Sonntag, 30. Juni 2024

Sonntagsnotizen - Glaubwürdigkeit und der Papst als Mahner: fünf Jahre Papstbrief nach Deutschland

Jedes Jahr wird zu Beginn des Sommers über neue Austrittswellen aus der katholischen Kirche berichtet. Auch wir haben die aktuellen Zahlen wieder einmal zum Anlass genommen, auf die Glaubwürdigkeitsprobleme unserer Kirche hinzuweisen. Tatsächlich tendien - so katholisch.de -
drei Viertel der katholischen Befragten ... zu einem Kirchenaustritt.
Über die Gründe lässt sich treffend spekulieren. Wir sehen als wesentlichen Grund ein "Glaubwürdigkeitsproblem". Die Kirche kann nicht "Wasser predigen" und zugleich "Wein saufen".

Kardinal Woelki lenkt nun die Aufmerksamkeit auf ein wesentliches "Sommerloch-Ereignis", einen "Brief aus Rom":
...
"Mal ehrlich: Wer hat dieses Schreiben eigentlich wirklich gelesen?", fragt Woelki. Dabei habe der Papst immer und immer wieder betont, wie wichtig ihm gerade dieser Brief sei.
Am 29. Juni 2019 schrieb Papst Franziskus einen Brief "an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland".
...
Laut Woelki hat der Papst einen Monat lang an dem Brief geschrieben. "Eigenhändig in freien Stunden. So wichtig war es ihm,
...
Kein anderes Volk hat von ihm einen solchen, schon historisch zu nennenden Brief erhalten", so der Kardinal. (KNA)
(Quelle: katholisch.de) *)

Im Juni 2022 - also vor nunmehr zwei Jahren - führte der Papst in einem Interview mit der Jesuiten-Zeitschrift »La Civiltà Cattolica « erneut im Kontext zu aktuellen Debatten in der deutschen katholischen Kirche aus:
»In Deutschland gibt es eine sehr gute evangelische Kirche. Wir brauchen nicht zwei davon«:
(Quelle).

Im Juli 2022 folgte eine kurze namenlose Erklärung des Heiligen Stuhls zum Synodalen Weg.
Die Erklärung des Heiligen Stuhls im Wortlaut Zur Wahrung der Freiheit des Volkes Gottes und der Ausübung des bischöflichen Amtes erscheint es notwendig klarzustellen: Der "Synodale Weg" in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten.

Es wäre nicht zulässig, in den Diözesen vor einer auf Ebene der Universalkirche abgestimmten Übereinkunft neue amtliche Strukturen oder Lehren einzuführen, welche eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche darstellen würden. In diesem Sinne rief der Heilige Vater in seinem Schreiben an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland in Erinnerung: "Die Weltkirche lebt in und aus den Teilkirchen, so wie die Teilkirchen in und aus der Weltkirche leben und erblühen; falls sie von der Weltkirche getrennt wären, würden sie sich schwächen, verderben und sterben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Gemeinschaft mit dem ganzen Leib der Kirche immer lebendig und wirksam zu erhalten." Daher ist es wünschenswert, dass die Vorschläge des Weges der Teilkirchen in Deutschland in den synodalen Prozess, auf dem die Universalkirche unterwegs ist, einfließen mögen, um zur gegenseitigen Bereicherung beizutragen und ein Zeugnis der Einheit zu geben, mit welcher der Leib der Kirche seine Treue zu Christus, dem Herrn, bekundet.
Quelle - klick

Allen Dokumenten eigen ist der nahezu flehentliche Aufruf, das Papstprimat und die Einheit mit der Weltkirche zu beachten - um der eigenen Glaubwürdigkeit willen. So wird im päpstlichen Schreiben unter Nr. 6 ausgeführt:
„Daher erscheint es mir wichtig, das nicht aus den Augen zu verlieren, was „die Kirche wiederholt gelehrt hat, ...“

Der unbefangene Betrachter mag jetzt rätseln, wo denn die deutsche katholische Kirche in Abkehr und Distanz zur Weltkirche, in einer regelrechten Abfuhr zu dem, "was die Kirche wiederholt gelehrt hat", aber in Gemeinsamkeit mit der evangelischen Kirche so an "amtlichen Strukturen oder Lehren" eingeführt hat und pflegt - oder zumindest einführen will. Im Vordergrund werden dann immer Themen wie Frauenweihe oder Zölibat genannt. Aber - das alles scheint keine ernsthafte Realisierungschance zu haben.

