Freitag, 31. Dezember 2021

Zum Jahresende: "Schöne Aussichten" für ein erfolgreiches und gesegnetes Neues Jahr?

Nach einer Prognose des Deutschen Städtetages fehlen Deutschland Hunderttausende Erzieher und Pfleger - berichtet jedenfalls der SPIEGEL:
In deutschen Kliniken, Heimen und Kitas droht in den kommenden Jahren ein massiver Fachkräftemangel, warnt der Deutsche Städtetag. Es fehlten 230.000 Erzieher und 300.000 Pflegerinnen. Die Lösung sei klar.

»Wir rechnen mit 230.000 fehlenden Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas sowie 300.000 fehlenden Pflegekräften in den kommenden Jahren«
Nun kann man den kommunalen Spitzenverband nicht unbedingt als "gewerkschaftsnah" bezeichnen, auch wenn der Städtetag die Warnungen der ErzieherInnen- und Pflegegewerkschaft ver.di aufnimmt - die schon seit Jahren auf den zunehmenden Fachkraftmangel hinweist.

Die Folgerung, die der Städtetag nun aber propagiert, bringt allenfalls einen Notverband für eine offene Wunde:
»Deshalb ist es richtig, dass die neue Bundesregierung Arbeitskräften die Zuwanderung nach Deutschland erleichtern will. Im neuen Jahr muss der Bund sehr zügig konkrete Schritte dafür gehen.«
Dazu gehöre, in anderen EU-Staaten und in Drittstaaten »gezielt und schnell« Fachkräfte für soziale Berufe anzuwerben sowie die Ausbildung junger Menschen vor Ort konkret zu unterstützen.
Was die kirchlichen und kommunalen Arbeitgeber seit Jahren verweigern - die Aufwertung der entsprechenden Berufe - soll jetzt also zu Lasten anderer Länder geflickt werden.
Das wäre - wenn es denn durchführbar ist (innerhalb der EU gilt ohnehin die Freiheit, sich den Arbeitgeber selbst aussuchen zu dürfen) - allenfalls ein Notverband. Wichtiger wäre es, die strukturellen Mängel, die zum Fachkraftmangel geführt haben, endlich zu beseitigen. Da sind vor allem die Arbeitsbedingungen zu bedenken, deren Verbesserung seit Jahren von ver.di angemahnt wird.

Die kommenden Tarifrunden bieten dem Deutschen Städtetag wie auch den kirchlichen Arbeitgebern die Möglichkeit, die egiene Bereitschaft zu konstruktiven Lösungen zu belegen.

Na dann - auf ein erfolgreiches und gesegnetes Neues Jahr.

Freitag, 24. Dezember 2021

Jetzt endgültig: Frohe Weihnachten

so scheint am 23. Dezember - der fast "längsten Nacht des Jahres" - die Sonne in unsere Stube; wenn das nicht an eine hoffnungsvoll stimmende Leucht- oder Lichterscheinung erinnert, eine Sonnenkrone oder ein Strahlenkranz über dem Kopf oder dem Körper ganz besonderer Menschen und Engeldarstellungen ...

Donnerstag, 23. Dezember 2021

Ein letztes Posting vor Weihnachten: seid's g'sund !

Es gibt bekennende Atheisten, die eine tiefe Menschenliebe ausstrahlen und die unglaublich uneigennützig handeln, bis hin zum Einsatz ihres Lebens. Das sind in Warhheit Christen. Dagegen gibt es bekennende Christen, die permanent vom lieben Gott reden, aber immer nur zusehen, dass sie ihre Schäfchen ins Trockene bekommen
Manfred Lütz, Psychiater, Theologe und Autor - zitiert im STERN vom 16.12.2021, S. 30

Wir wünschen allen unseren Lesern, die guten Willens sind (Matthäus 7,21; auch Matthäus 7,22; Matthäus 25,11; Lukas 6,46) ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr, auch wenn formale Loyalitätsanforderungen der Grundordnung nicht eingehalten werden können. Damit der "Barmherzige Samariter" auch in der Kirche eine Chance hat.

Dienstag, 21. Dezember 2021

TdL: Tarifeinigung ist von der Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK) angenommen - Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst steht unmittelbar bevor, Forderungen beschlossen

Hier ist der link zum Newsletter Nr. 8 zur Tarif- und Besoldungsrunde der Länder:
Tarifinfo Nr. 8 – Annahme der Tarifeinigung mit den Ländern


und https://gemeinden-bayern.verdi.de/fachgruppen/sozial-kinder-und-jugendhilfe/++co++4b759bea-6164-11ec-a7df-001a4a160111">zum Flugblatt:
Tarifrunde Länder beendet – Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst am Neustart – ver.di (verdi.de)

Dazu noch: Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst steht unmittelbar bevor.
Das Ergebnis dieser Tarifrunde wird mittelbar oder unmittelbar auch für die MitarbeiterInnen in den katholischen Kindertagesstätten von entscheidender Bedeutung sein.
Mitmachen, aktiv werden!
In der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder haben 2.000 Tarifbotschafter:innen über den direkten Draht zu ihren Kolleg:innen in den Betrieben und Dienststellen informiert, standen für Gespräche bereit und haben Kolleg:innen für Aktionen und Streiks fit gemacht. Sie haben auf diese Weise einen wesentlichen Beitrag geleistet, den Angriff der TdL auf die Eingruppierungsregeln abzuwehren. Auch für die Tarifrunde SuE brauchen wir in möglichst jedem Betrieb Kolleg:innen, die Verantwortung für ihre künftigen Arbeitsbedingungen übernehmen und Botschafter:innen zwischen ihrem Betrieb und ver.di sind.
Weitere Informationen
unter: mehr-braucht-mehr.verdi.de

Montag, 20. Dezember 2021

Bischof Meier: Wer bei der Kirche arbeitet, dem muss man es anmerken

zitiert katholisch.de
Augsburgs Bischof Bertram Meier hat Kirchen-Mitarbeitende dazu aufgerufen, sich als "lebendige Visitenkarten" zu verstehen. "Wer bei der Kirche beschäftigt ist, dem muss man es anmerken. Bei der Kirche arbeiten heißt nicht nur, sie als 'Brötchengeberin' zu sehen, sondern auch in ihr und mit ihr zu leben",
Wie jetzt?
Muss ich als kirchliche/r Mitarbeiter/in täglich mit einem entrückten Seeligkeitslächeln durch die Welt flanieren und allen Mitmenschen ein durchgeistigtes "Hosianah" zulispeln?
Darf ich als kirchliche/r Mitarbeiter keine emotionalen Regungen mehr zeigen - sind das neue Loyalitätspflichten?
Ja, ich bin katholisch - auch aus einer langen Familiengeschichte deren Ziele ich mir zu eigen gemacht habe - und manchmal bin ich so wütend auf meine katholische Kirche, dass ich dieser meiner Kirche am liebsten den ganzen Betel vor die Füße werfen würde. Diese meine Kirche macht es mir und vielen anderen unendlich schwer, mit ihr zu leben. Muss man mir das auch anmerken?
Wie war das mit dem "Heiligen Zorn" (Johannes 2:13 ff; vgl. auch Mt 21,12–17; Mk 11,15–19; Lk 19,45+46) - und passt das nicht gerade auch auf die Adventszeit und nicht nur auf den dritten Fastensonntag?

Nun, der Bischof meint weiter:
"Wie oft legen wir die alten Schallplatten auf, ohne auf die 'Zeichen der Zeit' zu achten. Was vor 30 oder 40 Jahren gut war, ist 2021 wahrscheinlich überholt", mahnte der Bischof. Zukunftsfähige Pastoral sei mehr als neue Strukturen für dünnere Personaldecken zu organisieren: "Wir müssen sie mit Inhalt füllen!"

Dass eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen sich zu freikirchlich anmutenden Gemeinschaften hingezogen fühle, müsse der katholischen Kirche zu denken geben. "Sollte es daran liegen, dass sie bei uns nicht das finden, was sie eigentlich suchen: geistliche Nahrung, 'Sprit' fürs Leben?" Die Kirche dürfe kein "seelenloser Apparat" sein, betonte der Bischof, sie müsse "als Werkzeug lebendiger Seelsorge" dienen. "Für mich steht die Seelsorge ganz oben. Sie hat absolute Vorfahrt." (tmg/KNA)
- da hat er ja nicht unrecht: der Kirche gelingt es nicht, sich auf die Lebenswirklichkeit in der Gesellschaft einzustellen, die "frohe Botschaft" zeitgerecht zu verkünden. Sie agiert stattdessen mit Hoheitsakten, Druck, Strafe und Verweigerung, und verlangt letztlich dass sich die Gesellschaft der alten Schallplatte anpasst.
Die Beharrung auf "katholische MAV-Vorsitzende" (wir berichteten), die in manchen bayerischen Diözesen ihr Unwesen treibt und weder eine deutsche katholische Anforderung (siehe die anderen Bistümer) noch eine Regel aus Rom ist, sondern lediglich eine völlig überzogene theologische Überhöhung (vgl. Nell Breuning und Hengsbach) einer durch den Staat in vielen Gesetzen erzwungenen Tätigkeit) ist ein typisches Zeichen der "Weltfremdheit" dieser Amtskirche - repräsentiert auch durch Bischof Meier.
Aber am gleichen Tag bringt "katholisch.de" auch einen aufschlußreichen weiteren Bericht:
Klerikalismus ist in der Kirche nicht die Regel, aber auch nicht die Ausnahme, schreibt Julia Knop. Mitarbeiter spüren zu lassen, "dass er ein Bischof ist und ich nur ein Mensch", ist noch an der Tagesordnung.
meint Erich Sczepanski

Pflegekräfte müssen streiken – statt auf das Einlösen von Versprechen zu warten

kommentiert das sicher nicht gewerkschaftsnahe HANDELSBLATT und führt aus:
Beschäftigte in der Pflege dürfen sich nicht abspeisen lassen. Der Streik der Krankenhausbewegung in Berlin ist wegweisend für die Branche....

Samstag, 18. Dezember 2021

Samstagsnotizen: Medienrundschau zum kirchlichen Arbeitsrecht

Wir hatten bereits am 2. Dezember darauf hingewiesen:
Zentral-KODA: sachgrundlose Befristung wird eingeschränkt

Inzwischen wird diese mehr als sensationelle Nachricht - wann macht die Kirche schon etwas, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen und die Tarifabschlüsse der Gewerkschaft hinausgeht (?) - sogar von den kirchlichen Medien kolportiert.
Das Domradio (Köln) meldet:
18.12.2021

Kirchengericht schränkt Befristung von Arbeitsverträgen ein
"Sehr gute Lösung für die Mitarbeitenden"
Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn hat die Möglichkeit der "sachgrundlosen" Befristung von Arbeitsverträgen eingeschränkt. Das Urteil muss nun noch von den jeweiligen Ortsbischöfen in Kraft gesetzt werden.
und "katholisch.de" bringt am gleichen Tag:
Arbeitsgerichtshof entscheidet für Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Kirchliches Arbeitsrecht: Sachgrundlose Befristung stark eingeschränkt
Passen sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse zur katholischen Soziallehre? Dienstnehmervertreter bezweifeln das. Schon lange fordern sie die Abschaffung – nun konnten sie zumindest eine starke Einschränkung der Praxis erwirken.


Wer diesen Blog liest, ist also klar im Vorteil der Erkenntnis.

