tag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post1029999712908152505..comments2024-01-27T18:45:41.398+01:00Comments on Caritas-Verdi: Presseecho (7) - Die Medien lassen nicht locker ... wieder einmal: Tarifverhandlungen in der AltenpflegeUnknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post-85341870762648895872021-03-17T12:04:37.748+01:002021-03-17T12:04:37.748+01:00Liebe Redaktion, nach § 84 Abs. 2 SGB XI ist einde...Liebe Redaktion, nach § 84 Abs. 2 SGB XI ist eindeutig geregelt: "Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden." Damit werden AVR Regelungen immer zu refinanzieren sein. Die "AVR der Kirchen" sind den Tarifverträgen gleich gestellt. Das benachteiligt aber die im neu gegründeten Arbeitgeberverband BPA zusammen geschlossenen Arbeitgeber. Auch die lehnen - wie Caritas und Diakonie - Tarifverträge generell ab. Der BPA empfiehlt seinen Mitgliedern, in ihren Betrieben stattdessen auch sogenannte Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) anzuwenden. Sollen die Kirchen nun ihre Bevorzugung im Gesetz verlieren und a) die Refinanzierung für alle Anbieter auf Grundlage von "AVR" erfolgen, oder b) will man künftig nur noch auf Tarifverträge abheben? Beide Varianten sind ein Desaster für den "Dritten Weg". Bei der ersten Variante wird die Schmutzkonkurrenz kirchliche Träger weiter unter Druck setzen, bei der zweiten Variante verlieren die Kirchen ihre Bevorzugung der AVR. Spahn hat nun die erste Alternative mit seinem Verweis auf die "ortsübliche Vergütung" aufgegriffen. Erich Sczepanskinoreply@blogger.com