Was also dann?
Uns liegt dann immer ein Thema am Herzen: die historisch belastete "Ideologie der Dienstgemeinschaft", die alle diese kritischen Punkte in sich vereinigt und wie ein Krebsgeschwür in der katholischen Kirche in Deutschland (und nur dort) wuchert.
Wer die katholische Soziallehre glaubhaft vertreten will, der darf sich nicht zum Verteidiger des "Dritten Weges" aufschwingen.

Oder, um es auf auf gut bayrisch den Punkt zu bringen:
Leit', bleibt's halt katholisch und sorgt's dafür, dass d'Kirch a wieda katholisch werd !


Anmerkungen:
*) Für alle, die den Text des päpstlichen Schreibens nachlesen wollen: es ist hier veröffentlicht (Klick).

Freitag, 28. Juni 2024

Mitgliederschwund der katholischen Kirche - mehr als 400.000

 Eine Nachricht ist es immer noch - wenngleich die Nachricht inzwischen zur Normalität wurde:

Die katholische Kirche hat zuletzt wieder hunderttausende von Mitgliedern verloren

Wir geben dazu diverse Quellen an:

Bischof Bätzing bezeichnet Kirchenstatistik als alarmierend - DOMRADIO.DE

Katholische Kirche verliert weiter an Mitgliedern - DOMRADIO.DE

Kirchenaustritt: Katholische Kirche verliert mehr als 400.000 Mitglieder (faz.net)

Katholische Kirche verliert weiter Mitglieder - mehr als 400.000 Austritte | MDR.DE

 Massenhafte Austritte: Katholische Kirche verliert fast 600.000 Mitglieder - WELT

Katholische Kirche: 400.000 Austritte allein im Jahr 2023 - ZDFheute

Müssen wir nochmal darauf hinweisen, dass die Kirchen ein "Glaubwürdigkeitsproblem" haben? Und der Verlust von Glaubwürdigkeit ist das schlimmste, was einer religiösen Gemeinschaft passieren kann. 

Vielleicht denkt ja mal einer der Verantwortlichen darüber nach - und zieht die richtigen Schlüsse. 

Donnerstag, 27. Juni 2024

AGG vrs. Kirchenrecht

In der Theorie klingt es ganz einfach, frei nach Mt 22,15–22:
So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!
Und auch schon die Weimarer Reichsverfassung, deren "Kirchenartikel" in das Grundgesetz (GG) übernommen wurden sowie die Konkordate - allen voran das über Art. 123 GG geltende Reichskonkordat - sagen es deutlich: das kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht gelten nur "im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes". Es obliegt also dem Staat, mit dem "für alle" geltenden Gesetz diese Grenzen fest zu legen.
Mit dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nun schon seit Jahren ein Diskriminierungsverbot auf Grundlage einer europäischen Richtlinie in Gesetzesform erlassen und Rechtswirksam. Und dieses Gesetz ist - im Zeifel - europarechtskonform auszulegen. Daher ist es nicht uninteressant, wie in anderen europäischen Staaten auf kirchenrechtliche Verbote reagiert wird.
Nun hat sich ein belgisches Gericht mit einer solchen Regelung befasst. Katholisch.de berichtet darüber:
GERICHT SIEHT DISKRIMINIERUNG
Frau als Diakonin abgelehnt: Erzbischöfe müssen Entschädigung zahlen
Das Urteil - das noch nicht rechtskräftig ist - könnte zunächst zumindest in grenznahen Regionen für Unruhe sorgen. Denn wieso sollte es im "Städtedreieck Lüttich (Belgien), Maastricht (Niederlande) und Aachen (Deutschland)" eine unterschiedliche Auslegung des europäischen Rechts geben?

Mittwoch, 26. Juni 2024

Neu: ver.di Klinikzeitung

🤓 Die zweite Ausgabe der ver.di-Klinikzeitung ist da 🙂👇
👉 Sie richtet sich an alle Beschäftigten in Akutkliniken, Psychiatrien, Servicegesellschaften und Reha-Einrichtungen.
Quelle und mehr: ver.di (klick)

Freitag, 21. Juni 2024

Es wird mal wieder wieder richtig Sommer ...

