Dienstag, 31. Oktober 2023

Ecclesia semper reformanda

Am Vorabend von Allerheiligen - für Protestanten dem Reformationstag - ein etwas weniger besinnlicher Artikel, der zugleich ein Warnsignal ist, zur "Besten Synodenmethode, die Kardinal Schönborn je erlebt habe" und zu den versteckten Signalen der Weltsynode:
von Christiane Florin
Casino Royale
Ernst ist die Weltlage, heiter die Weltsynode. Fachzeitschriften für die sparsame Hausfrau wussten es schon in den 1950er Jahren, jetzt hat auch der Vatikan eine Lernkurve hingelegt: Schon wenige geschickt gewählte Deko-Elemente können einen Raum völlig verwandeln. ...
mit mehreren vielleicht doch nachdenkenswerten Sätzen:
Die römisch-katholische Übersetzung von "Rien ne va plus" heißt: Ecclesia semper reformanda.
sowie
Wer barmherzige Herablassung wie Humanität aussehen lassen will, stapelt hoch. Ich wette um den Gegenwert von 1000 Casino-Sesseln Champager, stapelbar, in der Spielbank von Bad Oeynhausen: Eher gewinnt meine Zahl beim Roulette, als dass sich diese diskriminierende römisch-katholische Lehre nach der Zuhör-Gala ändert. Glücksspiel ist gerechter als die Synode mit dem Poker-Mobiliar.
und
Irgendwo habe ich mal etwas von einem gehört, der Tische umgestoßen hat. Keine Ahnung, ob die eckig oder rund waren. Ich hätte besser zuhören müssen.

Freitag, 27. Oktober 2023

Kündigungen wegen Bürgergeld?

Wir wissen nicht, ob das in kirchlichen Einrichtungen der Fall wäre. Nach eine Umfrage unter Gebäudereinigern würde das Bürgergeld die Personallage von Firmen verschärfen. Das behauptet jedenfalls die BILD
Putzkräfte kündigen, um Bürgergeld zu kassieren: Firmen schlagen Alarm!

Erste Branche leidet unter massiv steigenden Kündigungen
Wenn diese bildhafte Schlagzeite stimmt, dann müssten das aber tatsächlich Hungerlöhne sein, die von den Gebäudereinigern bezahlt werden. Dazu braucht man nur einmal im Internet die Höhe der Regelsätze und die Frage "googeln", was denn in diesen Sätzen alles enthalten sein soll.
Dementsprechend ist die von der BILD zitierte Umfrage auch auf heftige Kritik der begleitenden Forschung gestoßen.
Arbeitsmarktexperte Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kann keine Flucht aus der Beschäftigung in die Sozialhilfe erkennen. Über die letzten zehn Jahre gesehen würden immer weniger Menschen aus der Branche der Gebäudereiniger in die Sozialhilfe (SGB-II-Arbeitslosigkeit) abwandern ...
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, nannte die Umfrage gar „populistischen Unsinn“. ....
Und die IG Bau sagt:
„Diese Umfrage ist höchst unseriös, die Grundlage sind Annahmen statt Fakten“, wird Ulrike Laux, Vorständin der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) und zuständig für die Gebäudereiniger, in einer Mitteilung zitiert. „Wieder einmal sollen Menschen mit niedrigem Einkommen gegeneinander ausgespielt werden“.
...
Über alle Berufsgruppen hinweg stieg demnach die Zahl der Arbeitslosen von September 2022 bis 2023 um 5,6 Prozent – in den Reinigungsberufen jedoch nur um 2,5 Prozent. „Das sind die Fakten, alles andere sind weit hergeholte Behauptungen“, so Laux. ...
Quelle: Tagesspiegel

Das Beispiel macht deutlich:
1. nicht jede Schlagzeile oder Umfrage kann als "seriös" gewertet werden.
2. Personalmangel ist meistens selbst verschuldet - bessere Arbeitsbedingungen und mehr Gehalt könnten "Wunder wirken"

Mittwoch, 25. Oktober 2023

Staat und Kirche müssen "unheilige Allianz" beenden

Das Verhältnis von Kirche und Staat war - verstärkt in den letzten Wochen - schon mehrfach Thema unseres Blogs, verbunden mit der Erkenntnis, dass sich die Kirche "nur unter Druck bewegt":
Sonntagsnotizen - Experten streiten über Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts
Es wird Zeit das sich was ändert:
Weltsynoden-Halbzeit: jetzt stehen die Konflikte auf der Tagesordnung
Öffentliche Erklärung bayerischer Mitarbeitervertretungen von katholische & evangelischer Kirche, Caritas & Diakonie
Sonntagsnotizen: "Wir müssen bei Punkten, die die Glaubwürdigkeit der Kirche mit beschädigt haben, Veränderungen herbeiführen"
Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781

Der Kirchenrechtler Schüller wird nun auf katholisch.de zitiert:
Staat und Kirche müssen "unheilige Allianz" beenden
Die Kirchen verlieren immer mehr Mitglieder. Auch wenn ihr gesellschaftlicher Einfluss schwindet: In der Politik gibt es immer noch viel Rücksicht für die Kirchen. Für den Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller ist es Zeit, diese "unheilige Allianz" zu überwinden.
Quelle und mehr: Universität Münster, Institut für kanonisches Recht

In einem bemerkenswerten Interview sagt er:
...
Immer noch haben kirchliche Sozialträger Monopolstrukturen in vielen Regionen Deutschlands – da ist dann nichts mit der gesetzlich zwingend geforderten Diversität der freien Träger.

