tag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post190973841687839775..comments2024-01-27T18:45:41.398+01:00Comments on Caritas-Verdi: Streik im 3. Weg?Unknownnoreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post-84211894692000287082017-12-09T10:44:46.693+01:002017-12-09T10:44:46.693+01:00Das Thema ist doch schon längst höchstrichterlich ...Das Thema ist doch schon längst höchstrichterlich geklärt: seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "Streikreicht im Dritten Weg" steht fest, dass "gegenwärtiger in keiner kirchlichen Einrichtung" ein Streikverbot besteht. <br /><br />Wer etwas anderes behauptet, lässt die kirchlichen Einrichtungen mit voller Wucht gegen eine Wand brettern. caritasverdibloghttps://www.blogger.com/profile/03334624082166998714noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-294813109656092135.post-74333284788748514652017-12-08T09:11:23.196+01:002017-12-08T09:11:23.196+01:00Im Intranet der Erzdiözese München und Freising wi...Im Intranet der Erzdiözese München und Freising wird im ver.di Forum auf eine Pressemitteilung des LAG Schleswig Holstein vom August des Jahres verwiesen, mit der eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel zum Thema "bessere Personalausstattung" kommuniziert wird:<br />(Zitat)<br /><br />Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen – z.B. durch Mindestbesetzung<br />Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann.<br />...<br />Das hat das Arbeitsgericht Kiel am 26.07.2017 entschieden (7 BV 67c/16). .... <br />(Ende des Zitats)<br /><br />In der Begründung des Gerichts würde ausgeführt, dass im Konflikt zwischen der "unternehmerischen Freiheit" einerseits und den Grundrechten der Arbeitnehmer auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG und aus Art. 31. der EU-Grundrechte-Charta die Entscheidungsfreiheit ggf. zurück treten müsse. <br />Das gilt doch dann auch für Einrichtungen, die der Kirche gehören. Anonymousnoreply@blogger.com