Heute vor 91 Jahren: Abschluss Reichskonkordat

Am 20. Juli 1933 wurde das Reichskonkordat abgeschlossen. Katholisch.de nutzt diesen Jahrtag, um auf eine Veröffentlichung des Historikers Jan H. Wille ("Das Reichskonkordat. Ein Staatskirchenvertrag zwischen Diktatur und Demokratie 1933-1957") und die Geschichte und vor allem die von Anfang an bestehenden Kontroversen um diesen Staatsvertrag hinzuweisen. Tatsächlich ist der Vertrag ja sowohl staatsrechtlich (aus Art. 123 GG, Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1957) wie auch kirchenrechtlich (aus can. 3 des Codex Iuris Canonici) von herausragender Bedeutung.
Auch wir haben das Reichskonkordat mehrfach in unserem Blog thematisiert. Und wir haben dabei auf eine Regelung hingewiesen, die so nur im Reichskonkordat, nicht aber in den nahezu gleichlautenden Regelungen der Weimarer Verfassung enthalten sind. In Art. 1 Abs. 2 des Konkordats ist der katholischen Kirche nur für die eigenen Mitglieder eine Regelungsbefugnis der katholischen Kirche zugestanden.
Woher die Kirche dann die "unglaubliche Chuzpe" nimmt, für Arbeitnehmer, die ihr nicht angehören, eigenes "kirchliches Arbeitsrecht" zu normieren - oder für Alte, Behinderte, Kinder und Kranke Personen, die der Kirche nur als Bewohner, als KiTA-Besucher oder Patienten verbunden sind, ein eigenes "Datenschutzrecht" zu kreieren, hat uns noch niemand nachvollziehbar erklären können.

Mittwoch, 19. Juni 2024

Homosexualität und kirchliche Mitarbeitende

Eigentlich mischen wir uns in theologische Diskussionen nicht ein. Etwas anderes kann gelten, wenn die entsprechenden Auswirkungen diskriminierend sind und auf das Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen durchschlagen. Das ist bei homosexuellen Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen der Fall.
1. diskriminierend ist eine Regelung, die Mitarbeitende aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt (vgl. § 1 AGG)
2. In vielen Einrichtungen und beim letzten Dorfpfarrer scheint die vor zwei Jahren heiß geführte Debatte zur Neufassung der Grundordnung immer noch nicht angekommen zu sein.Denn es kommt immer wieder zu Kündigungen von Personen aufgrund ihrer Orientierung, die insbesondere bei pastoral tätigen Mitarbeitenden als "Verletzung grundlegender Werte der katholischen Kirche" und "öffentliche Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche", damit also sogar als "kirchenfeindliche Betätigung" gewertet wird (Art. 7 GrO).

Dass diese Bewertung nicht stimmt, hat der Moraltheologe Daniel Bogner aus Zürich klar gestellt. Er
fordert eine Wende der katholischen Kirche in ihrer Einstellung zu Homosexuellen. Es dürfe nicht länger sein, dass Personen aufgrund bestimmter Persönlichkeitsmerkmale einfach ausgeschlossen werden, sagte Bogner dem Portal kath.ch (Samstag). Auch aus theologischen Gründen müsse die Kirche Vorkämpferin für Vielfalt werden und queere Menschen als Bereicherung anerkennen, weil sie "den Sinn für die Größe von Gottes Schöpfungswerk" sichtbar machten.
...
Die auch von vielen Bischöfen vertretene Maxime, man müsse "den Sünder lieben, aber nicht die Sünde", kritisierte Bogner als problematisch und als "dramatischen theologischen Fehler". Eine solche Sichtweise spalte den Menschen und unterscheide den "Menschen an sich" und dessen Sexualität als wesentliche Dimension, in der sich Menschsein äußere.
...
Viele erlebten in der Kirche, dass sie sich "verbiegen und zu Unrecht für etwas schämen" müssten, ergänzte der Theologe: "Das widerspricht fundamental der Botschaft des Evangeliums." Die biblische Botschaft von einem Gott, der "Menschen in ihrer Vielfalt aus Liebe geschaffen" habe, sei "kraftvoller als alles, was die religiösen Institutionen daraus gemacht haben".
(zitiert von katholisch.de). Mit dieser Stellungnahme sollten arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund einer "unüblichen sexuellen Orientierung" definitiv nicht mehr haltbar sein.