Frage: Im Staatskirchenrecht spricht man vom Kooperationsmodell. Sie sprechen von einer "unheiligen Allianz". Warum?

Schüller:
Die Bezeichnung "Kooperationsmodell" gibt natürlich die religionsrechtliche Lage in Deutschland zutreffend wieder. Das war auch schlüssig, als das Grundgesetz entstand. Da waren die allergrößten Teile der deutschen Bevölkerung Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche. Die starke rechtliche Stellung der Kirchen korrelierte mit ihrer gesellschaftlichen Bedeutung. Der Preis dafür ist das, was ich "unheilige Allianz" nenne. Der Staat hat mit der verfassungsrechtlichen Absicherung des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen einen faktisch nicht mehr rechtlich kontrollierten Freiraum gegeben, in dem sie staatliche Aufgaben wahrnehmen. Das führte dann dazu, dass es immer noch ein sehr eigentümliches kirchliches Arbeitsrecht gibt, das viel Unheil über die betroffenen Menschen gebracht hat, vor allem dann, wenn sie nicht die katholische Hochmoral lebten. Das haben staatliche Arbeitsgerichte bis weit nach der Jahrtausendwende sehr kirchenfreundlich gebilligt. Ähnliches gilt für den Bereich der sexualisierten Gewalt. Die staatlichen Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, haben die Kirchen mit Samthandschuhen angefasst. Das eigentlich auf Kooperation angelegte religionsverfassungsrechtliche System in Deutschland hat faktisch zu einer Eigengesetzlichkeit geführt. Ich bin daher der Ansicht, dass Kirchen, wo sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts Staatsaufgaben wahrnehmen, grundrechtsverpflichtet sind und damit nicht elementare Menschenrechte mit Füßen treten können, insbesondere was Frauen angeht.
...

die Kirchen sind Getriebene der staatlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung, gerade der europäischen. Das ist ein Armutszeugnis und ein besorgniserregendes Phänomen, dass man selten proaktiv auf Entwicklungen reagiert, sondern nur, wenn der äußere Druck so groß ist. Das hat man beim kirchlichen Arbeitsrecht gut gesehen, wo es nach der Fernsehdokumentation "Wie Gott uns schuf" plötzlich zum kirchlichen "Pinkwashing" kam: Verantwortliche, die noch kurz zuvor Priester abgemahnt haben, die gleichgeschlechtliche Paare segneten, wollten plötzlich schon immer hinter Reformen der Loyalitätspflichten gestanden haben. Authentisch und glaubwürdig sind solche Sinneswandel nicht. Mir wäre eine katholische Kirche lieber, die von sich aus mit überzeugenden theologischen Argumenten erkennt, wie sie bei den Leidenden in der Gesellschaft sein kann, und nicht weil ein Gericht oder eine TV-Dokumentation sie dazu drängt.

Frage: Wie groß ist Ihre Hoffnung darauf?

Schüller:
Ich gebe die Hoffnung nie auf, ich bin rheinischer Katholik. Und es gibt ja auch kluge und vorausschauende Überlegungen in der Kirche: Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck etwa hat prognostiziert, dass sich die Kirche von einer Volkskirche zu einer Kirche des Volks weiterentwickeln wird, die selbstlos und ohne politische Absichten Orte schafft, wo Menschen erfahren, zu was uns die Liebe Christi drängt. Das ist jetzt fromm formuliert, aber ich halte das für ein überzeugendes Bild der Kirche von morgen. Wir sollten den Untergang von überkommenen kirchlichen Strukturen und den Verlust von Einfluss nicht beklagen, sondern als schöpferische Minderheit mutig und mit Nächstenliebe Christus in der Gesellschaft bekennen.
es lohnt, das ganze Interview nachzulesen und zu reflektieren.

Bei der Gelegenheit: wir werden während der bayerischen Herbstferien die Aktivitäten des Blogs wieder etwas herunter fahren. Das ist dann die Gelegenheit, die ver.di Petition zu unterzeichnen und dafür zu werben:

Dienstag, 24. Oktober 2023

MAVen unterstützen - heute: die MAV des DiakonieZentrums Pirmasens unterstützt die Forderung "Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte" !!!

Die Aktiven des MAV Teams fordern die Abschaffung der völlig veralteten Kirchengesetzgebung und die Beendigung der Benachteiligung!! Wirtschaftsdiakonie ist schon seit Jahrzehnten Realität! Wir fordern die Abschaffung von Mitbestimmung light und die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes!!

Engpassberuf Erzieherin: Fachkräftemangel steigt weiter

Freitag für die Zukunft, Donnerstag für gute Kitas – Beschäftigte aus Kindertagesstätten halten bis Weihnachten im ganzen Land wöchentliche Mahnwachen ab
mehr unter www.verdi.de (klick)

Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen

Heute werden die zuletzt abgebrochenen Verhandlungen in Hannover wieder aufgenommen. Gestern gingen noch einige Aktionen der Mitarbeitenden voraus - aktive Mittagspausen im "Annastift leben und lernen", dem EKW Göttingen-Weende, oder dem APZ St. Nicolai Sarstedt. Auch in anderen Einrichtungen wurde in den letzten Wochen gezeigt, dass die Mitarbeitenden die weiteren Tarifverhandlungen engagiert begleiten werden.


Nachtrag
Keine Einigung!
Die AG haben heute keine Zeit länger zu verhandeln und vor dem 22. November auch nicht!
Das zeigt den Wert der Arbeit der Diakoniebeschäftigten in Niedersachsen für die Arbeitgeber!
Was kann in diesen Zeiten wichtiger sein als die Arbeitnehmer?

Montag, 23. Oktober 2023

PPR 2.0 - wieder was Neues für's Krankenhaus?

