Freitag, 22. September 2023

§ BAG: Arbeitgeber sind an ausgestelltes Arbeitszeugnis gebunden

Wenn ein Arbeitszeugnis ausgestellt wurde, darf es nicht nachträglich noch "verschlimmbessert" werden. Das hat das BAG unter dem Stichwort "Arbeitszeugnis - Maßregelungsverbot" entschieden (Aktenzeichen: 9 AZR 272/22).
Damit wurde das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Juli 2022 – 10 Sa 1217/21 – bestätigt.

weitere Quellen:
SPIEGEL
LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.07.2022 - 10 Sa 1217/21

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