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Montag, 29. August 2016

Erst die staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, die Entstehung von Gewerkschaften und die gesetzliche Anerkennung des Arbeitskampfrechts .....

.... und der Tarifautonomie haben die Arbeitnehmerseite in den Stand versetzt, auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgebern Verträge auszuhandeln.
...
Tatsächliche Arbeitsvertragsfreiheit ist deshalb erst mit der rechtlichen Anerkennung und Garantie der Tarifautonomie erreicht worden.
Reinhard Marx, "Das Kapital - Ein Plädoyer für den Menschen", 2008, S. 78 - 79

Freitag, 26. August 2016

Die Tarifautonomie

"Die Tarifautonomie als friedliche Konfliktbewältigung, die sich an Flächentarifverträgen verkörpert, wird selbst von Arbeitgebern und Unternehmen wieder positiv bewertet. Sie gewährleistet nämlich gleiche Wettbewerbsbedingungen auf den sogenannten Arbeitsmärkten. Dass die Kirchen Tarifverträge und die Kooperation mit bewährten Gewerkschaften verweigern, ist aus politischen Gründen nicht, aus religiösen Motiven schon gar nicht vertretbar." 

Quelle: Friedhelm Hengsbach, Teilen, nicht töten, S. 107f 

Donnerstag, 25. August 2016

Die Kirche hat das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluß anerkannt, verteidigt und gefördert

Die Kirche hat das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluß anerkannt, verteidigt und gefördert und dabei eine gewisse theoretische und historische Vorliebe für korporative und bipolare Formen überwunden. Sie hat nicht nur die zahlemäßige Stärke entdeckt, die die Tatsache des Zusammenschlusses zu einer Gemeinschaft mit sich bringen mußte, die auf die Demokratie ausgerichtet ist, sondern sie gewahrte auch die Fruchtbarkeit der neuen Ordnung, die aus der Organisation der Arbeiter erblühen konnte: das Bewußtsein des Arbeiters um seine Würde und seine Stellung im sozialen Gefüge, der Sinn für Disziplin und Solidarität, der Anreiz zu beruflicher und kultureller Vervollkommnung, die Fähigkeit, am Produktionszyklus teilzunehmen, und zwar nicht mehr als bloß ausführendes Organ, sondern in gewissem Sinne auch als mitverantwortliches und mitinteressiertes Glied usw.

Papst Paul VI, Ansprache bei der 75-Jahrfeier von"Rerum novarum" am 22.5.1966, zitiert nach: Texte zur Katholischen Soziallehre, Köln, Kevelaer 2007, S. 401

Mittwoch, 24. August 2016

Recht auf Streik in der Katholischen Kirche

Bei ihrem Einsatz für die berechtigten Forderungen ihrer Mitglieder bedienen sich die Gewerkschaften auch der Methode des Streiks, das heißt der Arbeitsniederlegung als einer Art von Ultimatum, das sich an die zuständigen Organe und vor allem an die Arbeitgeber richtet. Sie wird von der katholischen Soziallehre als eine unter den notwendigen Bedingungen und in den rechten Grenzen erlaubte Methode anerkannt. Auf dieser Grundlage müßte den Arbeitnehmern das Recht auf Streik garantiert werden, ohne daß ihre Teilnahme daran negative Folgen für sie nach sich zieht. 

Quelle: Johannes Paul II, Laborem exercens, 20

Dienstag, 23. August 2016

Arme und Reiche, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit

Die Liebe zu den Armen ist mit der ungezügelten Liebe zum Reichtum oder mit dessen egoistischem Gebrauch unvereinbar:

„Ihr aber, ihr Reichen, weint nur und klagt über das Elend, das euch treffen wird. Euer Reichtum verfault, und eure Kleider werden von Motten zerfressen. Euer Gold und Silber verrostet; ihr Rost wird als Zeuge gegen euch. auftreten und euer Fleisch verzehren wie Feuer. Noch in den letzten Tagen sammelt ihr Schätze. Aber der Lohn der Arbeiter, die eure Felder abgemäht haben, der Lohn, den ihr ihnen vorenthalten habt, schreit zum Himmel; die Klagerufe derer, die eure Ernte eingebracht haben, dringen zu den Ohren des Herrn der himmlischen Heere. Ihr habt auf Erden ein üppiges und ausschweifendes Leben geführt, und noch am Schlachttag habt ihr euer Herz gemästet. Ihr habt den Gerechten verurteilt und umgebracht, er aber leistete euch keinen Widerstand" (Jak 5,1-6).
Der hl. Johannes Chrysostomus erinnert an diese Pflicht mit den eindringlichen Worten: „Die Armen nicht an seinen Gütern teilhaben lassen, heißt sie bestehlen und ihnen das Leben nehmen. Nicht unsere Güter haben wir in Besitz, sondern die ihrigen" (Laz. 1,6). „Zuerst muß man den Forderungen der Gerechtigkeit Genüge tun, und man darf nicht als Liebesgabe anbieten, was schon aus Gerechtigkeit geschuldet ist" (AA 8).