PPR 2.0 – Was ist das und wie lief die Erprobung? Wir haben vier Online – Infoveranstaltungen für Euch im Angebot. Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Auszubildende und Interessenvertretungen zu gesetzlichen Regelungen zur Erhebung des Pflegebedarfs.

Mehr Infos und Anmeldung: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/krankenhaus (klick)

Sonntag, 22. Oktober 2023

Sonntagsnotizen - Experten streiten über Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts

berichtet katholisch.de und führt aus:
FREIBURG ‐ Kirchliche Mitarbeitende dürfen beispielsweise nicht streiken – ist das gerechtfertigt? Darüber diskutierten Vertreter aus Recht und Theologie in Freiburg. Es zeigten sich sehr unterschiedliche Perspektiven auf die Arbeit der Kirchen.

Der evangelische Theologe Hartmut Kreß hat die Kirchen aufgerufen, das eigene Arbeits- und Tarifrecht abzuschaffen und sich neu in die Sozialordnung der Bundesrepublik einzuordnen. "Die Kirchen, Caritas und Diakonie müssen endlich Gewerkschaften und Streiks zulassen", sagte Kreß am Freitag bei einer Tagung in der Katholischen Akademie Freiburg. Er warf den Kirchen vor, die entsprechende Gesetzgebung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Diskriminierung aus religiösen Gründen zu ignorieren und sogar zu bekämpfen.
...
Argumente seien "schwach und unplausibel"

Kreß kritisierte, alle Argumente der Kirchen für ein Streikverbot sowie gegen die Beteiligung von Gewerkschaften und gegen Tarifverhandlungen seien "schwach und unplausibel". Die 1952 beschlossene Befreiung der Kirchen vom Betriebsverfassungsgesetz sei einzigartig, höchst problematisch und müsse enden.

Der Bonner Theologe warf der evangelischen Kirche vor, zu versuchen, mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht die EuGH-Rechtsprechung zu unterlaufen. "Das ist ein extrem ungewöhnlicher, hochproblematischer und antieuropäischer Schritt."
...
es ist schon bedenkenswert, dass ausgerechnet ein evangelischer Theologe den Vertretern der katholischen Kirche erklären muss, was die katholische Soziallehre in Gestalt der päpstlichen Sozialenzykliken zum Gewerkschaftsprinzip und zum Streikrecht sagt. Letzteres ist dann auch im Katechismus ausdrücklich bestätigt. Aber das umzusetzen ist dann ja "nur eine Frage der Glaubwürdigkeit". Und im Übrigen ist es für die Kirche ohnehin schon fünf nach zwölf.

weitere Quellen:
Domradio "Gewerkschaften und Streiks zulassen"
Domradio "Keine kirchlichen Sonderwege mehr?"
Justizministerin Gentges sieht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen unter wachsendem Druck. Selbstverständlichkeiten, wonach Gerichte den Kirchen insbesondere im Arbeitsrecht große Freiheiten einräumten, bestünden nicht mehr. ...

ergänzend:
Vatican news: Zu lange aufgeschoben rächt sich nun
Die aktuelle Krisenanhäufung würde gerade jetzt mehr Weltzugewandtheit der Kirche und weniger Selbstbeschäftigung erfordern, hat der Wiener Pastoraltheologe Paul Zulehner im Interview mit dem österreichischen Nachrichtenportal Kathpress gesagt. Das Interview wurde am Samstag, den 21. Oktober veröffentlicht.
Diese zu lange von Reformen Aufschiebung falle „uns genau in dieser heutigen Weltsituation auf den Kopf“, so Zulehner. ....

Freitag, 20. Oktober 2023

Weltsynoden-Halbzeit: jetzt stehen die Konflikte auf der Tagesordnung

Am letzten Freitag haben wir unter der Überschrift "Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781" darauf hingewiesen, dass das Staatskirchenrecht in Europa - also das staatliche Religionsrecht, das auch die staatlichen Beziehungen zu den Kirchen regelt, ein Ergebnis der gesellschaftlichen Entwicklungen des 18ten und 19ten Jahrhunderts ist.
Als Beispiel diente uns auch der "preußische Kulturkampf", der anlässlich der "polnischen Teilungen" in den Jahren 1772 (1. Teilung), 1793 (2. Teilung) und 1795 (3. Teilung) unter Russland, Preußen und Österreich für die protestantischen Preußen und deren protestantischem Königshaus zur drängenden Frage führte, wie mit den überwiegend katholischen Bevölkerungsteilen umzugehen sei - und den Versuch begründete, im der "preußische Kulturkampf" von 1871 bis 1887 eine preußisch katholische Staatskirche unter staatlichem Kuratell zu bilden. Den förmlichen Gesetzen dieses Kulturkampfes gingen - schon Jahrzehnte vorher - ständige Bemühungen des preußischen Staates voraus, die katholische Kirche der ehemals polnischen Staatsgebiete in das preußische Staatswesen und die preußische Staatsverwaltung einzugliedern. Dieses Bemühen stieß auf den erbitterten Widerstand des polnischen Episkopats.

Heute wollen wir kurz erläutern, dass diese gesellschaftlichen Umbrüche auch vor dem innerkirchlichen Recht nicht "anhalten".

