Posts mit dem Label Satire werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Satire werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 11. Dezember 2021

Die Liebeskirche straft wieder: Neues kirchliches Strafrecht in Kraft

berichtet katholisch.de und zitiert unter vielen anderen den Tübinger Kanonisten Bernhard Sven Anuth:
"Ein scharfes Schwert war und ist das kirchliche Strafrecht nur für diejenigen, die in einem existenziellen Abhängigkeitsverhältnis von der Kirche stehen, also Kleriker oder andere kirchlich Beschäftigte – und für die, die sich von geistlichen Strafen innerlich treffen lassen wollen",
Eine erste Kommentierung wird hier angesprochen.

Wir sind gespannt, wie sich das auf die beinahe tägliche Amtsanmaßung mancher Führungskräfte auswirkt.
Amtsanmaßung? Ja. So ist beispielsweise in § 14 Abs. 1 MAVO zu den in Bayern geforderten zwingend "katholischen Vorsitzenden" geregelt:
In begründeten Fällen kann der Ordinarius ... der Wahl einer nichtkatholischen Mitarbeiterin oder eines nichtkatholischen Mitarbeiters zustimmen.
Ordinarius - das ist der Diözesanbischof, sein Generalvikar oder die Bischofsvikare (can. 134 § 1 CIC). Praxis ist in einigen Bistümern aber, dass diese Entscheidung nicht vom Ordinarius sondern von einem untergeordneten weltlichen Mitarbeiter, einem Juristen oder Personalreferenten getroffen wird. Ist das jetzt eine Amtsanmaßung i.S. des Can. 1381 § 1 CIC?
Wir müssen das mit der Amtsanmaßung also wohl zurück nehmen. Rein formal ist diese Verweigerung nicht einmal zu beanstanden - denn die MAVO sagt nur, dass die Ausnahme vom Ordinarius genehmigt werden muss. Die Entscheidung, dass keine Ausnahme vorliegt, kann so gesehen also auch irgendeine subalterne Hilfskraft treffen. Ein Bischof ist demnach also nur noch der "Urkundsbeamte", der "Unterschriftenonkel" dieser Hilfskraft.
Na ja, wenn der Bischof das so will ...

In dem Zusammenhang möchten wir aber auch gleich die gesamte Regelung hinterfragen.
Can. 149 § 1 CIC verlangt, dass nur jemand, der "in der Gemeinschaft der Kirche steht", zu einem Kirchenamt berufen werden kann. Die Übertragung eines Kirchenamtes ist also - in leichter Sprache formuliert - nur an Katholiken zulässig. Aber - ist das Amt einer oder eines MAV-Vorsitzenden in "Kirchenamt"? Das Kirchenamt ist in Can. 145 CIC definiert. Es ist "auf Dauer eingerichtet und dient der Wahrnehmung eines geistlichen Zweckes". So, ehrlich gesagt, haben wir die Aufgabe des Sprechers einer Personalvertretung noch nie verstanden - auch nicht die von Sprechern einer katholischen Mitarbeitervertretung.
Die MAVO-Regelung ist ein typisches Beispiel dafür, wie durch eine "theologische Überhöhung" das kirchliche Arbeitsrecht von der deutschen Kirche in die Nähe eines priesterlichen Dienstes gerückt wird. Kirchliche MitarbeiterInnen müssen schon an sich ein heiligmäßiges Leben führen (Artikel 4 der Grundordnung), und die Sprecher der Mitarbeitervertretung müssen zumindest über die Grundlagen für die "niederen Weihen" verfügen. So kann man zumindest die geltenden Bestimmungen verstehen.

Anmerkung:
Wir haben im vorgenannten Beitrag noch die alte "grüne", seit Jahren geltende Ausgabe des CIC zitiert bzw. auf deren Normen verwiesen. Die neue, seit 8. Dezember geltende Regelung (senfgelb) liegt uns nicht vor. Es wäre durchaus möglich, wenn auch relativ unwahrscheinlich, dass in der Neufassung auch alle MitarbeiterInnen der Diözesankurie, deren Name mit einem bestimmten Buchstaben des Alphabetes beginnt - einem "S" z.B. - als "Ordinarius" bezeichnet werden.

Samstag, 16. Oktober 2021

Wieviele MitarbeiterInnen hat jetzt die katholische Kirche Deutschland mit ihrem Wohlfahrtsverband Caritas - der ultimative Gottesbeweis?