Dennoch können wir uns zwei Bemerkungen nicht verkneifen:
1.
es ist bezeichnend, dass sogar positive kirchenspezifische Regelungen nur auf dem Gerichtsweg und nach jahrelanger Auseinandersetzung ertrotzt werden können.
2.
welche positiven Schlagzeilen würde es wohl machen, wenn sich auch die deutsche Kirche endlich entsprechend der Vorgabe des weltweiten Kirchenrechts (c. 1286 CIC) und der eigenen Soziallehre (Mater et magistra) zur (tarif-)vertraglichen Kooperation mit der Gewerkschaft bereit finden würde. Das würde wochen- und monatelang jede andere Berichterstattung über die Kirchen überstrahlen.

Freitag, 17. Dezember 2021

Infos insbesondere für die bayerische Landesfachgruppe Sozial- Kinder- und Jugendhilfe (LFG SKJ) + digitale Veranstaltung 20.12.2021, 18:30 Uhr für Tarifbotschafter*innen

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

über die Beteiligung an der Forderungs-Umfrage könnt ihr euch weiterhin unter Umfrage – ver.di (verdi.de) informieren.

Für die Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) hat Berlin eine Mailingliste eingerichtet, über die Berlin Tarifbotschafter*innen informieren und zu Veranstaltungen, vor allem den Videokonferenzen im Anschluss an die Verhandlungstermine einladen kann. Seit Mitte September können sich Kolleg*innen über die Kampagnenseite unter "Werde Tarifbotschafter*in – ver.di (verdi.de)" als Tarifbotschafter*in registrieren. Manche schon gemeldete Tarifbotschafter*innen wurden über die Mailingliste angeschrieben und begrüßt.

Über die Ergebnisse der Umfrage hat die Verhandlungskommission am vergangenen Donnerstag und Freitag intensiv diskutiert und die Beschlussfassung in der Bundestarifkommission ö.D. (BTK ö.D.) vorbereitet. Die BTK ö.D. kommt am Freitag, dem 17. Dezember zusammen. Über den Beschluss und die Hintergründe wollen euch unsere Verhandlungsspitze, die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle und der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke informieren und mit euch das weitere Vorgehen besprechen.

Ver.di lädt dazu die Tarifbotschafter*innen zur Videokonferenz am Montag, 20. Dezember 2021 von 18:30 bis 19:30 Uhr herzlich ein.

Über die Mailingliste werden die Tarifbotschafter*innen auf dem Laufenden gehalten, werden wichtige Informationen zur Tarifrunde SuE gesendet und rechtzeitig auch die Zugangsdaten zur Videokonferenz zugeschickt. Deshalb am besten eintragen!

Viele Informationen rund um die Tarifrunde SuE sind auf der Website Berlins unter "Sozial- und Erziehungsberufe – ver.di (verdi.de)" zu finden. Die Seite wird laufend ergänzt und aktualisiert. Neu ist ein kurzes Video „Darum geht’s und darum brauchen wir euch!“.

Dann noch ein Hinweis, wenn ihr neben der Meldung des Statistischen Landesamts regionalisierte Daten finden wollt:
https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=www.statistik.bayern.de%2fpresse%2fmitteilungen%2f2021%2fpm340&umid=61db10fa-ddc9-4943-b94d-f74aeca0203f&auth=2dd8041ec45ad5eb7109e42231112bb930ab0f82-0e25500c86b628b2287802066f88a4c2ecb69143
, z.B. mit folgender Aussage:
Ende 2020 gab es in Bayern 3 598 Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (ohne Kindertageseinrichtungen und ohne Behörden bzw. Geschäftsstellen der Jugendhilfe). Von diesen leisteten nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik 1 048 Einrichtungen Hilfe zur Erziehung bzw. Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme. Speziell für junge Menschen mit Behinderung standen darüber hinaus 214 Einrichtungen zur Verfügung, außerdem 337 Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche sowie 1 672 Einrichtungen der Jugendarbeit, wie z.B. betreute Zeltplätze oder Jugendherbergen.
....

Donnerstag, 16. Dezember 2021

Einladung zur digitalen Branchenkonferenz für die Ganztags- und Kita-Betreuung am 11.01.2022 und für die Behindertenhilfe am 17. Januar 2022 von 17.00-19.00 Uhr

nachdem die Ergebnisse der Befragung in der Behindertenhilfe vorliegen (wir berichteten) geht ver.di nun den nächsten Schritt:
Die ver.di-Mitglieder in der Behindertenhilfe, den Teilhabe- und Inklusionsdiensten sind zur Branchenkonferenz für die Behindertenhilfe in Vorbereitung auf die nächste Tarifrunde in 2022 herzlich eingeladen. Diese Tarifrunde betrifft die Arbeitnehmer*innen im Sozial- und Erziehungsdienst bei den Kommunen und in Betrieben, die den TVöD anwenden.

Du erinnerst Dich? Im Frühjahr 2020 hat die Pandemie die Verhandlungen zwischen ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgebremst. In den letzten Monaten haben wir eifrig diskutiert, wie die bereits beschlossenen Forderungen weiterzuentwickeln sind und eine Umfrage durchgeführt. Am 17. Dezember beschließt nun die ver.di Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst die aktualisierten Forderungen. Auf der Konferenz wollen wir Dich informieren, was neu ist.

Wie geht’s weiter? Im Sommer haben wir gehofft, die Pandemie überstanden zu haben. Seit Herbst ist die Situation in vielen Betrieben der Behindertenhilfe wieder brisant, die Belastung ist hoch und gemeinsame Treffen und Aktionen sind nur unter erschwerten Bedingungen durchführbar. Auf der Konferenz wollen wir Dir den aktuellen Zeitplan für die Tarifrunde vorstellen.

Gemeinsam aktiv! Wir wollen uns sichtbar machen und unseren Forderungen mit Aktionen Nachdruck verleihen. Dafür planen wir Aktionstage und entwickeln Aktionsideen. Auf der Konferenz stellen wir Dir den aktuellen Stand vor und werden gemeinsam weitere Ideen sammeln. Denn wir brauchen eine große Durchsetzungskraft und da sind Eure Ideen gefragt.

Melde Dich für die Branchenkonferenz am Montag, 17. Januar 2022, bitte direkt hier bis spätestens 12. Januar 2022 an. Für die Videokonferenz nutzen wir den Anbieter WebEx, die Zugangsdaten erhältst Du 2-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Zu Beginn der Konferenz wird es eine technische Unterstützung geben. Solltet du keine Möglichkeit haben, per Videoschaltung teilzunehmen, kannst du dich auch telefonisch einwählen.
! Wichtiger Hinweis !

Auf dem Formular besteht auch die Möglichkeit, sich zur digitalen Branchenkonferenz Ganztags und Kita am 11.01.2022 anzumelden. Wir gehen davon aus, dass sich auch die ver.di Mitglieder aus den kirchlichen Einrichtungen, die den TVöD kommunal arbeitsvertraglich durch direkte oder indirekte Inbezugnahme vereinbart haben, dort anmelden können.
Eine direkte Bezugnahme findet sich in alten Arbeitsverträgen durch den Verweis auf den BAT, der bekanntlich durch den TVöD abgelöst wurde. Auch die unmittelbare Vereinbarung des TVöD VKA ist arbeitsvertraglich möglich, da es sich bei den kirchlichen Regelungen nur um "Allgemeine Geschäftsbedingungen" handelt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung i.V. mit §305 b BGB).
Eine indirekte Bezugnahme ist etwa im Bereich des Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen Erzdiözesen (ABD) durch die "Vergütungsautomatik" (§§ 12 ff, 20 a ABD) gegeben. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung des ABD schließt die Übernahme der Entgeltabschlüsse im TVöD mit ein. Eine Änderung zu Lasten der Arbeitnehmer wäre nach unserer Ansicht rechtswidrig. Ein Änderungsvorbehalt zu Lasten der Arbeitnehmer ist wohl unzulässig (§ 308 Nr. 4 BGB - "Wegfall der Geschäftsgrundlage").
Das bedeutet, dass sich auch kirchliche MitarbeiterInnen an der Forderungsdiskussion beteiligen können. Darüber hinaus ist eine Unterstützung zur Durchsetzung dieser Forderungen - dort wo es notwendig wäre - erwünscht und zulässig.
Ein guter und starker Abschluss im TVöD kommunal wirkt sich unmittelbar auf die MitarbeiterInnen im Bereich des ABD aus. Ein solcher Abschluss ist dann auch die Grundlage für die "Übernahmeverhandlungen" in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (AVR Caritas).

Mittwoch, 15. Dezember 2021

Koalitionsvertrag zum kirchlichen Arbeitsrecht - Bewertung durch ver.di liegt vor

am 24. November 2021 hat die Koalition aus SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Das 177 Seiten starke Papier enthält erstmals in einem Koalitionsvertrag einer Bundesregierung auch ein Vorhaben, das sich auf die kirchliche Nebenrechtsordnung im Arbeitsrecht bezieht. Doch wie hoch dürfen die Erwartungen an die vorliegende Vereinbarung im Koalitionsvertrag sein? ver.di hat die Vereinbarung bewertet und vergleicht sie mit den Absichtserklärungen der Regierungsparteien in ihren Wahlprogrammen.

Hier geht’s zum Artikel: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++5c47abea-599c-11ec-a14b-001a4a160111

Dienstag, 14. Dezember 2021

Nun schon mindestens 56 Jahre: Keine kirchliche Rechtsetzungsbefugnis für Personen, die der Kirche nicht angehören

Das BVerfG hat schon am 14.12.1965 ausgeführt,
aus der Pflicht des Staates zur religiösen und konfessionellen Neutralität folge das Verbot, einer Religionsgemeinschaft Hoheitsbefugnisse gegenüber Personen zu verleihen, die ihr nicht angehören.
Quelle: BVerfG, (BVerfGE 19,206) Im gleichen Sinne: BVerfG, U. v. 14.12.1965, BVerfGE 19,226 (237); U. v. 14.12.1965, BVerfGE 19, 242 (247); U. v. 14.12.1965, BVerfGE 19, 268 (273 f.).

Dabei ist diese Entscheidung nicht überraschend! Im Gegenteil: bereits in den Konkordatsverträgen - so etwa im Artikel 1 des Reichskonkordats - ist eine kirchliche Regelungsbefugnis auf die Angehörigen der jeweiligen Kirche beschränkt. Kirchliche Normen können daher für Personen, die der Kirche nicht angehören, nicht rechtswirksam vorgeschrieben werden.
Das gilt etwa für die Anwendung kirchlicher Datenschutzregelungen - oder kirchlicher Loyalitätspflichten nach der Grundordnung.

Ergebnisse der Befragung von Beschäftigten in der Behindertenhilfe

Liebe Kolleg*innen,

in diesem Jahr fand bundesweit eine Befragung von Beschäftigten in der Behindertenhilfe statt. Mehr als 8.000 Kolleginnen und Kollegen haben die Chance genutzt, Auskunft über ihre Arbeitsbedingungen zu geben. Rund ein Drittel der Kolleg*innen, die sich beteiligten, stammten aus kirchlichen Einrichtungen. Vielen Dank an dieser Stelle für eure Unterstützung und ggf. auch eure eigene Beteiligung!

