Montag, 31. August 2015

Refugees welcome: Solidarisch gegen rassistische Angriffe!

Der Anschlagswelle gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte werden wir gewerkschaftlich
entgegentreten. Die MigrantInnen bei ver.di rufen zur Solidarität mit den Betroffenen auf und erinnern die Politik an ihre Verantwortung.

Solidaritätsaufruf im Wortlaut:

Refugees welcome: Solidarisch gegen rassistische Angriffe!

Ob in Hildesheim, Parchim oder Berlin: Aufs Neue erfahren wir täglich von Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte und die Menschen, die bei uns Schutz vor Gewalt, Verfolgung oder menschenunwürdigen Verhältnissen suchen. Viele von ihnen sind traumatisiert und haben viel Leid und Not erfahren. Wir müssen verhindern, dass sie in Deutschland weiteres Leid, Anfeindungen und Angriffe erleben.

Donnerstag, 27. August 2015

Sozial- und Erziehungsdienst - alles ruhig?

Noch!
Immerhin wird der Sommer von den Medien gut genutzt, um die Thematik zu vertiefen. Eine Reihe von Beiträgen fanden wir besonders bemerkenswert:

  • Montag: "Ohne Umverteilung wird das Soziale zum Luxus" erklärt Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann in einem Gespräch mit heute.de: "Ohne Regulierung, die auch Momente der Umverteilung einschließt, droht eine Rückkehr zu überwunden geglaubten Zeiten einer Schicht von Superreichen, die nicht wissen, wohin mit all den Überschüssen, die ihnen zufließen, und den vielen anderen, deren Einkommen bestenfalls stagnieren, die Angst vor dem Absturz haben und deren Jobs immer stressiger werden."
    Der Beitrag ist mit einer Reihe weiterer Artikel und Videos zum Thema verlinkt.
  • Dienstag: Die Bertelsmann-Stiftung veröffentlicht ihre Studie "Ländermonitorung Frühkindliche Bildungssysteme":
    Ergebnis:

Dienstag, 25. August 2015

Werkvertrag für gute Werke?

Der DGB informiert in einer aktuellen Broschüre

Werkverträge - Mißbrauch stoppen. Gute Arbeit durchsetzen.

über das  Thema Werkverträge. Prominent platziert kommt hier auch der Bereich Krankenhäuser vor.

Es gibt auch im kirchlichen Bereich Werkverträge und auch im kirchlichen Bereich ist der Mißbrauch dieser rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit nicht ausgeschlossen.

Der evangelische Kirchengerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 25. August 2014 bereits mit dem Thema befaßt und festgestellt,
"ein drittbezogener Personaleinsatz in kirchlichen Einrichtungen darf das Leitbild einer kirchlichen Dienstgemeinschaft als Grundprinzip des kirchlichen Dienstes nicht in Frage stellen."

Montag, 24. August 2015

Wissenschaftler fordern: Bildungs-, Sozial- und Erziehungsberufe müssen gesellschaftlich aufgewertet werden!

Bereits 35 Wissenschaftler, die sich in Forschung und Lehre mit Fragen der Bildung, Erziehung, Hilfe und Betreuung beschäftigen, haben eine Erklärung unterzeichnet, die die gesellschaftliche Aufwertung der Bildungs-, Sozial- und Erziehungsberufe fordert.

Sie stellen fest:

  • Weit mehr als 1,4 Millionen Menschen sind in Deutschland in Arbeitsfeldern des Sozialen, der Bildung und Erziehung beruflich tätig
  • Gesellschaftliche  Aufgaben werden zunehmend an die überwiegend weiblichen Beschäftigten in den Sozial-, Bildungs- und Erziehungssystemen übertragen
  • Diese  Beschäftigten  werden mit gewachsenen  Ansprüchen  an ihre Fähigkeiten  und die Qualität ihrer Tätigkeiten konfrontiert
  • Die derzeitige politische  und gesellschaftliche  Aufmerksamkeit  steht  im deutlichen Kontrast zur finanziellen Entlohnung und gesellschaftlichen Würdigung der Arbeit 
  • Mitarbeiter/-innen im Erziehungs-,  Bildungs-  und Sozialsektor  sichern nachhaltig die Lebensqualität und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Entlohnung der Beschäftigten muss endlich ihrer gesellschaftlichen Bedeutung, Wirkung und Produktivität entsprechen
  • Zu Recht erwarten diese Beschäftigten eine finanzielle Entlohnung, die der von ihnen erbrachten Leistung entspricht
  • Verantwortliche auf allen politischen Ebenen sind aufgefordert, einen substanziellen finanziellen Beitrag zu leisten, um diese überfällige Anerkennung und Aufwertung auch Realität werden zu lassen


