Montag, 29. Januar 2024

Gratulation zur Ehrung für den ersten Tarifvertrag mit einer kirchlichen Organisation

Für Kirchen gelten ganz andere Regeln als für alle anderen Arbeitgeber – zum Nachteil der Beschäftigten! 😡 Ronald konnte das für seine Kolleg*innen der Nordkirche ändern, indem er den allerersten Tarifvertrag mit einer kirchlichen Organisation mit ausgehandelt hat. Für diesen Verdienst wurde er am 27. Januar mit der Hans-Böckler-Medaille ausgezeichnet. Wir gratulieren – starke Leistung! 🥳
— mit ver.di.
Quelle: DGB mit ver.di auf Facebook

Anmerkung:
der Kirchliche Angestelltentarifvertrag für die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (KAT-NEK) existiert seit 15.01.1982. Nach 40 Jahren sollte nun wirklich der Bewis erbracht sein, dass auch in Deutschland der Zweite Weg für die Kirchen funktioniert. Inzwischen wurde in der Nordkirche eine flächendeckende Anwendung von Tarifverträgen im Bereich der verfassten Kirche verhandelt. Der Tarifvertrag hat so also eine große Ausdehnung erlangt. Der Geltungsbereich reicht vom südlichen Dänemark und Flensburg bis nach Hamburg, von Glückstadt über Lübeck und Kiel, Schwerin und Stralsund bis hin zur polnischen Grenze. Die Norelbische Kirche erstreckt sich über die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Einige Gemeinden liegen auch in Brandenburg.

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