Dienstag, 18. Juni 2024

Zusammen geht mehr: Jetzt anmelden - Online-Schulungen zu Organizing-Methoden

Die Konkretisierung der gewersckaflichen Forderungen für die kommende Tarifrunde startet. Da stellt sich dann die Frage:
💡 Wie können wir für die nächste Tarifrunde öffentlicher Dienst noch mehr Kolleg*innen mobilisieren und gemeinsam noch stärker werden?
Die Antwort:
Unsere Online-Schulungen zu Organizing-Methoden!
In diesen Schulungen lernst du:
➡️ Wie du deine Kolleg*innen organisierst und mobilisierst.
➡️ Wie du effektive Aktionen planst und durchführst.
➡️ Wie du deine Stimme laut machst und etwas bewirkst.

📆 Termine jeweils 17 - 19:00 Uhr:
19. Juni 2024, 17-19 Uhr
26. Juni 2024, 17-19 Uhr
3. Juli 2024, 17-19 Uhr
10. Juli 2024, 17-19 Uhr
ES IST FÜNF VOR ZWÖLF !!!

Seid dabei und lasst uns zusammen stärker werden! Eine Anmeldung ist auch noch kurzfristig möglich.
Mehr erfahren und anmelden: Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2025 - Zusammen stärker werden – Mach mit bei unseren Onlineschulungen

Belastung im Job: Die neue Wut der Beschäftigten

was ver.di insbesondere in den Sozialen Berufen schon seit Jahren beklagt, hat nun sogar die WirtschaftsWoche aufgeschreckt. Die sicher nicht gewerkschafsnahe Zeitschrift schreibt:
Deutsche Arbeitnehmer sind immer unzufriedener. Ihnen setzt die Mehrarbeit durch ausgedünnte Belegschaften gesundheitlich stark zu, zeigt die aktuelle Gallup-Studie. Manager müssen dringend gegensteuern.
und stellt zu den Ursachen unter anderem fest:
Hinzu komme vor allem aber in vielen Branchen die Belastung durch den Arbeitskräftemangel, weil die verbliebenen Arbeitnehmer die allzu dünne Personaldecke kompensieren müssten.
Was tut man gegen Arbeitskräftemangel?
Richtig - vernünftige und zukunftsorientierte Tarifverträge.

Dafür steht unsere ver.di - und was vernünftig und zukunftsorientiert ist, wird von den Gewerkschaftsmitgliedern in demokratischen Verfahren - und nicht im Hinterzimmer - beraten und beschlossen.

Darum: werde auch DU der Tarifbotschafter der Kolleginnen und Kollegen in Deiner Einrichtung !

Montag, 17. Juni 2024

Forderungsaufstellung für die Tarifrunde im öffentlichen Dienst - werde auch Du Tarifbotschafter für Deine Einrichtung !

Seit wenigen Tagen hat ver.di mit der Forderungsfindung für die anstehende Tarifrunde im Öffentlichen Dienst (TVöD) begonnen. Wir sind gut beraten, uns bereits heute mit viel Engagement auf eine herausfordernde Tarifauseinandersetzung vorzubereiten. Die Arbeitgeber werden angesichts einer verfehlten Haushalts- und Steuerpolitik auf knappe Kassen verweisen! Arbeitszeitfragen waren historisch besonders konfliktträchtig. Wir haben unsere Erfahrungen aus der letzten Tarifrunde in einer Broschüre zusammengefasst. Hier lassen sich viele Anregungen für die eigene Planung vor Ort aus einem außerordentlich erfolgreichem Arbeitskampf finden! Wir lernen im Vorwärtsgehen! Gemeinsam stark!
Der öffentliche Dienst ist die maßgebliche Bezugsgröße für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, soweit nicht sogar - wie etwa bei der katholischen Kirche in Bayern im § 20a ABD TEil A - eine Vergütungsautomatik besteht, und auch andere Regelungen wie die zur Betriebsrente (Zusatzversorgung, ABD Teil D 10a) auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verweisen.