Die Ergebnisse der Befragung zeigen auf, was sich in der Behindertenhilfe ändern muss. Es fehlt an Kolleginnen und Kollegen. Beschäftigte gehen, insbesondere auch in der Pandemie, an ihre Grenzen, um Klient*innen dennoch gut zu versorgen und ihre Kolleg*innen nicht allein zu lassen. Einen Überblick über die Ergebnisse der Befragung findet ihr unter https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/behindertenhilfe/++co++1bfbc194-4c35-11ec-a2a7-001a4a160100

Auf der Homepage findet ihr auch ein Faktenblatt als PDF zum Download. Die gezeigten Ergebnisse stellen eine knappe Vorabauswertung der Gesamtergebnisse dar. Die Gesamtstudie wird in 2022 veröffentlicht werden.

Montag, 13. Dezember 2021

DGB kritisiert Ampel-Pläne zu Minijobs

Null soziale Sicherheit bei Minijobs
DGB kritisiert Ampel-Pläne

Minijobs sollen nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle besonders für Frauen werden. Im Koalitionsvertrag der Ampel wird eindeutig erklärt, dass dies verhindert werden soll. Gleichzeitig will die Ampel ...
Quelle und mehr: DGB-Link

Sonntag, 12. Dezember 2021

Der EU-Mindestlohn kommt ...

titelt die FAZ und schreibt:
Der Vorstoß der Europäischen Kommission für die Einführung „fairer Mindestlöhne“ hat eine weitere Hürde genommen. Nach dem Europäischen Parlament hat sich am Montag auch der Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, hinter den Vorschlag gestellt. Die EU legt damit einheitliche Kriterien fest, nach denen die Mitgliedstaaten ihren Mindestlohn festlegen sollen. Dazu gehört die allgemeine Lohnentwicklung, die Entwicklung der Produktivität, aber auch die Kaufkraft der Mindestlöhne mit Blick auf die Lebenshaltungskosten.
Quelle: FAZ

Wer erinnert sich noch an die "SINN-"losen Panikmeldungen eines neoliberalen Wirtschaftsideologen, der vor einigen Jahren im Kontext mit der Mindestlohndebatte den Verlust von tausenden von Arbeitsplätzen und massenhafte Insolvenzen "menetekelt" hatte? Nichts davon ist eingetreten. Ganz im Gegenteil: die Wirtschaft wurde durch gestiegene Nachfragen gestärkt - und gleichzeitig wurden die Sozialkassen entlastet.

Nach Jahren der Debatte hat die neue Koalition in Berlin schon einen Mindestlohn von 12 Euro verabredet. Das wird jetzt auch für die Caritas spannend. Denn gerade die untersten Tabellenlöhne der AVR Caritas (P 4, P 5) kratzen an der neuen Mindestlohngrenze herum.

Und es wird noch einmal spannend:
Die sicher nicht gewerkschaftsnahe FAZ schreibt auch:
Größere Auswirkungen – auch für Deutschland – dürfte ... am Ende der zweite Aspekte des neuen Gesetzes haben: die Vorgaben, dass für mindestens 70 Prozent der Beschäftigten in den Staaten Tarifverträge gelten sollen. Die Kommission hatte das vorgeschlagen, weil in den Staaten mit hoher Tarifbindung höhere Löhne gezahlt werden. Erreichen die Staaten diese Schwelle nicht, müssen sie der Kommission einen Aktionsplan dafür vorlegen, wie sie das ändern wollen. In Deutschland beträgt der Anteil momentan nur 50 Prozent.
...
Das Parlament will die Staaten auf eine Tariflohnbindung von 80 Prozent verpflichten. Die Schwelle übertreffen nur wenige Staaten: Österreich, Frankreich, Italien, Belgien, Finnland, Dänemark und Schweden.
Der niedrige Anteil von tarifvertraglichen Löhnen in Deutschland ist auch den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden zu verdanken. Denn die beiden - nach dem Staat zweitgrößten - Arbeitgeberkonzerne der Republik verweigern (mit wenigen Ausnahmen) den Abschluss von Tarifverträgen. Deren Regelungen aus dem "Dritten Weg" sind keine Tarifverträge - sondern nur "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Nichts anderes also als das "Kleingedruckte beim Staubsaugerkauf" - etwas, das viele andere "weltliche" Arbeitgeber auch beanspruchen.
Die EU-Initiative würde also zwangsläufig das Ende der kirchlich beanspruchten Freiheit zum Lohndumping nach sich ziehen.

Vielleicht gelingt es ja der EU, die deutsche katholische Kirche noch "katholisch zu machen" - zumindest was die Einhaltung der eigenen Soziallehre betrifft.

Samstag, 11. Dezember 2021

Die Liebeskirche straft wieder: Neues kirchliches Strafrecht in Kraft

berichtet katholisch.de und zitiert unter vielen anderen den Tübinger Kanonisten Bernhard Sven Anuth:
"Ein scharfes Schwert war und ist das kirchliche Strafrecht nur für diejenigen, die in einem existenziellen Abhängigkeitsverhältnis von der Kirche stehen, also Kleriker oder andere kirchlich Beschäftigte – und für die, die sich von geistlichen Strafen innerlich treffen lassen wollen",
Eine erste Kommentierung wird hier angesprochen.

Wir sind gespannt, wie sich das auf die beinahe tägliche Amtsanmaßung mancher Führungskräfte auswirkt.
Amtsanmaßung? Ja. So ist beispielsweise in § 14 Abs. 1 MAVO zu den in Bayern geforderten zwingend "katholischen Vorsitzenden" geregelt:
In begründeten Fällen kann der Ordinarius ... der Wahl einer nichtkatholischen Mitarbeiterin oder eines nichtkatholischen Mitarbeiters zustimmen.
Ordinarius - das ist der Diözesanbischof, sein Generalvikar oder die Bischofsvikare (can. 134 § 1 CIC). Praxis ist in einigen Bistümern aber, dass diese Entscheidung nicht vom Ordinarius sondern von einem untergeordneten weltlichen Mitarbeiter, einem Juristen oder Personalreferenten getroffen wird. Ist das jetzt eine Amtsanmaßung i.S. des Can. 1381 § 1 CIC?
Wir müssen das mit der Amtsanmaßung also wohl zurück nehmen. Rein formal ist diese Verweigerung nicht einmal zu beanstanden - denn die MAVO sagt nur, dass die Ausnahme vom Ordinarius genehmigt werden muss. Die Entscheidung, dass keine Ausnahme vorliegt, kann so gesehen also auch irgendeine subalterne Hilfskraft treffen. Ein Bischof ist demnach also nur noch der "Urkundsbeamte", der "Unterschriftenonkel" dieser Hilfskraft.
Na ja, wenn der Bischof das so will ...

In dem Zusammenhang möchten wir aber auch gleich die gesamte Regelung hinterfragen.
Can. 149 § 1 CIC verlangt, dass nur jemand, der "in der Gemeinschaft der Kirche steht", zu einem Kirchenamt berufen werden kann. Die Übertragung eines Kirchenamtes ist also - in leichter Sprache formuliert - nur an Katholiken zulässig. Aber - ist das Amt einer oder eines MAV-Vorsitzenden in "Kirchenamt"? Das Kirchenamt ist in Can. 145 CIC definiert. Es ist "auf Dauer eingerichtet und dient der Wahrnehmung eines geistlichen Zweckes". So, ehrlich gesagt, haben wir die Aufgabe des Sprechers einer Personalvertretung noch nie verstanden - auch nicht die von Sprechern einer katholischen Mitarbeitervertretung.
Die MAVO-Regelung ist ein typisches Beispiel dafür, wie durch eine "theologische Überhöhung" das kirchliche Arbeitsrecht von der deutschen Kirche in die Nähe eines priesterlichen Dienstes gerückt wird. Kirchliche MitarbeiterInnen müssen schon an sich ein heiligmäßiges Leben führen (Artikel 4 der Grundordnung), und die Sprecher der Mitarbeitervertretung müssen zumindest über die Grundlagen für die "niederen Weihen" verfügen. So kann man zumindest die geltenden Bestimmungen verstehen.

Anmerkung:
Wir haben im vorgenannten Beitrag noch die alte "grüne", seit Jahren geltende Ausgabe des CIC zitiert bzw. auf deren Normen verwiesen. Die neue, seit 8. Dezember geltende Regelung (senfgelb) liegt uns nicht vor. Es wäre durchaus möglich, wenn auch relativ unwahrscheinlich, dass in der Neufassung auch alle MitarbeiterInnen der Diözesankurie, deren Name mit einem bestimmten Buchstaben des Alphabetes beginnt - einem "S" z.B. - als "Ordinarius" bezeichnet werden.

Freitag, 10. Dezember 2021

Tag der Menschenrechte am 10. Dezember

Heute ist der internationale Tag der Menschenrechte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) besteht aus 30 Artikeln, beschlossen von den Vereinten Nationen. Die ursprüngliche deutsche Übersetzung der Vereinten Nationen von 1948 finden Sie auf der Seite des UN-Kommissariats für Menschenrechte. Dort finden Sie die Allgemeine Erklärung auch in zahlreichen anderen Übersetzungen, unter anderem in Gebärdensprache.
Wir erlauben uns, einige Teile der Erklärung - soweit sie auch für das kirchliche Arbeitsrecht (z.B. im Hinblick auf Loyalitätsanforderungen) von Interesse sein könnten - nachfolgend wieder zu geben:
...
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
..
Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die die ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
...
Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, die eigene Familie, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
...
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
...
Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
...
Artikel 30 (Auslegungsregel)
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
(aktualisierte Übersetzung von Amnesty International)

Donnerstag, 9. Dezember 2021

Caritas Arbeitsrechtliche Kommission - Wahlergebnisse nun bekannt

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (AK-MAS) hat nun die ERGEBNISSE DER WAHLEN FÜR DIE MITARBEITERSEITE DER ARBEITSRECHTLICHEN KOMMISSION bekannt gemacht. Gemäß § 6 der Wahlordnung der Mitarbeiterseite hat jede wahlberechtigte Mitarbeitervertretung und jede(r) Wahlbewerber_in das Recht, die die Wahl innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der Ausgabe der "neuen caritas" anzufechten. Diese Frist endet am 20. Dezember 2021. Die Anfechtung ist gegenüber dem zuständigen Wahlvorstand schriftlich zu erklären.
Der Christlicher Gewerkschaftsbund - GÖD - Regionalverband Südwest (von ver.di als "Scheingwerkschaft" bezeichnet) hat zudem einen Vertreter in die Regionalkommission Mitte entsandt.
Quelle und mehr: Bekanntmachung der AK-MAS Zusammensetzung (ohne Gewähr):

Mittwoch, 8. Dezember 2021

5 Fragen zur Insolvenz

die natürlich auch den kirchlichen Einrichtungen privater Rechtsform drohen kann
....
5. Wie ist die Rolle der Gewerkschaften in der Insolvenz?
Der Gewerkschaft kommt eine entscheidende Rolle zu! Sie hat gegenüber dem Insolvenzverwalter alle Rechte aus dem Koalitionsgrundrecht (Art. 9 Abs. 3 GG), inklusive Tarifrecht. Ausführliches zu Sanierungstarifverträgen und zur Rolle der Gewerkschaft in der Insolvenz findet sich ebenfalls im Insolvenzhandbuch. Gewerkschaften senden oft eigene Vertreter in Gläubigerausschüsse. Ihre Betriebsbetreuung endet nicht vor den Toren der Insolvenz! Wie auch sonst stehen sie ein für Beschäftigung und Beschäftigtenrechte.


mehr beim BUND-Verlag im Internet unter https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~5-Fragen-zur-Insolvenz~.html

Montag, 6. Dezember 2021

Branchenkonferenzen im Rahmen der Tarifrunde für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst 2022

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Am 11.01.2022 findet die Branchenkonferenz für den Bereich Kita und Ganztag / Hort,

am 12.01.2022 die Branchenkonferenz für die Sozialarbeit (inkl. Kinder- und Jugendhilfe) und

am 17.01.2022 für die Behindertenhilfe.

