tag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post8834080824235125491..comments2024-01-27T18:45:41.398+01:00Comments on Caritas-Verdi: Breaking news: Schlichtungsvorschlag abgelehnt!Unknownnoreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post-88579472014876005152015-08-09T09:06:58.449+02:002015-08-09T09:06:58.449+02:00Lieber Klaus,
den Satz, dass 75 - 80 % der Beschäf...Lieber Klaus,<br />den Satz, dass 75 - 80 % der Beschäftigten für die Allgemeinverbindlichkeit sind, versteh ich nicht. Kannst Du das bitte näher erläutern? Das Tarifvertragsgesetz geht davon aus, dass mehr als 50 % der Beschäftigten tarifgebunden sein müssen. Und dieses Quorum erreichen wir in Bayern mit den kommunalen Einrichtungen alleine nicht. <br />Ich mach das mal bei den KiTAs fest, bei Behinderteneinrichtungen dürfen die Kommunen noch schwächer sein:<br />Zum Stand von 2009 hatten wir in Bayern folgende KITAs:<br />7.703 Kindertagesstätten in Bayern, davon<br />2.654 von kath. Kirche und Caritas (überwiegend „Pfarrkindergärten“ der Kirche, weniger Caritas-Einrichtungen)<br />2.356 von kommunalen Trägern<br />1.079 von evang. Kirche und Diakonie<br /> 314 von der Arbeiterwohlfahrt (AWO)<br /> 213 vom parität. Wohlfahrtsverband<br /> 99 vom BRK<br />Rest sonstige (Betriebskindergärten, private Anbieter …)<br />Auch wenn sich die absoluten Zahlen inzwischen sicher geändert haben - die prozentuale Verteilung dürfte in etwas gleich geblieben sein, und das ergibt, dass die Kommunen - obwohl die Beschäftigten dort für die Aufwertung der gesamten Branche kämpfen - nur etwa 30 % der Einrichtungen und damit nur etwa 30 % der Beschäftigten vertreten. Mit der geforderten 50 % Tarifbindung nach TVG kommen wir da nicht weiter:<br />Kommune, kath. Kirche und Caritas – die materiell TVöD SuE anwenden – haben zusammen 65 % aller Einrichtungen.<br />Die kirchlichen Träger (kath. und evang. Kirche, Caritas und Diakonie – haben zusammen 48 % aller Einrichtungen. Wir müssen also zumindest kath. Kirche und Caritas in die Tarifbindung bekommen, wenn das Argebnis für die KiTAs allgemeinverbindlich sein soll.<br />caritasverdibloghttps://www.blogger.com/profile/03334624082166998714noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post-2728111101175342052015-08-09T08:50:09.942+02:002015-08-09T08:50:09.942+02:00Allein wegen der langen Geltungszeit ist diese Abl...Allein wegen der langen Geltungszeit ist diese Ablehnung zu Recht Erfolgt! Was aber noch wichtiger ist, ein Entgeltungs-Tarifvertrag für den Sozial/Erziehungsdienst muss in Zukunft,Allgemein Tariflich Erklärt Werden!!! Immerhin sind ca.75-80% dort Beschäftigt,für die Allgemein-Verbindlichkeit reichen ja über 50%!! Siehe als Beispiel die Ver.di bei den Verhandlungen in Niedersachsen im Altenpflege-Bereich/Sozial-Bereich !Dort wollen alle Wohlfahrtsverbände die Allgemeinverbindlichkeit! Klaus Klemenz(Ehemaliger Konzern-Betriebsratsvorsitzender in einen Privaten Behinderten-Konzern(Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/03875445796340337082noreply@blogger.com