Donnerstag, 19. Oktober 2023

Vorsitzender des Bund Katholischer Unternehmer (BKU) plädiert für katholische Soziallehre

Berichteten gestern sowohl Vatikan-news wie auch in einem ausführlichen Interview das Domradio.
Als Unternehmer solle man sich regelmäßig Gedanken machen, ob man im Sinne der katholischen Soziallehre handelt. Dies würde ständiges Abwägen erfordern. Es sei aber auch zu kurz gegriffen, alle Forderungen der Arbeitnehmer erfüllen zu müssen, führte Nebeling weiter aus. „Die Verantwortung liegt auf beiden Seiten“, so der Rechtsanwalt.
Die vier Grundprinzipien der katholischen Soziallehre sind Solidarität, Subsidiarität, Personalität und Gemeinwohl. Der BKU ergänze aufgrund der des Klimawandels auch noch Nachhaltigkeit. Dies solle man als Unternehmer berücksichtigen und nicht nur ausschließlich auf den Profit schauen.
Es ist bemerkenswert (um das Wort "peinlich" zu vermeiden), wie man die "katholische Soziallehre" als Bezugsquelle wählen kann, gleichzeitig aber kein Wort zu den Stichworten "Gewerkschaftsprinzip und Tarifvertrag" (Mater et magistra, Laborem exercens ...) verliert.

Es wird Zeit das sich was ändert:

für kirchliche Einrichtungen gelten weder die staatlichen Standards der betrieblichen noch der unternehmerischen Mitbestimmung. Die Gesetze nehmen kirchliche Einrichtungen aus, stattdessen gelten kirchlich gemachte Regelungen für die Mitbestimmung. Das ließe sich ändern, wenn der Gesetzgeber die vorhandenen gesetzlichen Ausnahmen streichen bzw. anpassen würde. Das Zeitfenster dafür ist jetzt – denn derzeit läuft der Dialogprozess des Bundesarbeitsministeriums zur Überprüfung des kirchlichen Arbeitsrechts und eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes soll 2024 folgen.

Wie eine Änderung möglich ist, erläutert das ver.di-Diskussionspapier „Mitbestimmungsrecht stärken – Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“. Es ist ein Debattenbeitrag von ver.di zur Unterstützung der Umsetzung des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis90/DieGrünen und FDP, der die Prüfung des kirchlichen Arbeitsrechts vorsieht. Das Papier beschreibt einerseits die Notwendigkeit, endlich übliche Mitbestimmungsstandards zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen umzusetzen sowie mögliche Auswirkungen, wenn die staatlichen Gesetze zur Mitbestimmung auch für kirchliche Einrichtungen zur Anwendung käme.

Hier steht die PDF der Broschüre als Download zur Verfügung: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++431f1746-6748-11ee-93d5-001a4a160100  


§ BAG: Arbeit auf Abruf – ohne Vertragsregelung gelten 20 Wochenstunden als vereinbart

Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage einer Abrufkraft abgewiesen, die erreichen wollte, weiter wie bisher bezahlt zu werden, obwohl ihre Dienste weniger als früher angefordert wurden.
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer "Arbeit auf Abruf" legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit (entgegen § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG) nicht fest, gilt nach der gesetzlichen Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG eine Mindestarneitszeit von 20 Stunden als vereinbart.
Pressemitteilung des BAG zum Urteil vom 18.10.2023 – 5 AZR 22/23.
Eine davon abweichende Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit könne nur dann angenommen werden, wenn die Fiktion des § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG im betreffenden Arbeitsverhältnis keine sachgerechte Regelung ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten bei Vertragsschluss bei Kenntnis der Regelungslücke eine andere Bestimmung getroffen und eine höhere oder niedrigere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart.
Das TzBfG gilt auch für die Kirchen - daher kommt dem Urteil auch im kirchlichen Bereich entsprechende Bedeutung zu.


Weitere Links:
Beck Aktuell und SPIEGEL

Zurück zur "Kinderbewahranstalt"

Eigentlich - so dachte ich - haben sich die Kindertagesstätten in Deutschland zu "frühkindlichen Bildungseinrichtungen" entwickelt. Das wird etwa in Bayern schon mit der Zuordnung zum Kultusministerium deutlich. Das verlangt nach entsprechend ausreichendem, gut ausgebildeten pädagogischem Personal. Deshalb gibt es dann auch noch einen "Fachkraftschlüssel". Wenn der unterschritten wird - so ist die allgemeine Meinung - beginnt die "Kindeswohlgefährdung". In Baden-Württemberg ticken die Uhren anscheinden anders. Frei nach dem Motto "back to the roots" soll jetzt wohl die "Schraube zurück gedreht werden: Das Land will weniger Erzieherinnen pro Gruppe ermöglichen - berichtet der SWR:
Kitas im Land sollen nach einem Beschluss des Kabinetts unter bestimmten Bedingungen von Personalvorgaben abweichen können. Damit dürften sie in Zukunft weniger Erzieher pro Gruppe einsetzen.

...
Staatssekretär: Bedarf an Kitaplätzen weiterhin hoch

Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem vergangenen Oktober fehlen im Jahr 2023 rund 57.600 Kitaplätze. Um diese Plätze zu schaffen, müssten die Kommunen als Kita-Träger zusätzlich 16.800 Fachkräfte einstellen. Die Stiftung schätzt die Kosten dafür auf mehr als 700 Millionen Euro jährlich - weitere Betriebs- und Baukosten noch nicht eingerechnet. "Obwohl wir seit Jahren massiv und sehr erfolgreich Ausbildungskapazitäten und Ausbildungswege für pädagogisches Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen ausgebaut haben, ist der Bedarf anhaltend hoch", sagte Staatssekretär Schebesta.