Ihr könnt euch schon hier über diesen link Kampagnenseite anmelden.
Ursprünglich gab es eine andere Zeitschiene mit dem 01.12./02.12. und 03.12.2021, diese sind auf die Januar 2022 verschoben.

Sonntag, 5. Dezember 2021

Sonntagsnotizen: Zwischen Patientenwohl und Ökonomie – Krankenhäuser unter Druck

mehrfach haben wir die warnende Botschaft aus Rom gepostet:
Papst warnt katholische Krankenhäuser vor einer Ausrichtung am Gewinnstreben
sowie z.B. hier
entschiedene Absage gegen Kommerzdenken in kirchlichen Krankenhäusern

Wer unseren Blog unter dem Stichwort "Krankenhaus" durchsucht wird aber feststellen müssen, dass sich die überwiegende Zahl ver Beiträge - jeweils aus aktuellem Anlass - gerade mit den Folgen des "kirchlichen Kommerzdenkens" auseinandersetzt.

Einmal wenigstens nicht aus aktuellem kirchlichen Anlass ein kleiner Hinweis auf SWR2 FEATURE:
Zwischen Patientenwohl und Ökonomie – Krankenhäuser unter Druck

Vor 1985 war es untersagt, mit Kliniken Gewinne zu erzielen. Seither wurden die Gesetze gelockert und das Gesundheitswesen auf Marktvernunft getrimmt.

Ab 2005 gilt an den deutschen Krankenhäusern ein neues Abrechnungssystem, statt Festbeträgen pro Krankenhaustag werden Diagnosen pauschal vergütet (Fallpauschalen) – nach der Faustregel: je höher der Aufwand, desto mehr Geld fließt.

Das heißt, der Druck auf die Kliniken steigt. Dass Krankenhaus-Ärzte ihre Patienten heilen und gleichzeitig mit ihnen Gewinne erzielen sollen, erleben viele als unlösbaren Konflikt – auf Kosten gleichermaßen des schlechtbezahlten Pflegepersonals wie der Patienten.

Freitag, 3. Dezember 2021

Aktionstag von Beschäftigten der Behindertenhilfe

ver.di fordert bessere Arbeitsbedingungen und finanzielle Aufwertung - Befragung zeigt großen Handlungsbedarf

Zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bessere Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe. „Für eine gelingende Inklusion brauchen Menschen mit Behinderung die bestmögliche individuelle Unterstützung, das geht nur mit genug qualifiziertem Personal“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung sind Voraussetzungen dafür, dass sich in Zukunft genug Menschen für diese so wichtigen und verantwortungsvollen Berufe entscheiden und dort auch bleiben.“ Diesen Forderungen verleihen heute Beschäftigte aus bundesweit etwa 50 Betrieben unter dem Motto „Wir machen Inklusion“ mit betrieblichen und öffentlichen Aktionen Nachdruck.

„Das Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und nach dem Bundesteilhabegesetz gleichzeitig die Kosten drücken zu wollen, passt nicht zusammen“, betonte Bühler. Inklusion erfordere nicht weniger, sondern mehr professionelle Unterstützung. „Beschäftigte in der Behindertenhilfe müssen vor Überforderung geschützt werden – auch im Interesse der Klientinnen und Klienten“, so die Gewerkschafterin. In Anbetracht der hohen Belastung in der Behindertenhilfe aufgrund der Pandemie müsse der vom designierten Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigte Pflegebonus auch den Beschäftigten in der Behindertenhilfe ausgezahlt werden.

Wie es um die Arbeitsbedingungen in der Behindertenhilfe bestellt ist, macht eine Beschäftigtenbefragung der TU Darmstadt deutlich, deren zentrale Ergebnisse heute veröffentlicht wurden. Demnach denkt fast die Hälfte der Beschäftigten darüber nach, ihren Beruf aufzugeben. Über 60 Prozent der mehr als 8.000 Befragten sind in den vergangenen zwölf Monaten krank zur Arbeit gegangen. Fast 80 Prozent berichten von gestiegenen Anforderungen infolge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Die von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie deckt auf, dass auch die Versorgungsqualität unter den schlechten Arbeitsbedingungen leidet. So gaben nur gut 21 Prozent der Beschäftigten an, genug Zeit zu haben, um auf die Bedarfe und Anforderungen ihrer Klientinnen und Klienten eingehen zu können. Der hohen Belastung steht aus Sicht der Beschäftigten eine unzureichende Bezahlung gegenüber: Über drei Viertel der Befragten halten ihr Einkommen nur in geringem Maß oder gar nicht für angemessen.

„Die Befragung zeigt den großen Handlungsbedarf. Neben besseren Arbeitsbedingungen braucht es eine weitere finanzielle Aufwertung der Berufe in der Behindertenhilfe“, erklärte Bühler auch unter Verweis auf die Anfang nächsten Jahres anstehenden Tarifverhandlungen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst. „Ob in öffentlichen, privaten, freigemeinnützigen oder kirchlichen Einrichtungen – die Bedingungen müssen sich flächendeckend verbessern. Dafür macht sich ver.di, die Gewerkschaft der Sozialen Arbeit, weiter stark.“

Weitere Informationen und zentrale Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/behindertenhilfe

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Am heutigen Aktionstag haben sich auch Kolleginnen und Kollegen aus Einrichtungen der Caritas beteiligt, hier etwa das St. Josefs-Stift in Eisingen bei Würzburg:



 

Donnerstag, 2. Dezember 2021

Im Kalender ROT ANSTREICHEN

das kirchenspezifische zuerst:
Zentral-KODA: sachgrundlose Befristung wird eingeschränkt
teilt uns ein Kollege aus der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas mit, und weiter:
Die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA hatte im Jahr 2017 einen Antrag auf Abschaffung der sachgrundlosen Befristung bei Arbeitsverhältnissen von Caritas und verfasster Kirche gestellt.

Es folgten Studientag, Ausschussberatung, Diskussionen … und letztendlich die Ablehnung im Plenum der Zentral-KODA.

Daraufhin rief die Mitarbeiterseite den Vermittlungsausschuss unter Vorsitz der beiden Bundesarbeitsrichter i.R. Christoph Schmitz-Scholemann und Klaus Bepler an. Der Vermittlungsausschuss fasste im Jahr 2019 einstimmig folgenden Beschluss:
„Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen ohne Sachgrund für die Dauer von bis zu 14 Monaten abgeschlossen werden. Bis zu dieser Gesamtdauer von 14 Monaten ist eine einmalige Fristverlängerung statthaft.“

Ein typischer Kompromiss: Wir wollten die Abschaffung, die Dienstgeberseite wollte weiterhin die im Teilzeit- und Befristungsgesetz getroffene Regelung (2 Jahre mit dreimaliger Verlängerung) beibehalten.

Unmittelbar nach der einstimmigen Beschlussfassung des Vermittlungsausschusses beklagte die Dienstgeberseite die Zentral-KODA und bezweifelte deren Beschlusskompetenz für diese Regelung. Zunächst 2020 vor dem Interdiözesanen Arbeitsgericht NRW, dann jetzt, am Freitag, 26. November 2021, vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof (KAGH) in Bonn wurde von den Gerichten die Regelungskompetenz für die Zentral-KODA bestätigt.

Das bedeutet: Der Beschluss (des Vermittlungsausschusses) der Zentral-KODA zur Eindämmung der sachgrundlosen Befristung ist rechtmäßig und muss jetzt den Diözesanbischöfen zur Inkraftsetzung zugeleitet werden.

(Unsere (d.h. die des berichtenden AK-Mitgliedes) Rechtsauffassung ist, dass dieser Beschluss ab dem 26.11.21 gültig ist – und nicht erst ab Inkraftsetzung *).)
Sachgrundlose Befristungen bei Caritas und verfasster Kirche sind somit künftig nur noch für die Dauer von maximal 14 Monaten bei höchstens einmaliger Verlängerung zulässig.

Montag, 29. November 2021

Einigung im Tarifkonflikt mit den Ländern: 2,8 Prozent plus 1.300 Euro steuerfreie Zahlung und mehr Geld im Gesundheitsbereich

die Medieninformation vom 29.11.2021 kann unter folgendem Link angesehen und gern weiter verteilt werden.
Einigung im Tarifkonflikt mit den Ländern: 2,8 Prozent plus 1.300 Euro steuerfreie Zahlung und mehr Geld im Gesundheitsbereich

Im Konflikt mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der Tarif- und Besoldungsrunde am Montag (29. November 2021.) in Potsdam nach schwierigen Verhandlungen ein Ergebnis erzielt.

Danach erhalten die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) Anfang kommenden Jahres eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro. Auszubildende, Praktikant*innen und Studierende erhalten zur gleichen Zeit 650 Euro steuerfrei. Am 1. Dezember 2022 werden die Entgelte um 2,8 Prozent erhöht. Die Entgelte von Auszubildenden, Praktikant*innen und Studierenden werden ab Dezember 2022 um 50 Euro bzw. um 70 Euro im Gesundheitswesen angehoben. Die Übernahmeregelung für Auszubildende wird wieder in Kraft gesetzt. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

„Das ist ein in weiten Teilen respektables Ergebnis. Es bringt für eine ganze Reihe von Beschäftigten im Gesundheitswesen spürbare Einkommensverbesserungen und ist ein weiterer Zwischenschritt auf unserem Weg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. Das werden wir in zukünftigen Tarifrunden fortsetzen“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Montag. Die ver.di-Jugend habe in der Tarifrunde mit viel Engagement und Kreativität an den Streiks teilgenommen und dadurch für Einkommenssteigerungen gesorgt, die sich sehen lassen können. „Auch so macht man den öffentlichen Dienst für junge Menschen attraktiv“, so Werneke. Ein wesentlicher Erfolg für ver.di ist die Abwehr der massiven Angriffe der Länderarbeitgeber auf die Eingruppierungsregeln.

Die vielfältigen Streikaktivitäten im Gesundheitsbereich haben zu spürbaren Erhöhungen der Zulagen ab 1. Januar 2022 geführt. Beispielsweise wird an den Unikliniken die Intensiv- und Infektionszulage von 90 auf 150 Euro erhöht und steigt damit um bis zu 67 Prozent. Das Tarifergebnis bringt beispielsweise für eine Intensivpflegekraft eine durchschnittliche monatliche Einkommenssteigerung von 230 Euro, für Physiotherapeut*innen von durchschnittlich mehr als 180 Euro und für Beschäftigte in Laborberufen ebenfalls von mehr als 220 Euro. Hinzu kommt jeweils noch die einmalige steuerfreie Zahlung von 1.300 Euro.

Vereinbart wurde zudem, dass zwischen TdL und ver.di Gespräche zu den Arbeitsbedingungen für studentisch Beschäftigte an Hochschulen aufgenommen werden. Basis dafür soll eine gemeinsame Bestandsaufnahme sein.