Flugblatt (Ver.di-info 15) als pdf

Erklärung der Wissenschaftler als pdf

Freitag, 21. August 2015

Oswald von Nell-Breuning zum 3. Weg der Kirchen

Der heutige 24. Todestag von Oswald von Nell-Breuning SJ ist für uns Anlaß, mal wieder an einige Zitate zu errinnern, die Pater Nell-Breunings kritische Einschätzung des arbeitsrechtlichen Sonderwegs der Kirchen dokumentieren:

"Keine noch so idealen Vorstellungen von Dienstgemeinschaft vermögen es zu rechtfertigen, Menschen, die nichts weiter wollen als rechtschaffenen Broterwerb und gutes Fortkommen im Leben, ein religiös bestimmtes Dienstverhältnis aufzunötigen, das mehr Opfer und Verzichte abverlangt und weniger Freiheit und rechtliche Absicherung gewährt als ein Arbeitsverhältnis beim Staat oder in der Wirtschaft."

Donnerstag, 20. August 2015

Unterstützer der Woche: Stefan Sell

06.04.2015 - Prof. Stefan Sell, Direktor des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz

Es geht mehr als nur um bessere Bezahlung: "Das Streikverbot von Erzieherinnen bei nicht-kommunalen Trägern muss aufgehoben, die Finanzierung von Kitas endlich neu geordnet werden", sagt Prof. Stefan Sell, Unterstützer der Woche und Direktor des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz.
"ErzieherInnen spielen eine Schlüsselrolle in der Bildungsbiographie von Kindern. Sie legen das Fundament für ihre Entwicklung im Leben. Eine bessere Bezahlung ist angemessen. Aber das reicht nicht: Das Streikverbot von Erzieherinnen bei nicht-kommunalen Trägern muss aufgehoben, die Finanzierung von Kitas endlich neu geordnet werden. Der Zeitpunkt für Tarifverhandlungen passt perfekt: Seit dem Kitaausbau ist die Bereitschaft in der Gesellschaft viel größer geworden, einen Arbeitskampf mitzutragen. Die Leute wissen, was sie ErzieherInnen zu verdanken haben."

Diese Nachricht entnehmen wir dem Internet-Auftritt unserer Schwestergewerkschaft GEW. So sehr wir allerdings Prof. Sell schätzen, den wir bei Gelegenheit auch hier im Blog immer wieder zitieren. In einem müssten wir Prof. Sell widersprechen (wenn er denn richtig zitiert wurde). Es gibt kein "Streikverbot von Erzieherinnen bei nicht-kommunalen Trägern". Es gibt allenfalls eine tarifvertragliche Friedenspflicht, die aber nur dort greift, wo es ungekündigte Tarifverträge gibt.
Dort, wo schon keine Tarifverträge bestehen - und das ist insbesondere bei sämtlichen kirchlichen Einrichtungen der Fall, die sich auf dem "Dritten Weg" bewegen - dort kann es auch keine Friedenspflicht geben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (1 AZR 179/11, 1 AZR 611/11). Und die vom BAG für ein Streikverbot vorgelegten Hürden sind bisher nirgends - auch nicht nach der Grundordnungs-Novellierung der katholischen Kirche - errichtet. Aber darauf kommt es gar nicht an. Ein kirchengesetzliches Streikverbot wäre Mumpitz, es verstößt nicht nur gegen das "für alle geltende Gesetz" sondern insbesondere gegen Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Und deshalb wird demnächst auch das Bundesverfassungsgericht ein kirchengesetzliches Streikverbot kippen müssen.

Veranstaltungshinweis: Hat der Dritte Weg noch Zukunft? - Diskussionsveranstaltung mit Prof. Hartmut Kreß am 27. August 2015 in Düsseldorf

ver.di hat mit der Stadtmission in Heidelberg kürzlich einen Tarifvertrag geschlossen. Der Dritte Weg gehört damit auch für die 1500 Beschäftigten dieser diakonischen Einrichtung der Vergangenheit an. Nahezu zeitgleich verteidigte Diakoniechef Lilie den Dritten Weg. Für ihn ist die Schlichtung immer noch der beste Weg zur Problemlösung.