Anlässlich der Neuwahl von Eva Maria Weiskop-Deffaa zur Caritas-Präsidentin (wir berichteten) haben wir wieder einmal die von den (kirchlichen) Medien verbreiteten Zahlen genommen, um unsere fast 10 Jahre alte Statistik (Wen vertritt IGMICK) zu überprüfen.

Aktuell wird also vorgestellt:

Samstag, 13. April 2019

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Grund dafür, dass die MAVO (anders als das Betriebsverfassungsgesetz, die Personalvertretungsgesetze und das Mitarbeitervertretungsgesetz) die Ablehnung von Urlaubsanträgen nicht als Mitbestimmungsrecht gefasst haben, darin bestehe, dass Ablehnungen von Urlaubsanträgen in der Katholischen Kirche entweder nicht vorkämen beziehungsweise ausnahmslos gut begründet seien. 

Samstag, 6. April 2019

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber bei ihrem Protest gegen die Forderung einen Arbeitgeberverband Pflege zu gründen, völlig neue Deliktformen entdeckt hat, die von den zuständigen Gesetzen bislang völlig ignoriert werden:  so stelle etwa die politische Forderung nach einem Arbeitgeberverband Pflege eine vorsätzliche Beschädigung der Tarifautonomie dar.
Immerhin ruft der Arbeitgeberverband noch nicht zum politischen Streik gegen die Pflegekommission auf.

Samstag, 24. November 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass das verfassungsrechtliche Privileg der Kirchen, ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten, auch das Recht beinhaltet, diese Angelegenheiten zu enteignen und fremdzuvergeben.

Vorletztes Gerücht

Samstag, 6. Oktober 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass eine Reihe von professoralen Advokaten des 3. Wegs und des Sonderarbeitsrechts der katholischen Kirche weder persönlich vom 3. Weg noch vom kirchlichen Mitbestimmungsrecht betroffen und gelegentlich nicht mal katholisch sind.

Vorletztes Gerücht

Samstag, 30. Juni 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Kirchen dem EuGH außerordentlich dankbar seien für die Anregung, überzeugendere und differenziertere Antworten für die Diskriminierung bei Stellenausschreibungen und der Kündigungsfreiheit zu suchen. Für unterbeschäftigte Juristen eröffneten sich hier auch weitreichende theologische Betätigungsfelder.

Samstag, 23. Juni 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen und entgegen anderslautender Gerüchte ist zu vernehmen, dass weder das Gesetzbuch der Katholischen Kirche (Codex juris canonici) noch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein Streikverbot für die Beschäftigten der Katholischen Kirche und ihrer Caritas kennen.

Vorletztes Gerücht

Samstag, 26. Mai 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Datenschutzgesetze der Kirchen in Deutschland von dem Motiv getragen sind, weltliche und kirchliche Juristen, weltliche und kirchliche Datenschutzexperten, weltliche und kirchliche Bürger und weltliche und kirchliche Gläubige mit einem weltlichen und zwei kirchlichen Datenschutzgesetzen sowohl zu beschäftigen als auch zu überfordern. Man folge dabei darüberhinaus der Devise: "Man tut, was man kann!".



Vorletztes Gerücht

Samstag, 19. Mai 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus   gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die maßgebenden Akteure der AK Caritas (AcU, Dienstgeberseite, 3/4-Mehrheit) überlegen, sich künftig statt am starren und unbedeutenden TVöD an den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des BPA zu orientieren. Das hätte auch den Vorteil, dass man bei der Orientierung an und der Übernahme von Vergütungsregelungen in die Caritas nicht nur die Tabellen sondern auch noch den Titel nicht ändern müsste.

Vorletztes Gerücht

Samstag, 5. Mai 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Feststellung von ACU bzw. des Sprechers der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission "Die Tarifrunde 2018/2019 bei der Caritas ist kein Selbstläufer" nicht als Aufforderung an die Beschäftigten  bzw. als Bekräftigung der Aufrufe der Mitarbeiterseite, deren Position mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen zu unterstützen, zu verstehen sei.