Quelle: Katechismus der Katholischen Kirche 2445f

Freitag, 19. August 2016

Die Tarifautonomie hat sich bewährt...

...Und ich appelliere an die Tarifparteien, dieses bewährte Instrument ... am Leben zu erhalten. Wer versucht, eine vorübergehende Schwäche des Tarifpartners bis zum Äußersten auszunutzen, mag einem kurzfristigen Kalkül entsprechend schlau handeln, aber er schadet dem Gemeinwohl und mittel- bis langfristig auch sich selbst. Man hört durchaus Klagen von Arbeitnehmern verschiedener Branchen, dass ... Arbeitgeber nicht bereit wären, sich mit den Gewerkschaften an einen Tisch zu setzen, um Tarifverträge neu zu verhandeln ... Wer sich so verhält, darf sich dann aber nicht beklagen, wenn ihm die Politik irgendwann einmal einen gesetzlichen Mindestlohn vorschreibt. ....
Reinhard Marx, "Das Kapital - Ein Plädoyer für den Menschen", 2008, S. 123

Donnerstag, 18. August 2016

Während die Einkommen einiger weniger exponentiell steigen, ...

.... sind die der Mehrheit immer weiter entfernt vom Wohlstand dieser glücklichen Minderheit. Dieses Ungleichgewicht geht auf Ideologien zurück, die die absolute Autonomie der Märkte ... verteidigen. Darum bestreiten sie das Kontrollrecht der Staaten, die beauftragt sind, über den Schutz des Gemeinwohls zu wachen.
...
Hinter dieser Haltung verbergen sich die Ablehnung der Ethik und die Ablehnung Gottes. ....

Mittwoch, 17. August 2016

Dienstgemeinschaft verlangt Tarifverträge

Die Dienstgemeinschaft ist ein Ausdruck der Tatsache, dass sich diakonische Einrichtungen und Unternehmen ethischen Anforderungen in besonderer Weise stellen wollen. Der  Grundsatz der Dienstgemeinschaft steht Tarifverträgen nicht entgegen. Im Gegenteil. Tarifverträge sind nicht Ausdruck des Konfliktdenkens zweier einander unversöhnlich konträr gegenüberstehender Parteien. Ihr Ziel ist nicht der Konflikt, sondern die Einigung - dies freilich unter fairer und gerechter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten. Dienstgemeinschaft richtig verstanden heißt: partizipations- und konsensorientierte Entscheidungsprozesse zu beschreiten. Tarifverträge gehören dazu.

Dienstag, 16. August 2016

Materielle Parität oder "erschlichene" Parität

Die materielle Verhandlungsparität ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn auf gleicher Augenhöhe verhandelt wird, das heißt: wenn keine Seite der anderen ihren Willen aufzwingen kann. Dass eine solche Parität in den Verhandlungen der Arbeitsrechtsregelungs-Kommissionen zwischen Dienstgeber- und Mitarbeiterseite existiert, kann zu Recht bezweifelt werden.

Montag, 15. August 2016

Mittwoch, 10. August 2016

Das Versöhnungsprinzip im Arbeitskampf

"Wenn geltend gemacht wird, ein Arbeitskampf lasse sich schlecht mit den Prinzipien christlicher Nächstenliebe und Versöhnung vereinbaren, so ist dem entgegenzuhalten, dass Unversöhnlichkeit und Lieblosigkeit in dem Lohnkonflikt begründet sind, der zum Arbeitskampf führt. Die Arbeitnehmer sind in diesem Konflikt strukturell unterlegen und greifen zu Arbeitskampfmaßnahmen, weil sie nur auf diesem Wege eine gleich starke Verhandlungsposition erlangen können. Verwehrt ihnen der strukturell überlegene Arbeitgeber diesen Ausweg, dann nimmt er ihnen die Chance auf einen fairen Abschluss. Hierfür das Prinzip der Nächstenliebe zu bemühen, mag weltlicher Kritik entzogen sein. Bei der Gewichtung dieses Aspekts bleibt aber zu berücksichtigen, dass auch die Arbeitgeberseite Nächstenliebe und Rücksichtnahme schuldet und es grundsätzlich nicht aufklärbar ist, welche Seite bei der Entstehung des Konflikts es daran hat fehlen lassen. Viele Arbeitnehmer kämpfen zudem auch für ihre Familien, denen gegenüber sie – fraglos in Übereinstimmung mit christlicher Moral – eine stärkere Loyalitätsbindung empfinden als gegenüber ihrem Arbeitgeber.Insgesamt wirkt die Begründung des kirchlichen Standpunktes mit dem Prinzip der Nächstenliebe und Versöhnung bei näherer Betrachtung wenig überzeugend. Ein Arbeitgeber, der in einem Konflikt um Arbeitsbedingungen Nächstenliebe von seinen Arbeitnehmern einfordert, schiebt ihnen damit einseitig die Verantwortung an der Entstehung des Konflikts zu. Indem er ihnen die ihnen zu Gebote stehenden Druckmittel nimmt, unterwirft er sie zugleich seinen Herrschaftsinteressen."