Im katholischen Bereich werden Gewerkschaften erstmals aufgefordert, sich an der Arbeitsrechtlichen Kommission zu beteiligen. Ver.di hat dies abgelehnt. Viele Mitarbeitervertretungen und Beschäftige spüren von der viel beschworenen Dienstgemeinschaft nichts.

Was ist Ihre Haltung dazu? Was sehen Sie anders? Was müsste sich Ihrer Meinung nach ändern?

Am Donnerstag, dem 27. August 2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr Raum 1, Erdgeschoss im

ver.di-Landesbezirk NRW
Karlstr. 123-127
40210 Düsseldorf

besteht die Möglichkeit, über die Zukunft des Arbeitsrechts in den Kirchen zu diskutieren.

Referent: Prof. Dr. Hartmut Kreß Universität Bonn, Evang.-Theol. Fakultät, Abt. Sozialethik Thema des Referats: „Hat der Dritte Weg noch Zukunft?“





Einladung als pdf

Mittwoch, 19. August 2015

Aktuelles Tarifinfo zu den Verhandlungen vom 13. August 2015

Das aktuelle Tarifinfo informiert über die Verhandlungen am 13. August 2015 für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Es hat kein verbessertes Angebot der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gegeben, sodass ver.di die Verhandlungen erneut für gescheitert erklärt hat.

Tarifinfo als pdf

Auch wir bei der Caritas haben allen Grund, uns auf die Wiederaufnahme der Streiks
für Anfang Oktober mit veränderten Streikformen einzustellen und unsere Unterstützung in der fortzusetzenden Aufwertungskampagne vorzubereiten!

Dienstag, 18. August 2015

Erst die staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, die Entstehung von Gewerkschaften und die gesetzliche Anerkennung des Arbeitskampfrechts .....

.... und der Tarifautonomie haben die Arbeitnehmerseite in den Stand versetzt, auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgebern Verträge auszuhandeln.
...
Tatsächliche Arbeitsvertragsfreiheit ist deshalb erst mit der rechtlichen Anerkennung und Garantie der Tarifautonomie erreicht worden."
Zitat aus: Reinhard Marx, "Das Kapital - Ein Plädoyer für den Menschen", 2008, S. 78 - 79

[Die Sommerzeit nutzen wir, um nochmal an alte und neue prägnante Zitate zu erinnern, welche Themen zum Gegenstand haben, die uns interessieren.]

Montag, 17. August 2015

Der Dritte Weg als Fußballspiel

In einem erhellenden Beitrag in "Arbeitsrecht und Kirche" hat Hermann Lührs den 3. Weg mit einem Fußballspiel verglichen ("Der 'Dritte Weg' ist zu Ende" AuK 2/2012). Der Artikel ist zwar schon 3 Jahre alt - aber gute Gleichnisse altern bekanntlich nicht.

Zwei kurze Passagen aus dem - natürlich auch ansonsten sehr lesenswerten - Artikel:
"Es stehen sich die Mannschaften A und B mit gleich vielen Spielern gegenüber. Die Vereinsleitung der Mannschaft A legt dabei die Größe des Spielfel­ des fest und sämtliche Regeln des Spieles. Die Ver­ einsleitung der Mannschaft A bestimmt, auf welche Weise sich die Mannschaft B bilden muss, welche ihrer Spieler auf das Feld dürfen und welche nicht. Die Vereinsleitung von Mannschaft A gewährt und begrenzt die Mittel, die die Spieler der Mannschaft B zum Trainieren zur Verfügung bekommen. Nicht sel­ ten erhalten Spieler der Mannschaft B die Gage von ihren direkten Gegenspielern der Mannschaft A. Die Vereinsleitung der Mannschaft A kann auch darüber befinden, ob eine Punkteentscheidung des Schieds­ richters zugunsren von Mannschaft B in die Tabelle eingetragen wird oder nicht. Und wenn der Vereinsleitung jener Mannschaft A die Spielweise der Mannschaft B gar nicht mehr  zustatten kommt, dann beschließt sie die Komplettauswechslung der Mann­schaft B..."

