Mittwoch, 30. August 2023

Ver.di Publik: Diskriminierung per Gesetz

mit einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe 05/2023 mach die Mitgliederzeitschrift unserer ver.di auf die Auswirkungen des spezifisch deutschen kirchlichen Arbeitsrechts und auf die laufende Unterschriftssammlung zur Petition (siehe hier die rechte Seite) aufmerksam:
KIRCHLICHES ARBEITSRECHT — Für die 1,8 Millionen Beschäftigten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände gelten noch immer einschränkende gesetzliche Sonderregeln
Man darf erwarten, dass die Petition im September auch beim Bundeskongress 2023 von ver.di angesprochen wird.
Kirchen beanspruchen eine Sonderstellung im Arbeitsrecht. ver.di fordert: Schluss damit! Gute Arbeitsbedingungen und Streikrecht auch für Beschäftigte in kirchlichen Betrieben!
Ver,di betrachtet natürlich die großen kirchlichen Gemeinschaften zusammen. Als "Caritas-Blog" dürfen wir auch Aspekte der katholischen Kirche und der eigenen katholischen Soziallehre ansprechen. Und da fragen wir uns natürlich, wieso sich die deutschen Bischöfe so vehement gegen das päpstliche Lehramt und das universelle Kirchenrecht stemmen. Z.B. bei der Mitbestimmung und Tarifverträgen (Mater et magistra) oder auch beim Sreikrecht (Katechismus 2435) und der Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften generell (Laborem exercens).
Glaubwürdigkeit zur eigenen Lehre sieht anders aus.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.