aus:

Dienstag, 9. August 2016

Kirchliche Sozialkonzerne und ihre Rolle bei der Zersplitterung der Tariflandschaft im Sozialsektor

Kirchliche Sozialkonzerne unterliegen in ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten den gleichen Anforderungen und Gestaltungsbedingungen wie die Sozialkonzerne anderer Leistungsanbieter im Sozialsektor. Die von der Kirche und ihren Verbänden behauptete Besonderheit mit Blick auf corporate identity, Leitbild  und Werteorientierung spielt in der prak­ tischen Marktperformance schon lange keine besondere  Rolle mehr: »structure follows  function«- so hat ein Direktor eines Diözesancari­tasverbandes diese Entwicklung einmal gekennzeichnet (Manderscheid 2005) und die faktische  Entwicklung in der Sozialwirtschaft gibt  ihm Recht. Anstatt  in dieser Situation  das bestehende ordnungspolitische Defizit im Sozialsektor, das Fehlen eines flächendeckenden Branchentarifvertrages, offensiv anzugehen und für dessen Realisierung die Vor aussetzungen zu schaffen, insistieren  die Kirchen und ihre  Verbände mit Verweis auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht darauf, dass in den kirchlichen Sozialkonzernen das Konzept der Dienstgemeinschaft zur Anwendung kommen müsse. Anstatt in Tarifverträgen mit den Ge­werkschaften ein Zeichen dafür zu setzen,dass man der gegenwärtigen Zersplitterung der Tariflandschaft im Sozialsektor entgegen wirken will, werden die Tarife privater Anbieter zum Beweis dafür genommen,dass sich der Dritte Weg bewährt habe.

Donnerstag, 4. August 2016

Der 3. Weg im Katholischen Erwachsenenkatechismus

"Koalitionsrecht, Streik und Aussperrung 
In der modernen Wirtschaft und Gesellschaft richten sich viele Bemühungen auf die Gewährleistung von Rechten: das Recht auf angemessenen Lohn für geleistete Arbeit sowie auf Freizeit und Erholung, auf Ruhestandsund Altersbezüge, auf humane Arbeitsbedingungen und Produktionsverfahren, auf Mitwirkung in Betrieb und Unternehmen. Daran, wie diese Rechte gewährleistet und ausgefüllt werden und wie die Arbeit selbst ausgeführt wird, entscheidet sich zu einem erheblichen Teil, in welchem Maße in einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen System Gerechtigkeit verwirklicht wird. 

Mittwoch, 3. August 2016

Warum fehlt es der katholischen Soziallehre trotz ihres überzeugenden Wahrheitsgehalts an Glaubwürdigkeit?

"Warum fehlt es der  katholischen  Soziallehre  trotz   ihres  überzeugenden  Wahrheitsgehalts an Glaubwürdigkeit? Die Welt fragt, ob die Taten den Worten entsprechen. Und  da  liegt - Gott  sei es geklagt - die entscheidende Schwäche der  katholischen  Soziallehre;  allzuweit   bleiben  die  Taten hinter den Worten zurück, nicht selten widersprechen sie ihnen gerade­ zu. Nicht nur in breitesten Kreisen des Kirchenvolkes, sondern gerade auch  im  Klerus  und  in  den  religiösen  Orden   und  Kongregationen herrscht vielfach ein erschreckender Mangel an  sozialem  Verantwort­ungsbewußtsein, und es wird gar nicht selten ein Beispiel sozialen oder richtiger gesagt asozialen  Verhaltens  gegeben, das  unsere Soziallehre zu heuchlerischem Geschwätz abwertet.