Personalmangel an Kitas könnte sich verschärfen

Die angespannte Lage unterstreicht auch ein aktueller Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Baden-Württemberg (IAB). Demnach könnte sich der Personalengpass in Kindertagesstätten in Baden-Württemberg noch verschärfen, obwohl die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher gestiegen ist. Nur zwei Drittel der Beschäftigten arbeiteten nach fünf Jahren noch in einem Beruf der Kindererziehung. Gleichzeitig gingen zahlreiche Erzierhinnen und Erzieher in Rente und der Betreuungsbedarf nehme zu.
...
wie wäre es zur Abwechslung einfach mal damit, die Berufe - wie unsere ver.di seit Jahren fordert - attraktiver zu machen? Aberdie Länder (wer erinnern uns - Kultushoheit?) wollen ja lieber Wahlgeschenke verteilen. Und solange die kirchlichen "freigemeinnützigen Träger" die Kooperation mit ver.di zu Lasten aller Mitarbeitenden verweigern, kann und wird es keine einheitlichen Standards geben.
Nur so als Gedanke vom Spielfeldrand ...

Mittwoch, 18. Oktober 2023

Bistum Eichstätt wartet noch auf Millionenrückzahlung aus USA

berichtet katholisch.de
Im Zusammenhang mit seinem Finanzskandal sollte das Bistum Eichstätt bis Sommer 2023 rund 18 Millionen Dollar aus den USA erhalten. Es gingen aber erst 13 Millionen Dollar ein. Geprüft werde nun auch eine Zwangsvollstreckung.
...
auf den Skandal und das zugrunde liegende Herrschaftsverstädnis "Klerikalismus" haben wir im Blog bereits hingewiesen.
Wir betrachten es daher auch als unsere Pflicht, gelegentlich über den Fortgang der Entwicklung zum "System Eichstätt" zu berichten.

Dienstag, 17. Oktober 2023

Öffentliche Erklärung bayerischer Mitarbeitervertretungen von katholische & evangelischer Kirche, Caritas & Diakonie

Gestern fand die Fachtagung für bayrische Mitarbeitervertretungen aus evang. und kath. Kirche, Diakonie und Caritas mit 100 Teilnehmenden in Nürnberg statt. Es ging um die Fragen, wobei unterscheidet sich normales betriebliches Mitbestimmungsrecht vom kirchlichen und die Ungleichbehandlung kirchlich Beschäftigter beim Diskriminierungsschutz. Im Anschluss diskutierten Vertreter von Bündnis90/Die Grünen und der SPD über die Notwendigkeit gesetzlicher Veränderungen. Nach der Veranstaltung blieb eine Vielzahl der Kolleg*innen, die folgende Resolution an SPD, Grüne und FDP verabschiedeten.



Resolution als pdf


Montag, 16. Oktober 2023

Absehbare Personallücke von bis zu 500.000 Vollzeitkräften im Pflegebereich bis Ende 2030

erklärt die Diakonie in der ZEIT und weint bittere Krokodilstränen:
Schon heute sei der Fachkräftemangel in der Pflege die größte Herausforderung für diakonische Einrichtungen und Dienste. «Aufgrund von Personalmangel werden bereits Stationen in Krankenhäusern und Wohnbereiche in Pflegeeinrichtungen geschlossen», warnte der Verband zum Abschluss der zweitägigen Konferenz Diakonie und Entwicklung am Donnerstag in Rostock.
«Der Fachkräftemangel in der Altenpflege, aber auch in der Eingliederungshilfe und in Kindertagesstätten ist enorm. Es geht um die Frage, wie Einrichtungen und Dienste weiter betrieben werden können oder ob Plätze und Angebote reduziert oder weiter abgebaut werden müssen» ....
Das ist die Folge von „Bitterer Tag für Beschäftigte in der Pflege“ (siehe Blogbeitrag vom 25. Februar 2021) Mit zunehmender Arbeitsverdichtung bei Armutslöhnen und Lohndrückerei (schaut auf's Datum) findet man halt nicht genug Personal.

Sonntag, 15. Oktober 2023

Sonntagsnotizen: "Wir müssen bei Punkten, die die Glaubwürdigkeit der Kirche mit beschädigt haben, Veränderungen herbeiführen"

"Wir müssen bei Punkten, die die Glaubwürdigkeit der Kirche mit beschädigt haben, Veränderungen herbeiführen", fordert Kardinal Reinhard Marx. Dabei gehe es nicht um eine Anpassung an den Zeitgeist. Auch an der AfD übt der Münchner Erzbischof Kritik.

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hat seine Unterstützung für bestimmte Reformforderungen in der katholischen Kirche bekräftigt. "Die Stellung der Frau in der Kirche, eine Sexualmoral, die viele als nicht verständlich empfinden, die Frage der Kontrolle der Macht – hier auch weiterzukommen, ist Voraussetzung dafür, um neu Fahrt aufzunehmen", sagte Marx in einem am Wochenende veröffentlichten Interview mit der Mediengruppe Bayern. "Wir müssen bei Punkten, die die Glaubwürdigkeit der Kirche mit beschädigt haben, Veränderungen herbeiführen." ...
(Quelle)
Auf die Differenz zwischen der eigenen katholischen Soziallehre (Gewerkschaftsprinzip) und der gelebten Praxis (sogenannte "Dienstgemeinschaft") und die Auswirkungen bezüglich der Glaubwürdigkeit der Kirche haben wir ja immer wieder hingewiesen. Ob der Kardinal das auch im Blick hat?

