Montag, 13. Mai 2019

Internationale Aktionstag "Tag der Pflege" und verdi-PM - Appell zur Zulassung des Volksbegehrens gegen den Pflegenotstand

Gestern war der internationale Aktionstag "Tag der Pflege". Es ist der Geburtstag von Florence Nightingale, der Begründerin der systematischen Krankenpflege. In diesem Zusammenhang ist uns eine Meldung des Domradio aufgefallen:
Caritas dankt Pflegemitarbeitern und fordert Refinanzierung
Drohender Ausstieg aus der ambulanten Pflege
Zum Internationalen Tag der Pflege will die Caritas in Niedersachsen ausdrücklich ihren Mitarbeitern danken. Neben der Wertschätzung und Anerkennung für die geleistete Arbeit fordert die Caritas aber auch bessere Rahmenbedinungen.

Verbunden damit sei die Forderung nach besseren Rahmenbedingungen. Gerade im Bereich der ambulanten Pflege würden die tatsächlichen Kosten von den Kassen immer noch nicht erstattet.

Tariflöhne geben Sicherheit
Die Caritas verwies darauf, dass die Bezahlung ihrer Pflegemitarbeiter nach Tarif erfolge.
Quelle Domradio
So sehr wir die Arbeit der Pflegenden bei der Caritas schätzen - die letzte Aussage ist "fake News".
Ja, Tariflöhne geben Sicherheit - aber die Allgemeinen Vertragsrichtlinien der Caritas (AVR Caritas) sind kein Tarif. Sie sind kein Tarifvertrag und stehen diesem auch nicht gleich, sondern nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17. 11. 2005 – 6 AZR 160/05 (lexetius.com/2005,3737)Rd.Nr.[21]) - also nichts anderes als das Kleingedruckte beim Staubsaugerkauf. Solche Regelungen sind keine verbindlichen Mindestnormen wie Tarifvertäge, sondern können jederzeit durch einzelvertragliche Abreden auch zu Lasten der Mitarbeitenden geändert werden (§ 305 b BGB).
Daher ist es auch nicht möglich, solche Regelungen bei der "Allgemeinverbindlichkeitserklärung" von Tarifverträgen zu berücksichtigen (§ 5 Tarifvertragsgesetz - TVG). Diese allgemeinen Vertragsrichtlinien - die Konkurrenz der Wege - tragen also mit dazu bei, dass die Vergütung der Schmutzkonkurrenz die Höhe der Refinanzierung maßgeblich beeinflusst. Denn der Staat refinanziert nicht mehr die Selbstkosten, sondern das wirtschaftlich günstigste Angebot der Billigstanbieter, das dann auch für die Refinanzierung anderen Anbieter maßgeblich wird.

Wenn die Caritas also klagt:
Mangelnde Refinanzierung
Anbieter von ambulanter Pflege beklagen seit Jahren bundesweit eine mangelnde Refinanzierung ihrer Angebote. Mehrere Caritas-Einrichtungen kündigten deshalb eine Schließung ambulanter Pflegedienste an. In Niedersachsen drohten die Arbeitgeberverbände der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Diakonie mit einem Ausstieg aus der ambulanten Pflege. Vergangenen Monat hatte die Caritas in Hildesheim eine Reduzierung ihres Angebots beschlossen, um eine Insolvenz zu vermeiden.
dann ist das - in aller Freundschaft - durch das Festhalten am "Dritten Weg" auch selbst verursacht. Mit dieser gegenseitigen Konkurrenz können weder die allgemein verbindliche Arbeitsbedingungen noch die Löhne und erst recht nicht die nötige Refinanzierung erreicht werden.

Es würde schon ausreichen, einen Anwendungstarifvertrag zum TVöD (kommunal) abzuschließen, um die Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung unter Einbeziehung der Caritaseinrichtungen zu erreichen.

Und damit wäre nicht nur die bessere Refinanzierung der Caritas möglich, sondern auch den miesen Arbeitsbedingungen der Schmutzkonkurrenz der Boden entzogen.

Solange das aber nicht der Fall ist - und damit die Arbeitsbedingungen nicht attraktiver werden können, darf sich die Caritas nicht wundern:
12.05.2019
Fachkräftemangel in der Altenpflege verstärkt sich
"Personaldecke in Pflege immer dünner"

Zigtausende Kräfte in der Kranken- und Altenpflege fehlen. Die Personaldecke wird immer dünner.
Quelle: Domradio

Und auch die ZEIT berichtet unter dem Titel "Carearbeit" über die Problematik:

: Kümmern ist menschlich


Erzieher, Putzfrauen, Altenpflegerinnen, Babysitter: Fürsorgetätigkeiten werden schlecht oder gar nicht entlohnt. Ist es nicht höchste Zeit für eine "Care Revolution"? 
Die Gewerkschaft ver.di ist offenbar die einzige Organisation, die sich wirklich um eine Verbesserung der Situation bemüht und nicht nur jammert.

Deshalb auch für die Pflegenden und alle anderen Mitarbeiter*innen in kirchlichen Einrichtungen: Mitglied werden !

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Internationalen Tag der Pflege hat ver.di am Freitag eine Pressemitteilung zur Zulassung des Volksbegehrens gegen den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern auf den Weg gebracht.
Hierbei verweisen wir auf unseren Appell der betrieblichen Interessenvertretungen zur Zulassung des "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern". Dieser hat bereits gute Unterstützung erhalten. Erste Unterzeichner*innen haben wir bereits auf unserer Homepage aufgeführt (diese werden wir regelmäßig ergänzen). Gestern Abend erhielten wir noch prominente Unterstützung durch Frank Bsirske, der unseren Appell als Zeichen der Solidarität unterzeichnet hat. Bitte sendet uns die eurerseits persönlich unterzeichneten Appelle zu - welche sich ausdrücklich an betriebliche Interessenvertreter bayerischer Krankenhäuser wendet.

Die Pressemitteilung, den Appell und erste Unterzeichner*innen findet ihr auf der Homepage:
https://gesundheit-soziales-bayern.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++bc1f6d9a-72ff-11e9-ab3f-001a4a160100

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