Montag, 25. September 2023

Aus dem Bundeskongress - Schluss mit den Privilegien

Am Freitag haben wir versprochen:|
In den nächsten Wochen werden wir euch genauer berichten, welche Weichen im Berliner Estrel gestellt wurden und welche Themen uns in den nächsten vier Jahren begleiten werden.

Wir fangen mit dem Bericht zum wichtigsten Beschluss zum kirchlichen Arbeitsrecht an:

Ver.di berichtet dazu auf seiner Homepage:
  

Schluss mit den Privilegien

Kirche, Diakonie und Caritas: Der Antrag zur Abschaffung der gesetzlichen Privilegien für kirchliche Arbeitgeber erhielt breite Zustimmung von den Delegierten. Zuvor hatte Daniel Wenk, einer der Antragssteller*innen, in seiner Rede die Dringlichkeit der Forderungen betont.
Wenk eröffnete seine Rede mit einem Appell an Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: "Wir fordern von ihm, dass er nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht prüft, sondern, dass er es abschafft." In seiner Rede erklärt er was dies konkret bedeutet: "Gleiches Recht für 1,8 Millionen Beschäftigte bei Kirchen, Diakonie und Caritas." Dabei betonte er, dass diese Forderung nicht nur die Kirchen selbst, sondern auch über 1,4 Millionen Beschäftigte in kirchliche Wirtschaftsunternehmen von Caritas und Diakonie einschloss, die in verschiedenen sozialen Bereichen tätig sind.

Gesetzliche Privilegien auf Kosten der Beschäftigten

Wenk prangerte die gesetzlichen Privilegien an, die von Kirche, Diakonie und Caritas im Arbeitsrecht genutzt werden, um Wettbewerbsvorteile auf Kosten der Beschäftigten zu erlangen.

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Konfessionalität wird vor Professionalität gestellt, das ist ein Skandal

Die Dringlichkeit des Anliegens beleuchtet er anhand eines aktuellen Falls und berichtete von einer Hebamme, die fünf Jahre vor der Einsztellung aus der Kirche ausgetreten war und sich später um eine Stelle in einem katholischen Krankenhaus bewarb. Obwohl sie weiterhin gläubig war, wurde sie in der Probezeit gekündigt, als ihr Kirchenaustritt bekannt wurde. Wenk bezeichnete dies als "Skandal", bei dem die Konfessionalität vor Professionalität gestellt wurde. Er betonte die Notwendigkeit, in Arbeitsfeldern der Daseinsvorsorge die Professionalität über den Verkündigungsauftrag zu stellen. Der Fall wurde vor den Europäischen Gerichtshof gebracht, und Wenk sieht Anzeichen dafür, dass die betroffene Hebamme Recht bekommen wird. Die Kirche hat bereits eine Wiedereinstellung angeboten, was Wenk als taktisches Manöver interpretiert, um weiteren Schaden zu verhindern. Dieses Beispiel verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, die Privilegien kirchlicher Arbeitgeber im Arbeitsrecht zu überdenken und abzuschaffen.

Breite Zustimmung von den Delegierten

Im Anschluss an seine Rede auf dem Bundeskongress am Donnerstagmorgen kam es schließlich zur entscheidenden Abstimmung über den Antrag zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts. Dieser wurde von den Delegierten mit breiter Mehrheit angenommen. Der Antrag fordert unter anderem die Abschaffung von Diskriminierungsprivilegien, die kirchlichen Arbeitgebern derzeit im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gewährt werden. Auch die Ausnahmen aus dem staatlichen Mitbestimmungsrecht im Betrieb und Unternehmen, einschließlich der Anwendung von Betriebsverfassungsgesetz und Mitbestimmungsgesetz zur Unternehmensmitbestimmung, sollen abgeschafft werden. Zudem sollen Sonderregelungen, die von kirchlichen Arbeitgebern genutzt werden, um Tarifverträge in der Altenpflegebranche zu verhindern, gestrichen werden.

Die Antragsteller setzen sich auch für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen in kirchlichen Betrieben ein. Sie fordern die Einbeziehung kirchlich Beschäftigter in Tarifverhandlungen und demokratische Willensbildung, verbindliche Regelungen in Tarifverträgen und die Stärkung der Tarifpartnerschaft mit kirchlichen Arbeitgebern.

Der Antrag unterstreicht, dass kirchliche Arbeitgeber trotz Finanzierung aus öffentlichen Mitteln einen Sonderstatus im Arbeitsrecht genießen, der Beschäftigtenrechte schwächt und kirchlichen Arbeitgebern Vorteile verschafft. Die Antragsteller kritisieren auch das kirchlich gewünschte Streikverbot und fordern, dass Eigeninteressen kirchlicher Arbeitgeber dem Gemeinwohl untergeordnet werden.

Zusätzlich wird in dem Antrag auf die Zersplitterung der Tariflandschaft in kirchlichen Einrichtungen hingewiesen, und das Ziel formuliert, alle kirchlichen Gliederungen in die Tarifbindung mit der Gewerkschaft ver.di zu führen. Die Abstimmung über diesen wegweisenden Antrag markiert einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung und besseren Arbeitsbedingungen für kirchlich Beschäftigte in Deutschland. Mit der breiten Zustimmung der Delegierten auf dem Gewerkschaftstag wird die Forderung nach Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts zu einem bedeutenden politischen Anliegen.

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