Vorletztes Gerücht

Samstag, 28. April 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass auch der 3.Weg eine - natürlich bessere - Entsprechung zu Erklärungsfrist und Mitgliederbefragung bei Tarifeinigungen im 2. Weg habe. Wie im 2. Weg innerhalb der Erklärungsfrist beide Tarifparteien die Möglichkeit haben, das Verhandlungsergebnis anzunehmen oder abzulehnen, haben auch im 3. Weg beide Seiten die Möglichkeiten einen Beschluss der Bundeskommission oder der Regionalkommission abzulehnen, nämlich sowohl die Diözesanbischöfe der Dienstgeberseite als auch die Diözesanbischöfe der Mitarbeiterseite.
Die Beschäftigten direkt zu fragen, ob sie einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission annehmen oder ablehnen, verbietet sich aus dem einfachen Grund, dass sie schließlich auch nicht bei der Tarifforderung beteiligt wurden.

Vorletztes Gerücht

Samstag, 21. April 2018

Samstag Abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, zeigt sich die Caritas beeindruckt von den über 220.000 Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst, die in den letzten Wochen mit Warnstreiks und anderen Aktionen ihre Solidarität mit den Tarifforderungen der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (AK-MAS) gezeigt, und diese Forderungen eindrucksvoll vertreten hätten.
Die Arbeitgeberseite der Caritas habe bereits - so heißt es - ein Menü geschnürt, das den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst weit übertreffen würde. Dieser wird bekanntlich von gewerkschaftlicher Seite als "branchenübergreifend der beste Tarifabschluss der letzten Jahre - auch gegenüber der Metall- und Elektroindustrie -" bezeichnet.
"Wir wollen die Interessen der Dienstgemeinschaft natürlich bundesweit in allen unseren Einrichtungen viel deutlicher umsetzen, als das im öffentlichen Dienst passiert" wird der amtierende arbeitgeberseitige Vorsitzende der bundesweit tätigen Zentral-KODA unter vorgehaltener Hand zitiert.

Vorletztes Gerücht

Samstag, 14. April 2018

Samstag Abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren ist, soll der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst besondere Leistungen für engagierte Gewerkschaftsmitglieder und Unterstützer enthalten, die auch bei den so genannten "Satelliten" z.B. über die Vergütungsautomatik u.a. zur Wirkung kommen sollen.
Zum Ausgleich werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich nicht zumindest mit einer Solidaritätsaktion an der Auseinandersetzung beteiligt haben (eine Fotodokumentation über die Soli-Aktion soll als "Gegenbeweis" ausreichen) ausdrücklich zu einer "Null-Runde" verpflichtet. Diese Beschäftigten sollen vom Tarifabschluss nicht betroffen sein.
Ein namhafter Rechtsexperte, Prof. Dr. Sch. aus Berlin, begründet dies wie folgt:
"Die Gewerkschaft kann und wird künftig vermehrt nur für ihre Mitglieder verhandeln.
Wer sich trotz Aufforderung der Gewerkschaften über Internet und andere Medien nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt, macht durch konkludentes Handeln deutlich, dass er auch am Ergebnis nicht profitieren will. Es ist dann konsequent und entspricht dem Willen der Beteiligten, dass diese Personen auch ausdrücklich vom Tarifabschluss ausgenommen werden."
Von Seite des kommunalen Arbeitgeberverbandes wurde durch einen Vertreter, Herrn B. aus München, bereits erklärt:
"Wir begrüßen diesen Vorstoß. Damit wird einerseits den engagierten Beschäftigten eine höhere Entlohnung für deren Engagement ermöglicht, während andererseits die nicht engagierten Beschäftigten durch ihren Verzicht dazu beitragen, dass den Kommunen noch ausreichende Mittel für Investitionen etwa in Einrichtungen der Altenhilfe, in Krankenhäusern und in der Sozial- und Jugendhilfe verbleiben."



Vorletztes Gerücht


Samstag, 7. April 2018

Samstag Abend - Zeit für das jüngste Gerücht

wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren ist, wollen Deutschlands Bischöfe in dieser Woche bei offiziellen Terminen mit "etwas Rotem an der Kleidung" in Erscheinung treten.
Das dürfe aber keinesfalls als Solidaritätszeichen für die Streikenden im öffentlichen Dienst gewertet werden, hieß es. Auch wenn vereinzelte Stimmen aus dem gewerkschaftlichen Umfeld vorschlagen, sich am 10. April (zentraler Demonstrationstag in Südbayern) oder am 11. April (Nordbayern) mit entsprechenden Kleidungsoutfit solidarisch zu zeigen.