Daher ist es gerade auch für kirchliche Mitarbeitende von essentiellem Interesse, dass
1. die Abschlüsse für die Beschäftigten möglichst gut sind und
2. diese Abschlüsse auch für die Mitarbeitenden kirchlicher Einrichtungen umsetzbar bleiben. 

Nicht alle Regelungen, die etwa in den kommunalen Kindertagesstätten oder Krankenhäusern der Großstädte sinnvoll sind, können auch in den kleinstrukturierten Einrichtungen der Kirchen wirksam werden.
 
Um die zwei genannten Punkte zu erreichen muss die Kommunikation der ver.di Mitglieder aus kommunalen und kirchlichen Einrichtungen erhalten und vertieft werden. 
Denn "ver.di" - das ist kein Zirkel hauptamtlicher Funktionäre, 
ver.di - das sind wir alle. Und in den Verhandlungen kann nur eingebracht werden, was die Mitglieder unserer ver.di auch als nötige Forderung diskutieren.

Deshalb:
WERDE AUCH DU TARIFBOTSCHAFTER !

Diskutiere mit Deinen KollegInnen, was für Euch in Eurer Situation wichtig ist. Gewinne weitere Gewerkschaftsmitglieder, um mit einer starken Belegschaft auch in ver.di zu punkten. Vieles ist auch online möglich. Vor allem aber: Melde Dich als Tarifbotschafter bei Deinem ver.di Bezirk.
Eine starke Gewerkschaft braucht eine lebendige Verankerung im Betrieb. ..... Tarifbewegungen waren und sind in unseren (Teil-)Branchen häufig von Minderheiten getragen. Das gilt für Flächentarifverträge mehr noch als für Haustarifverhandlungen. Sprich: Nur eine Minderheit der Beschäftigten ist gewerkschaftlich organisiert und aktiv.
Die Mehrheit sympathisiert vielleicht mit uns, verharrt aber in einer passiven Rolle. Mitglieder und gewerkschaftliche Kraft sind also aus der Dynamik der Auseinandersetzung erst noch zu gewinnen.
Wir sind als Gewerkschaft umso erfolgreicher und attraktiver, je mehr sich organisieren, sich engagieren und mit Herzblut einbringen. Mit dem Grad der Beteiligung wächst zudem die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
(Quelle)

Sonntag, 16. Juni 2024

Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte - es hat zwölf geschlagen

In den letzten Monaten haben wir immer wieder über die ver.di Petition "Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte" berichtet. Mit alleine über 53.000 online Unterschriften ist ein wesentlicher Meilenstein erreicht worden.
Super, dass Ihr euch zusammen mit uns für gleiche Rechte für kirchlich Beschäftigte einsetzt! Dank euch haben wir über 53 000 Unterschriften sammeln können ..., ein wichtiges Zeichen!
Schin im März wurden 37.000 Unterschrifen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben.
Das sollte ausreichen, um die politischen Entscheidungen im Sinne der Koalitionsvereinbarung endlich auf den Weg zu bringen. Weitere Unterschriften helfen ansonsten auch nichts mehr. Die Unterschirftssammlung ist nun beendet.
Wenn da nichts kommt, müssen andere Mittel gewählt werden.

Freitag, 14. Juni 2024

Zusammen geht mehr - Einladung und Information für die Beschäftigten mit dynamischer Bezugnahme auf den TVöD (z.B. ABD kath. Kirche Bayern, nicht AVR Caritas)

In diesem Jahr 2025 verhandeln ver.di und die Arbeitgeber über Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst. Dies betrifft auch viele Beschäftigte in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen. Das heißt, es geht um deine Arbeitsbedingungen. Wenn wir einen guten Tarifabschluss erreichen wollen, müssen wir uns zusammenschließen.

Wie gelingt es, auch in deinem kirchlichen Betrieb dabei zu sein? Dabei unterstützen wir dich als ver.di-Mitglied mit einer Reihe von Online-Schulungen. Sie besteht aus acht Modulen, vorbereitend und begleitend zur Tarifrunde zwischen Juli und April. Los geht es jeweils abends um 18:30 Uhr.

