Die Entscheidung des EuGH findet weitgehend Echos - ausgewählte Medienberichte
Katholisch.de berichtet:
Entscheidung im Fall "Katholische Schwangerenberatung"
EuGH: Kündigung nach Kirchenaustritt nicht immer zulässig
Veröffentlicht am 17.03.2026 um 09:42 Uhr
Luxemburg ‐ Kein Erfolg für die Kirche vor dem Europäischen Gerichtshof: Katholische Einrichtungen dürfen nicht pauschal kündigen, wenn jemand aus der Kirche austritt – jedenfalls nicht, wenn es auch nichtkatholische Kollegen gibt.
Nicht jeder Kirchenaustritt von Mitarbeitern kirchlicher Einrichtungen rechtfertigt eine Kündigung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag im Fall einer Mitarbeiterin einer katholischen Schwangerschaftsberatung entschieden, die aus der Kirche ausgetreten ist und deshalb gekündigt wurde (Aktenzeichen C-258/24). ...
und verweist auf die
PRESSEMITTEILUNG Nr. 37/26 des Gerichts vom 17-03.2026 Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-258/24 | Katholische Schwangerschaftsberatung
Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.
Eine solche Kündigung setzt unter anderem voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten,
unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich,
rechtmäßig und gerechtfertigt ist.
Der Gerichtshof stellt in seinem Urteil von heute klar, wie ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen eines
Arbeitgebers, dessen Ethos auf religiösen Grundsätzen beruht, daran, dass sein Ethos und sein Recht auf Autonomie nicht
in Frage gestellt werden, einerseits und den Interessen der Arbeitnehmer, nicht wegen ihrer Religion diskriminiert zu
werden, andererseits zu gewährleisten ist. Das Unionsrecht räumt jedem Mitgliedstaat einen Beurteilungsspielraum bei
dieser Abwägung ein. Die nationalen Gerichte müssen zwar grundsätzlich davon Abstand nehmen, die Legitimität des
Ethos der betreffenden Kirche oder Organisation als solchen zu beurteilen, doch ist es Sache dieser Gerichte und nicht der
betreffenden Kirche oder Organisation, zu beurteilen, ob eine berufliche Anforderung aufgrund der Art der betreffenden
Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung angesichts dieses Ethos wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Im
vorliegenden Fall vertritt der Gerichtshof die Auffassung, dass ein katholischer Verein wie die deutsche Katholische
Schwangerschaftsberatung einer katholischen Mitarbeiterin grundsätzlich nicht allein deshalb kündigen darf, weil sie aus
der katholischen Kirche ausgetreten ist, während er insbesondere nicht-katholische Personen für die gleiche Tätigkeit
beschäftigt. In einer solchen Situation scheint nämlich der Austritt an sich das Ethos oder das Recht des Vereins auf
Autonomie nicht in Frage zu stellen. Es ist jedoch letztlich Sache des deutschen Bundesarbeitsgerichts, dies im
vorliegenden Fall zu beurteilen.
....
Die NZZ (Schweiz) schreibt:
Der Europäische Gerichtshof setzt der Kirche Grenzen: Die Caritas kann einer Mitarbeiterin nach Austritt nicht einfach kündigen
In einem Fall aus Deutschland setzt der Europäische Gerichtshof einem kirchlichen Arbeitgeber Grenzen. Eine Mitarbeiterin trat aus der katholischen Kirche aus – und verlor den Job. Zu Unrecht, so die Richter.
Wenn der Europäische Gerichtshof in Form der Grossen Kammer tagt, weist das auf ein Verfahren hin, in dem besonders wichtige Fragen verhandelt werden. Fünfzehn Richterinnen und Richter in roten Roben tagen dann im Justizpalast zwischen der Avenue John F. Kennedy und dem Boulevard Konrad Adenauer in Luxemburg.
...
Radio Vatikan berichtet:
EU: Kündigung nach Kirchenaustritt kann Diskriminierung sein
Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann es diskriminierend sein, wenn ein kirchlicher Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen eines Kirchenaustritts kündigt. Konkret entschieden die Richter in Luxemburg im Kontext des besonderen kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland über den Fall einer früheren Mitarbeiterin des katholischen Wohlfahrtsverbandes Caritas, wie der EuGH am Dienstag mitteilte.
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