Samstag, 15. August 2015

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass Papst Franziskus in die Feststellung "Sie sind nicht exkommuniziert" auch die bayerischen Bischöfe einschließt, die die von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Grundordnung des kirchlichen Dienstes in ihrem Bereich noch nicht übernommen haben.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 14. August 2015

Der Einsatz geht weiter - gemeinsam für angemessene und faire Arbeitsbedingungen, angemessene und faire Löhne

- und eine dementsprechend hohe Refinanzierung durch den Staat!
Seitens der Gewerkschaften war die Schlichtungsempfehlung für den Sozial- und Erziehungsdienst aus mehreren Gründen abgelehnt worden:

ver.di kämpft nicht gegen die Kirchen

...ver.di kämpft nicht gegen die Kirchen und richtet sich auch nicht gegen die Religiosität von Beschäftigten. Auch die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht gegen die Kirchen und ihr Recht, "ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Grenzen des für alle geltenden Gesetzes" zu ordnen und zu verwalten. Bei den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen handelt es sich aber nicht um "eigene Angelegenheiten" der Kirche, sondern vor allem um die Angelegenheiten der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für ver.di ist Streik kein Selbstzweck, Ziel sind vor allem gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für die Beschäftigten, auch in kirchlichen Einrichtungen. Dazu muss als letztes Mittel auch Streik möglich sein.

aus:
ver.di-Bewertung zur schriftlichen Begründung des BAG-Urteils vom 20. November 2012/Maßgebliche Gründe für die Verfassungsbeschwerde

(Die Verfassungsbeschwerde findet sich als Nr. 7 unter den für das Jahr 2015 anstehenden Verfahren des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts; allerdings befand sich das Verfahren auch schon in der Liste der für 2014 anstehenden Verfahren)


[Die Sommerzeit nutzen wir, um nochmal an alte und neue prägnante Zitate zu erinnern, welche Themen zum Gegenstand haben, die uns interessieren.]

Donnerstag, 13. August 2015

Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes: 8. Verhandlungsrunde ohne Ergebnis

Die Tarifverhandlungen zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes sind am Donnerstag (13. August 2015) in der 8. Verhandlungsrunde ohne Ergebnis geblieben. Die Arbeitgeber legten kein neues Angebot zu Verbesserungen über die Schlichtungsempfehlung hinaus vor. „Damit haben die Arbeitgeber die Weichen auf Fortsetzung der Streiks gestellt“, sagte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, in Offenbach. „Es ist bedauerlich, dass die Arbeitgeber das deutliche Signal der Beschäftigten aus der Mitgliederbefragung nicht aufgegriffen haben.“

Claus Fussek zur zweiten Stufe der Pflegeversicherung im Deutschlandfunk: "Die Gesellschaft verdrängt das Pflegeproblem"

In einem interessanten und anregenden Interview im Deutschlandfunk setzt sich Claus Fussek kritisch mit der zweiten Stufe der Reform der Pflegeversicherung auseinander; er stellt fest, die Einführung bringe nichts weiter als "kosmetische Verbesserungen"; er appelliert an Angehörige und Pflegepersonal, sich endlich zu organisieren und Druck zu machen.

Wir können das für den Aspekt der uns betrifft, nämlich die Beschäftigten nur unterstreichen: ohne dass die Beschäftigten die Verantwortung für ihre Arbeitsbedingungen und -vergütungen auch arbeitgeberübergreifend in den dafür vorgesehenen und zuständigen Organisationen, nämlich den Gewerkschaften, übernehmen werden die Verbesserungen kosmetisch bleiben.
"Der Politik" kann man Verantwortung und Zuständigkeit für warme Worte und Finanzierungsfragen überlassen; wo es um Tarife geht, sind die Gewerkschaften zuständig. (Das sagen übrigens auch die Politiker, Erzbischöfe und Kardinäle, wenns eng wird).

Noch ein Terminhinweis zum Thema: die Katholische Akademie/Domschule Würzburg veranstaltet am 9. September 2015, 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Thema

Pflegestärkungsgesetz II: Bund muss Ländern Vorgaben für genug Fachpersonal machen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Kabinettsbeschluss vom 12. August 2015 zum Pflegestärkungsgesetz II und fordert die Bundesregierung gleichzeitig dazu auf, den Ländern klare Vorgaben zur Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen zu machen.