Vorletztes Gerücht

Samstag, 24. März 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Mitarbeiterseite der AK sowie der Zentral-KODA darüber nachdenkt, im Zusammenhang mit dem von der Dienstgeberseite annoncierten Seminar für Dienstgeber „Streik in kirchlichen Einrichtungen – Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten für Dienstgeber" auf Grundlage der der Parität ein eigenes Seminar anzubieten: "Streik in kirchlichen Einrichtungen - Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten für Dienstnehmer". Man könne sich dort  praktischen Tipps zur Vorbereitung auf mögliche Dienstkämpfe widmen und den rechtlichen Abwehrmöglichkeiten von Dienstgebern.
Überlegt werde auch, den "konsensorientierten Streik" als Modell für den 3. Weg zu etablieren. Erste Entwürfe zu einer "Ordnung für Dienstkämpfe in Einrichtungen der katholischen Kirche und ihrer Caritas" lägen bereits vor; mit zahlreichen juristischen Fachtagungen zum Thema könnte das Projekt vorangebracht werden. Wenn es schon möglich sei, Streiks in kirchlichen Einrichtungen durch kirchenrechtliche Vorschriften zu verbieten, müsse es auch möglich sein, die Durchführung von geduldeten Arbeitskämpfen so zu regeln, dass die Interessen der kirchlichen Dienstgeber nicht beeinträchtigt würden.
Für die Anerkennung von geduldeten Arbeitskämpfen sei - analog zur Anerkennung von MAV-Schulungen - ein Antragsverfahren beim Ortsordinarius, vertreten durch den jeweiligen Generalvikar, erforderlich, mit dem einerseits der Inhalt der Streikziele (z.B. Mehrarbeit gegen Verdienstminderung) und andererseits die Durchführung (z.B. ausschließlich in der Freizeit) genehmigt werden müssten. Selbstverständlich müssten alle Teilnehmer vorher unterschriftlich bestätigten, dass sie die kirchliche Alleinbestimmung im Arbeitsrecht und den 3. Weg als Inhalt des Glaubensbekenntnisses akzeptieren und anerkennen würden. Das sei das Mindeste, was als Gegenzug für die Anerkennung eines geduldeten Arbeitskampfes geleistet werden müsse.

Vorletztes Gerücht


Samstag, 17. März 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände im Wege der Modernisierung ihrer Organisationen darüber nachdenken, den Begriff "Dienstgemeinschaft" durch den Begriff "Dienstleistungsträgergemeinschaft" zu ersetzen. Dieser neue Begriff verdeutliche den Beschäftigten stärker als der traditionelle, was von ihnen erwartet werde und wem sich die Dienstgebergemeinschaft verpflichtet sehe.

Vorletztes Gerücht

Samstag, 10. März 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Katholische Kirche sich mit dem Gedanken trage, für den Fall einer Tarifeinigung der AK Caritas in der kommenden Woche, diese Tarifeinigung als Wunder anzuerkennen, weil dadurch die gewohnte natürliche Beziehung zwischen Ursache (Tarifabschluss TVöD) und Wirkung (Übernahme der Ergebnisse durch die AK Caritas) umgekehrt geworden wäre.

Vorletztes Gerücht

Samstag, 3. März 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Politik, Pflegekonzerne und Wohlfahrtsverbände einmütig bereit seien, die Wertschätzung von Pflegekräften deutlich zu erhöhen, man könne auch gerne über eine 20 bis 30 %ige Erhöhung der Wertschätzung reden, wenn im Gegenzug auf Tariferhöhungen verzichtet werde bzw. im Vergütungsbereich sich die Erhöhungen an der mit dem Pflegeberufen berufsethisch verbundenen Bescheidenheit orientieren (gerne im oberen einstelligen Promillebereich!).
Die im Koalitionsvertrag geforderten (allgemeinverbindlichen) Tarifverträge finde man als öffentliches Bekenntnis gut, aber diese seien nicht für die Realität geeignet. Im kirchlichen Bereich würden sie nämlich gegen die Religionsfreiheit verstoßen und in privaten Betrieben die Rendite gefährden.

Vorletztes Gerücht


Samstag, 24. Februar 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der AK angesichts der Forderungen der Mitarbeiterseite der AK in dieser Woche überlegt, schon mal die Instrumente des 3. Weges zu zeigen: gedacht sei dabei etwa im Konsens (KONSENSPRINZIP!!!) mit den Dienst Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes, die Tarifforderungen als zu hoch und unrealistisch usw. abzulehnen.
Man benötige im Übrigen auch keine Lohnerhöhungen, weil die Lohngerechtigkeit ohnehin bereits Grundprinzip des 3. Weges ist und somit automatisch gesichert sei.

Vorletztes Gerücht