Freitag, 13. Oktober 2023

Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781

Heute Abend erlauben wir uns wieder einen "Blick über den Gartenzaun":
Das Patent vom 13. Oktober 1781 ermöglichte den durch den Westfälischen Frieden anerkannten protestantischen Kirchen (Lutheranern und Reformierten) und den Orthodoxen in den Habsburger Kronländern erstmals seit der Gegenreformation wieder die Religionsausübung (in Österreich).
weiß WIKIPEDIA; wir möchten dieses "Toleranzpatent" daher als Beginn des modernen Staatskirchenrechs bezeichnen. Es war - wie auch im späteren Deutschland - ein Ergebnis der äußeren Zwänge.
"Cujus regio ..." - der Grundsatz des Augsburger Religionsfriedens von 1555 - konnte nicht mehr aufrecht erhalten werden.
In Bayern waren mit der Ausweitung des bayerischen Staates nach Franken große protestantische Siedlungsgebiete unter bayerisch-katholische Herrschaft geraten. Wie sollte mit diesen "Neubürgern" umgegangen werden? Das Ergebnis war das Religionsedikt vom 17. Juni 1818, das eine Beilage zur bayerischen Verfassung von 1818 darstellte und die "äußeren Religionsverhältnisse" Bayerns regelte. Als Anlagen des Religionsedikts wurden am 22. Juli 1818 das Konkordat mit dem Heiligen Stuhl vom 24. Oktober 1817 und das Protestantenedikt als einfache Gesetze veröffentlicht.
In Peußen hatte die die schrittweise Aufteilung des polnisch-litauischen Staatsgebietes in den Jahren 1772 (1. Teilung), 1793 (2. Teilung) und 1795 (3. Teilung) unter Russland, Preußen und Österreich und die mit der 3. Teilung erfolgte Auflösung der polnisch-litauischen Adelsrepublik unter umgekehrtem Vorzeichen ähnliche Auswirkungen. Wie sollte der preußisch-protestantische Herrscher mit den geschlossenen Siedlungsgebieten der katholischen, polnisch sprachigen neuen Untertanen umgehen? Das Ergebnis der Versuche, die Vertreter der katholischen Kirche in den preußischen Staatsdienst einzubinden, war der "preußische Kulturkampf" gegen den (politischen) Einfluss der katholischen Kirche im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1887. In dessen Folge standen dann letztendlich die heutigen "Neutralitätsgebote" des Staates in religiösen Fragen - und das Reichskonkordat, das wesentliche Regelungen der Weimarer Reichsverfassung aufgenommen hat.

In anderen europäischen Staaten gab es andere Entwicklungen, die von einer völlig säkulären Verfassung (Frankreich) bis zur Staatskirche (Großbritannien) reichen. Derzeit erleben wir, wie diese unterschiedlichen Entwicklungen in eine gesamteuropäische Toleranzregelung zusammen gefügt werden. Dabei wird auch die "übergriffige Selbstbestimmungsmanie" der deutschen Kirchen etwas eingeschränkt, wie die Rechtsprechung etwa des EuGH zeigt. 1555 - 1781/1818 - 2000/2023 -> alle rund 220 bis maximal 250 Jahre scheint sich ein zyklischer Umbruch der Einstellung der Gesellschaft zu staatskirchenrechtlichen Grundlagen zu ereignen. Es bleibt spannend.
(gerade nochmal nachgeschaut - knapp 20.000 Online-Unterschriften und mit den Unterschriftslisten gut 66 % des gesetzten Zieles sind erreicht)

Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche und Diakonie Baden beschließen Resolution

Die delegierten Kolleg*innen der Mitarbeitervertretungen in Baden haben heute bei ihrer Versammlung eine Resolution an die Koalitionsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP mit großer Mehrheit beschlossen. Sie vertreten rund 40.000 Beschäftigte in Evangelischer Kirche und Diakonie in Baden.
Resolution

Resolution der Delegiertenversammlung zum kirchlichen Arbeitsrecht insbesondere an die Koalitionsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP

Kirchliches Arbeitsrecht – wir Beschäftigten haben es nie gewollt – Abschaffen jetzt!


Arbeitgeber bei Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden haben eine Vielzahl gesetzlicher Privilegien im Arbeitsrecht. Sie nutzen sie, um sich Wettbewerbsvorteile auf Kosten der Rechte sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen von uns abhängig Beschäftigten zu verschaffen. Doch kirchliches Arbeitsrecht ist weder erforderlich noch ein Muss!

Wir gehören zu insgesamt rund 1,8 Mio. Arbeitnehmer*innen, denen durch kirchliche Sonderregelungen grundlegende Rechte verschlechtert oder ganz verwehrt werden. Wir haben u.a. weniger wirksame Mitbestimmungsrechte, kein Recht auf Mitbestimmung in unternehmerischen Entscheidungen, unterliegen besonderen Loyalitätspflichten und von Seiten der Kirchen wird vielerorts versucht, uns unser Streikrecht zu verbieten. Damit muss Schluss sein! Das Arbeitsrecht ist vor allem Schutzrecht für uns Arbeitnehmer*innen. Warum dürfen die Kirchen diese Schutzrechte zu unseren Lasten verschlechtern? Wir fordern ausnahmslos die gleichen Rechte, wie unsere Kolleg*innen in nichtkirchlichen Betrieben.