Der Abschluss gilt für rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte (940.000 Vollzeitstellen) und 48.000 Auszubildende im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen). Die Arbeitgeber sagten zu, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die 1,2 Millionen Beamtinnen und Beamten sowie rund 880.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Länder sowie 175.000 Beamtinnen und Beamte und 120.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Kommunen zu übertragen (Angaben ebenfalls ohne Hessen).

ver.di führte die Tarifverhandlungen auch für die DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU sowie in einer Verhandlungsgemeinschaft mit dem dbb beamtenbund und tarifunion.
Online hier: https://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifbereiche/oeffentlicher-dienst/++co++a49e9ecc-50fe-11ec-88af-001a4a160111

Weitere Berichte:
Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/oeffentlicher-dienst-tarifeinigung-laender-101.html

Samstag, 27. November 2021

Koalitionsvertrag: Was sonst noch zum kirchlichen Arbeitsrecht berichtet wird

Die Medien widmen sich inzwischen vielen Aspekten des Koalitionsvertrages. Spezifische Berichte zum Verhältnis "Kirche und Staat" sowie zum "kirchlichen Arbeitsrecht" müssen aber mit der Lupe gesucht werden. Ein Zeichen dafür, dass nach der Aufregung über die Absage zum "Tarifvertrag Mindestbedingungen Altenpflege" wieder der graue Alltag einkehrt? Dass das Thema kaum interessiert - oder dass immer neue Skandale immer neue Schlaglichter werfen? Ein Zeichen der Resignation (da ändert sich doch nichts) oder nach dem Motte "Die Fürstbischöfe sind beratungsresitent und mächtig"?

Der Deutschlandfunk (DLF) beschreibt unter der Überschrift
Religionsgemeinschaften und Koalitionsvertrag
Mehr Licht oder mehr Schatten?
allgemein ethische Aussagen, lässt aber das uns interessierende Thema unberührt. Abschließend stellt der DLF fest:
Die Deutsche Bischofskonferenz wollte sich zum neuen Koalitionsvertrag in einem Interview nicht äußern. Das höchste Laiengremium aber, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), begrüßt die Einigung. ZdK-Präsident Thomas Sternberg wörtlich: „Dieser Koalitionsvertrag ist besser als der Ruf, der ihm in den letzten Wochen in den Medien vorauseilte“.

Das Domradio bringt einen Aspekt in einem Interview mit Ursula Nothelle-Wildfeuer, Professorin für Praktische Theologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, auf den Punkt:
Unsere Gesellschaft ist religionsplural geworden.
...
Die anderen großen Religionsgemeinschaften, die angesprochen werden, sind Judentum und Islam. Für letzteren geht es im Vertrag sehr darum, zur Integration zu kommen, zur Unterstützung muslimischer Gemeinden. Da findet sich nicht mehr das, was vorher ganz stark im Fokus war, nämlich islamistischer Extremismus und Terrorismus. Da findet sich gar nichts dazu. Und für die jüdischen Gemeinden geht es eigentlich sehr schnell um den Blick auf den Antisemitismus, was ein ganz wichtiger Punkt momentan ist.
und damit wird deutlich, dass kein Platz für kirchliche Sonderrechte wie etwa ein Sonderarbeitsrecht besteht - denn was mein den Kirchen zugesteht, darf man anderen Religionsgemeinschaften nicht verwehren.
Kirchen und Religionsgemeinschaften haben demnach einen wichtigen Platz - den der ethisch-moralischen Wertevermittlung. Sie vermitteln einen Wertekompass, eine ethische Richtschnur auf religiöser Grundlage. Das ist enorm viel, eine zentrale Basis der Gesellschaft. Aber das bedeutet gerade in einer "religionspluralistischen Gesellschaft" keine konkrete Machtzuweisung, keine rechtliche Sonderrolle.
Das evangelische Magazin "chrismon" nimmt wohl diesen Aspekt auf:
Da steht wenig C drauf
Aber es ist viel christliches Gedankengut drin im neuen Koalitionsvertrag, findet Michael Güthlein.
...
Im neuen, 178 Seiten starken Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" der Ampelparteien SPD, Grüne und FDP kommen die Wörter Kirche/kirchlich und Religion/religiös je acht Mal vor. Christentum gar nicht. Kirchen und Religionsgemeinschaften seien "ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens", "leisten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung", Fazit der Koalitionäre: Religionsgemeinschaften werden geschätzt und geachtet. Tiefer geht die Zuneigung aber nicht. Thematisch geht es um das kirchliche Arbeitsrecht, das nach einer Prüfung dem staatlichen angeglichen werden könnte und die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, die die Regierung begleiten und fördern möchte. Außerdem ist eine Ablösung der Staatsleistungen angedacht, einer Zahlung in Höhe von einer halben Milliarde Euro, die die Kirchen jährlich als Ausgleich für entzogene Vermögenswerte während der Säkularisation erhalten. Und die eigentlich seit der Weimarer Verfassung schon eingestellt werden sollten. Das könnte nun tatsächlich geschehen.

Zunächst mag sich das alles aus kirchlicher Perspektive ernüchternd lesen, aber wer einen genaueren Blick auf die Vorhaben der neuen Koalition wirft, sieht, dass viele Pläne dem Ansinnen der evangelischen Kirche wesentlich näher kommen als in der vorherigen Regierung.

Aus juristischer Sicht hat die Anwaltskanzlei KUNZ eine Auswertung allgemeiner arbeitsrechtlicher Themen in's www gestellt, ohne aber auf die spezielle Problematik eines eigenständigen kirchen Arbeitsrechts einzugehen.
Die Regelungen zum Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag
Der mit Spannung erwartete Koalitionsvertrag der wohl zukünftigen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP enthält im Bereich Arbeitsrecht keine größeren Überraschungen. Auf der einen Seite finden sich zwar wenig Ansatzpunkte für angedachte Reformen, auf der anderen Seite damit aber auch wenig gesellschaftlicher Sprengstoff wie er von einigen erwartet worden war.
Die weiteren Aussagen - etwa zum Thema "Betriebsverfassung" - berühren das von den Kirchen beanspruchte Sonderarbeitsrecht nicht. Und die folgende kurze Aussage ist dann auch präzise:
Sonstiges
...
Das kirchliche Arbeitsrecht soll in verkündungsfernen Bereichen dem staatlichen Arbeitsrecht stärker angeglichen werden. Wie dies umgesetzt werden soll, bleibt offen. Offenbar sollen hier zunächst Gespräche mit den Kirchen stattfinden.
Insgesamt enthält der Koalitionsvertrag daher viele, teils gute Absichten, aber wenig konkrete Neuerungen. Teilweise bleiben die Abmachungen sogar unter denen der Vorgängerregierung zurück. Zum Arbeitsrecht gibt es also aus Berlin nichts Neues.
Vielleicht müssen wir wirklich noch etwas warten, bis dieses spezielle Thema die Medien im main-stream erreicht - oder bis sich die kirchliche Sonderrolle "ausläuft", weil in der künftigen Gesetzgebung keine Ausnahmen und Sonderrechte mehr zugestanden werden?

Freitag, 26. November 2021

SPIEGEL-Serie - Bericht von der Corona-Front


Krankenpflegerin Anika Fried
»Wir sind schon mitten im nächsten Albtraum«
Sie arbeitet am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden: Hier erklärt Anika Fried, 28, warum der psychische Druck in der vierten Welle noch größer ist als zuvor. Aufgezeichnet von Anika Freier•
»Wir sind schon mitten im nächsten Albtraum« - Sven Döring / DER SPIEGEL

Intensivpflegerin Simone Fücker
»Manchmal weiß ich nicht, wohin mit meiner Wut«
Sie arbeitet auf der Intensivstation am Lukaskrankenhaus in Neuss: Hier beschreibt Simone Fücker, 43, wie schwer es ihr fällt, Verständnis für Ungeimpfte aufzubringen. Von Lukas Eberle•
»Manchmal weiß ich nicht, wohin mit meiner Wut« - Dominik Asbach / DER SPIEGEL

Intensivpflegerin Claudia Hoffmann
»Ich kann diesen Wahnsinn nicht mehr ertragen«
Sie war Intensivpflegerin an mehreren Krankenhäusern im Saarland: Hier beschreibt Claudia Hoffmann*, 40, wie Überlastung und Stress bei der Arbeit sie in einen Burn-out trieben. Aufgezeichnet von Lukas Eberle•
»Ich kann diesen Wahnsinn nicht mehr ertragen« - Luka Dakskobler / imago images/ZUMA Wire

Stationsleiterin Carolin von Ritter-Zahony
»Ich habe Angst vor dem Dezember«
Sie leitet eine Covid-Intensivstation am Klinikum rechts der Isar der TU München: Hier beschreibt Carolin von Ritter-Zahony, 35, ihren Frust über Versorgungsengpässe, die vermeidbar gewesen wären. Aufgezeichnet von Maik Großekathöfer•
»Ich habe Angst vor dem Dezember« - Falk Heller / Klinikum rechts der Isar

Pflegerin Katrin Beischer
»Ich fühle mich wie an Deck der Titanic«
Sie ist Pflegerin auf der Intensivstation an der Universitätsmedizin Göttingen: Hier erklärt Katrin Beischer, 52, warum Coronaleugner und Politik sie auf die Straße treiben. Aufgezeichnet von Annette Großbongardt
»Ich fühle mich wie an Deck der Titanic« - Daniel Vogl / dpa

Intensivpfleger Alexander Jorde
»Die 35-Stunden-Woche muss kommen«
Er arbeitet auf der Intensivstation an einer Klinik in Münster: Im Interview erklärt Alexander Jorde, 25, was die neue Ampelregierung für die prekäre Arbeitssituation der Pflegekräfte tun kann. Ein Interview von Lukas Eberle•
»Die 35-Stunden-Woche muss kommen« - Lars Berg / DER SPIEGEL

Krankenpflegerin Ann-Kathrin Hintze
»Auf Dauer hält das niemand aus«
Sie ist Fachkrankenpflegerin für Anästhesie und Intensivpflege in den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg in Jugenheim: Hier erklärt Ann-Kathrin Hintze, 33, warum Pflegeberufe attraktiver werden müssen. Aufgezeichnet von Maik Großekathöfer
»Auf Dauer hält das niemand aus« - Peter Jülich / DER SPIEGEL

Stationsleiter Jochen Treu
»Ich bin einfach nur müde«
Er leitet die Gastroenterologische Intensivstation am Universitätsklinikum Heidelberg: Hier erklärt Jochen Treu, 53, warum ihn nur noch der Zusammenhalt im Team aufrecht hält. Aufgezeichnet von Maik Großekathöfer
Internet (klick)

Koalitionsvertrag: Reaktion der kirchennahen Medien

Inzwischen liegen die ersten Reaktionen der kirchennahen Medien vor.
Radio Vatikan meldet:
Kirchliche Organisationen loben Aspekte des Koalitionsvertrag
Kirchliche Organisationen haben den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP in bestimmten Bereichen weitgehend als positiv bewertet.
Allerdings wurde auch Sorge um den Schutz der Religionsfreiheit weltweit laut.
Das Domradio bringt ein Interview mit der neuen Caritas-Präsidentin, deren Bewertung aus kirchlicher Sicht wohl unserem gestern geposteten ersten Eindruck entspricht:
Caritas-Präsidentin erleichtert über Koalitionsvertrag
"Die Sorge ist deutlich geringer geworden"
Welche Konsequenzen wird der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP für kirchlich Angestellte haben? Und wie sieht es mit den Themen Soziales oder Migration aus? Die Caritas freut sich, dass Änderungen "im Dialog" erarbeitet werden sollen.
und weiter:
DOMRADIO.DE: Thema kirchliches Arbeitsrecht. Die Ampelkoalition plant, das kritisch in den Blick zu nehmen. Es heißt dort: Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Was wird das denn insbesondere für die Caritas bedeuten?