Mittwoch, 12. August 2015

Klare Ablehnung der Schlichtungsempfehlung in der Mitgliederbefragung

Bundestarifkommission: Ohne Verbesserungen ist die Schlichtung im Sozial- und Erziehungsdienst gescheitert

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am Dienstag, den 11. August 2015) über das weitere Vorgehen in der Tarifauseinandersetzung zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes entschieden, nachdem in der Mitgliederbefragung
69,13 Prozent der ver.di-Mitglieder den Schlichterspruch abgelehnt hatten. Mit sehr großer Mehrheit folgte die Bundestarifkommission der Diskussion der Streikdelegierten vom vergangenen Samstag und beschloss, dass die Schlichtung gescheitert sei, wenn die Verhandlungen mit den Arbeitgebern am kommenden Donnerstag (13. August 2015) keine Verbesserungen des Schlichterspruchs ergäben.

Dienstag, 11. August 2015

[ver.di-Medieninfo] Tarifrunde zur Aufwertung des Sozial- und ...

 

 

M e d i e n i n f o r m a t i o n

 

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de

 

Tarifrunde zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes:

Arbeitgeber führen Öffentlichkeit mit falschen Zahlen in die Irre

 

Berlin, 11.08.2015

 

Nach der klaren Ablehnung des Schlichterspruchs durch die Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Sozial- und Erziehungsdienst versucht die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nun, die Öffentlichkeit mit falschen Zahlen in die Irre zu führen. Zu den falschen Behauptungen in der VKA-Pressemitteilung vom 10. August 2015 stellt ver.di fest:

Interview mit Karl Brenke (DIW) über die momentane Lage im Kita-Streik

Auf youtube gibt es ein anregendes Phönix-Studiogespräch mit Karl Brenke (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) über die momentane Lage zum Kita-Streik (das Gespräch ist vom 10. August 2015)


Nachtrag 12.8.2015: bei www.soziale-berufe-aufwerten.de gibt es eine Zusammenfassung, die wir hier dokumentieren:


„AUFWERTUNG IST POLITISCH SINNVOLL.“
Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung betont die Relevanz der Forderung nach Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst.

Das Versöhnungsprinzip im Arbeitskampf

Wenn geltend gemacht wird, ein Arbeitskampf lasse sich schlecht mit den Prinzipien christlicher Nächstenliebe und Versöhnung vereinbaren, so ist dem entgegenzuhalten, dass Unversöhnlichkeit und Lieblosigkeit in dem Lohnkonflikt begründet sind, der zum Arbeitskampf führt. Die Arbeitnehmer sind in diesem Konflikt strukturell unterlegen und greifen zu Arbeitskampfmaßnahmen, weil sie nur auf diesem Wege eine gleich starke Verhandlungsposition erlangen können. Verwehrt ihnen der strukturell überlegene Arbeitgeber diesen Ausweg, dann nimmt er ihnen die Chance auf einen fairen Abschluss. Hierfür das Prinzip der Nächstenliebe zu bemühen, mag weltlicher Kritik entzogen sein. Bei der Gewichtung dieses Aspekts bleibt aber zu berücksichtigen, dass auch die Arbeitgeberseite Nächstenliebe und Rücksichtnahme schuldet und es grundsätzlich nicht aufklärbar ist, welche Seite bei der Entstehung des Konflikts es daran hat fehlen lassen. Viele Arbeitnehmer kämpfen zudem auch für ihre Familien, denen gegenüber sie – fraglos in Übereinstimmung mit christlicher Moral – eine stärkere Loyalitätsbindung empfinden als gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Insgesamt wirkt die Begründung des kirchlichen Standpunktes mit dem Prinzip der Nächstenliebe und Versöhnung bei näherer Betrachtung wenig überzeugend. Ein Arbeitgeber, der in einem Konflikt um Arbeitsbedingungen Nächstenliebe von seinen Arbeitnehmern einfordert, schiebt ihnen damit einseitig die Verantwortung an der Entstehung des Konflikts zu. Indem er ihnen die ihnen zu Gebote stehenden Druckmittel nimmt, unterwirft er sie zugleich seinen Herrschaftsinteressen.

