Donnerstag, 20. Juli 2023

Gemeinsamen Arbeitsrechtlichen Kommission für die Evangelische Kirche Deutschlands (ARK-EKD)

den Caritas-Arbeitgebern konnte es in den letzten Jahren nicht zersplittert genug gehen. "Wir brauchen einen horizontalen und einen vertikalen Korridor" war die Forderung, die deutlich in einer ZMV-Tagung in Eichstätt erhoben wurde. Das Ergebnis sind die "Regionalkommissionen" (RK) der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (AK Caritas), die eine regionale Entwicklung - oder besser eine regionale Abweichung - von den Beschlüssen der Bundeskommission ermöglichen.
Was auf den ersten Blick als Anpassung an regionale Kaufkraftdifferenzen erscheint, erweist sich bei genauerem Hinsehen als bürokratischer Unsinn auf dem Rücken der Beschäftigten. Man braucht sich nur in Berlin und Brandenburg umzusehen - oder nach Hamburg nördlich der Elbe und Schleswig-Holstein zu schauen, die nach den Ergebnissen der Caritas-Planer für die Regionalkommissionen anscheinend die gleichen Mietpreise haben wie die Beschäftigten in Mecklenburg. Und dass die Lebenshaltungskosten mit den Bistümern Hamburg (RK Ost) und Hildesheim (RK Nord) exakt nördlich und südlich der Elbe ein anderes Niveau aufweisen, kann uns auch kaum jemand richtig erklären.

Bei der Evangelischen Kirche in Deutschland scheint man diesen Irrweg inzwischen bemerkt zu haben. Aber wie so oft - die Tücken liegen nicht nur im Detail. Unsere ver.di "mäkelt und quengelt" mal wieder - zurecht, wie uns scheint.
im Namen des ver.di-Kirchenfachrats darf ich euch auf eine gewerkschaftliche Stellungnahme hinweisen. Sie bewertet die geplante Gründung eines „Gemeinsamen Arbeitsrechtlichen Kommission für die Evangelische Kirche Deutschlands (ARK-EKD). Der Entwurf dieses Kirchengesetzes ist selbst für viele in EKD- und Diakonie-Kreisen überraschend Ende April vorgelegt worden. Ob es im November 2023 von der EKD-Synode beschlossen werden wird, ist fraglich. Die Widerstände aus den kirchlichen Reihen ggü. dem Vorhaben sind offenbar groß.
Eine Vereinheitlichung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Bereich der EKD ist grundsätzlich zu begrüßen. Dieses Ziel ist allerdings nicht im kirchlichen Weg über Arbeitsvertragsrichtlinien zu erreichen, die lediglich den Charakter allgemeiner Geschäftsbedingungen haben. Einheitliche Tarifregelungen erfordern eine normative Wirkung für die Beschäftigten im Geltungsbereich. Das ist ausschließlich über einen Tarifvertrag für die Evangelische Kirche in Deutschland (TV EKD) erreichbar. Der vorliegende Entwurf über eine Gemeinsame Arbeitsrechtliche Kommission dient insbesondere der Verbilligung der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung in der EKD. Die vorgesehenen Regelungen des Entwurfs dienen dem Versuch, den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2012 zu genügen und den sogenannten 3. Weg abzusichern.
Die ausführliche Stellungnahme steht online als PDF-Download zur Verfügung: Einheitliche Bedingungen nur per Tarifvertrag | Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft (verdi.de)

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