tag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post7632400242788065226..comments2024-01-27T18:45:41.398+01:00Comments on Caritas-Verdi: Sachgrundlose Befristung - (k)ein Thema in der Kirche? Unknownnoreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post-53870596274709727482018-04-22T00:52:41.957+02:002018-04-22T00:52:41.957+02:00Meine Frau arbeitet seit 3 Jahren bei der Caritas ...Meine Frau arbeitet seit 3 Jahren bei der Caritas MG und hat 3mal einen festen Arbeitsvertrag versprochen bekommen aber musste jetzt wieder einen befristeten Vertrag unterschreiben weil ihr Pass abläuft!ist das normal? Die Caritas hat jetzt ZUERST und schon 3 mal einen festen Arbeitsvertrag versprochen und darauf haben wir uns verlassen. ..unverschämt Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post-4229220204208656832016-02-20T10:36:04.230+01:002016-02-20T10:36:04.230+01:00Papst Franziskus @Pontifex_de · 17. Feb.
Verd...Papst Franziskus @Pontifex_de · 17. Feb. <br /><br />Verdienst und Kapital sind keine Güter, die über dem Menschen stehen – sie stehen im Dienst des Gemeinwohls.<br /><br />Papst Franziskus @Pontifex_de · 17. Feb. <br /><br />Wir alle müssen darum kämpfen, dass die Arbeit zu einer Gelegenheit der Humanisierung und der Zukunft wird.<br /><br />Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post-52224776123974043352016-02-16T21:02:05.741+01:002016-02-16T21:02:05.741+01:00Die KODA Limburg hat sich das Thema "zu Herze...Die KODA Limburg hat sich das Thema "zu Herzen genommen": <br />Nr. 380 Beschluss der KODA vom 26. November 2015: § 3 AVO – Anstellung, Schriftform <br /><br />§ 3 AVO wird um einen neuen Absatz 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt: <br /><br />(3) Arbeitsverträge sind in der Regel unbefristet abzuschließen. Befristete Arbeitsverhältnisse mit sachlichen Gründen sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen zulässig. Die Befristung ohne sachlichen Grund ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sie ist zulässig, sofern ethische Gründe für eine sachgrundlose Befristung vorliegen, die in Abwägung mit den Prinzipien der katholischen Soziallehre eine sachgrundlose Befristung rechtfertigen. <br /><br />Die Änderung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft <br /><br />Limburg, 15. Januar 2016 + Weihbischof Manfred Grothe <br /><br />Az.: 565AH/40931/15/02/7 Apostolischer Administrator<br />Anonymousnoreply@blogger.com