Montag, 10. August 2015

VIDEO: Ver.di-Chef Frank Bsirske im Gespräch

Die TAGESSCHAU hat heute ein Interview mit Frank zur gescheiterten Schlichtung online gestellt

Materielle Parität oder "erschlichene" Parität

Die materielle Verhandlungsparität ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn auf gleicher Augenhöhe verhandelt wird, das heißt: wenn keine Seite der anderen ihren Willen aufzwingen kann. Dass eine solche Parität in den Verhandlungen der Arbeitsrechtsregelungs-Kommissionen zwischen Dienstgeber- und Mitarbeiterseite existiert, kann zu Recht bezweifelt werden.

Sonntag, 9. August 2015

Medienrückblick - zur Grundordnung

Zur Änderung der Grundordnung und ihren diözesanen Umsetzungen bzw. Nichtumsetzungen haben wir in den letzten 14 Tagen wiederholt auf Medienberichte, insbesondere aus dem bayerischen Raum hingewiesen und selbst Position bezogen.

Wir tragen noch ein paar online verfügbare Artikel nach:
Leider nicht online zugänglich ist ein Beitrag von drei Freiburger Kirchenrechtlern,  Prof. Georg Bier, Benedikt Steenberg und Benjamin Vogel. In einem Beitrag mit dem Titel "Was hat die Novellierung des kirchlichen Arbeitsrechts gebracht? - Alles neu und doch beim Alten" im Juli-Heft der Herder-Korrespondenz, S. 21-24, befassen sie sich mit der geänderten Grundordnung deutlich kritischer als es in den säkularen Medien wahrnehmbar ist.

Frank Bsirske auf der Pressekonferenz nach der Streikdelegiertenversammlung am 8.8.2015

Video der Pressekonferenz mit Frank Bsirske nach der Streikdelegiertenversammlung am 8.8. auf Verdi tv: 


Samstag, 8. August 2015

Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes: Ablehnung des Schlichterspruchs ist Handlungsauftrag für Fortsetzung des Streiks

In der Mitgliederbefragung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) über die Schlichtung im Sozial- und Erziehungsdienst haben 69,13 Prozent der ver.di-Mitglieder den Schlichterspruch abgelehnt. „Das ist ein klarer Handlungsauftrag, den Streik fortzusetzen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Samstag in Fulda.

Eine solch klare Ablehnung einer Schlichtungsempfehlung sei außergewöhnlich, so Bsirske. „Das ist ein klares Signal an die eigene Gewerkschaft, aber auch an die Arbeitgeber, die gut beraten sind, dieses Signal der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ernst zu nehmen.“ Die Beschäftigten erwarteten eine echte Aufwertung ihrer Tätigkeiten. „Dies ist mit dem Schlichterspruch aus Sicht der ver.di-Mitglieder nicht eingelöst worden.“ So seien Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen fast leer ausgegangen. Für das Gros der Erzieherinnen in der Entgeltgruppe S 6 wären es bei Vollzeitarbeit 60 Euro monatlich mehr gewesen. Allerdings arbeiteten 62 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit, so dass am Ende oft nur 30 Euro brutto mehr rauskämen. „Das ist nicht die Aufwertung, die die Kolleginnen zu Recht erwarten“, so Bsirske.

„Die Schlichtung dient der Befriedung des Tarifkonflikts, dies ist erkennbar nach Meinung der ver.di-Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst nicht gelungen, deshalb ist die Schlichtung gescheitert. Das wird auch die Grundlage für die Empfehlung an die Bundestarifkommission sein, die am kommenden Dienstag (11. August 2015) über das weitere Vorgehen entscheidet“, unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Wenn die Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen am kommenden Donnerstag (13. August 2015) nicht zu substanziellen Verbesserungen bereit seien, dann werde der Streik fortgesetzt. „Wann und wie, werden wir jetzt miteinander bereden. Dabei werden wir auch zu unkonventionellen Streikformen greifen.“

Quelle:
Pressemitteilung Ver.di, 8. August 2015

Breaking news: Schlichtungsvorschlag abgelehnt!

hier die offizielle Medieninformation von ver.di

Sozial- und Erziehungsdienst: heute, Samstag, 8. August 2015...

...findet in Fulda die vierte bundesweite Streikdelegierten-Konferenz der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der Tarifrunde zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe statt. Mehr als 300 Vertreterinnen und Vertreter aus Streikbetrieben im ganzen Bundesgebiet werden dort über das Ergebnis der Mitgliederbefragung zum Schlichterspruch das weitere Vorgehen beraten.