Welskop-Deffaa: Es war ja schon den Wahlprogrammen der Parteien zu entnehmen, die jetzt koalieren, dass das kirchliche Arbeitsrecht Thema werden würde. Wir freuen uns, dass hier letztlich ein Gesprächsangebot an die Kirchen gemacht wird. Es steht ja ausdrücklich drin "gemeinsam mit den Kirchen" soll darüber nachgedacht werden. Und es ist ja so, dass auch wir selbst als katholische Kirche im Augenblick damit beginnen, unsere Grundordnung zu evaluieren, noch mal zu schauen: Hat sich das bewährt, was wir hier vor sechs Jahren verabredet haben in Bezug auf die Loyalitätsobliegenheiten und ähnliche Regulierungen? Und von daher bin ich zuversichtlich, dass wir einen Dialog gestalten können, der am Ende gute Arbeit für alle in der Caritas und darüber hinaus weiter befördert.
Katholisch.de meint:
Ampel-Koalition: Mehr Trennung zwischen Staat und Kirche wagen
Analyse - Die Katze ist aus dem Sack: Am Mittwoch legten SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag vor. Der mutet den Kirchen einiges zu. Was erwartet sie ohne Beteiligung der traditionell christlich geprägten Unionsparteien in der Bundesregierung? Eine Analyse.
und führt dann aus:
Der Abschnitt zu Kirchen und Religionsgemeinschaften wird mit einem wertschätzenden Absatz eingeleitet: "Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens und leisten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung in der Gesellschaft. Wir schätzen und achten ihr Wirken." Das reicht aber auch an Nettigkeiten – danach geht es zur Sache. Die Koalitionäre kündigen ein zusammen mit den Ländern und Kirchen entwickeltes "Grundsätzegesetz" an, das einen "fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen" schaffen will. Grundsätzlich haben sich in der Vergangenheit auch die Kirchen offen gezeigt für eine Ablösung der Staatsleistungen. Zugleich gibt es aber innerkirchlich Bedenken, wie angesichts sinkender Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuereinnahmen die Folgen eines solchen Gesetzes getragen werden können. Gerade die kleineren Bistümer und Landeskirchen im Osten bestreiten einen größeren Teil ihres Jahreshaushalts aus Staatsleistungen als die mitgliederstarken Kirchen im Westen.

Staat-Kirche-Verhältnis auf den Prüfstand
Generell stehen die Zeichen auf größeren Abstand zwischen Staat und Kirche: Das Religionsverfassungsrecht soll "im Sinne des kooperativen Trennungsmodells" weiterentwickelt werden.
...
Geplant ist auch, das kirchliche Arbeitsrecht kritisch in den Blick zu nehmen: "Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann", heißt es im Kapitel über betriebliche Mitbestimmung, fast wörtlich aus dem SPD-Wahlprogramm übernommen. Verkündigungsnahe Tätigkeiten sollen dabei aber ausgenommen werden. Wieviel Konfliktpotential hier besteht, ist noch nicht abzusehen. Den Kirchen selbst ist im Licht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der das in Deutschland traditionell hochgehaltene Selbstverwaltungsrecht der Kirchen weniger beachtet als die deutschen Gerichte, klar, dass hier Änderungen unvermeidlich sind.
...
Auf die Kirchen kommt eine spannende Legislaturperiode zu: Jahrelang hatte sie in der Bundesregierung eine Verbündete, die am Status quo des Verhältnisses von Staat und Kirche nichts Großes ändern wollte. Auf europäischer Ebene warb die unionsgeführte Regierung für das besondere Verhältnis in Deutschland und verhandelte beispielsweise Ausnahmen für Religionsgemeinschaften in Verordnungen, in denen man sie nicht erwartet hätte – etwa beim EU-Datenschutzrecht. Solche Zugeständnisse können die Kirchen nun nicht mehr erwarten. Bisher konnte man sich bequem auf den Standpunkt stellen, dass man einer Ablösung der Staatsleistungen offen gegenüber stehe – nun gibt es ein Gegenüber, das das auch tatsächlich will.

Für das kirchliche Arbeitsrecht drohten Einschnitte bisher hauptsächlich vom Europäischen Gerichtshof – nun kommt das auch in der deutschen Politik auf die Tagesordnung. Im Staatskirchenrecht kann die neue Bundesregierung einen jahrelangen Reformstau auflösen und der in Deutschland deutlich bunter gewordenen religiösen Landschaft einen angemessenen religionsverfassungsrechtlichen Rahmen geben.
Katholisch.de greift auch noch einen anderen Aspekt auf:
Koalitionsvertrag – Wenn Sport mehr Raum einnimmt als Religion
- aber ist das nicht längst in allen Medien so? Man vergleiche nur den Umfang der Berichterstattung von BILD bis Tagesschau, und weiß, welchen gesellschaftlichen Stellenwert der Sport gegenüber religiösen Themen hat.

Kirche und Leben titelt:
Ampel-Koalition stehe für einen starken Sozialstaat
Caritas, BDKJ und Missio loben Aspekte des Koalitionsvertrags
Auch die KirchenZeitung (Hildesheim) schreibt:
Lob für Koalitionsvertrag
Kirchliche Organisationen haben den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP in bestimmten Bereichen weitgehend als positiv bewertet.
Das evangelische Sonntagsblatt hat nur eine schmale Anmerkung:
Koalitionsvertrag
Christlich ohne CDU? Das steht im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP zu Religion und Kirche
Von Oliver Marquart | 25. November 2021
Mit der Vorstellung des Koalitionsvertrags durch die Ampel-Parteien rückt eine Bundesregierung ohne die Unionsparteien immer näher. Hat das Einfluss auf die Rolle und Bedeutung von Christentum und Kirche? Wir haben uns den Koalitionsvertrag genauer angeschaut.
...
Schauen wir uns zunächst an, welche Rolle die Ampel-Parteien den Kirchen zuordnen. Es lässt sich festhalten: Eine relativ große. "Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens und leisten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung in der Gesellschaft", heißt es. Man schätze und achte ihr Wirken.
Allerdings heißt Wertschätzung nicht, dass man nicht dennoch Änderungsbedarf im Verhältnis sieht. "Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen", geht es nämlich weiter.

Das bedeutet schlicht: weniger Geld für viele Gemeinden, zumindest vom Staat.

Auch das Privileg des kirchlichen Arbeitsrechts soll nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP fallen. "Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann."
und das war's dann auch - beim Sonntagsblatt. Wir haben gestern den tweet des vielfach für die Kirchen tätige Professor Joussen zitiert: "Dann lasst uns mal prüfen ..."

Donnerstag, 25. November 2021

SPIEGEL-Serie - Bericht von der Corona-Front

SPIEGEL Print S. 14 ff
Ex-Pflegerin Uta Beißwenger
»Ich hatte oft nur Glück, dass keiner meiner Patienten gestorben ist«
Sie hat ihren Job als Pflegerin gekündigt und studiert jetzt: Hier erklärt Uta Beißwenger, 32, aus Hamburg wie zermürbend der akute Personalnotstand in der Klinik für sie war. Ein Interview von Maik Großekathöfer•
»Ich hatte oft nur Glück, dass keiner meiner Patienten gestorben ist« - Lars Berg / DER SPIEGEL

Pflegerin Eileen Rudolph
»Viel zu oft verlieren wir den Kampf gegen das Virus«
Sie arbeitet seit zehn Monaten auf der Intensivstation des St. Josef Krankenhauses in Haan: Hier erklärt Eileen Rudolph, 25, warum sie trotz zweimaliger Coronainfektion gerne zur Arbeit geht. Aufgezeichnet von Miriam Olbrisch
»Viel zu oft verlieren wir den Kampf gegen das Virus« - Dominik Asbach / DER SPIEGEL
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Koalitionsvertrag: Die erste Bilanz fällt gemischt aus – Ankündigung für Pflegebonus positiv

Koalitionsvertrag: Die erste Bilanz fällt gemischt aus – Ankündigung für Pflegebonus positiv

Kurzstatement von Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): "Der Koalitionsvertrag ergibt auf den ersten Blick ein sehr gemischtes Bild: Er ist an einigen enttäuschend. So wird es künftig nicht mehr Steuergerechtigkeit geben, weder bei der Vermögenssteuer noch bei der Erbschaftssteuer. Es zeichnet sich auch kein wirklich sicherer Pfad für mehr Investitionen ab – die Schuldenbremse wird wieder in Kraft gesetzt, das ist negativ.

Im Bereich Arbeit und Soziales gibt es eine ganze Reihe positiver Punkte. Das betrifft etwa Ausbildung und Weiterbildung, das Schließen von Lücken in der Unternehmensmitbestimmung, das elektronische Zugangsrecht in Betriebe für Gewerkschaften. Bei der Rente haben sich die Grünen mit der staatlich organisierten und verpflichtenden Aktienrente durchgesetzt. Einzelheiten müssen noch analysiert werden – aber aus Sicht von ver.di schwächt dies die betriebliche Altersvorsorge. Leider hat sich auch an den Plänen der Ampelkoalition zur Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von Minijobs nichts geändert.

Einen Erfolg gibt es hingegen bei der Arbeitszeit: Die geplante Öffnungsklausel für längere Arbeitszeiten und kürzere Ruhezeiten über Betriebsvereinbarungen ist vom Tisch, dies ist nur noch auf tarifvertraglicher Basis möglich. Solche Tarifverträge wird ver.di natürlich nicht abschließen. Das geplante Bundestariftreuegesetz ist positiv – die Ausgestaltung muss man sich natürlich genau anschauen. Erfreulich ist zudem, dass bei der Zergliederung von Unternehmen Betriebsübergänge nicht mehr dazu genutzt werden können, lästige Tarifverträge abzuschütteln. Zu den von uns geforderten Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen findet sich allerdings außer viel Lyrik nichts Konkretes. Das ist schade. Die Kurzbilanz ist aber bei weitem noch nicht vollständig. Genauere Bewertungen etwa der Pläne in den Feldern Energie und Verkehr werden folgen müssen.

ver.di begrüßt zudem die Ankündigung von Olaf Scholz (SPD) eines Pflegebonus in Höhe von einer Milliarde als wichtiges Signal für die Beschäftigten, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet und aufgrund der aktuellen dramatischen Situation vielfach mit ihren Kräften am Ende sind. Der angekündigte Bonus muss nun zeitnah an alle Berufsgruppen in den Krankenhäusern, der Altenpflege, den Reha-Einrichtungen und der Behindertenhilfe ausgezahlt werden."
Quelle: Presseveröffentlichung ver.di

Prof. Sell befasst sich in seinem Blog mit einem Teilaspekt der Vereinbarung:
Ein klassisches Tauschgeschäft: Der eine bekommt einen höheren Mindestlohn, der andere eine Verfestigung und Ausweitung der Minijobs. Trotz vieler Gegenargumente

Was uns allerdings primär interessiert, sind die Aussagen zum kirchlichen Sonderarbeitsrecht.

