

  • Termin Mo. 6.06.2016, 18.00 Uhr–21.00 Uhr
  • Ort Bayerischer Landtag

Die religiöse und weltanschauliche Zusammensetzung der bayerischen Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark verändert. Immer mehr Menschen sind konfessionslos, gleichzeitig ist die religiöse Landschaft durch die Zuwanderung aus muslimischen Ländern und durch das Wiederaufleben der jüdischen Gemeinden vielfältiger geworden. Diese Entwicklungen spiegeln sich jedoch – gerade in Bayern – in den rechtlichen Rahmensetzungen kaum wider.
Wir Grüne verstehen die Vielfalt der in Bayern beheimateten Religionen und Weltanschauungen als große Bereicherung und Chance – zugleich aber auch als Herausforderung. Wir müssen Antworten auf die Fragen finden, welcher grundsätzliche Veränderungsbedarf für das Verhältnis von Staat und Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaften damit einhergeht, welche Rolle und Funktion den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in unserer Gesellschaft zukommt und welchen Rahmen es dafür braucht.Dieser Herausforderung wollen wir uns stellen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wollen wir die bisherigen Regelungen auf den Prüfstand stellen und landespolitische Handlungsfelder benennen. Ist etwa das sogenannte Tanzverbot in einer zunehmend säkularen Gesellschaft noch zeitgemäß? Welche gesellschaftliche Bedeutung haben religiös begründete Feiertage? Sind die Sonderregelungen im kirchlichen Arbeitsrecht zu rechtfertigen? Welcher Änderungsbedarf besteht in der Finanzierung der Religionsgemeinschaften? Und wie ist es ganz grundsätzlich um die Gleichstellung der Religionen bestellt? All diese Fragen würden wir gerne mit Ihnen diskutieren. Dabei wollen wir an den Abschlussbericht der Kommission »Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat« von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anknüpfen. Wir freuen uns auf eine spannende, kontroverse und konstruktive Diskussion.
(aus der Programmbeschreibung) 

 Programm

Begrüßung und Einführung:

  • Ulrike Gote, MdL, Religionspolitische Sprecherin

Impulsvortrag:

  • Prof. Dr. Armin Nassehi, Soziologe, LMU München
  • Grundzüge Grüner Religionspolitik: Bettina Jarasch, Mitglied des Bundesvorstands und Landesvorsitzende Berlin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Handlungsbedarf in Bayern? 

Diskussion über die Kernthesen Grüner Religionspolitik u.a. mit:


  • Michael Bauer, Humanistischer Verband Deutschland
  • Dieter Breit, Evangelisch-Lutherische Kirche
  • Dr. Jan Mühlstein, Liberale jüdische Gemeinde Beth Shalom
  • Kathrin Weidenfelder, ver.di Bayern
  • Prälat Dr. iur. can. Lorenz Wolf, Katholisches Büro Bayern

Abschlussdiskussion mit dem Publikum
Get-Together und Ausklang der Veranstaltung
Anmeldung bitte unter www.gruene-fraktion-bayern.de/termine oder per Mail an florian [dot] hiermeier [at] gruene-fraktion-bayern [dot] de


Kürzlich hat Christ und Welt sich in zwei Artikeln mit kirchenpolitischen Positionen von Bündnis 90/Grüne befaßt:

Christ und Welt: Hans Michael Heinig - Grün war die Hoffnung (27.4.2016)

Die Grünen machen es sich deshalb mit der Rechnung »weniger Kirchenmitglieder = weniger Rechte für die Kirchen« viel zu einfach.
Solche Simplifizierungen finden sich auch in den Ausführungen zum kirchlichen Arbeitsrecht. Über Sinn und Unsinn der arbeitsrechtlichen Sonderregeln in den Kirchen kann man lange streiten. Sind Streikausschluss und Kirchenzugehörigkeit bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses wirklich nötig? Die Grünen meinen: Nein. Sie übergehen dabei, dass es sich zunächst einmal um theologische Fragen handelt, die nur die Kirchen selbst beantworten können. Zuletzt gab es Bewegung in beiden Kirchen. Den Grünen genügt das nicht. Sie mahnen mehr Rechte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Das sind Forderungen, die politisch nachvollziehbar sind, doch sollte man dann auch zur Kenntnis nehmen, dass Bundesarbeitsgericht, Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt die Grundlinien des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland bestätigt haben. Von gravierenden Menschenrechtsverletzungen auf diesem Feld kann also wirklich keine Rede sein.
Erschienen in:Ausgabe 19/2016 Redakteur:Hans Michael Heinig (Autor)

Geantwortet hat darauf in derselben Zeitung eine Woche darauf Bettina Jarasch:

Christ und Welt: Bettina Jarasch - Wir stehen für Pluralität (4. Mai 2016)


Prof. Heinig bezog sich auf den Abschlussbericht der Kommission »Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat« von Bündnis 90/Die Grünen über den wir im Blog am 23. März 2016 informiert hatten.

Dass, wie Prof. Heinig behauptet, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Grundlinien des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland bestätigt hätten, halten wir, insbesondere, was die letzten Jahre betrifft, für ein bloßes Gerücht.
Das Bundesarbeitsgericht hat im November 2012 die in Streit stehenden Streiks gerade nicht für unzulässig erklärt! Und das Bundesverfassungsgericht hatte im letzten Jahr sich mit der  Frage des Streikrecht bekanntlich deswegen nicht befasst, weil kein konkreter Streik zur Frage der Rechtmäßigkeit Anlaß gebe und die Gewerkschaften hatten bekanntlich ihr Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht gewonnen.



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