Wir, die Mitarbeitervertreter*innen der Evangelischen Kirche und Diakonie in Baden repräsentieren rund 40.000 Arbeitnehmer*innen in unseren Einrichtungen. Wir fordern SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP auf, dem aktuell laufenden Dialogprozess zur Prüfung des kirchlichen Arbeitsrechts Taten folgen zu lassen. Deshalb fordern wir vom Gesetzgeber die Stärkung unserer Rechte als Beschäftigte in kirchlichen Betrieben durch:

• Die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes für eine stärkere und wirksamere Mitbestimmung in unseren Betrieben,
• Die Anwendung der Gesetze über Unternehmensmitbestimmung, um in kirchlichen Konzernen eine Arbeitnehmerbeteiligung bei unternehmerischen Entscheidungen sicherzustellen,
• Die Stärkung der individuellen Rechte der Beschäftigten, z.B. durch Abschaffung kirchlicher Diskriminierungsprivilegien im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die u.a. die Kündigung wegen Kirchenaustritts ermöglichen,
• Die Abschaffung gesetzlicher Sonderregelungen, die kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien mit Tarifverträgen gleichsetzen und so die Verschlechterung gesetzlicher Schutzregelungen für Arbeitnehmende ermöglichen, z.B. im Arbeitszeitgesetz,
• Die Stärkung der ausnahmslosen Tarifpartnerschaft mit den Gewerkschaften statt des so genannten 3. Weges, der Beschäftigtengrundrechte z.B. durch ein kirchliches Streikverbot einzuschränken versucht.

Wir unterstützen die Petition „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“

Wir bitten um breite Unterstützung aus unseren Dienststellen und Unternehmen und von Allen, die mit uns der Meinung sind, dass es keinen Grund gibt, die kirchlichen Arbeitgeber vor ihren Beschäftigten zu schützen.

 

Wir beteiligen uns aktiv an den Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst.

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes von Bund, Länder und Kommunen (TVöD / TV-L) kommen in der verfassten Kirche und in ca. 50 Prozent der diakonischen Einrichtungen zur Anwendung. Der TVöD ist außerdem für die vielen anderen Tarife in der Diakonie der Leittarif.

Bad Herrenalb, Oktober 2023

Donnerstag, 12. Oktober 2023

TV-L: Forderungen beschlossen

Der TV-L ist für einige kirchliche Einrichtungen - z.B. für die Evangelische Kirche in Bayern (DiVO) oder bei der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, der Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, der Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg und den ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (Dienstvertragsordnung – DienstVO) - der "Referenztarifvertrag", ähnlich wie der TVöD (kommunal) für die AVR-Caritas. Wir können daher auch auf die Forderungen hinweisen, die seitens der Tarifkommission für die anstehende Tarifrunde beschlossen wurden:

Mittwoch, 11. Oktober 2023

§ BAG: Auskunftsverlangen auf Mitteilung aller schwerbehinderten Betriebsangehörigen

Unternehmen müssen einem betriebsrätlichem Auskunftsverlangen auf Mitteilung aller schwerbehinderten Betriebsangehörigen auch dann Folge leisten, wenn dies leitende Angestellte betrifft. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss bereits im Mai.
Leitsatz
1. Die Aufgabe des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG iVm. § 176 SGB IX, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, erfasst auch die Gruppe der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten leitenden Angestellten.
2. Soweit § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG vorsieht, dass personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet werden dürfen, wenn dies zur Erfüllung eines sich aus dem Gesetz ergebenden Rechts der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist, stellt die Norm eine Rechtsgrundlage iSv. Art. 6 Abs. 3 iVm. Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO dar. Der Umstand, dass § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG den Vorgaben der Öffnungsklausel in Art. 88 DSGVO nicht genügt, ist insoweit unerheblich.
(BAG, Beschluss vom 09.05.2023 – 1 ABR 14/22)
vgl. dazu auch:
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2022, 12 TaBV 4/21 bei RA Sandkühler
Dem Auskunftsverlangen könnten auch keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegengehalten werden. Personalvertretungen könnten nur durch vollständige Auskunft ihrer Pflicht genügen, die Eingliederung Schwerbehinderter zu fördern und zu überwachen.

Auch diese Entscheidung muss auf den kirchlichen Bereich durchschlagen.

Montag, 9. Oktober 2023

Hundertausende an Krippenplätzen fehlen

Prof. Dr. Stefan Sell twittert
Fast 300.000 U3-Kitaplätze fehlen. Deutschlandweit fehlt für rund jedes siebte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz, so Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW)
Die entsprechende Berechnung findet sich hier:
Deutschlandweit fehlt für rund jedes siebte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz, wie eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt. Besonders in Bremen und im Saarland haben es Eltern schwer.
In dem Zusammenhang dürfen wir auf unseren Beitrag vom 25. Januar 2019 verweisen. Bremen und das Saarland gehörten zu den Bundesländern, die Gelder aus dem "Gute KiTA-Gesetz" nicht zur Verbesserung der Qualität sondern zur Senkung der Elternbeiträge genutzt haben.
Zurück zur Veröffentlichung des IW:

Sonntag, 8. Oktober 2023

Sonntagsnotizen: für inklusive und solidarische Wirtschaft - gegen Klerikalismus

Nach einer Meldung von VaticanNews hat sich Papst Franziskus für eine inklusive und solidarische Wirtschaft "stark gemacht". In seiner Botschaft an
jungen Wirtschaftswissenschaftler und Finanzexperten, die sich der Bewegung „Economy of Francesco“ angeschlossen haben, um eine Wirtschaft aufzubauen, die niemanden zurücklässt
unterstützte er die Werte, für die sich in Deutschland unsere ver.di in der Gemeinschaft der DGB-Gewerkschaften einsetzt.