Mittwoch, 24. November 2021

Der Koalitionsvertrag im Wortlaut

u.a. hier zum download
Die ZEIT: https://www.zeit.de/politik/2021-11/koalitionsvertrag.pdf
ZDF Heute verlinkt auf die SPD: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

SPIEGEL-Serie - Bericht von der Corona-Front

SPIEGEL Print S. 14 ff
Pflegeleiterin Alexandra Vossenkaul
»Wir sind auf uns allein gestellt«
Sie leitet die Intensivpflege an der München Klinik in Schwabing: Hier erklärt Alexandra Vossenkaul, 37, wie es sich anfühlt, bei der Arbeit von Impfgegnern und Corona-Leugnern beschimpft zu werden. Von Jan Friedmann•
»Wir sind auf uns allein gestellt« - Peter Schinzler / DER SPIEGEL
im Internet #klick#

Dienstag, 23. November 2021

SPIEGEL-Serie - Bericht von der Corona-Front

SPIEGEL Print S. 14 ff
Pflegeleiter Burkhard Jezierski
»Man bekommt Kopfschmerzen, kann nicht mehr richtig denken«
Er leitet die Intensivstation im Klinikum Freising: Hier schildert Burkhard Jezierski, 55, seinen körperlich und psychisch belastenden Alltag bei der Betreuung von Coronapatienten. Aufgezeichnet von Miriam Olbrisch• »Man bekommt Kopfschmerzen, kann nicht mehr richtig denken« - Peter Schinzler / DER SPIEGEL
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Kircheninfo Nr. 38 ist unterwegs und online

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
liebe Freundinnen und Freunde des ver.di-Kircheninfos,

das neue Kirchen.info Nr. 38 ist online bzw. für Besteller*innen auch in Printform auf dem Weg in den Briefkasten. Der aktuelle Titel „Unsere Kraft liegt im Betrieb – Gemeinsam stärker“ hält wieder viele spannende Informationen und Berichte über gewerkschaftliche und kirchenrechtliche Entwicklungen in konfessionellen Betrieben für euch bereit.

Neben gewerkschaftlichen Aktivitäten findet ihr auch Berichte über verschiedene Tarifauseinandersetzungen, z.B. mit der diakonischen Altenhilfe in Hessen oder an den Berliner Krankenhäusern Charité und vivantes für Entlastung. Des Weiteren berichten wir über die erfolgreiche Organisierung in den evangelischen Kitas in Erfurt, über den beabsichtigten Verkauf des Klinikums Wilhelmsburg im Erzbistum Hamburg – ver.di fordert Erhalt -, Tipps für die MAV in der katholischen Kirche und Caritas und nehmen die bevorstehenden MAV- und JAV-Wahlen im evangelischen Bereich in den Blick.
Aufschlussreich ist auch die Entzauberung kirchlicher AVR, die gern von kirchlicher Seite als Pendant zu Tarifverträgen verkauft werden. Wir klären auf, warum das schlicht falsch ist. Außerdem kommentieren zwei Kolleginnen ihr Erleben in Bezug auf eine Corona-Prämie im Bereich der AVR Baden und Diakonie Deutschland und ihr findet wieder eine ganze Reihe empfehlenswerter Bildungsangebote für die MAV im aktuellen Heft.


Hier gelangt ihr zur PDF und einigen online gestellten Artikeln der neuen Ausgabe: www.kircheninfo.verdi.de

Montag, 22. November 2021

SPIEGEL-Serie - Berichte von der Corona-Front

SPIEGEL Print S. 14 ff
Corona-Frontberichte von der Intensivstation
Sie wollen Leben retten – und müssen beim Sterben zugucken
Auf der Intensivstation der Leipziger Uniklinik kämpfen Pflegerinnen und Pfleger verzweifelt um todkranke Ungeimpfte. Wie hält man das aus? Aus Leipzig berichtet Tobias Großekemper•
Sie wollen Leben retten – und müssen beim Sterben zugucken - Sven Döring / DER SPIEGEL
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+++ Umfrage Altenpflege +++ Betriebliches Gesundheitsmanagement +++ Bis Ende 2021 +++

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein gutes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) trägt maßgeblich dazu bei, Arbeitsbedingungen im Betrieb gesundheitsförderlich zu gestalten und die Qualität der Arbeit, auch in der Pflege, zu verbessern. In den Einrichtungen der Altenpflege ist die Situation sehr unterschiedlich. Während in manchen Einrichtungen „BGM“ ein Fremdwort ist, ist es in anderen Einrichtungen gute gelebte Praxis.

Anfang September 2021 ist mit dem „BGM-Branchenkompass“ die erste bundesweite Bestandsaufnahme in Form einer Online-Befragung gestartet.

Der „BGM-Branchenkompass“ ist ein Forschungsprojekt der IU Internationale Hochschule und wird durch ver.di als Kooperationspartnerin unterstützt.

Wir wenden uns daher an Dich, mit der Bitte die Untersuchung zum BGM in der Altenpflege zu unterstützen und zu bewerben.
Die Befragung richtet sich an betriebliche Interessenvertretungen und Verantwortungsträger*innen. SIe ist anonym und es sind keine direkten Rückschlüsse auf die konkrete Einrichtung möglich.

Gemeinsam wollen wir mit diesem Forschungsprojekt u.a. folgende Fragen beantworten:
Wie gesund kann in Betrieben der ambulanten und (teil)stationären Altenpflege tatsächlich gearbeitet werden?
Welche gesunden Strukturen bestehen? Welche müssen unbedingt auf den Weg gebracht werden?
Welchen Einfluss hat/hatte die Corona-Pandemie auf die Gesundheit am Arbeitsplatz?
Hierfür benötigen wir Eure Mithilfe und Unterstützung!

Du bist betriebliche Interessenvertretung in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst oder hast Führungsverantwortung (WBL, PDL, GF, EL) oder in einer solchen Einrichtung? Dann nimm Dir bitte einige Minuten Zeit zur Beantwortung aller Fragen im Fragebogen.

Teile diesen Aufruf auch gerne mit anderen Interessenvertretungen oder Menschen mit Führungsverantwortung.

Den Fragebogen findest du hier: https://www.umfrageonline.com/s/bgm-branchenkompass

Nähere Informationen zum BGM-Branchenkompass findest du unter: https://www.bgm-branchenkompass.de

Herzlichen Dank für Deine Unterstützung!

Sonntag, 21. November 2021

SPIEGEL-Serie - Berichte von der Corona-Front

Ausgabe 47/20.11.2021 (print)
Vor dem Kollaps - Die Lebensretter können nicht mehr
... Fast zwei Jahrzehnte lang wurden die Krankenhäuser dazu erzogen, sich wie Fabriken aufzustellen, umsatzgetrieben und gewinnorientiert. Spricht man mit langjährigen Pflegekräften, wann das Drama ihres Berufsstands begann, nennen die meisten das Jahr 2004. Damals trat verbindlich für alle Kliniken eine Reform in Kraft, die den Geist der neoliberalen Zeit atmete: Seither werden Kliniken nicht mehr danach bezahlt, wie viele Tage ein Patient bleiben muss und wie viele Pflegekräfte sich um ihn kümmern. Dieses »Vollkostenprinzip«, wie man es nannte, galt als zu teuer. Die neuen Fallpauschalen sollten das ändern: Für jedes neue Hüftgelenk und jede Bypass-Operation zahlen die Kassen seither den gleichen Betrag. Wie lange der Patient am Ende in der Klinik bleiben muss und wie viele Menschen sich um ihn kümmern, spielt kaum noch eine Rolle.

Die neue Abrechnungslogik bedeutete, dass Kliniken ihren Gewinn maximieren, wenn sie möglichst viele planbare Operationen ansetzen – und zugleich möglichst wenig Pflegeaufwand betreiben. Viele Manager hielten das für nötig, weil die Bundesländer an Investitionen in die Krankenhäuser sparten, für die sie eigentlich zuständig wären.

Seither werden in Deutschland überproportional viele künstliche Hüft- oder Kniegelenke eingesetzt, zugleich bauten die Kliniken Pflegestellen ab. Der liebste Patient wurde der, der nur wenige Tage nach einer OP nach Hause humpeln konnte. Seither spricht man in der Branche von »blutiger Entlassung«.

Verloren fühlten sich vor allem die Pflegekräfte, die zum Kostenfaktor in den Bilanzen mutierten. ...

Richtig ist: Seit Anfang 2019 gibt es verbindliche Untergrenzen für einige Klinikbereiche, die inzwischen noch verschärft wurden. Auf der Intensivstation soll sich eine Pflegekraft jetzt tagsüber um höchstens zwei Patienten kümmern.

Richtig ist aber auch: Die Reform krankt. Und hat mit der Realität auf den Stationen wenig gemein. Da sie die Standards ausgerechnet jener Krankenhäuser zugrunde legt, die am wenigsten Personal einsetzen, schreibt sie nur das gerade noch erträgliche Minimum fest – und nicht etwa einen soliden Qualitätsstandard. ...

Ein innovativeres Konzept, das für mehr Qualität sorgen könnte, haben der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gewerkschaft Ver.di längst entwickelt. »Es liegt seit fast zwei Jahren auf dem Tisch«, sagt Ver.di-Vorstandsfrau Sylvia Bühler, sei aber von Spahn »sträflich ignoriert« worden. Um es umzusetzen, müssten die Kliniken bis zu 80.000 zusätzliche Stellen schaffen.

So trifft die vierte Welle nun auf einen Berufsstand, der ausgebrannt ist wie nie zuvor. ...
Internet (klick)

Zum Wochenanfang: Was bringt der Koalitionsvertrag?

Nach diversen Medienberichten soll in der kommenden Woche der "Koalitionsvertrag zur Ampel" fertig verhandelt sein. Bereits vor der Wahl hatten diverse Medien - auf die wir dann auch verwiesen hatten - über die Auswirkungen der Bundestagswahl auf das kirchliche Arbeitsrecht spekuliert. Denn eines ist klar - die Freiheit, ein kircheneigenes Arbeitsrecht zu gestalten, besteht nur "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze". So ist das sowohl in Konkordatsvereinbarungen wie auch diversen verfassungsrechtlichen Normen geregelt. Damit hat aber der Staat durch seine Gesetzgebungsmacht die Möglichkeit, den kirchlichen "Entfaltungsspielraum" zu erweitern - oder auch einzuschränken. Und die letzten "Querschüsse" - insbesondere zu einem Allgemein verbindlichen Mindesttarifvertrag in der Altenpflege - haben die Bereitschaft, den Kirchen Gestaltungsfreiheit zu gewähren, deutlich beeinträchtigt.

Prof. em. Dr. Hartmut Kreß (lehrt Sozialethik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf) hat nun in einem Beitrag unter dem Titel
Neue Bundesregierung: Reform des kirchlichen Arbeitsrechts in Aussicht
(Quelle) einige wichtige Aspekte der staatskirchenrechtlichen Diskussion und die Beschlußlage der beteiligten "Ampel-Parteien" zusammen gefasst. Er geht nicht auf die innerkatholische Diskussion um die Anwendung der katholischen Soziallehre und den Widerspruch zum päpstlichen Lehramt ein. Aber das kann und darf man von ihm auch nicht erwarten. Die Grundlage der protestantischen Sozialethik ist für die katholische Diskussion nur von rudimentärer Bedeutung.
Diese innerkirchliche Diskussion, die u.a. von Nell-Breuning (SJ) und Hengsbach (SJ) maßgeblich geführt wurde, haben wir im Blog dargestellt, und mit unserer eigenen Kritik an der historisch schwer belasteten "Dienstgemeinschaft" nicht gespart.
Wenn denn "Mutter Kirche" nicht selbst in der Lage ist, die eigene Soziallehre umzusetzen und den universellen Kirchenrechtlichen Normen Geltung zu verschaffen (siehe unser Beitrag gestern), dann muss halt "Vater Staat" die Zügel in die Hand nehmen, um weitere Missbräuche der zugestandenen Freiheiten zu beenden.

