Samstag, 27. Juli 2024

Darmstadt: Fusion als Chance

Dass die "Überflüssigen der Dienstgemeinschaft" nur immer solange zur Dienstgemeinschaft gehören, solange sich das auch rechnet, haben wir schon mehrfach bekllagt. Wie sehr dieses "Ideal" (Idol ?) von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig ist, zeigen beständig Fusionen und Trägerwechsel, auf die wir beispielhaft unter Hinweis auf mitarbeitervertretungsrechtliche Probleme immer wieder hinweisen. Nun steht erneut eine solche Fusion an. Anlass genug, nicht nur darüber zu berichten sondern auch zu hinterfragen, ob das von den Kirchen beanspruchte Sonderrecht wirklich von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden darf:

Die Krankenhausreform wirft ihre Schatten voraus: In Darmstadt planen ein weltliches und ein kirchliches Krankenhaus den Zusammenschluss.

Im städtischen Klinikum gelten der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und das Betriebsverfassungsgesetz, im zum evangelischen Agaplesion-Konzern gehörenden Elisabethenstift gilt der kirchliche Sonderstatus im Arbeitsrecht.
ver.di und die betrieblichen Interessenvertretungen fordern angesichts der Fusionspläne: Alle Beschäftigten müssen künftig von einem Betriebsrat vertreten werden und vom TVöD profitieren.

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