Dienstag, 26. Juli 2022

Kirchenrechtler Graulich stellt Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts in Frage

"Wie kirchlich ist aber kirchliches Arbeitsrecht, das sich von der Morallehre der Kirche verabschiedet?" Der Kirchenrechtler Markus Graulich *) hat den Entwurf für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" kritisiert.
berichtet katholisch.de und nimmt damit ein Problem auf, das wir hier im Blog seit Jahren thematisieren **). Katholisch.de führt unter Bezug auf einen am Montag (August-Ausgabe) veröffentlichten Gastkommentar in der "Herder Korrespondenz" weiter aus:
Wenn künftig "keine der Sittenlehre der Kirche entsprechenden Ansprüche mehr an die Mitarbeiter gestellt werden – wozu braucht es dann noch ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht?"
weitere Quellen: Radio Vatikan; Kirche+Leben


*) Prälat Prof. Markus Graulich, geboren 1964, Salesianer Don Boscos, Dr. iur. can. habil, ist Untersekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte
**) Unser Schwerpunkt liegt dabei darauf, dass das weitere kirchliche Arbeitsrecht massiv gegen die eigene Soziallehre, also das päpstliche Lehramt, und in Teilen sogar gegen die im Katechismus niedergelegte Glaubenslehre verstößt.

1 Kommentar:

  1. Gute Frage: wenn wir Schwule, Lesben, geschiedene Wiederverheiratete nicht mehr diskriminieren und kündigen dürfen, was haben wir denn dann noch für eine Daseinsberechtigung?

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