Obwohl die Weltsynode "geheim" tagt, sind erste Diskussionsinhalte bekannt geworden.
Vaticannews berichtet, dass auch der Klerikalismus diskutiert wurde:
Die Synodenteilnehmerinnen und – teilnehmer hätten aber auch die Probleme einer „klerikalistischen Kirche“ angesprochen, präzisierte Ruffini. Eine synodale Kirche sei offen für alle und es gehe darum, von einem Verständnis der Macht zu einem Verständnis des Dienstes zu kommen.
Klerikalismus - das ist die gerade in kirchlichen Kreisen herrschende "Verwaltungsform", die zum Einen zu diversen finanziellen Skandalen geführt hat, die den Missbrauch begünstigt, die Machtmissbrauch fördert und wohl letztendlich auch die "Ideologie der Dienstgemeinschaft" befeuert. Der Abschluss von "Tarifverträgen auf Augenhöhe" würde dagegen die Abgabe von klerikaler Macht bedeuten - einer Macht, an der die Mitglieder der kirchlichen Kommissionen zu partizipieren glauben, ohne tatsächlich teil zu haben - eine "Partizipationsattrappe", wie der emeritierte Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke ein Grundsystem des kirchlichen Rechts beschreibt.
So scheint sich vielen die Frage zu stellen: "Was ist diese Synodalität eigentlich?" - dazu passt, dass Kardinal Müller, Teilnehmer der derzeit im Vatikan tagenden Weltsynode der Bischöfe, Teilen des deutschen Katholizismus "häretische Positionen" vorwirft. Wir haben das bezüglich der theologischen Überhöhung der "Dienstgemeinschaft" und dem daraus folgenden, schismatisch erscheinenden, Widerspruch zu den päpstlichen Sozialenzykliken allerdings auch schon getan.

Freitag, 6. Oktober 2023

„Laudate Deum“: Papst verlangt Antwort auf Klimakrise

Heute wollen wir uns einem Thema widmen, das - wie unser letzter  Beitrag deutlich macht - auch ein gewerkschaftliches Thema ist. Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass "Fridays für Future" (FFF) und die Gewerkschaft ver.di solidarisch Hand in Hand "gemeinsam marschieren".

Konkret fordern ver.di und FFF in ihrer gemeinsamen Petition, dass Bund und Länder ihr Versprechen einer Verdopplung des ÖPNV bis 2030 verwirklichen.

Dass der Papst "Antwort auf die Klimakrise" verlangt, schreibt Vatikan-news und auch, dass der Papst das Kleinreden der Klimakrise kritisiert und nicht nur zu entsprechenden Maßnahmen gegen die Klimakrise ermuntert, sondern diese regelrecht fordert. Das kann dann durchaus als offiziös gewertet werden.


Mittwoch, 4. Oktober 2023

Für die "katholische Welt" gibt es heute gleich zwei Ereignisse in Rom.

Da ist zum einen der Beginn der Weltsynode, also die weltweite Bischofssynode zur Synodalität, auf die wir gestern bereits hingewiesen haben. Die Synode soll den künftigen "Kurs der Kirche" bestimmen. Dazu gehört wohl zunächst eine Bestimmung des eigenen Standortes. Schon jetzt ist erkennbar, dass wesentliche Teile der Bischöfe unter "Synodailät" jeweils etwas anderes verstehen *). Vielleicht wäre es da schon hilfreich, wenn nationale Kirchen verpflichtet würden, die römischen Vorgaben - etwa zur Anwendung des weltlichen Arbeits- und Sozialrechts auf der Grundlage der katholischen Soziallehre (vgl. c. 1286 CIC) und damit auf Basis des päpstlichen Lehramtes - auch selbst umzusetzen.

Am gleichten Tag wird das neue Schreiben mit dem Titel „Laudate Deum“ („Lobet Gott“) in Form einer sogenannten Apostolischen Exhortation, also als päpstliches Mahnschreibens, zu ökologischen Themen, insbesondere zum Klima- und Umweltschutz veröffentlicht. Damit soll die letzte Umwelt- und Sozialenzyklika „Laudato si - Über die Sorge für das gemeinsame Haus“ fortgeführt werden. Vatican News@vaticannews_de **) erklärt zu dieser Vorgängerenzyklika:
Das Schreiben ist zugleich eine „grüne Sozialenzyklika“, mit der Franziskus eine „ganzheitliche Ökologie“ aus Sicht der Ärmsten vertritt. Laut dem Papst kann man über Umweltschutz nicht sprechen, ohne soziale Gerechtigkeit, das globale Wirtschaftssystem, die Flüchtlingsproblematik und die Menschenrechte in den Blick zu nehmen.
Die Umweltbewegung hat nicht ohne Grund schon seit Jahren auch in der Gewerkschaft ver.di einen breiten Raum (Foto: movieaachen).
Bemerkenswert: Das vatikanische Presseamt führt die deutsche Klimaschutz- und Fridays-for-Future-Aktivistin Luisa Neubauer als Teilnehmerin einer Pressekonferenz mit dem Titel "Laudate Deum: Stimmen und Zeugnisse zur Klimakrise" am morgigen Donnerstag auf.

Dienstag, 3. Oktober 2023

Morgen, am 4. Oktober, startet in Rom das große Treffen zur Weltsynode.

der "Generalrelator" der Synode, Kardinal Hollerich (einer der engsten Berater des Papstes), hat in einem bemerkenswerten Interview dem Podcast "Himmelklar" einen Einblick in seine Erwartungen gestattet. Zudem äußert er sich im Interview zu der Gefahr, dass sich die deutsche Kirche "zu Tode verwaltet".
Eine reine Kirche von oben nach unten funktioniert heute nicht mehr.
...
Die Kritik von der konservativen Seite finde ich eigentlich unerhört. Das heißt, ich lege als Individuum fest, was katholisch ist, und es macht mir gar nichts aus, wenn ich mit dem Papst dabei im Widerspruch stehe?! Ich muss ja als Katholik auf das Magisterium (Lehramt, d. Red.) der Kirche hören.