Ergänzend aus dem Blog
Caritas-Verdi: Ampel-Koalition: Eine erste kritische Einordnung der Absichtserklärungen ...
Caritas-Verdi: Konsequenzen der Bundestagswahl - Warum eine Ampelkoalition eine Herausforderung für die Kirchen wäre
Caritas-Verdi: Bundestagswahl - Parteienaussagen zum kirchlichen Arbeitsrecht:

Samstag, 20. November 2021

Samstagsnotizen: Eva Maria Welskop-Deffaa zum kirchlichen Arbeitsrecht

in einem Interview der ZEIT ONLINE (Christ und Welt) wird Eva Maria Welskop-Deffaa - die neue Caritas-Vorsitzende - unter anderem auch zum kirchlichen Arbeitsrecht befragt:
C&W: Ist es für die Caritas eigentlich auch so wichtig, Kirche zu sein, weil dann ein gesondertes Arbeitsrecht für sie gilt? Eines, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benachteiligt?

Welskop-Deffaa: Wir können uns das ja nicht aussuchen. Von der Grundordnung der Bischöfe sind wir als Caritas unmittelbar erfasst. Wir haben den Auftrag, unsere Arbeitsverhältnisse danach zu gestalten.

Bereits bei diesen Aussagen müssen wir ein entschiedenes "moment mal" einwerfen. Die Bischöfe sind in der katholischen Kirche nicht die letzte Instanz. Diese hat ihren Sitz vielmehr in Rom. Und im Zweifel müssen wir Katholiken den päpstlichen Aussagen mehr Gehalt zubilligen als den Aussagen eines Bischofs. Das gilt für theologische Fragen (um eine Spaltung der Kirche nach dem Muster "Erzbischof Marcel Lefebvre" zu vermeiden) und genauso für sozialethische Äusserungen auf pseudotheologischer Grundlage ("Dienstgemeinschaft") - erst recht, wenn kirchengesetzlich eine Verpflichtung zur Einhaltung anderer Regelungen normiert ist.
Das "päpstliche Lehramt", das sich insbesondere in Sozialenzykliken äussert, ist für die katholische Kirche essentiell. Wie essentiell zeigt sich im "Codex Iuris Canonici" (CIC), dem universalkirchlichen Gesetzbuch, das im Bereich des Vermögensrechts (cc. 1273 ff CIC) allen Ökonomen der kirchlichen Einrichtungen den kirchengesetzlichen Auftrag gibt, diese Sozialenzykliken genauestens zu beachten (c. 1286 1° CIC).
Mit anderen Worten:
Bischöfliche Vorgaben, die gegen das universelle Kirchenrecht und das päpstliche Lehramt verstoßen müssen zumindest hinterfragt werden. Ein "blinder Gehorsam" wäre unverantwortlich.
Ein Weiteres:
Sowohl die Grundordnung wie auch das Betriebsverfassungsgesetz heben auf den Unterschied zwischen "caritativ" und "wirtschaftlich tätig" ab. "Caritativ" heißt "uneigennützig", "ohne die Absicht der Gewinnerzielung". Da fallen eine ganze Menge an Mitgliedern des Caritas-Verbandes schon von Hause aus durch das Raster. Für diese Unternehmen gilt selbst nach den bisweilen übergriffigen kirchengesetzlichen Vorgaben kein kirchliches Arbeitsrecht mehr.
Eine Frage an die gelernte Wirtschaftswissenschaftlerin: welche "Caritas-"Einrichtung wird denn noch völlig uneigennützig tätig? Welche Einrichtung erbringt ihre Leistung wirklich unentgeltlich? Wo ist denn keine Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss?

Wir dokumentieren den Rest des Interviews, soweit er sich auf das kirchliche Arbeitsrecht bezieht, nachfolgend.

Freitag, 19. November 2021

Datenschutz und Kirche

Wir haben in verschiedenen Beiträgen schon darauf verwiesen, dass der Schutz der Daten von Beschäftigten, Betreuten und Patienten keine kircheneigene Angelegenheit sein kann, weil es sich hier um die Daten von Dritten handelt - eben von Beschäftigten, Betreuten und Patienten, die vielfach der betreffenden Kirche gar nicht angehören.

Den kircheneigenen Datenschutzregelungen fehlt es an der verfassungsrechtlichen Legitimation - die ist nämlich auf die eigenen Angelegenheiten beschränkt. Und was soll an den Behandlungsdaten von Patienten oder den Lebensverhältnissen von Beschäftigten bis hin zum intimen Blick ins Schlafzimmer eine "eigene Angelegenheit der Kirchen" sein?

Aber mit kircheneigenen Normen kann "Kirche" die eigene Kontrollsucht legitmieren und gleichzeitig verhindern, dass die zur Aufsicht berufenen staatlichen Instanzen zu viel vom eigenen Tun mitbekommen - Vertuschen statt klären.
Eine merkwürdige Blüte treibt diese klerikale Sucht, sich zum "Staat im Staat" zu entwickeln und das eigene Handeln vor staatlicher Kontrolle zu verstecken. Nun stimmt die protestantische Nordkirche für Übertragung der Datenschutzaufsicht an die EKD - anstatt sie dort zu lassen, wo sie hingehört - nämlich beim Staat.

Mittwoch, 17. November 2021

ARTE TV: Wenn Pflege krank macht - Ein Berufsstand vor dem Burnout

Wozu der jahrelange Pflegenotstand in Krankenhäusern führen kann, konnten die Deutschen während der Pandemie beobachten. Krankenpflegerinnen und –pfleger arbeiteten in 12-Stunden-Schichten bis zur völligen Erschöpfung. Die Politik schaute tatenlos zu. Die Folgen werden nun langsam sichtbar: Immer mehr Pflegekräfte werden wegen Burnout selbst zu Patientinnen und Patienten.
Quelle: https://www.arte.tv/de/videos/100300-055-A/re-wenn-pflege-krank-macht/


Sozial- und Erziehungsdient: Einladung zum ...

WiFF-Bundeskongress 2021

im Live-Stream

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen –

Motor der Qualitätsentwicklung in der Frühen Bildung

am Dienstag, 30. November 2021 von 9:00 bis 15:30 Uhr

im System der Kindertagesbetreuung nimmt die Fachberatung eine Schlüsselrolle für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung frühpädagogischer Arbeit ein. Das Tätigkeitsspektrum der Fachberaterinnen und Fachberater ist dabei äußerst heterogen und deckt viele Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche ab, die teilweise miteinander im Widerspruch stehen; auch sind die Regelungen auf Landes- und Bundesebene für das fachberaterliche Handeln wenig verbindlich.
Aus diesem Grund hat die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte das Thema Fachberatung in den Mittelpunkt ihrer diesjährigen Aktivitäten gestellt. Neben diversen Forschungsvorhaben analysieren wir auf unserem nächsten Bundeskongress zusammen mit zahlreichen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis das Arbeitsfeld und die Wirkung von Fachberaterinnen und Fachberatern. Des Weiteren diskutieren wir, welche Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, damit Fachberatung ihre Wirksamkeit optimal entfalten kann und wo zukünftig noch Handlungsbedarfe bestehen.

Die Details zum Ablauf und den Inhalten entnehmen Sie bitte dem auf der Anmeldungsseite im www veröffentlichten Programm.

Sofern noch nicht geschehen, bitten wir um Ihre Anmeldung unter folgendem Link. Die Teilnahme ist kostenlos.

Den Link zur Veranstaltung versenden wir wenige Tage vor dem Bundeskongress an Ihre E-Mailadresse.

Zum Thema "Fachberatung für Kindertageseinrichtungen" erscheint im November 2021 ein neuer WiFF Wegweiser Weiterbildung. Als Ergänzung zum Bundeskongress bietet WiFF am 16. Dezember 2021 und am 24. Januar 2022 ein jeweils zweistündiges Webinar an, in dem der neue Wegweiser Weiterbildung vorgestellt wird. Die Webinare richten sich in erster Linie an Weiterbildnerinnen und Weiterbildner, die in der kompetenzorientierten Weiterbildung von Fach- und Leitungskräften tätig sind. Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen und die Möglichkeit sich anzumelden.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und einen anregenden Austausch.

Mit freundlichen Grüßen

Professorin Dr. Kirsten Fuchs-Rechlin
Leitung Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF)

Dienstag, 16. November 2021

Heute Warnstreik - Kann es überhaupt einen „richtigen“ Moment geben?

Dieser Frage widmet Prof. Sell in seinem Blog "Aktuelle Sozialpolitik" einen eigenen Beitrag
Streikaktionen der Pflegekräfte zwischen Notwendigkeit, Instrumentalisierung und dann auch noch „Nächstenliebe“
Wir möchten jetzt gar nicht erst auf die kirchliche Soziallehre eingehen, die das Recht auf Streik als Notwehr ausdrücklich betont (wie auch im Katechismus bestätigt wird).
Aber wenn man die Zweifler ernst nimmt, dann bräuchten die Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse nur soweit auszudünnen, dass jede Unterbrechung (und sei es zur Pause im Rahmen der Arbeitszeitgesetze) andere (Dritte) beeinträchtigt, und schon wäre das verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht obsolet. Damit bestünde auch keine Chance zur "Notwehr" der Beschäftigten, wenn die Arbeitsverdichtung eine kritische Marge erreicht.
Das kann es doch nicht sein.
Das Gegenteil ist richtig - dort wo Streik notwendig ist, gerade auch um Gefahren von Dritten durch die Überlastung der eigenen Beschäftigten abzuwenden, dort muß es möglich sein, für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Wenn es sein muss, dann auch durch einen Arbeitskampf - der im Übrigen nicht an der Verweigerung einer Notdienstvereinbarung durch die Arbeitgeber scheitern darf.

Montag, 15. November 2021

Erst kommunales Krankenhaus, dann Kirchlich - nun: vor Verkauf wird MAV aufgelöst

Saar Fernsehen zu der aktuellen Auseinandersetzung um die MAV am Diakonie Krankenhaus Neunkirchen mehr unter https://www.sr.de/
Link zur ver.di Betriebsgruppe Diakonie Klinikum Neunkirchen auf facebook

Am 16. November finden Warnstreiks im Gesundheitswesen statt.

ver.di erwartet in der Tarifrunde der Länder von Gesundheitsminister Holetschek und Wissenschaftsminister Sibler Unterstützung

In der laufenden Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek, den Landeswissenschaftsminister Sibler und die Vorstandsvorsitzenden der Universitätskliniken Augsburg, Erlangen, München, Regensburg und Würzburg sowie des Deutschen Herzzentrums (München) aufgefordert, sich zu den Aussagen des Verhandlungsführers der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu positionieren. „Dieser scheint die sich zuspitzende Situation im Gesundheitswesen zu verkennen oder bewusst zu ignorieren“, erklärt Luise Klemens, Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern. Beides sei nicht hinnehmbar.

Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers hatte erklärt, dass eine bessere Bezahlung im Gesundheitswesen nicht nötig sei, heißt es in dem Brief der Landesbezirksleiterin Luise Klemens und des Landesfachbereichsleiters für Gesundheit Robert Hinke. Durch die Pandemie habe es laut Hilbers nur eine temporäre Belastung gegeben, die nicht dauerhaft zu honorieren sei; zudem müsse das Personal im Länderbereich einen nennenswerten Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte leisten und auch ein Personalabbau sei nicht ausgeschlossen.