Dienstag, 8. April 2025

Echos von den "Satelliten" zum Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - hier: AK Caritas:

Insbesondere für die Caritas ist der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst nach wie vor die Orientierungs- und Zielmarke. Ohne die Caritas bricht das Lohnniveau in der Sozialbranche völlig zusammen. Daher ist es interessant, das Echo aus der Caritas-AK zum Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst zu hören:
Das sagt Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite, dazu:
„In der Tarifeinigung für die Angestellten des Bundes und der Kommunen sehen wir Licht und Schatten. Lohnzuwächse nur leicht oberhalb der Inflation sind kein Signal für eine höhere Attraktivität des Öffentlichen Dienstes. Andere Elemente, wie die Schichtzulagen oder die Regelungen zu freien Tagen sind dagegen gut für die Kolleginnen und Kollegen.
Für die nun anstehenden Tarifverhandlungen bei der Caritas können wir die Dienstgeberseite nur davor warnen, unterhalb des Kompromisses aus dem Öffentlichen Dienst abschließen zu wollen oder auf Zeit zu spielen. Die 740.000 Beschäftigten in der Caritas erwarten von uns zurecht eine gute, schnelle Einigung.“
Quelle: Facebook

Der nächstmögliche Termin für einen empfehlenden Tarifbeschluss bei der Caritas ist die Sitzung der Bundeskommission am 5. Juni 2025.

Wenn die Bundeskommission zu einem solchen Beschluss kommt, ist das immer nur eine Empfehlung. Die Regionalkommissionen können danach innerhalb ihrer "regionalen Korridore" immer noch etwas anderes beschließen und müssen daher auf Grundlage der Empfehlung der Bundeskommission selbst noch einmal nachverhandeln. Danach sind dann die Diözesanbischöfe gefordert, dieses Beschlussergebnis zu akzeptieren und kirchenrechtlich in Kraft zu setzen. Das Verfahren dauert also bis zu seinem Abschluss noch Monate. In der Zeit kann sehr viel geschehen. Man denke nur an die Folgen des Zoll-Krieges, den Donald Trump ausgelöst hat, für die Finanzbranche, die Banken und die Börsen. Und weil es sich bei den AVR nur um "Allgemeine Vertrags Richtlinien" handelt - also um einseitig von den Arbeitgebern vorgegebene Allgemeine Geschäftsbedingungen - sind die kirchlichen Arbeitgeber immer noch in der Lage, einzelvertragliche Abweichungen zu Lasten der Mitarbeitenden zu vereinbaren.
Wäre es da nicht besser, für einen verbindlichen Anwendungstarifvertrag hinsichtlich der Tarife des öffentlichen Dienstes zu kämpfen, als um die Übernahme der Ergebnisse zu betteln?

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