Dienstag, 10. Mai 2016

DGB Rechtsschutz in Bayern - die Erfolgsstory geht weiter

am 21. März 2016 haben wir bundesweit berichtet:
DGB Rechtsschutz erstreitet 261 Millionen Euro
Dieser Bericht kann um die aktuellen Zahlen aus Bayern ergänzt werden:
DGB Rechtsschutz erstreitet 34,8 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder
Jena: „Gewerkschaft hilft Beschäftigten, nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen.“

Montag, 9. Mai 2016

Bayerisches Integrationsgesetz - Angriff auf die Württemberger?

In besonderer Weise integrationsbedürftig ist insbesondere, wer die deutsche Sprache nicht mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht
(Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Begriffsbestimmungen)

(1) Nur wer deutsch spricht, kann sich vollumfänglich in das öffentliche Leben und Arbeiten einfügen.
...
(Art. 4)

Die Beherrschung der deutschen Sprache wird zur Sollvorschrift (Art. 4 Abs. 2) - "wer gegen diese Obliegenheit verstößt, kann nicht damit rechnen, dass die daraus entstehenden Folgekosten von der Allgemeinheit getragen werden" (Begründung, S. 21).

Wie war das mit unseren westlichen Nachbarn?
"Mir kennât älles, bloß koe Hochdeitsch"
Liebe Württemberger aus dem Westen: wir können Euch nur warnen! Denn - wer bei Behörden einen Dolmetscher braucht, muss diesen in Zukunft gegebenenfalls selbst bezahlen (Art. 4 Abs. 4).

Wie wir bereits letzte Woche festgestellt haben, dürfte die Integrationspflicht in die bayerische Leitkultur auch die Migranten aus anderen Bundesländern einschließen. Auch diesen ist ein entsprechender Sprachkurs zuzumuten. Und für den honoratiorenschwäbischen Satz
„Mir kennad au Hochdeitsch, mir welled bloß ned“
hat die bayerische Landesregierung in weiser Voraussicht auch vorgesorgt. Wer den Sprachkurs nicht "erwartbar" bewältigt, wird nachträglich zur Erstattung der Kosten verpflichtet (Art. 4 Abs. 3 des Gesetzes).



Bisherige Berichte zum Thema:
Aus gegebenem Anlass: Fakten - Fakten - Fakten (1) (18.04.2016)
Flüchtlinge - Fakten - Fakten - Fakten (2) (18.04.2016)
Bayerisches Integrationsgesetz - und bayerische Leitkultur (25.04.2016)
Bayerisches Integrationsgesetz - wer gilt eigentlich als Einwanderer? (03.05.2016)

Petition an den Bundestag: Arbeitslohn - Festlegung der Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen nach dem TVöD im Rahmen der Auftragsvergabe vom 29.02.2016

Arbeitslohn - Festlegung der Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen nach dem TVöD im Rahmen der Auftragsvergabe vom 29.02.2016

Mit dieser Petition wird gefordert, dass für die Auftragsvergabe, insbesondere durch die Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter, eine Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - TVöD – Grundlage ist.
Für die Bezahlung von arbeitnehmerähnlichen Personen soll eine entsprechende Regelung getroffen werden. Bitte bis zum 12. Mai online unterschreiben! Die Petition braucht 50.000 Unterschriften, damit die Petition öffentlich im Petitionsausschuss behandelt wird.
Diese Petition wird getragen vom „Arbeitskreis der Betriebsräte überregionaler Weiterbildungsträger“. Sie ist eine der vielen Initiativen von Beschäftigten und Gewerkschaften für eine gerechte Bezahlung – mindestens auf TVöD-Niveau - der Beschäftigten bei privaten Trägern.
 


Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, für die Auftragsvergabe insbesondere durch die Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter eine Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - TVöD - zu beschließen. Für die Bezahlung von arbeitnehmerähnlichen Personen soll eine entsprechende Regelung getroffen werden...[zur Petition]

Sonntag, 8. Mai 2016

Medienrückblick: "Was ist mit dir los, Europa?"

So betitelt die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG in der Wochenendausgaben den Bericht über die Verleihung des Karlspreises an Papst Franziskus und führt weiter aus:
Misstrauisch und nationalistisch - in einer schonungslosen Rede hält Papst Franziskus dem Kontint den Spiegel vor. ...

Samstag, 7. Mai 2016

TVöD Abschluss und Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) am 1. Januar 2017

Rechtzeitig zum Beginn der Mitgliederbefragung hat das Tarifsekretariat von ver.di vier Beispielen für Einkommensverbesserungen durch die Tabellenerhöhungen der Tarifrunde und das Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) zum 1. Januar 2017 veröffentlicht:
Beispiele für Zusammenwirken der Entgelterhöhungen 2016 und 2017 mit Einkommensverbesserungen durch das Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) am 1. Januar 2017

Donnerstag, 5. Mai 2016

Heute ist der 23. europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Den europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung nehmen wir zum Anlass auf das geplante Bundesteilhabegesetz aufmerksam zu machen.

