Freitag, 30. August 2024

Breaking news: Weimar und Streikrecht - keine gütliche Einigung

Nun ist es also klar:
Erfurt (epd). Im Streit um einen geplanten Streik der Gewerkschaft ver.di im evangelischen Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar ist vor dem Arbeitsgericht Erfurt eine gütliche Einigung gescheitert. Sowohl Kläger als auch Beklagte gaben am Freitag beim Gütetermin zu Protokoll, eine Einigung auf der Basis eines Urteils anzustreben.
berichtet evangelisch.de
In einem weiteren Beitrag führt evangelisch.de aus:
Im Streit um einen geplanten Streik der Gewerkschaft ver.di im evangelischen Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar ist vor dem Arbeitsgericht Erfurt eine gütliche Einigung gescheitert. Geklagt hat die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie Mitteldeutschland. Damit wollen die Kläger die Gewerkschaft daran hindern, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmer zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen am Klinikum aufzurufen.
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Mit dem Verbot von Streikmöglichkeiten solle sichergestellt werden, dass die gemeinnützige Arbeit in den Einrichtungen nicht von Arbeitskämpfen unterbrochen werde.

"Das ist auch ein ethisches Gebot", sagte Stolte. Denn auch die Patienten im Weimarer Krankenhaus seien auf die Kontinuität einer medizinischen Versorgung angewiesen. Er kritisierte zugleich, dass sich ver.di weigere, in den kirchlichen Tarifkommissionen mitzuarbeiten. Ver.di argumentierte vor Gericht, geltende Bestimmungen wie etwa die Verpflichtung ihrer Vertreter zur Verschwiegenheit in den Tarifkommissionen behindere die Rückkopplung mit den Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen. Gewerkschaftsarbeit sei so kaum möglich. Zudem sieht das kirchliche Arbeitsrecht nach Angaben des von ver.di beauftragten Anwalts, Bernhard Baumann-Czichom, einen neutralen Schlichter vor, der eine für beide Seiten verbindliche Entscheidung vorlege. Aber die Arbeitnehmer hätten keinen Einfluss darauf, wer zum Schlichter bestellt werde.

Das Urteil sei für die Gewerkschaft von grundsätzlicher Bedeutung, sagte Baumann-Czichom. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das Verfahren erst vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden werde.
Die Positionen beider Seiten waren - und sind - auch diametral entgegengesetzt. Wobei die Argumentation der Arbeitgeberseite nicht einmal im Ansatz überzeugend ist. Danach könnte in keinem Krankenhaus - auch nicht in öffentlichen Kliniken - ein Arbeitskampf stattfinden. Die Mitarbeitenden wären in den Klinken ringsum auf das "kollektive betteln" (Bundesarbeitsgericht, bestätigt durch Bundesverfassungsgericht) angewiesen.
Sogar "Schönheitsoperationen" oder (wir berichteten schon am 6. August) die gewerblichen Betätigungen der Weimarer Klinik wären vor jeder Auseinandersetzung geschützt.

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