Freitag, 7. August 2015

Dienstgemeinschaft verlangt Tarifverträge

"Die Dienstgemeinschaft ist ein Ausdruck der Tatsache, dass sich diakonische Einrichtungen und Unternehmen ethischen Anforderungen in besonderer Weise stellen wollen. Der  Grundsatz der Dienstgemeinschaft steht Tarifverträgen nicht entgegen. Im Gegenteil. Tarifverträge sind nicht Ausdruck des Konfliktdenkens zweier einander unversöhnlich konträr gegenüberstehender Parteien. Ihr Ziel ist nicht der Konflikt, sondern die Einigung - dies freilich unter fairer und gerechter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten. Dienstgemeinschaft richtig verstanden heißt: partizipations- und konsensorientierte Entscheidungsprozesse zu beschreiten. Tarifverträge gehören dazu."

Quelle:
Sozialethischer Zwischenruf: Plädoyer für Tarifverträge in Diakonie und Caritas (Juni 2004)

Donnerstag, 6. August 2015

Keine noch so idealen Vorstellungen von Dienstgemeinschaft vermögen es zu rechtfertigen...

"Keine noch so idealen Vorstellungen von Dienstgemeinschaft vermögen es zu rechtfertigen, Menschen, die nichts weiter wollen als rechtschaffenen Broterwerb und gutes Fortkommen im Leben, ein religiös bestimmtes Dienstverhältnis aufzunötigen, das mehr Opfer und Verzichte abverlangt und weniger Freiheit und rechtliche Absicherung gewährt als ein Arbeitsverhältnis beim Staat oder in der Wirtschaft."

Oswald von Nell-Breuning, Kirchliche Dienstgemeinschaft, Stimmen der Zeit 1977, S. 707

[Die Sommerzeit nutzen wir, um nochmal an alte und neue prägnante Zitate zu erinnern, welche Themen zum Gegenstand haben, die uns interessieren.] 

Mittwoch, 5. August 2015

Gewerkschaften...nehmen teil am Kampf für die soziale Gerechtigkeit

Gewerkschaften, die sich für die wirtschaftlichen Ansprüche der Arbeitnehmer einsetzen, führen keinen Kampf gegen andere, sondern nehmen teil am Kampf für die soziale Gerechtigkeit (LE 20). Insofern sind sie ebenso wie die Arbeitgeberverbände ein positiver Faktor der sozialen Befriedung und der Solidarität.

Quelle:
Katechismus der Katholischen Kirche, Band II, Zweiter Teil, Die Gebote Gottes, S. 413

[Die Sommerzeit nutzen wir, um nochmal an alte und neue prägnante Zitate zu erinnern, welche Themen zum Gegenstand haben, die uns interessieren.] 

Montag, 3. August 2015

Kirchliches Arbeitsrecht: schwierige Umsetzung der Grundordnung in Bayern (Hinweis auf Rundfunkbeiträge)

Wir hatten bereits gestern ("Zoff um Schwule und Geschiedene") auf verschiedene Beiträge des Bayerischen Rundfunks zum Kirchlichen Arbeitsrecht in Bayern hingewiesen; heute hat sich das Sommernotizbuch noch einmal mit dem Thema befasst - Podcasts und Texte zur BR2-Sendung:



Den 3. Weg beizubehalten...

Den 3. Weg beizuhalten hilft hingegen nur denjenigen, die wie bisher auf die Verschlechterung von Vergütungs- und Arbeitsbedingungen setzen. 


Berno Schuckart-Witsch, in epd sozial, Nr. 41 vom 12.10.2012, (siehe: Eine andere Diakonie ist möglich)

[Die Sommerzeit nutzen wir, um nochmal an alte und neue prägnante Zitate zu erinnern, welche Themen zum Gegenstand haben, die uns interessieren.] 

Samstag, 1. August 2015

Seit heute gilt in den meisten deutschen Bistümern eine neue Grundordnung

Wie wir gestern in unserem Blogbeitrag schon erörtet haben, gibt es in den meisten der deutschen Bistümer seit heute eine neue Fassung der Grundordnung (GrO). Ausgenommen sind das Erzbistum Berlin (das derzeit ohne Bischof ist und in dem daher keine neue Fassung in Kraft gesetzt werden kann) und die drei bayerischen Bistümer Eichstätt, Passau und Regensburg.

Was ändert sich?