Die Ver.di-Bundesfachkommission Behindertenhilfe hat zum geplanten Gesetz eine Stellungnahme abgegeben:

Mai  2016
Stellungnahme  zum geplanten Bundesteilhabegesetz

Die Bundesfachkommission Behindertenhilfe in ver.di begrüßt jede Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, welche die Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft festigt und erweitert. Das Selbstbestimmungsrecht  der betroffenen Menschen muss im Vordergrund stehen, deshalb braucht es auch künftig den Mix aus stationären, teilstationären und individuellen Teilhabeangeboten.

Mittwoch, 4. Mai 2016

Charité schreibt Tarifgeschichte

Am vergangenen Donnerstag war es soweit:  Nach vier Jahren kräftezehrender Auseinandersetzung und großem Engagement der Kolleginnen und Kollegen an der Charité und dem Landesfachbereich Berlin-Brandenburg steht nun dem Tarifvertrag nichts mehr im Wege. Es ist nicht irgendein Tarifvertrag, sondern erstmals einer, der die Personal-Mindestbesetzung auf den Stationen festschreibt. Dafür werden neue Pflegekräfte eingestellt. Am Ende gab es noch einen Konflikt darum, in welchem Umfang der Stellenzuwachs auch durch Pflegehilfskräfte erfolgen kann. Auch in dieser Frage gab es am Ende eine tragfähige Vereinbarung.

Dienstag, 3. Mai 2016

Bayerisches Integrationsgesetz - wer gilt eigentlich als Einwanderer?

bisher hatten wir den Eindruck nicht entkräftet, das "bayerische Integrationsgesetz" sei speziell für die Integration von Flüchtlingen insbesondere aus musliischen Ländern gedacht. Das ist ein falscher Eindruck. Wie wir bereits vor zwei Wochen erläutert haben, ist es nur eine verschwindend geringe Zahl von Personen, die - auch dank der Aktivitäten der Türkei an der syrischen Grenze - noch den Weg nach Bayern finden. Diese wenigen Personen können wohl keine Gefährdung einer hier heimischen "bayrischen Leitkultur" auslösen. Und darum geht es wohl auch gar nicht.

Montag, 2. Mai 2016

Das aktuelle Flugblatt zur Tarifeinigung vom 29. April 2016

Die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes gilt unmittelbar (die Annahme durch die Beschäftigten vorausgesetzt) für den Bereich der Kommunalen Arbeitgeber und des Bundes.
Sie gilt nicht (auch wenn dies viele Caritasbeschäftigte immer noch glauben) nicht für den Bereich der Caritas. Denn dort gilt der 3. Weg, der dem 2. Weg in der Regel immer nur  und allenfalls folgt.

Die Tarifeinigung ist für die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas leitendes Zielniveau für die Vergütungen nach den AVR Caritas.

Die akmas erklärt hierzu:
Der 16. Juni dürfte zur Nagelprobe für die Tarifsetzung auf dem so genannten Dritten Weg der Kirche werden. Dann trifft sich die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Magdeburg, um über Lohnverbesserungen für die rund 500.000 Beschäftigten in den Einrichtungen, die die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Verbandes anwenden, zu entscheiden.Mit Spannung hat die Mitarbeiterseite (ak.mas) die Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst verfolgt. Eine Bewertung und Einordnung des am letzten April-Freitag erzielten Ergebnisses steht noch aus; aber:Für die Caritas-Beschäftigten will man mindestens dasselbe Niveau erreichen.Durch verspätete Übernahme von Ergebnissen des Öffentlichen Dienstes hatten sich die Arbeitgeber in den letzten Jahren immer wieder Wettbewerbsvorteile verschafft und ihre Beschäftigten zu Arbeitskräften zweiter Klasse degradiert. Damit muss Schluss sein.
Quelle: www.akmas.de


Flugblatt zur Tarifeinigung als pdf

Tarifrunde öffentlicher Dienst - wie weiter bei der Caritas?

Inzwischen haben sich auch die größeren Medien mit dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auseinander gesetzt.

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2015-2016 - Update 2.Mai 2016

Tarifrunde TVöD 2016

  • 29. April 2016 - Einigung:
  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 01.03.2016 bis 28.02.2018 (2 Jahre)
  • lineare Gehaltserhöhung in 2 Stufen:01.03.2016: +2,4% - 01.02.2017: +2,35%
  • Auszubildende:01.03.2016: +35 € - 01.02.2017: +30 €
  • Neue Entgeltordnung zum 1.1.2017 (wird mit 1,7 % beziffert, die hälftig von Arbeitgebern und Beschäftigten durch weitere Regelungen kompensiert werden)
  • zahlreiche weitere Vereinbarungen...

Sonntag, 1. Mai 2016

Tag der Arbeit: "Wir wollen gute Arbeit, aber auch Freizeit, die diesen Namen verdient.“

Tag der Arbeit: Jena fordert ein verlässliches Recht auf freie Zeit

Matthias Jena: „Wir wollen gute Arbeit, aber auch Freizeit, die diesen Namen verdient.“

Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, forderte am Tag der Arbeit ein Recht auf freie Zeit. Bei seiner Rede in Ingolstadt betonte Jena: „Wir wollen gute Arbeit, aber auch Freizeit, die diesen Namen verdient. Familie, Freundschaften und soziales Engagement brauchen diese verlässliche freie Zeit. Wir wehren uns deshalb gegen noch längere Arbeits- und Öffnungszeiten auch an Sonntagen.“