Wichtig: Am besten ist, du suchst dir mindestens zwei weitere Kolleg*innen, mit denen du teilnimmst. So seid ihr von Anfang an mehrere, die in eurem Betrieb gemeinsam vorangehen. Das motiviert und macht auch mehr Spaß!

Deine Vorteile

Du lernst, wie du dich selbst einbringen kannst.
Du lernst, wie du Kolleg*innen für die Tarifrunde aktivierst.
Du lernst, wie ihr gemeinsam Stärke entwickeln könnt.
Einen Überblick über die Termine und Inhalte aller Module unserer Schulungsreihe findest du auf diesem Flyer.

Die Teilnahme an diesem Schulungsangebot ist kostenlos und richtet sich an unsere ver.di-Mitglieder im kirchlichen Bereich. Wer noch nicht bei ver.di mitmacht, kann schnell und einfach hier beitreten: mitgliedwerden.verdi.de.

Wir freuen uns auf dich!

Anmeldungen für die Schulungsreihe sind ab sofort bis spätestens zum 30. Juni 2024 möglich. Hier geht’s zur Registrierung für die verbindliche Teilnahme.


Download Flugblatt: Beschäftigte in Kirche und Diakonie sind dabei!

Montag, 10. Juni 2024

»Nur mit Gewerkschaft« Ein Interview mit Daniel Wenk, der künftig bei ver.di für Kirchen, Diakonie und Caritas zuständig ist.

Daniel Wenk mit seiner jahrelangen Erfahrung im Bereich der kirchlichen Mitarbeitervertretung tritt die Nachfolge von Mario Gembus an. Das Interview mit Daniel ist komplett im Internet nachlesbar, daher hier nur ein kleiner "Anschnitt":
Kircheninfo: Du setzt dich künftig als Gewerkschaftssekretär im ver.di-Bundesfachbereich für die Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas ein. Wie kam es dazu?

Daniel Wenk: Mein Vorgänger, Mario Gembus, wird nach seiner Elternzeit künftig für ver.di in Bayern tätig sein, damit er näher bei seiner jungen Familie ist...
Wir wünschen Daniel viel Erfolg, beiden und Marios Familie viel Glück und danken Mario für sein jahrelanges Engagement.

KONTAKT
Daniel Wenk
Kir­chen, Dia­ko­nie und Ca­ri­tas
030/6956-1049
daniel.wenk@verdi.de

Montag, 3. Juni 2024

UNSERE ZUKUNFT STEHT AUF DEM SPIEL

so berichtet die Hans Böckler Stiftung über das Ergebnis einer Studie
Der deutsche Staat muss im kommenden Jahrzehnt jährlich rund 60 Milliarden Euro zusätzlich investieren, um das Land im Hinblick auf Klimawandel, Energie- und Verkehrswende, demografischen Wandel und Digitalisierung zukunftsfähig zu machen. Mit den insgesamt etwa 600 Milliarden Euro könnten bis Mitte der 2030er-Jahre dringend notwendige Fortschritte bei der Qualität der Bildungsinfrastruktur, der Energie- und Verkehrsnetze, des öffentlichen Verkehrs sowie der Dekarbonisierung des Landes erzielt werden. Zu diesem Ergebnis kommen das IMK und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einer gemeinsamen Studie.

Eine Investitionsoffensive würde über Jahrzehnte hinweg volkswirtschaftliche Vorteile bringen – zum Beispiel, weil eine höhere Produktivität durch bessere Bildung und effizientere Technologien den Arbeitskräftemangel in einer alternden Gesellschaft teilweise ausgleichen kann. ...
wenn man dagegen die "Aussage zur schwarzen Null" und die Forderung nach einem ausgeglichenen (Bundes-)Haushalt sieht stellt sich die Frage, welche Belastung für die Zukunft weniger kostet:
Jetzt Kredite in die Zukunftssicherung anschieben oder die finanziellen Auswirkungen einer fehlenden Zukunftsperspektive?

(Quelle)

Wir machen mit diesem ersten Posting nach den Pfingstferien auf - weil sich am 24.05. ein wichtiges Datum zum 9ten mal jährte, das genau die angesprochenden Themenkreise und unsere Forderung nach einem Sozialpakt von Kirche und Gewerkschaft betrifft.